Steuer Traktor Grün und teilweise besteuert

TK1975

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Hallo

Hab mal eine Frage.

Wir haben einmal einen Land und Forstw. Betrieb angemeldet(Grünland) und zum anderen noch einen Forstservice ( Dienstleistung)

Wir benutzen für beides denn selben Traktor.

Jetzt würde uns für den Lofo eine Grüne Nummer zustehn aber für den Forstservice nicht da es sich da um eine Dienstleistung handelt.

Da das ganze aber zeitlich getrennt ist ( Dienstleistung vom 1.10.-01.03. da nur in dieser Zeit Bäume in Gärten gefällt werden dürfen ) und im Sommer dann die Landwirtschaft ( Heu ).

Ist es möglich für den Traktor eine teilbesteuerung zu machen ( 01.03.-31.09. Steuerfrei und vom 01.10.-29.02. besteuert).

Konnte dazu am Finanzamt keine Antwort bekommen ( Hatten wir noch nicht war die Aussage )

Da wir Jährlich 421€ für den Traktor und noch mal gut 300€ für den anhänger Zahlen währe wenigstens eine Zeitweise Steuerbefreiung eine Finazielle Entlastung ( 5 Monate Steuer und 7 Monate frei )

Hat da vieleicht jemand eine Antwort drauf?

Viele Grüße aus dem Westerwald

Thorsten
 
Hallo,

bei unseren Finanzämtern wird es genauso gehandhabt, wie du es beschrieben hast.

Die "Grünen" Schlepper werden auf Antrag für die Dauer der Tätigkeit für nicht landwirtschaftliche Zwecke aus der Steuebefreiung rausgenommen. Ist allerdings immer nur für volle Monate möglich.

Gruß
 
Hallo.

Die Führerscheinklassen L u. T sind an LoF-Zwecke gebunden d.h. werden andere Tätigkeiten mit den Traktor gemacht die nicht darunter fallen, gelten diese Klassen nicht mehr. Entweder man hat den entsprechenden LKW-Führerschein (zulässiges Gesamtgewicht) zusätzlich oder es ist fahren ohne Führerschein. Kommt halt auf das zGG des Traktors an. Die Steuerbefreiung hat mit den LoF-Zweck nix zu tun.

Es wurde hier schon mal in einen Thread darüber diskutiert. 

Gruß Tilo 

Hast du nen IHC, kommste durch den höchsten Schnee
 
Führerschein ist nicht das Problem.

Bin zurzeit mit den 5 Modulen für die Ladungssicherung  usw. dran. Damit ich auch in zukunft Gewerbliche Transporte Fahren darf .(Hauptsächlich für meine Arbeitsstelle )

Wenn das mit der Steuer ging dann bräuchte ich ja nur die Monate Oktober - Februar zu melden und währ auf der sicheren Seite.

Gruß

Thorsten
 
Natürlich hat die Steuerbefreiung mit dem lof-Zweck zu tun. Womit auch sonst? 

Sie hat nix, aber auch gar nix, mit dem Führerschein zu tun.

Gruß

Michael
 
Ja da hat Michael recht! Man bekommt nur grüne Nummern wenn man diese auch braucht für Lof und ein paar andere dinge die in dem befreiungsschein stehen. Führerschein mäßig ist es völlig egal ob Steuerbefreit oder nicht. Die Maschine bleibt die selbe und man darf sie fahren. Habe ich noch nie anders gehört. 

Und wie schon gesagt wurde es ist normalerweise kein Problem, wenn man den Traktor anders verwendet einfach am Finanzamt bescheid geben das von diesem bis diesem Zeitraum andere Tätigkeiten gemacht werden. Dann kann man die Steuer nachzahlen. Da müsste es auf der Internetseite des zustndigen Amtes sogar ein Formular geben. Zumindest bei uns gibt es das. 

Gruß alex 
 
Hallo,

Tilo hat recht.

Der Führerschein ist zwar nicht an die Steuer gebunden aber L und T sind an LoF-Einsatzzwecke gebunden. 

