Steuer

hobbywinzer1

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31 Oktober 2015
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Hallo liebe Forumsmitglieder,

ich trage mich mit dem Gedanken zum Jahresende meine Hobbywinzerei aufzugeben ( man wird ja nicht jünger). Meinen Traktor würde ich dann aber weiter behalten wollen ( fürs Brennholz , Gartenarbeiten etc.) , aber durch die Aufgabe der Landwirtschaft ist dann natürlich auch das grüne Nummernschild weg . Nun meine Fragen : wie hoch wäre die Steuer für das Fahrzeug mit schwarzem Kennzeichen ; welchen Vorteil oder Nachteil hätte ein H-Kennzeichen oder gibt es noch eine andere Möglichkeit um das grüne Nummerschild zu behalten?

Es handelt sich um einen Bergmeister 654. Über recht viele hilfreiche Antworten würde ich mich sehr freuen.

Gruß aus der verschneiten Pfalz von Christian
 
Moin Christian

mit der Aufgabe der Landwirtschaft muss nicht unbedingt die Nutzung

deines Schleppers mit grüner Nummer erlöschen,

mit dem Ende unserer Landwirtschaft kam kein Hinweis vom Finanzamt, das eine Steuerpflicht fällig wird.

das ist allerdings schon viele Jahre her, aber wir haben selbst keine Anstrengungen unternommen

das zu ändern;  (das kann aber auch in jedem Bundesland anders gehandhabt werden)

 mfG... Reinhold 
 
War ein Jahr Steuerbefreit, danach habe ich mich nicht weiter damit beschäftigt, was der Zoll für Nachweise wollte, um wieder in die Befreiung zu kommen.

Einsatz des Traktors natürlich nur für LOF Zwecke.

Seit dem zahle ich für den 633 jedes Jahr 236 Euro und bin glücklich damit.

Das grüne Schild bleibt bestehen.

Meine 6 Anhänger haben Folgekennzeichen.

Gruß Micha
 
wart einfach ab... vielleicht hast du wie Oben geschrieben glück. Steuern aber Grüne Nummer. somit bist du was anhänger Nutzung betrift im Grünen Bereich
 
Moin.

Immer wieder das Gleiche. Egal ob grüne Nummer oder schwarze Nummer, das grüne Folgekennzeichen gilt nur in Verbindung mit einer land oder forstwirtschaftlichen Nutzung in dem Moment wenn man angehalten wird. Brennholzwerbung und Transport ohne Gewinnerzielungsabsicht zählen nicht dazu.

Die grüne Nummer am Schlepper ist doch Blödsinn wenn man Steuern zahlt, dann gehört ein schwarzes Kennzeichen dran. Da sieht die Polizei natürlich sofort dass das grüne Folgekennzeichen nicht passt. 

Aber wie schon geschrieben ist auch die Verwendung des grünen Kennzeichens ohne land und forstwirtschaftliche Tätigkeiten nicht gültig.

Das war ja allerdings nicht die Frage. Die Steuer richtet sich in dem Fall nach dem zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs, kann man sicher auf der Seite beim Zoll rausfinden.

Gruß Jürgen
 
Und zusätzlich darauf achten Führerschein  L und T gelten nur für Land- und Forstwirtschaft und nicht im privaten Bereich.

Da ist dann schnell der Führerschein C bzw. CE fällig oder der alte Führerschein Klasse 3 und die Anhänger müssen zugelassen sein auch unter 25 Km/h.
 
Juergen D439:

Und zusätzlich darauf achten Führerschein  L und T gelten nur für Land- und Forstwirtschaft und nicht im privaten Bereich.

Da ist dann schnell der Führerschein C bzw. CE fällig oder der alte Führerschein Klasse 3 und die Anhänger müssen zugelassen sein auch unter 25 Km/h.
Mit dem Führerschein L den ja jeder mit PKW Führerschein erwirbt, kannst doch immer einen Traktor bis 25 Km/h ohne Druckluftbremse fahren oder nicht? Zumindest war das zu meiner Zeit mal so.
 
Moin.

Anderer Jürgen ;-)

Ich muss dich enttäuschen, die grüne Nummer, das grüne Folgekennzeichen und die Führerscheine L und T sind immer an den landwirtschaftlichen Zweck gebunden. Führerschein T ist etwas aufgeweicht damit die Leute in der Maiskette auch für Biogasanlagen die als GbR betrieben werden fahren dürfen.

Mit einem Schlepper mit grünem Kennzeichen einen Anhänger mit Folgekennzeichen zu ziehen um dann Oma‘s Umzug zu machen kann sehr teuer werden.

