Servus,
zum Thema Anhänger und Bremsen.
Im Prinzip darf ein Anhänger bis 25 km/h bbH bis zu 3 to Achslast aufweisen (ein 1-Achser!) wenn er ungebremst ist. Allerdings
muss eine entsprechende Verzögerung erreicht werden, und das Leergewicht des Zugfahrzeugs muss das doppelte der Achslast
betragen.
Bei einem 1,5o Hänger mit 1,3 to Achslast (Stützlast kann denke ich abgezogen werden) muss das Zugfahrzeug schon 2,6 to
Leergewicht aufweisen.
Zusätzlich sind natürlich alle sonstigen Einschränkungen (zB Eingetragene ungebremste Anhängelast) zu beachten. An einem kleinen
Schlepper (ich sag mal unter 35 PS) finde ich einen ungebremsten 1-Achser mit deutlich über 1 to schon sehr grenzwertig, ich möchte
das nicht machen müssen.
Diese Infos habe ich aus einem in Web veröffentlichten Text:
"An einachsigen Anhängern und zweiachsigen Anhän-
gern mit einem Achsabstand von weniger als 1,0 m ist eine
eigene Bremse nicht erforderlich, wenn der Zug die für das ziehende
Fahrzeug vorgeschriebene Bremsverzögerung erreicht und die Achslast
des Anhängers die Hälfte des Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs,
jedoch 0,75 t nicht übersteigt. Beträgt jedoch bei diesen Anhängern die
bbH nicht mehr als 30 km/h, so darf unter den vorgenannten Bedin-
gungen die Achslast mehr als 0,75 t, aber nicht mehr als 3,0 t betragen
(§ 41 Abs. 11 StVZO). Bei Anhängern, die vor dem 1. Januar 1994 erst-
mals in den Verkehr gekommen sind, darf die bbH mehr als 30 km/h
betragen (§ 72 Abs. 2 StVZO)."
Quelle:
www.vautec-nms.de/pdf/LoF_2008.pdf
So weit mir bekannt waren die "Umsteckhebelbremsen" früher (ich weis nicht bis wann) erlaubt, und diese alten Hänger
haben wohl auch so etwas wie Bestandsschutz.
Bei neuen Anhängern gilt diese Bremse aber dann wohl nur als Feststellbremse. Da viele Hersteller auch in anderen Ländern
mit vermutlich anderen Vorschriften verkaufen muss nicht alles was in Deutschland verkauft wird auch den Vorschriften ent-
sprechen oder "vollständig" genutzt werden können.
cu
Johannes D.