Im Dienstleistungsgewerbe fährt man mit diesen Führerscheinen ohne gültige Fahrerlaubnis. Die gelten dort nicht ! Man braucht dann einen CE oder Klasse 2 !

Holger
 
Richtig, das war nicht die Frage. Es muss aber berücksichtigt werden, wenn der Schlepper ausserhalb LoF-Tätigkeiten gewerblich eingesetzt wird. Versteuern reicht ggf nicht.

Holger
 
Hallo,

im Zweifelsfall einfach mal die entsprechenden Gesetzestexte nachlesen.

Unter land- oder forstwirtschaftliche Zwecke im Rahmen der Fahrerlaubnis der Klassen T und L fallen

1. Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau, Baumschulen, Tierzucht, Tierhaltung, Fischzucht,Teichwirtschaft, Fischerei, Imkerei, Jagd sowie den Zielen des Natur-und Umweltschutzes dienende Landschaftspflege,

2. Park-, Garten-, Böschungs- und Friedhofspflege

3. landwirtschaftliche Nebenerwerbstätigkeit und Nachbarschaftshilfe von Landwirten,

4. Betrieb von land- und forstwirtschaftlichen Lohnunternehmen und andere überbetriebliche Maschinenverwendung,

5. Betrieb von Unternehmen, die unmittelbar der Sicherung, Überwachung und Förderung der Landwirtschaft überwiegend dienen,

6. Betrieb von Werkstätten zur Reparatur; Wartung und Prüfung von Fahrzeugen sowie Probefahrten der Hersteller von Fahrzeugen, die jeweils im Rahmen der Nummern 1 bis 5 eingesetzt werden und

7. Winterdienst  
Es kommt jetzt also einzig darauf an, wie der Betrieb gemeldet ist. Fällt er unter einen der genannten Punkte, darf auch mit L und T gefahren werden. Zulassungs- und Führerscheinrecht ist nicht das gleiche!!


mfg Georg
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Ein bisschen Spaß muss sein, auch wenn der Spaß nur 20 fährt!
 
oh man lest doch mal die gesetze . kann man einfach runter laden und lesen. massgebend ist was im brief und fz.schein steht beim führerschein . oder fragen die bullen bei kontrolle , hallo wie ist ihr schlepper in verwendung weil wir dann je nachdem den richtigen führerschein sehen wollen . ist immer das gleiche in den foren obs um nummerschilder oder zullasungen von fz. geht . meistens immer nur mist gelabber . keiner schreibt genau wo er das her hat . meistens stimmen die sachen immer nur zu hälfte . wenn im schein steht das ein landforstwirtschaftl. zugmaschine ,wird l,t benötigt . fertig .  wenn ich so en scheis höre mit lkw schein , oh man .  kappes hoch drei . thorsten sag beim finanzamt bescheid wieviel monate worauf und fertig . und fast alle anderen , hört lieber beim finanzamt selber mal nach und bei fahrschulen wenn ihr was wissen wollt . hier in den ganzen foren ist wie in de kneipe gehn und da was fragen die ganzen schnappsnasen . wenn ich mir aufgeschrieben hätte wie oft ich schon in verschiedenen foren diese themen gelsen habe und mich daran gerichtet hätte , so viel bussgelder wegen den ganzen verstößen hätte ich gar net zahlen können. ganz ganz selten mal das einer was komplett schreibt was wirklich stimmt . !!!!!!!!!!!
 
Hab eben mit einem bekannten gesprochen der Steuerberater ist.

Das ganze hat sich erledigt. Bekommen keine Grüne nummer da wenn auf eine Person ein Gewerbe angemeldet ist und die Selbe Person Landwirtschaft anmeldet die Landwitschaft als Gewerbe gezählt wird.

Hat mir den Paragraph gezeiht wo das steht.

Also leider weiter auf schwarzer nummer.

