schein für anhänger

Danke.

Ich werde aus Kostengründen sowiso nich in den Genuss eines neuen anhängers kommen. Ich such einen gebrauchten. Die zulässige Anhänglast meines Schleppers ist 2,0t . trotzdem danke für deine erfahrungen. Meine suche geht eher richtung HEBA-Fahrzeugbau. Die haben anhänger in meiner Größe.

Gruß Done
 
jetzt bin ich gerade n bisschen verunsichert aber ich mein aufm typenschild vom zugmaul steht was von 2t anhängelast und 0,5t stützlast..

ich werd morgen nochmal schauen und mein zugmaul vermessen weil die höhe der zugöse des anhängers 52cm beträgt und mir ziemlich niedrig vorkommt.

ich nehme keine 180km weg für umsonst in kauf.
 
ach nee.. ich hab heut vergessen zu schaun

ich will nicht wissen, was passiert, wenn das maul abknacken würde.

da wär bestimmt die hölle los wenns auf ner öffentlichen straße wäre.

aber mir gehts nich nur um die rein rechtlichen daten, sondern auch darum, dass ich meinen kleinen auch nicht schinden will. er hat jetzt 53 jahre aufm buckel und wurde nicht geschunden. so soll es auch bleiben!
 
Servus,

zum Thema Anhänger und Bremsen.

Im Prinzip darf ein Anhänger bis 25 km/h bbH bis zu 3 to Achslast aufweisen (ein 1-Achser!) wenn er ungebremst ist. Allerdings
muss eine entsprechende Verzögerung erreicht werden, und das Leergewicht des Zugfahrzeugs muss das doppelte der Achslast
betragen.
Bei einem 1,5o Hänger mit 1,3 to Achslast (Stützlast kann denke ich abgezogen werden) muss das Zugfahrzeug schon 2,6 to
Leergewicht aufweisen.

Zusätzlich sind natürlich alle sonstigen Einschränkungen (zB Eingetragene ungebremste Anhängelast) zu beachten. An einem kleinen
Schlepper (ich sag mal unter 35 PS) finde ich einen ungebremsten 1-Achser mit deutlich über 1 to schon sehr grenzwertig, ich möchte
das nicht machen müssen.

Diese Infos habe ich aus einem in Web veröffentlichten Text:

"An einachsigen Anhängern und zweiachsigen Anhän-
gern mit einem Achsabstand von weniger als 1,0 m ist eine
eigene Bremse nicht erforderlich, wenn der Zug die für das ziehende
Fahrzeug vorgeschriebene Bremsverzögerung erreicht und die Achslast
des Anhängers die Hälfte des Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs,
jedoch 0,75 t nicht übersteigt. Beträgt jedoch bei diesen Anhängern die
bbH nicht mehr als 30 km/h, so darf unter den vorgenannten Bedin-
gungen die Achslast mehr als 0,75 t, aber nicht mehr als 3,0 t betragen
(§ 41 Abs. 11 StVZO). Bei Anhängern, die vor dem 1. Januar 1994 erst-
mals in den Verkehr gekommen sind, darf die bbH mehr als 30 km/h
betragen (§ 72 Abs. 2 StVZO)."

Quelle: www.vautec-nms.de/pdf/LoF_2008.pdf

So weit mir bekannt waren die "Umsteckhebelbremsen" früher (ich weis nicht bis wann) erlaubt, und diese alten Hänger
haben wohl auch so etwas wie Bestandsschutz.
Bei neuen Anhängern gilt diese Bremse aber dann wohl nur als Feststellbremse. Da viele Hersteller auch in anderen Ländern
mit vermutlich anderen Vorschriften verkaufen muss nicht alles was in Deutschland verkauft wird auch den Vorschriften ent-
sprechen oder "vollständig" genutzt werden können.

cu

Johannes D.
 
