Schlepper zulassen, ohne Haltereintragung - Kurzzeitkennzeichen -

IHC_4ever

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Hallo Zusammen,

möchte einen Schlepper nur für die Ernte, 1 - 2 Tage zulassen ohne dass ein Haltereintrag im Brief vorgenommen wird.

Dazu müsste doch ein Kurzzeitkennzeichen gehen welches für Überführungs- und Testfahrten wohl benutzt werden darf. Letzteres würde auch zutreffen, da ich den Schlepper nun ein halbes Jahr instantgesetzt habe und jetzt bei der Strohernte (Ballen einfahren) testen möchte ob er einwandfrei funktioniert; der Schlepper ist noch nicht auf mich zugelassen.

Was meint Ihr, würde es mit dem Kurzzeitkennzeichen Probleme geben, falls man aufgehalten wird?

Danke und Gruss Markus
 
Hallo,

Kurzzeitkennzeichen sind nur für Überführungszwecke !

Nach deiner Beschreibung willst du den Schlepper normal Nutzen, also würde da nicht eine Überführung im Raum stehen, sondern eine Nutzung der üblichen Beschaffenheit.

  

Gruß
Torsten

IHC, alles wird gut!
 
Hallo,

TÜV hat er - mir geht es nur darum dass kein Haltereintrag vorgenommen wird.

Wie gesagt, er wird "getestet" und zwar ob Frontalder etc. alles ordnungsgemäß funktioniert.

Gruss Markus
 
erkläre uns mal warum er keinen Eintrag bekommen soll. ist das nicht egal???

Mfg Marco
FORTSCHRITT IST BEWEGUNG
Fortschritt die Macht aus dem Osten
 
moin, meines Wissen nach ist es zulässig mit einem Kurzzeitkennzeichen den Trecker zu testen und auch die Ernte dabei einzubringen. Du testet ja den Trecker auf dem Acker oder in der Wiese, um dort hinzufahren benötigst du eine legale Zulassung und zur Probefahrt gehört auch ein Belastungstest mit Anhängern oder Presse oder.......

Da Du schreibst das der Trecker gültigen Tüv hat sehe ich keine Probleme für Dein Vorhaben.

Markus wird schon seine Gründe haben das er nicht als Halter eingetrage wird. Vielleicht soll der Trecker ja verkauft werden und dann bringt ein zusätzlicher Haltereintrag meistens einen geringeren Verkaufserlös.

mfG Heiko
 
Hallo,

so sehe ich das nicht.

Man darf z.B. auch keinen Anhänger mit so einem Kennzeichen zum transportieren benutzen.

Gruß
Torsten

IHC, alles wird gut!
 
Hallo, ’nem Bekannten von mir ist neulich beim Pressen der Traktor samt Rundballenpresse aufgeraucht, der hat sich jetzt einen Vorführschlepper mit Vorführpresse geholt und fährt jetzt seit 2 Wochen mit roter Nummer vom Händler...auch für den Maschinenring.... Da ist das Kurzzeitkennzeichen doch wohl die richtige Wahl....geht ja auch zum Überführen ins Ausland...

Gruß Mike
 
das ist dann nen Ausfuhrkenzeichen...

Mfg Marco
FORTSCHRITT IST BEWEGUNG
Fortschritt die Macht aus dem Osten
 
t844:

Hallo,

so sehe ich das nicht.

Man darf z.B. auch keinen Anhänger mit so einem Kennzeichen zum transportieren benutzen.

Gruß
Torsten

IHC, alles wird gut!
moin Torsten,

genaugenommen hast Du mit Deiner Aussage ja Recht, ist immer nur eine Frage wie ich meine Probefahrt deklariere und ob irgendwelche Gesetzeshüter mir ein Fehlverhalten nachweisen können. Zu einer Probefahrt gehört natürlich auch ein Belastungstest mit Anhänger oder sonstigen Geräten die über öffentliche Straßen führen um den Arbeitsort des Belastungstest erreichen zu können.

Wenn man Dir nachweisen kann das Du eine Überführungsfahrt zu Transportzwecken nutzt machst Dich straffällig. 

Was Markus in diesem Fall vorhat ist vielleicht eine Grauzone, mit Sicherheit nicht im Sinn des Gesetzgebers mit den Vorgaben in der STVZO und der FZV, er muß im Falle eines eifrigen Polizeibeamten fest bei seiner Aussage bleiben eine Probefahrt als Belastungstest durchzuführen. Nirgendwo steht geschrieben wie eine Probefahrt durchgeführt werden muß und wie lange sie dauern darf

Aus meiner Sicht ist das Einbringen der Ernte eine gute Möglichkeit um den Trecker unter Belastung zu testen und immer dran denken das dieser Belastungstest eine Probefahrt ist um zu testen ob der Trecker gut ist oder ob noch etwas repariert werden muß. 

Wenn Du zugibst den Trecker zum Einbringen der Ernte mit einem Kurzzeitkennzeichen zuzulassen begehst Du Steuerbetrug und nutzt das Kennzeichen mißbräuchlich.

mfG Heiko
 
Hallo,

dann bin ich gespannt was man erzählen würde, einen LKW zu testen bei 18 oder 40 Tonnen Gewicht ....

Das gehört nicht zu einer Probefahrt im eigentlichen Sinne.

Ich kann da echt nur Raten: Frag bei der Versicherung nach, über der das Kennzeichen bestellt / die Versicherung zum Kennzeichen abgeschlossen werden soll.

Alles andere ist pure Mutmasserei.

Nur dann hat man Gewissheit und man umgeht die "Grauzonen"...

Gruß
Torsten

IHC, alles wird gut!
 
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