Gruß

thorsten
 
knechtuwe:
 
oh man lest doch mal die gesetze . kann man einfach runter laden und lesen. massgebend ist was im brief und fz.schein steht beim führerschein . oder fragen die bullen bei kontrolle , hallo wie ist ihr schlepper in verwendung weil wir dann je nachdem den richtigen führerschein sehen wollen . ist immer das gleiche in den foren obs um nummerschilder oder zullasungen von fz. geht . meistens immer nur mist gelabber . keiner schreibt genau wo er das her hat . meistens stimmen die sachen immer nur zu hälfte . wenn im schein steht das ein landforstwirtschaftl. zugmaschine ,wird l,t benötigt . fertig .  wenn ich so en scheis höre mit lkw schein , oh man .  kappes hoch drei ........
Völliger Blödsinn!!!!

"Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden...."

 Wird mit dem Schlepper eine nicht steuerbefreite Fahrt unternommen, reichen die Führerscheinklassen L & T nicht mehr aus!!!!!
 
Schon gut, knechtuwe. Selten so einen Vollscheiß gelesen. Deinen. Nicht nur orthographisch. Auch bei schwarzen Kennzeichen steht "LoF-Zugmaschine" als Fahrzeugart in Brief und Schein (ZLB).

Lies selber mal die Gesetze, falls Du dazu in der Lage bist.

Genau solche Leute wie Du mit ihren Falschaussagen machen solche Beiträge wie hier nämlich immer wieder erforderlich.

Es bleibt immer völlig egal, welchen Führerschein er benötigt, denn er ist mit denen, die er hat, über jeden Zweifel erhaben.

Zu klären bleibt einzig und allein, ob der Steuerberater recht hat oder es doch noch (oder trotzdem) eine Möglichkeit gibt, zu teilen, wie es offensichtlich bei einem anderen Mitglied doch machbar ist. 

Gruß

Michael
 
Ich hab ne Telefon-Nummer von der Oberfinanzdirektion in Koblenz bekommen.

Da werde ich heute mal hin anrufen.

Mal sehn was die sagen. Die müssten es ja wissen.  Hoff ich ;)

Ist mit unseren ganzen Gesetzen und Vorschriftzen langsam weit genug. Da blickt man ohne Anwalt nicht mehr durch.

Ein bekannter der bei der Polizei ist sagt das das Nummernschild keine Aussage zu dem benötigten Führerschein hat da es nur was zur Steuer

aussagt.

Der Verwendungszweck im Fahrzeugbrief ist wohl entscheident. Land und Fortswirtschaftliche Zugmaschine mus da drin stehn dann ist L + T wohl Ok.

Wenn da nur Zugmaschine drin steht dann brauch man den PKW oder LKW schein je nach göße.

Gruß

Thorsten
 
TK1975:

Ich hab ne Telefon-Nummer von der Oberfinanzdirektion in Koblenz bekommen.

Da werde ich heute mal hin anrufen.

Mal sehn was die sagen. Die müssten es ja wissen.  Hoff ich ;)

Ist mit unseren ganzen Gesetzen und Vorschriftzen langsam weit genug. Da blickt man ohne Anwalt nicht mehr durch.

Ein bekannter der bei der Polizei ist sagt das das Nummernschild keine Aussage zu dem benötigten Führerschein hat da es nur was zur Steuer

aussagt.

Der Verwendungszweck im Fahrzeugbrief ist wohl entscheident. Land und Fortswirtschaftliche Zugmaschine mus da drin stehn dann ist L + T wohl Ok.

Wenn da nur Zugmaschine drin steht dann brauch man den PKW oder LKW schein je nach göße.

Gruß

Thorsten

So kenne ich das auch das Kennzeichen hat mit dem Führerschein nix zu tun sondern lediglich ob er besteuert oder steuerfrei ist. Ich darf auch mit grüner nummer Steuerpflichtige Arbeiten machen zum Beispiel Erde fahren im Lohn muss den Schlepper für die Zeit allerdings auch nachversteuern und ( brauche CE / Klasse 2 ). Wenn ich das ganze aber für mich selber mache also den Boden auf meiner Landwirtschaftlich genutzten Fläche verarbeite brauche ich werder den Schlepper/ Anhänger nachversteuern und  es reicht der Führerschein L oder T je nach Schleppergröße und Tonnage.
Michael Stockei
0151/11528050
Michael.Stockei@t-online.de
mst-technik.npage.de/
 