so leute.. ganz einfach... dieser hänger hier ist ungebremst und hat ein gesamtgewicht von 1,5 t und eine achslast von 1,4 t. hier hängt der hinter dem 633 der ungefair mit fl 2,8 t auf die waage bringt.. normalerweiße hängt dieser hänger hinter dem D212 der mit fahrer knapp 1100 kg wiegt.. bis jetzt ging das alles ohne probleme ich weiß nicht was ihr euch so aufregt..



und hinter dem 633 hängt normalerweise diese eigenbau holzkarre sie ist UNGEBREMST und es passen ca. 4,5-5 meter holz drauf + 800 kg anhänger. bis jetzt ich auch noch nichts passiert und ich wurde auch noch nicht angehalten.. also immer schön cool bleiben und am berg schön langsam fahren 4. acker oder 1. straßengang dann geht das auch ohne probleme..

 
Hallo @IhcD212,

wer hat sich hier aufgeregt? Alle sind ruhig und sachlich, und tragen zur Entscheidungsfindung

von Done bei.

Über deinen Beitrag kann man sich höchstens aufregen.

Nur weil du unter Mißachtung aller Vorschriften unterwegs bist, wird dein Verhalten nicht sicherer.

Man kann das Glück, daß bisher nichts passiert ist, auch überstrapazieren.

Hasardeure gibt es genug.

Gruß

Jörg
 
kann mann so sehen muss mann aber nicht..die große holzkarre benutzen wir nur an 5 tagen im jahr. und für die 3 km vom wald zum holzplatz über asphaltierte feldwege fand ich es nicht als unbedingt nötig eine bremse zu montieren.. der anhänger wird nur leer auf der straße bewegt also von daher keine alzugroße angst.
 
ich hab auch früher mit 14 jahre gedacht scheiß auf ne anhängerbremse aber das erlebnis mitm 745 und dem 6000l fass weggeschoben werden trotz auflufbremse haben mir die augen geöffnet. überladen tu ich ab und zu warscheinlich auch mal. das kann man beim holzladen immer schlecht abschätzen denk ich. 

@IHC D212 ich denke auch dass dein beitrag mit überladen und dem geht schon locker und leicht ein wenig sinnlos ist.

@jörg und den rest danke für die neutralität

@946,1046,1246FAN danke für den link aber leider liegt der preis deutlich über meinem budget.

 ich halte weiterhin ausschau auf anhänger in meiner gegend aber leider ham die meisten keine bremse!

aber ich hab ne weitere frage:

meines wissens nach sind ja die in die ackerschiene einschraubbaren kupplungen mit kugelkopf noch erlaubt. hab ich recht oder nicht?

habt ihr mit solchen anhängkupplungen schon erfahrungen gemacht? ich stell mir da vor dass da die ganze hydraulik mit der zeit ziemlich schnell verschleißt.

ich hab nochmal einen gefunden der mir vom gewicht und den maßen für mich passend wäre.

www.ebay.de/itm/gebrauchter-Humbaur-Pkw-Anhanger-1300-kg-/320848384731?pt=Landtechnik_Traktoren&hash=item4ab40dd2db

ich sag schonmal im voraus danke für hoffentlich viele neue antworten!

Gruß Done
 
Hallo Done,

auch die Kugelköpfe müssen abgenommen und eingetragen werden.

Auch wenn du einen Kugelkopf mit Prüfnummer und E-Kennzeichnung hast, ist das notwendig.

Die Hydraulik sollte überhaupt nicht in Mitleidenschaft gezogen werden, weil du die Hubarme festsetzen mußt.

Das gilt allesdings nur für 1-Achsanhänger, damit sie nicht hochschlagen.

Im Rahmen meiner MAN-Instandsetzung stand ich auch vor der Frage mit dem Kugelkopf.

Meine Lösung war zwar nicht auf der Ackerschine (ich habe dort keine) sondern auf einem

L-Träger am Anbaurahmen. Das hatte ich etwas zu eng ausgelegt, so wurde das nichts.

