schein für anhänger

Ihc-Done

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88317 Aichstetten
Hall,o

ich bin grad dran an meinen 214er einen kleinen Anhänger zu kaufen. Mein Schlepper hat ne schwarze Nummer das heißt, dass der Anhänger auch ne schwarze Nummer braucht. Jetzt hab ich einen gefunden.

kleinanzeigen.ebay.de/anzeigen/s-anzeige/baden-wuerttemberg/anhaenger-nutzfahrzeuge/u334801

Mein problem ist jetzt aber, dass für den Anhänger keine Papiere vorhanden sind.

Die Frage die ich mit jetzt stelle ist, ob ich dafür irgendwie Papiere beantragen kann, und ob das relativ schwierig ist und ob das viel kostet.

Wenn ihr da Erfahrungen habt--> BITTE MELDEN!

Gruß Done
 
jaa des is schon klar dass ich die grüne nummer iwie bekommen könnt..

ABER ich will mich nich auf illegalem grund bewegen da ich meinen lappen noch auf probe hab.

ich will auch noch mein auto ab märz fahren dürfen. der steht zwar in der garage is aber noch unangemeldet weil ich noch 17 bin.

zurück zum thema

ich will einfach kein risiko eingehen da die scherrifs grad bei mir in der gegend auf solche "schwarzfahrer" aufpassen.
 
Hallo Done,

ich finde es sehr gut und vernünftig wie du vorgehst.

Für den Anhänger brauchst du eine BE mit TÜV-Abnahme.

Mit der BE kannst du den Anhänger anmelden.

Von Vorteil ist es dabei, wenn das Typenschild noch vorhanden ist.

Frag am besten vorher einmal beim TÜV nach.

Gruß

Jörg
 
Danke jörg,

ich kann mir nichts leisten da i auf meinen lappen angewiesen bin.

meinst dass das sehr kostspielig is den hänger abnehmen zu lassen?

wenn du dir den anhänger anschaust (bei ebay) meinst dass des alles klappt?
 
Hallo Done,

bei mir war es so:

Ich habe einen Bauwagen zur Pritsche umgebaut.

Da ich keine Papiere hatte, und ich einen anderen Anhängertypen draus gemacht hatte, war

eine Vollabnahme fällig. Ich stehe jetzt als Hersteller in den Papieren.

Ich meine, die hat ca. 50-60Euro gekostet.

Dein Anhänger ist ja auch einer der einfachen Art, da sollte es ähnlich sein.

Warum solle es nicht klappen? Wenn er nicht verrottet ist, Bremsen und Licht funktionieren,

die Dreieckrückstrahler und das 25km-Schild dran ist, solltest du keine Probleme haben.

Übrigens: Ein schöner kleiner Anhänger!

Gruß

Jörg

Kabine_holen4.webp
 
Der hat 1,5to zul. Gesamtgewicht, das ist bei 300kg Leergewicht 1,2to Zuladung.

Für meine Zwecke reicht das.

Vor allem ist er ungebremst, da sollte man nicht zu viel hinter hängen.

Gruß

Jörg
 
also ich wohne auch nicht gerade auf dem flachland und habe manchmal eine mössbauer karre hinter dem D212 der packt das eig ganz gut auch wenn diese ungebremst ist und mit 1,5 meter holz beladen ist..
 
@Jörg:

Finde ich interessant, wie Du Deinen Anhänger durch den TÜV bekommen hast. Ich habe auch noch einen (Kipper-)Anhänger, der mal ein LKW war. Natürlich gibt‘s auch dafür keine Papiere. Den haben wir jetzt seit Jahren mit grüner Folgenummer laufen, weil ich den Weg zum TÜV scheute. Das hat auch seinen Grund: ich habe mal mit einem PKW (wegen eines neuen Motors) zur Neuabnahme bringen müssen. Aber nicht zu irgendeinem TÜV, sondern nach Hannover. Das Ganze sollte dann 7.000€ kosten! Deswegen wundert es mich, dass Du in der Lage warst, Deinem Anhänger für ca. 50€ eine ABE zu spendieren. Mir wurde gesagt, dass der PKW alle Tests, die ein Hersteller für einen Prototypen machen muss, ebenfalls zu durchlaufen hätte. Wie kommt Ihr z.B. darauf, dass der Anhänger 1,5t. trägt? Das hätte doch durch eine Bruchprobe nachgewiesen werden müssen...
 
Moin Jochen,

die Achse hatte noch das Typenschild mit 1,5to Traglast drauf, auf der Zugöse war die DIN eingeprägt.

Die DIN habe ich mit ausgedruckt, und mit genommen -> 1to Stützlast.

Der Anhänger wurde wurde gewogen und vermessen Die Schweißnähte, die ich gebraten hatte

in Augenschein genommen (Das waren lediglich die für die Pritsche, keine vom ursprünglichen

Fahrgestell).

Vielleicht war es so einfach, weil es sich um ein recht einfaches Gefährt handelt.

Übrigens kommst du um eine BE-Abnahme nicht herum, wenn du ein grünes Nummernschild

dran machst. Du mußt dann nur nicht wieder nach 2 Jahren zum TÜV

Ich würde den Anhänger nicht ohne BE betreiben, dann ist er nicht versichert.

Wie ich schon an Done scrieb, vorher beim TÜV fragen.

Übrigens brauchte ich für meinen MAN auch eine Vollabnahme, die hat ca. 100Euro gekostet.

Trecker und PKW sind doch grundverschiedene Angelegenheiten.

Gruß

Jörg
 
Nein, Jörg, das war nicht so einfach bei Dir, weil Du ein einfaches "Gefährt" hast abnehmen lassen!