Wenn ich als Landwirt mit meinem Schlepper für jemanden aus dem Dorf Strauchschnitt zur Deponie bringe, müsste ich diese Fahrt vorher beim Zoll anmelden und versteuern. Mein Schlepper hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 5,5 Tonnen, mein 2 achsiger Kipper 8 Tonnen, zusammen also 13,5 Tonnen. Mit Führerschein B ist man raus, BE auch. Als alter Mensch habe ich noch C1E, fällt aus wegen 2 achsigem Anhänger. Somit bliebe nur CE. Der Anhänger bräuchte TÜV und eine Zulassung. Das ganze weil es nicht LoF ist. In extremen Fällen kann es passieren dass, wenn ich mit meinem Gespann Ballen fahre und ich schneller als 25 fahre, das ganze Paket auch auf mich zu kommt. Fahren ohne Zulassung, fahren ohne Fahrerlaubnis, Steuerhinterziehung und fahren ohne Versicherungschutz. Kann teuer werden, muss jeder für sich selbst entscheiden.

Danke für das Lesen bis hierher.

Gruß Jürgen
 
Hallo,

erstmal vielen Dank für die zahlreichen Antworten . Wenn ich das jetzt richtig raus gedeutet habe würde das über das Zul. Gesamtgewicht errechnet, ich war eigentlich der Meinung das der Hubraum des Motors da entscheidend wäre . Wenn ich dann meine Landwirtschaft abgemeldet habe , wäre es dann sinnvoll zu warten bis ich einen Steuerbescheid bekomme, oder sollte ich als rechtschaffener Bürger das selbst melden?

Gruß Christian
 
Mit dem nix machen halte ich aus eigener Erfahrung mittlerweile auch für die beste Lösung.

Nach dem Tod von meinem Vater habe ich den 644 geerbt und wollte alles richtig machen, den Traktor

umgemeldet und Bescheinigung der BG eingereicht.

Nach ein paar Wochen kam Post und mir wurde mitgeteilt das ich Steuer bezahlen müsste da ich keinen Gewinn erwirtschafte. 

Die Ländereien sind noch vorhanden und ich bezahle auch BG Beiträge, doch benutze ich die Traktoren nur Hobbymässig.

So bezahle ich für den 644 und 833 ungefähr 580,00 € Steuer im Jahr.

Hätte also auch besser nix gemacht

Gruss aus der Vulkaneifel

Matthias
 
Moin.

Man kann auch einen Schlepper neu anmelden auf grüne Nummer, kein Problem. Die Zulassungsstelle prüft das nicht. Aber für die Steuerbefreiung muss ein Antrag beim Zoll abgegeben werden, die prüfen dann. Ich musste alles neu einreichen, BG Bescheid, Einkommensteuerbescheid und den Einheitswertbescheid. Und das obwohl ich das für den vorhergehenden Schlepper auch schon gemacht hatte.

Ob man, wenn die Steuerbefreiung abgelehnt wird, das grüne Kennzeichen abgegeben muss, weiß ich nicht. 

Gruß Jürgen
 
Zum Thema Steuer gab es in den letzten Jahren einige Urteile.

Die kenne ich natürlich nicht alle!

Solange der Trecker landwirtschaftlich genutzt wird, ist er von der Steuer befreit. Gab es Urteile zu. (letzter Kenntnisstand)

Das Finanzamt will natürlich möglichst viele Steuern einnehmen.

Wie schon geschreiben, sind die Führerscheine L und T zweckgebunden.

Der alte Führerschein, Klasse 3, enthält unter anderem die Klassen C1, C1E und CE79 (auf Antrag)

Wenn grün nichts wird, würde ich die Schlepper auf H-Kennzeichen ummelden. Vorher würde ich mich nach den Kosten bei der Versicherung erkundigen! Es kann sein das Die Gesamtkosten, bei einem normalen, schwarzen Kennzeichen, niedriger sind als beim H-Kennzeichen.

Die Anhänger müssen zugelassen werden.

Bei schwarzen Kennzeichen (egal oder H), würde ich mir, für landwirtschaftliche Transporte, einen Anhänger, von einem landwirtschaftlichen Betrieb liehen. Ist zulässig! Der Zweck ist entscheident!

Viele Transporte, im Hobbybereich, lassen sich sehr gut mit einem PKW-Anhänger durchführen.
 
Hallo, das mit dem nix machen ist aber auch so eine Sache und deshalb auch mit Vorsicht geboten, denn nach § 13 der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) besteht die gesetzliche Verpflichtung, der Zulassungsbehörde Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Dies betrifft vor allem Änderungen in den Daten des Halters. Eigene Erahrung: Mutter gestorben, den 633er umgemeldet, Steuerbefreieung war weg. Gewinnerzielungsabsicht wurde vom Zoll nicht anerkannt, Ergebnis: 236€ Steuer pro Jahr, dafür darf ich jetzt auch Sonntags mit dem Traktor spazieren fahren oder zu Schleppertreffen und mach keine Steuerhinterziehung und die 236€ sind gerade mal 65 Cent am Tag.

