Selbstfahrende Arbeitsmaschine

CASE-IH-1455-XL

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21394 Kirchgellersen (Lüneburger Heide)
Hallo

Ich weiß nicht ob es hier schon einmal besprochen wurde , ich habe die Suche schon benutzt aber nichts gefunden was mir hilft. Kann mir jemand sagen ob ich einen Radlader den ich privat kaufe und privat nutze, der max. 20 km/h schnell und ca. 6 T schwer ist mit L Führerschein fahren darf , oder brauche ich den CE Führerschein ?.  Ich habe schon bei der Führerscheinstelle  angerufen  aber dort bekomme ich nur die Standardantwort die man im Internet nachlesen kann (Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für Land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern. )  , leider werde ich da draus nicht schlau mir würde ein JA reichen oder ein NEIN mit Begründung !.  

 

Vielen Dank im Voraus !

Gruß Christian
 
Hallo,

da es sich der Bauart nach um eine "Selbstfahrende Arbeitsmaschine" handelt die eine bbH. von 20 km/h hat und im übrigen kein Kennzeichen benötigt, genügt der Führerschein der Klasse "L".

Also. JA!

Gruß
 
Hallo,

im ersten Satz steht der entscheidende Hinweis, wenn es für Land- und Forstwirtschaft ist ja und für alles andere nein.

Meine Meinung dazu, ist wie mit der schwarzen Nummer der privat Leute.

Gruß 523 + 1706
 
Hallo,

ich finde, das ist so nicht eindeutig formuliert.

Ich würde daraus lesen, daß man LoF......, sowie, (also zusätzlich) die sfA fahren darf.

Geh doch einfach mal zur Polizei und frage, was sie mit dir machen würden, wenn sie dich mit L-FS auf ´nem

Radlader antreffen. Natürlich ohne LoF-Tätigkeit.

Gruß

Jörg
 
Also ich lese das auch so heraus, dass L für LoF Maschinen gilt und für Selbstfahrende Arbeitsmaschinen. Wenn man genau liest, steht es eigtl auch so im Text: "Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für Land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, [...], sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen,[...]." 

Also würde ich sagen, der beschriebene Radlader darf mit L gefahren werden. 

MFG Dennis
 
da hätte ich auch noch ne frage dazu. und zwar muss ein mobilbagger (12 bis 16 tonnen) 20kmh mit stvzo konformer lichtanlage irgendwie versichert oder zugelassen werden wenn man den gelegentlich auf öffentlichen strassen überführt?
 
Hallo

 

Ein Radlader ist ja eigentlich für das Baugewerbe also nicht Land oder Forstwirtschaft,  fahren darf man ihn bis max. 25 Km/h mit L , über 25 km/h mit CE . Nun stellt sich mir die Frage ob bei Privatpersonen und privaten nutzen L oder CE  gilt ? . Ich haben den B Führerschein L ist mit eingeschlossen, oder darf ich diesen auch nur bis 3,5 T bewegen ? .  

 

Gruß Christian
 
Hallo,

am besten du beherzigst den Rat von "Lef." und erkundigst dich mal konkret bei der Polizei. Anderenfalls könntest du dir auch zusätzlich Rat in einer Fahrschule holen.

Gruß
 
Abend zusammen. 

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen (Mobilbagger, Radlader, Planierraupe...) Darf man meines Wissens nach ohne CE fahren solange hier schon ein paar mal genannte Sachen eingehalten werden. Allerdings gibt es noch etwas. 

Die Maschine muss klar zuordenbar sein und den Namen der Firma als Aufschrift tragen, Lichtanlage muss komplett gehen. Der Technische Zustand sollte auch voll funktionsfähig sein.

Ob das ganze jetzt für Privat gilt… also ich gehe davon aus dann muss man halt seinen Namen drauf schreiben. Ich selbst hatte nie Probleme und bin mit dem Bagger durch den Ort gefahren. Im Zweifelsfall immer mal unverbindlich bei der Polizei nachfragen, sofern sich diese auskennen ist auch nicht immer der Fall.

@ 744 toni. 

Jede Maschine sollte versichert sein, allerdings habe ich das so gemacht ich habe meiner Versicherung Bescheid gesagt das ich einen Bagger habe (10 t Mobilbagger), die haben das notiert und der Bagger war dann mit über die Versicherung meines Traktors versichert. Hat nichts extra gekostet und war festgeschrieben.

Gruß alex
 
www.hkl-baumaschinen.de/Mieten/Baumaschinen/Selbstfahrende-Arbeitsmaschinen.html

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