CASE-IH-1455-XL
Bekanntes Mitglied
Hallo
Ich weiß nicht ob es hier schon einmal besprochen wurde , ich habe die Suche schon benutzt aber nichts gefunden was mir hilft. Kann mir jemand sagen ob ich einen Radlader den ich privat kaufe und privat nutze, der max. 20 km/h schnell und ca. 6 T schwer ist mit L Führerschein fahren darf , oder brauche ich den CE Führerschein ?. Ich habe schon bei der Führerscheinstelle angerufen aber dort bekomme ich nur die Standardantwort die man im Internet nachlesen kann (Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für Land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern. ) , leider werde ich da draus nicht schlau mir würde ein JA reichen oder ein NEIN mit Begründung !.
Vielen Dank im Voraus !
Gruß Christian
Ich weiß nicht ob es hier schon einmal besprochen wurde , ich habe die Suche schon benutzt aber nichts gefunden was mir hilft. Kann mir jemand sagen ob ich einen Radlader den ich privat kaufe und privat nutze, der max. 20 km/h schnell und ca. 6 T schwer ist mit L Führerschein fahren darf , oder brauche ich den CE Führerschein ?. Ich habe schon bei der Führerscheinstelle angerufen aber dort bekomme ich nur die Standardantwort die man im Internet nachlesen kann (Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für Land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern. ) , leider werde ich da draus nicht schlau mir würde ein JA reichen oder ein NEIN mit Begründung !.
Vielen Dank im Voraus !
Gruß Christian