Gruss Klaus
 
Hallo,

vielen Dank für die vielen , informativen Antworten. Wie ich es letztendlich machen werde muß ich mir noch überlegen, vielleicht wäre einfach abwarten und ahnungslos stellen die einfachste Variante.

Was mich jetzt noch ein bissschen irritiert war die Aussage das die Anhänger zugelassen werden müssen. Ich meine irgendwo gelesen zu haben das Anhänger Tüv und Zulassungsfrei sind wenn sie ein 25 KM/H Schild drauf haben, oder verwechsele ich hier gerade was ?

Gruß Christian
 
Moin.

Sehr kompliziert. Das ist alles an den landwirtschaftlichen Zweck gebunden. Für den landwirtschaftlichen Zweck brauchst du ein grünes Folgekennzeichen von einem auf dem Hof zugelassenen Schlepper, das muss nicht deiner sein. Dann ein 25 km/h Schild, einen Hemmschuh, ein Schild auf der rechten Seite mit dem Besitzer des Hofes und auch eine ABE. Das gilt nur für den Fall eines LoF Zweckes. Fährst du Brennholz, Sand für den Nachbarn oder Strauchschnitt zum Sammelplatz benötigst du eine Zulassung für den Anhänger, egal welche Farbe das Kennzeichen des ziehenden Schleppers hat. Der Anhänger wird dann auch nach zulässigem Gesamtgewicht besteuert und muss versichert werden.

Es tut mir Leid, das ist Gesetzeslage. Vom passenden Führerschein ganz zu schweigen.

Alle Angaben ohne Gewähr, muss ich wohl leider schreiben.

Gruß Jürgen
 
Einfach Kfz Steuerrechner im inet eingeben.Da öffnet sich eine Seite vmwo man die Daten eingeben kann vom Schlepper.Als zzg Gewicht.Da siehst du wie viel zu zahlen musst.Ichvzahle für meinen 323 meine ich 220 Steuern.Das blöde mit dem Führerschein geht mir auch auf den Sa....Mit Klasse BE darf och insgesamt 6.5 Tonnen wiegen.Aber keinen Schlepper über 3,5 Tonnen zzg Fahren (schwarz).Normal dürfte ich den 323 auch nicht fahren,da er 3640kg zzg hat.Versicherung bezahle ich bei Axa 45 Euro Vierteljährlich (Haftpflichtversicherung )
 
+Matla+:

Moin Christian

mit der Aufgabe der Landwirtschaft muss nicht unbedingt die Nutzung

deines Schleppers mit grüner Nummer erlöschen,

mit dem Ende unserer Landwirtschaft kam kein Hinweis vom Finanzamt, das eine Steuerpflicht fällig wird.

das ist allerdings schon viele Jahre her, aber wir haben selbst keine Anstrengungen unternommen

das zu ändern;  (das kann aber auch in jedem Bundesland anders gehandhabt werden)

 mfG... Reinhold 
Dan würde ich sowas hier auch ned posten. Wenn die das merken ist deine Grüne Nummer weg. Rückwirkend muss keine Zahlung erfolgen. Abwarten und Tee trinken.
 
IHC_Power:

+Matla+:

Moin Christian

mit der Aufgabe der Landwirtschaft muss nicht unbedingt die Nutzung

deines Schleppers mit grüner Nummer erlöschen,

mit dem Ende unserer Landwirtschaft kam kein Hinweis vom Finanzamt, das eine Steuerpflicht fällig wird.

das ist allerdings schon viele Jahre her, aber wir haben selbst keine Anstrengungen unternommen

das zu ändern;  (das kann aber auch in jedem Bundesland anders gehandhabt werden)

 mfG... Reinhold 
Dan würde ich sowas hier auch ned posten. Wenn die das merken ist deine Grüne Nummer weg. Rückwirkend muss keine Zahlung erfolgen. Abwarten und Tee trinken.

Rückwirkend nichts bezahlen?Das sehe ich anders.Im diesen Sinne ist das Nutzen eines Steuerbefreiten kfz für einen bestimmten Zweck vorgesehen.Da Wir in Deutschland leben wird bestimmt einer versuchen,jemanden an die Karre zu pinkeln.Wir haben auch Grüne Nummer,u d seit 20 Jahren keine Landwirtschaft mehr.Das haben wir auch gemeldet.Aber bis heute keine Rückmeldung diesbezüglich zurück gekommen.Seönst das der Bock seit 4 Jahren keinen TÜV hat.Unser Anhänger hatte mal 1 Jahr keinen TÜV.Da haben wir ein Schreiben gekommen.Beim Trecker nichts.
 
hobbywinzer1:

Hallo,

vielen Dank für die vielen , informativen Antworten. Wie ich es letztendlich machen werde muß ich mir noch überlegen, vielleicht wäre einfach abwarten und ahnungslos stellen die einfachste Variante.

