Schlepper mit schwarzer mummer

Lolo353

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8 August 2011
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hallo ich wollte mal fragen ob sich hier einer auskennt mit diesem ducheiander mit schwarzer oder grüner nummer

was fürnachteile habe ich wenn ich meinen schlepper auf schwarze nummer anmelde dar ich den immernoch 2 große ballenwagen mit grüner nummer hinterhängen oder algemein anhänger mit grüner nummer und wie sieht das mit überbreite und überhöhe aus was ja mit grüner nummer nicht so das plroblen ist und welchen führerschein brauche ich für das gefährt reicht da klasse L aus
 
Hallo,

mit schwarzer Nr. darfst DU nur ebensolche Anhänge ziehen, außer Du machst die Fahrt im Auftrag eines Lof-Betriebes mit deren Hängern und grüner Nr., zum Führerschien kann ich nicht sagen, hab noch den alten.

Tschüß,

Bernd
 
Führerschein ist so:

Grüne Nummer:

 Da kannst du die Folgekennzeichen verwenden und auch zwei zweichachsige Anhänger anhängen, oder einen einachser und einen Zweiachser, ist egal. Darfst alles ziehen und ist rechtens. Da reicht dann der normale B Führerschein, solange der Traktor nicht schneller wie 31 kmh fährt (bin mir nicht ganz sicher wo jetzt genau dir Grenze ist) Was schneller fährt brauchst du den T. 

Schwarze Nummer:

Gehörst du nicht zu den glücklichen die den alten Fürherschein noch haben gilt leider folgendes: Du kannst deinen Traktor mit einem einachsigen anhänger fahren. (Deine Anhänger dürfen keine Folgekennzeichen von dem Traktor mit schwarzer Nummer haben, sie brauchen ein eigenes und TÜV) achtet aber keiner darauf wer viel frägt zahlt auch ordentlich ;)  

alles was über die genannte kombination hinausgeht, erfordert einen anderen Führerschein: Traktor mit einem zweichsigen Anhänger da brauchst du statt den BE einen C1 also den kleinen LKW. Bei zwei Zweichsigen Anhängern sogar den C1E. (nur Traktor alleine langt der B) 

Überlege dir gut was du machst, wie du mit den Informationen umgehst liegt jetzt bei dir.

Sollte ich mich igrendwo irren lasse ich mich gerne belehren und auf meine Fehler hinweisen.

lg Alex 
 
Alex-523:

Führerschein ist so:

Grüne Nummer:

 Da kannst du die Folgekennzeichen verwenden und auch zwei zweichachsige Anhänger anhängen, oder einen einachser und einen Zweiachser, ist egal. Darfst alles ziehen und ist rechtens. Da reicht dann der normale B Führerschein, solange der Traktor nicht schneller wie 31 kmh fährt (bin mir nicht ganz sicher wo jetzt genau dir Grenze ist) Was schneller fährt brauchst du den T. 

Schwarze Nummer:

Gehörst du nicht zu den glücklichen die den alten Fürherschein noch haben gilt leider folgendes: Du kannst deinen Traktor mit einem einachsigen anhänger fahren. (Deine Anhänger dürfen keine Folgekennzeichen von dem Traktor mit schwarzer Nummer haben, sie brauchen ein eigenes und TÜV) achtet aber keiner darauf wer viel frägt zahlt auch ordentlich ;)  

alles was über die genannte kombination hinausgeht, erfordert einen anderen Führerschein: Traktor mit einem zweichsigen Anhänger da brauchst du statt den BE einen C1 also den kleinen LKW. Bei zwei Zweichsigen Anhängern sogar den C1E. (nur Traktor alleine langt der B) 

Überlege dir gut was du machst, wie du mit den Informationen umgehst liegt jetzt bei dir.

Sollte ich mich igrendwo irren lasse ich mich gerne belehren und auf meine Fehler hinweisen.

lg Alex 
Meines wissens nach darfst du mit dem FS Klasse L Traktoren ohne Anhänger bis 32km/h fahren und mit Anhänger egal ob einer oder zwei, Traktoren  bis  25 km/h. 
Mit dem FS klasse T bis zu deinem 18. Lebensjahr Traktoren mit oder ohne anhänger 40 km/h und nach dem 18. Lebensjahr darf mann dann an die großen geschütze bis 60 km/h ran.
Mit dem L darfst du auch noch selbstfahrende Arbeitsmaschienen bis 25 und mit dem T bis 40 km/h fahren.
Die Geschwindigkeiten sind übrigens alle bauartbedingte Höchstgeschwindigkeiten.
 
Aber bedenlen, die "Traktorführerscheine" L und T sind an LOF Nutzung gekoppelt. Das heißt, sie gelten nur in der Landwirtschaft.Ob dazu ein grünes Nummernschild dran sein muss oder nur die eigentliche Fahrt landwirtschaftlichen Ursprungs sein muss kan n ich nicht sagen.
 
