Hallo zusammen und frohe Weihnachten,
zum Thema Rundumleuchte möchte ich anmerken, dass ich selbst auf beiden Roten eine RUL habe, die beide nicht eingetragen sind, vom TÜV aber geduldet werden.
Meiner Meinung nach gehören alle Rundumleuchten an Ort und Stelle eingezogen, die nicht bestimmungsgemäß eingesetzt werden oder nur eine unzureichende oder fehlende Standardbeleuchtung oder fehlende Warntafeln ersetzen sollen.
Auch das langsam fahrende Fahrzeuge immer oder bei Dunkelheit mit RUL fahren sollten, halte ich für Humbug, es gibt andere Mittel, wie z. B. Reflexfolie oder Rückstrahler, mit denen diese Fahrzeuge ausreichend kenntlich gemacht werden können.
Sie sind kein Ersatz und sollen es auch nicht sein für eine gute und ausreichende Beleuchtung.
Meine RUL nutze ich nur in Situationen, in denen auch andere (legale) Nutzer sie benutzen dürften, z. B. Bei Arbeiten an großen Straßen, Schnee-schieben auf Straßen und Plätzen oder wenn man von Privatgrundstücken rückwärts auf Straßen auffahren oder rangieren muss.
Zu der Situation einer Strohpresse oder anderer Anbaugeräte kann ich nur empfehlen, erstmal bei der Breite Umrissleuchten anzubauen und/oder Warntafeln zu nutzen, bevor eine Panikleuchte in Betrieb genommen wird.
Die Wirkung einer RUL ist heute schon total verwässert, keinen interessiert es mehr, weil jeder meint, dass er nachts mit einer Saatbettkombination keine Beleuchtung oder Warntafeln braucht (beides zusammen ist Pflicht) und stattdessen eine RUL alles andere ersetzen kann.
Damit es ganz deutlich wird, ich bin gegen Bußgelder und Anzeigen bei solchen Vergehen. Vielmehr sollten solche Fahrzeuge an und Ort und Stelle stillgelegt werden mit der Auflage, dass an Ort und Stelle eine ausreichende Ausrüstung montiert werden muss (fachmännisch montiert und nicht mit Draht angebunden). Wenn das so geahndet würde, dann gäbe es keine schlechte Ausrüstung mehr, denn die Schmach im Graben sitzend eine Rückleuchte zu montieren passiert jedem wahrscheinlich nur ein Mal.
Keine Sorge, dieses sollte nicht gelten, wenn eben eine Birne auf dem Feld durchgebrannt ist oder eben frisch ein Kabel abgerissen ist, aber bei geplanten Verstößen gehört es so verfolgt, denn es ist die Pflicht des Fahrzeug-Führers sein Fahrzeug gut auszurüsten, nicht die Pflicht anderer, auf einen nicht beleuchteten Schlepper-Fahrer Rücksicht zu nehmen.
Tut mir leid, es wird sicher nicht jedem gefallen, was ich schreibe aber es sind in der Regel Unschuldige, die bei Unfällen mit LUF Fahrzeugen zu Schaden oder ums Leben kommen.
Grüßen von einem, der oft mehr Leuchten als nötig montiert hat
Karsten Dittmer
PS: MItverantwortlich an diesen Umständen ist auch die Berufsvertretung der Bauern, die immer noch meint, dass auf einem 360 PS-Schlepper der Luftsitz 4.000 € und das MP3-Radio 900 € kosten darf, dass an einem gewerblich genutzen Tridem-Silowagen für 100.000 € die für jeden Obstkarren vorgeschriebenen gelben Seitenmarkierungsleuchten für 85 € und die Reflex-Folie für 45 € einem ach so armen Bauern nicht zugemutet werden können.