Du hast die beiden entscheidenden Punkte erwähnt:

1. Die Achse muss typ-geprüft sein, es MUSS also ein Typenschild drauf sein, welches Auskunft über die max. Achslast gibt.

2. Für die Anhängevorrichtung gilt in etwa gleiche, nur dass die max. zulässige Stützlast angebeben sein muss, ersatzweise DIN-Konformität.

Es ist richtig, dass ein landwirtschaftlicher Anhänger mit grünem Folgekennzeichen auch eine Betriebserlaubnis (BE) braucht.

Allerdings gibt es einen Bestandsschutz für Anhänger, die vor dem 01.Juli 1961 in Betrieb genommen wurden (§ 72 Abs. 2 StVZO).

Bei vielen umgebauten LKW ist dies der Fall.

Mit Eigenbauten, bei denen man einfach eine noch vorhandenen Achse ohne Typschild nahm und - handwerklich durchaus ordentlich und solide - dann etwas da dran baute, darf man halt möglichst keinen einzigen Meter über öffentliche Straßen fahren.

Und was passiert, wenn man damit einen Unfall im Wald oder auf Wirtschaftswegen hat, möchte ich lieber nicht wissen.

Wer selbst Eigenbauten herstellen will, sollte vorher bei der Prüfstelle fragen, was die sehen wollen!

Wer Eigenbauten ohne BE hat, sollte sich des Risikos bewusst sein.

Und nochmals laut und deutlich wie von Jörg schon richtig erwähnt: Das Grüne Folgekennzeichen behütet NUR vor der zweijährigen Hauptuntersuchung des Hänger, NICHT vor dem Vorhandensein einer BE.

Es sei denn, man hat wirklich ein "Altertümchen", bei welchem ein Betrieb seit 1961 oder früher nachweisbar ist. Aber auch so ein Teil muss wie jedes Fahrzeug in einem betriebssicheren Zustand sein!

Was ich selbst übrigens noch immer nicht richtig begreife:

Braucht es bis 4 to zulässiges Gesamtgewicht des Hängers gar keine Bremse?

Oder braucht der Hänger z.B. zwischen 2 und 4 to eine Sibra-Bremse (so ein Teil zum Umstecken, wird beim Ankuppeln in eine Halterung im Schlepper gesteckt und dort bei Bedarf von Hand betätigt).

Ganz sicher ist nur, dass es ab 4 to zGG eine Auflaufbremse braucht!

Mein bisher einziger Versuch, einen ca. 4 Tonnen schweren Hänger in unserem bergigen Gelände mit einem 533er Hinterradschlepper KOMPLETT OHNE HÄNGERBREMSE  nur mit den armen Schlepperbremsen zu bremsen, war jedenfalls sehr schweißtreibend und man konnte gut riechen, was der Schlepper davon hielt.....
 
Hallo Hanno,

zum Thema ungebremste Anhänger habe ich folgendes gefunden:

An einachsigen Anhängern und zweiachsigen Anhängern
mit einem Achsabstand von weniger als 1,0 m ist eine
eigene Bremse nicht erforderlich, wenn der Zug die für das ziehende
Fahrzeug vorgeschriebene Bremsverzögerung erreicht und die Achslast
des Anhängers die Hälfte des Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs,
jedoch 0,75 t nicht übersteigt. Beträgt jedoch bei diesen Anhängern die
bbH nicht mehr als 30 km/h, so darf unter den vorgenannten Bedingungen
die Achslast mehr als 0,75 t, aber nicht mehr als 3,0 t betragen
(§ 41 Abs. 11 StVZO). Bei Anhängern, die vor dem 1. Januar 1994 erstmals
in den Verkehr gekommen sind, darf die bbH mehr als 30 km/h
betragen (§ 72 Abs. 2 StVZO).

Da der Anhänger auf 25kmh begrenzt ist, ist eine Zulassung möglich.

Mehr als die 1,5to würde ich auch nicht hinter meinen D439 ungebremst hängen.

Auch wenn´s bei mir nicht bergig ist, muß das Gespann in einer Gefahrensituation einigenmaßen

schnell und kontrolliert zu bremsen sein.

Gruß

Jörg
 
danke

ich werd den anhänger au nihc so wirkich belasten der is mehr für grüngut da

aber des würd gerade passen

aber mich hats schon mim  745s und m 6000l fass den berg runtergschoben. war keine schöne erfahrung
 
Wenn man sich moderne Hänger im Angebot anschaut, findet man bei Brantner einen 3,5-Tonner, der für Österreich mit einer Umsteck-Bremse, für Deutschland aber mit Auflaufbremse geliefert wird.

Die Fa. Reisch bietet einen 3,3-Tonner nur mit Handbremse auf der Deichsel an, Fliegl macht zur Bremse seiner kleinen Hänger keine Angaben....

Eigentlich sollte man ja meinen, dass zwischen 3 und 4 Tonnen zGG irgend eine Art Betriebsbremse vorgeschrieben ist.

Aber welche?

Ich persönlich habe übrigens sehr gute Erfahrungen mit einer Sibra-Bremse gemacht.

Das Ding wirkte auf die gewaltigen Bremsen eines alten 7,5-Tonners, und brachte locker ein Gespann von über 8,5 Tonnen Gesamtmasse zum Stehen.

Fragt sich halt immer, wie schnell man in Notsituationen (Kind vor den Schlepper gesprungen) die Hand an der Bremse hat.

Heute habe ich eine Auflaufbremse am 7-Tonner-Hänger, damit fährt man entspannter, wenn man 3 Kubikmeter Sand auf dem Hänger hat.....
 
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