Servus beinand,  bei den Führerscheinen gehen die Beiträge alle etwas durcheinander. Hier mal etwas Licht ins Dunkle:  Das Problem mit den ein oder zweiachsigen Anhängern ergibt sich bei den alten Führerscheinen. (grau und rosa). Da gab es den Zug mit mehr als drei Achsen, also z. B. einen zweiachsigen Ackerwagen drangehängt. Dafür reichte Klasse drei nicht, es musste Klasse zwei sein. Vorteil des alten dreiers war das zGG des Zugfahrzeugs von 7,5 t, was ja für die meisten Traktoren ausreichend ist. In der Folge konnte man z. B. einen Schlepper mit max. 7,5 t zGG Fahren, der 50 km/h lief. Allerdings nur mit maximal einem Einachshänger.  In der Klasse drei war automatisch die Klasse fünf enthalten. Mit der konnte man Zug und Arbeitsmaschinen bis zu einer bbH von 25 km/h ohne Gewichtsbeschränkung fahren. Der Gag im alten Führerscheinrecht war, daß "das mitführen eines zulassungsfreien Anhänger i. S. §18 II Nr. 6 der StVZO keinen mehrachsigen Zug i. S. des Führerscheinrechts bildet" Hinter diesen Paragraphen versteckt sich er zulassungsfreie landwirtschaftliche Anhänger. So konnte man z. B. einen Schlepper mit 200 PS und zwei Anhängern fahren, wenn der Schlepper nur 25 km/h bbH hatte. Über die Ausnahmeverordnung durfte der Schlepper sogar bis zu 32 km/h bbH haben, wenn im Anhängerbetrieb nur mit max. 25 km/h gefahren wurde und die Anhänger mit 25 km/h Schild gekennzeichnet waren.  Wesentliche Schlußfolgerung: Wenn der Traktor "schwarz" zugelassen ist, ist er keine zulassungsfreie zug und Arbeitsmaschine, das Mitführen eines zweiachsigen Hänger mit mehr als einer Achse bildet den Zug mit mehr als drei Achsen und ein Führerschein Klasse zwei ist erforderlich.  Neues Führerscheinrecht (Kartenführerschein) Klasse B: Bis zu 3,5 t zGG der Zugmaschine (dürfte wohl kaum über 50 PS Schlepper hinausreichen) darf ich       alles fahren.  Klasse BE: da kann man alle denkbaren Hänger dranhängen mit egal wie viel Achsen. Vom Fühhrerscheinrecht könnte man also an eine Zugmaschine mit 3,5 t zGG zwei Hänger mit je zwei Achsen und je 6 t zGG hängen (mal abgesehen davon, daß das vermutlich die Anhängelast des Zugfahrzeugs überschreitet) Im neuen Führerscheinrecht wird nicht nach zulassungspflichtigen oder zulassungsfreien Hängern unterschieden. Für Hobbytraktoristen also durchaus eine Alternative, den Schlepper schwarz zulassen und den Hänger auch. Wenn keine schweren Arbeitsgeräte an den Schlepper angebaut werden sollen kann man auch darüber nachdenken, den Schlepper abzulasten. Möglich wäre eine Ablastung bis zum Leergewicht von 3350 kg des Schleppers. Dann noch 150 kg dazugerechnet für die zwei Personen die im Regelfall unter Anzahl der Sitzplätze im Fahrzeugschein eingetragen sind und man kommt wieder auf 3,5 t zGG.  Und mit 3350 kg Leergewicht kann man schon einen ganz ordentlichen Schlepper fahren. Aber bitte immer dran denken: es geht nicht nur um die Fahrerlaubnis, Hänger mit schwarzem Kennzeichen müssen versteuert und versichert werden und müssen zum TÜV.  So ich hoffe ich konnte hier etwas Licht ins Dunkel bringen.   Klaus (745XL)
 
Kennzeichen:Grüne Kennzeichen bedeuten, dass das Fahrzeug (Kfz und/oder Anhänger) von der Steuier befreit sind (§ 3 Nr. 7 KfzStG). Die Steuerbefreiung wird vom Finanzamt erklärt. Das ist zunächst unabhängig vom Führerschein- und Zulassungsrecht. Die Farbe des Kennzeichens sagt nur etwas über die Steuerbefreiung aus. Wenn ich mit einem grünen Kennzeichen an einem FeuerwehrLKW einen privaten Hausumzug durchführe, dann ist das formell eine Steuerstraftat nach der Abgabenordnung (§ 330 AO). Fahrerlaubnis:Nach § 6 Abs. 1 FeV ist die "Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke" explicit aufgeführt (z.B. Klasse T). das heißt, die "Zugmaschine muss nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhänger)" eingesetzt werden. Für die Klasse L heißt es "Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden ..."Das Gesetz zielt auf den Zweck ab: lofWerden mehrachsige Anhänger mitgeführt, die nicht den Zwecken entsprechend eingesetzt werden, oder werden die Bedingungen ... km/h nicht erfüllt, kann ich mich nicht mehr auf die o.a. Ausnahmen berufen und benötige eine andere Fahrerlaubnis.   So, jetzt ist meine Mittagspause auch beendet und ich verabschiede mich aus einem unübersichtlichen Rechtsgebiet ... ;-)
 
745-XL:

Neues Führerscheinrecht (Kartenführerschein)

 

Klasse B: Bis zu 3,5 t zGG der Zugmaschine (dürfte wohl kaum über 50 PS Schlepper hinausreichen) darf ich       alles fahren.

