Paylodoc
Bekanntes Mitglied
Hallo Männer, so wie Marcus es beschreibt ist die richtige Vorgehensweise in diesem Fall, alles andere ist entgegen der Legalität und kann einen pers.ruinieren.Grüße vom Paylodoc.
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Nein, nur Fachpersonal und dann muß der Tüv eigentlich einen Blick drauf werfen.Toenne Muensterland:
Und unterlenker darf auch jeder Horst anschweissen....
Ihc hat den Schlepper so abnehmen lassen. Der Hersteller haftet für seine Produkte. Wenn man selber der Hersteller ist, haftet man selber. Du kommst zum Teil aus der Haftung raus, wenn Du es abnehmen lässt und es esntsprechent der Abnahme nutzt.Goldener 353:
Hallo,
wie will man denn belegen das der Flachstahl des Zugpendels TÜV abgenommen ist und original vom Hersteller kommt. Die Betriebserlaubnis erlischt auch nicht.Habe auch noch nicht gesehen das der TÜV das Zugpendel kontrolliert hat. Dann kommen die Bolzen womit Presse, Heuwender usw angehangen werden. Das ist eher ein Schwachpunkt wie der Flachstahl.
Gruß Uli
Wiki:523 Allrad:
Hallo Jochen,
Aus eigener Erfahrung würde ich diesen Stahl nehmen:
S 690 QL / EN 10025-6 / EN 10029
Lässt sich gerade noch so mit HSS Bohrern bearbeiten und ist extrem zäh.
Ob Du das Zugpendel dann abnehmen lässt oder nicht bleibt Dir überlassen.
Gruß,
Martin
Landmaschinenmechaniker bekommen laut aktuellem Lehr-Rahmenplan keinen Schweiß Lehrgang mehr.946,1046,1246Fan:
Landmaschinenmechaniker, Schweißfach-Ing. usw.
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