Ich werde mir in diesem Jahr etwas neues ausdenken.

Streng genommen benötigst du eine Freigabe von IHC, daß die 3-Punktaufhängung zusammen mit

der Ackerschine für den Kugelkopf geeignet ist.

Da es das nicht gibt, ist es ratsam vorher beim TÜV zu fragen, ob sie die Eintragung vornehmen.

Gruß

Jörg
 
okei das hab ich jetzt nicht gewusst. ich habe schon einen kugelkopf dran. der war schon dran als ich den schlepper gekauft hab.

ich kann im mom nich im schein schaun weil der traktor bei meiner oma steht und ich da auch den schein griffbereit liegen hab.

ich habe eigendlich von dem kugelkopf garkeine daten, oder müsste da etwas im brief stehen?

den hab ich nämlich daheim bei mir aber ich müsst ihn suchen und das is bei meinem papierkrieg nich so einfach =)

ist das mit den eintragungen auch bei den anhängkupplungen für die dreipunkthydraulik auch der fall ?

sowas mein ich

www.ebay.de/itm/Universal-Dreipunkt-KUGELKOPF-ZUGMAUL-Heckhydraulik-KAT-1-Kat-2-/170768256302?pt=Ersatzteile_Zubeh%C3%B6r_Landtechnik&hash=item27c294cd2e

Gruß Done
 
Done, alle Anhängevorrichtungen müssen eingetragen werden.

Ganz unten in deinem Link steht:

Das Gerät ist nicht STVO zugelassen.

Benutzung erfolgt auf eigene Verantwortung.

An meinem D439 habe ich auch einen Kugelkopf ohne Eintragung.

Ich habe ihn nur noch nie genutzt, und werde es im Strassenverkehr auch nicht machen.

Aus diesem Grund wollte ich den ja beim MAN eintragen lassen.

Gruß

Jörg
 
ohh jaa stimmt habe ich gestern nicht gesehen. ich war nur kurz online weil ich meine freundin nich warten lassen wollt.

ich hab diese anhängerkupplungen nur einmal kurz im ebay gesehen.

ich hab nur nach dem bild geschaut und nich weiter auf die artikelbeschreibung geachtet.

sowas wie du an deinen MAN anbauen willst werd ich mir dann auch vielleicht bauen.

mal schauen was mir einfällt.

ich muss mal n bekannten tüv-prüfer fragen was sich da machen lässt.

Gruß Done
 
also ich hab nen neuen wissensstand erricht

und zwar hätt ich einen 0,9t anhänger ohne brief besichtigt.. macht keinen schlechten eindruck

wieder das problem: keine papiere

da er in nem anderen landkreis steht und keine vorbsitzer hat muss ich ein vollgutachten machen, ich brauch ne art bestätigung dass der vorbesitzer keine papiere hatte usw

mal schauen was noch auf mich zukommt um an die gewünschte schwarze nummer zu kommen.

wenn ich dann alle behördengänge absolviert hab und ich dann legal auf der straße fahrn kann werd ich mich nochmal dazu äußern ob ichs nochmal machen würde

gruß done
 
Halo Done, so schlimm ist das nicht.

Hat der Anhänger noch ein Typenschild, oder zumindest die Achse?

Das ist wichtig für die Festlegung des zGG.

Viel Erfolg!

Gruß

Jörg
 
das is kein problem das weiß´ich das typenschild is dabei es is leider verkratzt. Auf dem steht 0,9T und auf der achse und auf der bordwand auch.

das problem besteht im nachweis woher der anhänger ist, ob der gekauft gestohlen oder sonst irgendwie beschafft wurde.

ich wär froh wenn des alles diese woche über die bühne gehen würde.

weil ich den dann zu  meim 18.ten bekommen wüürd.

letzlich habe ich noch n problem und das is der transport. ich besitze weder ein auto mit anhängerkupplung noch einen anhänger.

und mitm 214er hab ich da deutlich zu lange

Gruß done
 
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