 

Klasse BE: da kann man alle denkbaren Hänger dranhängen mit egal wie viel Achsen. Vom Fühhrerscheinrecht könnte man also an eine Zugmaschine mit 3,5 t zGG zwei Hänger mit je zwei Achsen und je 6 t zGG hängen (mal abgesehen davon, daß das vermutlich die Anhängelast des Zugfahrzeugs überschreitet) Im neuen Führerscheinrecht wird nicht nach zulassungspflichtigen oder zulassungsfreien Hängern unterschieden. Für Hobbytraktoristen also durchaus eine Alternative, den Schlepper schwarz zulassen und den Hänger auch. Wenn keine schweren Arbeitsgeräte an den Schlepper angebaut werden sollen kann man auch darüber nachdenken, den Schlepper abzulasten. Möglich wäre eine Ablastung bis zum Leergewicht von 3350 kg des Schleppers. Dann noch 150 kg dazugerechnet für die zwei Personen die im Regelfall unter Anzahl der Sitzplätze im Fahrzeugschein eingetragen sind und man kommt wieder auf 3,5 t zGG.  Und mit 3350 kg Leergewicht kann man schon einen ganz ordentlichen Schlepper fahren. Aber bitte immer dran denken: es geht nicht nur um die Fahrerlaubnis, Hänger mit schwarzem Kennzeichen müssen versteuert und versichert werden und müssen zum TÜV.

 

So ich hoffe ich konnte hier etwas Licht ins Dunkel bringen.

 

 

Klaus (745XL)

Also dann war ich bisher wohl auf dem holzweg, danke für diese infos. 

Aber nur nocheinal zum verständnis: Ich habe den BE

Ich kann also bei meinem Traktor, wenn ich schwarze nummern habe, ohne Probleme zwei Zweiachser dranhängen. muss diese aber zugelassen haben. (wenn nicht ist ja ein anderes Gebiet, dürfte sie aber laut führerschein trotzdem fahren.) 

Dürfte ich auch z.B. einen 6 t schlepper mit zwei großen drukluftgebremsten anhängern fahren. (z.B gesammt gewicht des zuges 20 t ) wenn ich nur den T zusätzlich zum BE gemacht habe?

Sorry aber das ist so verwirrend, aber naja wir deutschen und unsere gesetze^^

lg Alex 
 
Ein Blick ins Gesetz: § 3 Abs. 3  Nr. 3 FeV:  "Außerdem berechtigen Fahrerlaubnis Klasse B zum Führen von Fahrzuegn der Kassen M, S, L"
Abs. 5: "Unter land- oder forstwirtschaftiche Zwecke im Rahmen der Fahrerlaubnis der Klassen T und L fallen ..."
Hier sind dann noch nachfolgend abschließend unter sieben Punkten die Zwecke aufgeschrieben. Darüber hinaus ist nichts zulässig.Das kannst Du unter www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__6.html nachlesen.Wenn die Anhängelast der Zugmaschine überschritten wird ist das kein Führerscheinverstoß sondern eine Ordnungswidrigkeit nach der StVZO.
Darüber hinaus ist es für das Führerscheinrecht egal, wie der Anhänger gebremst wird (Luft, hydraulisch, Auflaufbremse).Du kanst also mit Deiner Klasse B Fahrzeuge der Klasse L fahren. Und zur Klasse L ist beschrieben, wie die Kombination aussehen darf. Aber denke daran, dass Du mit "L" nur 25 km/h "heizen" darfst, wenn Du Anhänger mitführst. 
 
Zur Frage Dürfte ich auch z.B. einen 6 t schlepper mit zwei großen drukluftgebremsten anhängern fahren. (z.B gesammt gewicht des zuges 20 t ) wenn ich nur den T zusätzlich zum BE gemacht habe? Auch hier steckt der Teufel wieder im Detail. Die Fahrerlaubnisbeschreibung in § 6 I FeV (Fahrerlaubnisverordnung) verlangt " Bauart zur Verwendung in der Land un Forstwirtschaft und auch die Verwendung für solche Zwecke" Die Landwirtschaftlichen Zwecke sind alle in Absatz 5 aufgezählt. Interpretationsspielraum gibt eigentlich nur die Nummer 3 "landwirtschaftliche Nebenerwebstätigkeit und Nachbarschaftshilfe unterLandwirten". Hier wäre wohl eine Ladung Kies unterzubringen, die ein landwirt zum Aufkiesen seines Hofes braucht. (Wenn der ihn dann doch nicht braucht und Du ihn zu Dir nach Hause fährst mußt dur das ja nicht verbal breittreten ;)  Klaus
 
Hallo danke für die vielen antworten ich denke mal das ich meinen schlepper nun auf grüne nummer anmelden werde
 
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