Was mich jetzt noch ein bissschen irritiert war die Aussage das die Anhänger zugelassen werden müssen. Ich meine irgendwo gelesen zu haben das Anhänger Tüv und Zulassungsfrei sind wenn sie ein 25 KM/H Schild drauf haben, oder verwechsele ich hier gerade was ?

Gruß Christian
Hallo Christian,

ich habe den ganzen Ablauf mit der Zulassung und der Vollabnahme eines landwirtschaftlichen Anhängers (Original Bruns, Baujahr 1961) von vorn bis hinten durch und dies auch hier im Forum dokumentiert.

Meldest du deinen Traktor auf schwarz an, da du keinen LoF-Zweck mehr nachweisen kannst, dann muss auch dein Anhänger mit einem schwarzen Kennzeichen fahren. Dies bedeutet dann auch Steuern und Versicherung zu bezahlen und regelmäßig zum TÜV zu fahren. Deine angesprochenen Schilder übrigens werden vom TÜV als Kennzeichnung verlangt. Möchtest du die Steuern reduzieren, dann kannst du beim TÜV eine Ablastung in die Papiere eintragen lassen und bekommst einen silbernen Aufkleber an deinen Anhänger geklebt, wo das neue Gewicht eingetragen ist. Dies habe ich auch gemacht. Abgelastet von 3,4t auf 2t, weil ich dem alten Anhänger das volle Gewicht eh nicht mehr zumuten will.

So nun zu der Meldepflicht. Finanzamt und Zoll sind sehr gut vernetzt. Kommt es dazu, dass du keinen LoF-Zweck mehr nachweisen kannst oder die Landwirtschaft abgemeldet wird, wird dies vom Finanzamt direkt an den Zoll weitergeleitet und du bekommst ohne Aufforderung einen Steuerbescheid.

Dem Zoll bzw. dem Finanzamt und auch dem TÜV ist es nach diesem Steuerbescheid völlig egal, mit welchem Kennzeichen (grün oder schwarz) du dann in der Gegend herum fährst. Dies ist gerade bei meinem Nachbarn zum 31.11.22 passiert. Bei ihm wurde der LoF-Zweck vom Finanzamt nicht mehr anerkannt und er hat einen Steuerbescheid bekommen. Im Dezember musste er zum TÜV. Der Traktor wurde untersucht und eine neue Plakette wurde aufgeklebt. Da ich mit dem Traktor zum TÜV gefahren war, hatte mich dies stutzig gemacht und ich habe nachgefragt. Als Antwort bekam ich, dass der Halter des Fahrzeugs in solch einem Fall sich beim zuständigen STVA melden muss, um das grüne Kennzeichen ausgetragen und entwertet zu bekommen und dann ein neues schwarzes Kennzeichen gedruckt und gesigelt wird. Die Kosten muss man natürlich selbst bezahlen.

Jetzt noch mal grundsätzlich zum grünen Kennzeichen. Wie schon von einigen geschrieben, ist das grüne Kennzeichen an LoF gebunden und kann als Folgekennzeichen gewertet werden. Es wird aber nur zu einem Folgekennzeichen, wenn es auf dem LoF-Hof eine Zugmaschine mit dem gleichen Kennzeichen gibt. Wird jetzt die Zugmaschine verkauft und gegen eine neue ersetzt und diese Maschine bekommt ein völlig anderes grünes Kennzeichen, so muss auch an den Anhängern das Kennzeichen getauscht werden. Damit aber nicht genug. Möchte sich ein Landwirt von einem anderen Landwirt, z.B. für die Dauer der Weizenernte, einen Anhänger leihen, so müsste dieser ein Folgekennzeichen von sich mitbringen, das bestehende Schild abnehmen und gegen sein Kennzeichen austauschen. Bei der Rückgabe natürlich umgekehrt. So sieht es die Theorie vor. In der Praxis macht dies wahrscheinlich kaum jemand. Und kontrolliert wurde dies wahrscheinlich auch noch nie.

Vielleicht gibt es ja hier im Forum ein Mitglied, welches dies liest und welches mal solch eine Kontrolle hatte.

Ich hoffe ich konnte dir helfen.

Gruss Joerg
___
„Wenn Informationen von Menschen im Dialog oder in einer Diskussion verarbeitet wird,
dann ist dies nach allem, was wir wissen,
die tiefstmögliche Art der Verarbeitung.“
(Manfred Spitzer)
 
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