Also ich war zuvor bei der Polizei und habe mich erkundigt, ab wann ich ärger bekomme. Sonst würde mir mein 644er nämlich kaum was bringen denn ich habe nur L und T.  Ich musste also meinen 644 mit frontlader auf grüne Kennzeichen anmelden denn mit Anhänger hätten ich definitiv die magische 3,5t Grenze überschritten. Denn bei grünen kennzeichen ( also der wirtschaftlichen Nutzung) ist das Gesamtgewicht irrelevant ganz egal ob du nun nur L oder T hast. Das einzige was für L und T bei grünen kenzeichen bestehen bleibt ist die Geschwindigkeit (30 km/h max.), keine weitere Zugmaschine abschleppen und man darf nur mit einem Anhänger fahren. Aber kein Ordnungshüter kann mir nachweisen ob ich gerade eine Fahrt mache die im Rahmen der Besteuerung ist oder nicht. Also ist die Aussage fahren ohne Führerschein völliger Blödsinn wenn man mit grünen Kennzeichen etwas anderes macht wofür er besteuert wurde.

Gruß Pepe 
 
Hallo,

wiso ist das völliger Quatsch mit dem fahren ohne gültige Fahrterlaubnis ? T und L sind an Lof-Tätigkeiten gebunden. Mit der alten Klasse 3 darfst du z.B.  nur Züge bis 3 Achsen fahren. Weisen die dir das nach, dass du  nicht LoF fährst, ist es so !

Ein Landwirt und Lohnunternehmer aus einem Nachbarort hat es gerade hinter sich.

Er hat bei einer Ausschreibung für Erdbewegungen und Baumaschinentransporte sämtliche Spediteure unterboten und den Zuschlag bekommen. Ein ausgeboxter Spediteur hat ihn angeschwärtz.

Bilanz:

-Steuerhinterziehung, da er mit subventioniertem Agrardiesel fuhr

-Steuerhinterziehung, da seine Schlepper und Muldenkipper unversteuert waren

-gewerblicher Gütertransport ohne entsprechene Genehmigung

-bei Baggertransporten auf Tiefladeranhängern fahren mit Überbreite ohne Genehmigung

-Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis da T und L hier nicht gelten

-Verstoss gegen die Sozialvorschriften, nichtbeachtung der Lenk- und Ruhezeiten, er hätte einen Fahrtenschreiber gebraucht...

Genau so heikel ist es, jetzt im Winter gegen Geld Schnee zu räumen. Der eigene Hof, die Dorfstrasse etc. ist sicher kein Problem. Wenn manche Landwirte aber bei Firmen in einem Industriegebiet die Werksgelände räumen ist es ähnlich. Wenn da ein GaLaBauer den Auftrag gerne hätte und den Landwirt anschwärzt, ist es so.

Die Grenze zwischen LoF und gewerblich ist schwammig. Aber hier besteht ein direkter Zusammenhang mit dem erforderlichen Führerschein. LoF-Tätigkieten unterliegen Privilegien, die es ausserhalb der LoF-Tätigkeiten nicht gibt.

Holger
 
So hier die Antwort von der OFD

die Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen ist geregelt in § 3 Nr. 7 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG).
Hiernach ist eine solche Befreiung nur möglich, solange die Fahrzeuge ausschließlich für die begünstigten Zwecke genutzt werden.

Eine von Ihnen vorgeschlagene Aufteilung des Besteuerungszeitraums auf einen steuerfreien und einen steuerpflichtigen Teilzeitraum sieht das KraftStG leider nicht vor.

Also entweder Kpl auf grün oder kpl. auf Schwarz.

Es gibt nur die ausnahme wenn man auf grün eine fahrt macht die normal nicht zulässig ist das man dann diese Fahrt dem Finanzamt meldet und dafür Steuer zahlt ( Fahrt mit grüner nummer zum Traktortreffen z.B.)

Gruß

Thorsten
 
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