hobbywinzer1:
Hallo,
vielen Dank für die vielen , informativen Antworten. Wie ich es letztendlich machen werde muß ich mir noch überlegen, vielleicht wäre einfach abwarten und ahnungslos stellen die einfachste Variante.
Was mich jetzt noch ein bissschen irritiert war die Aussage das die Anhänger zugelassen werden müssen. Ich meine irgendwo gelesen zu haben das Anhänger Tüv und Zulassungsfrei sind wenn sie ein 25 KM/H Schild drauf haben, oder verwechsele ich hier gerade was ?
Gruß Christian
Hallo Christian,
ich habe den ganzen Ablauf mit der Zulassung und der Vollabnahme eines landwirtschaftlichen Anhängers (Original Bruns, Baujahr 1961) von vorn bis hinten durch und dies auch hier im Forum dokumentiert.
Meldest du deinen Traktor auf schwarz an, da du keinen LoF-Zweck mehr nachweisen kannst, dann muss auch dein Anhänger mit einem schwarzen Kennzeichen fahren. Dies bedeutet dann auch Steuern und Versicherung zu bezahlen und regelmäßig zum TÜV zu fahren. Deine angesprochenen Schilder übrigens werden vom TÜV als Kennzeichnung verlangt. Möchtest du die Steuern reduzieren, dann kannst du beim TÜV eine Ablastung in die Papiere eintragen lassen und bekommst einen silbernen Aufkleber an deinen Anhänger geklebt, wo das neue Gewicht eingetragen ist. Dies habe ich auch gemacht. Abgelastet von 3,4t auf 2t, weil ich dem alten Anhänger das volle Gewicht eh nicht mehr zumuten will.
So nun zu der Meldepflicht. Finanzamt und Zoll sind sehr gut vernetzt. Kommt es dazu, dass du keinen LoF-Zweck mehr nachweisen kannst oder die Landwirtschaft abgemeldet wird, wird dies vom Finanzamt direkt an den Zoll weitergeleitet und du bekommst ohne Aufforderung einen Steuerbescheid.
Dem Zoll bzw. dem Finanzamt und auch dem TÜV ist es nach diesem Steuerbescheid völlig egal, mit welchem Kennzeichen (grün oder schwarz) du dann in der Gegend herum fährst. Dies ist gerade bei meinem Nachbarn zum 31.11.22 passiert. Bei ihm wurde der LoF-Zweck vom Finanzamt nicht mehr anerkannt und er hat einen Steuerbescheid bekommen. Im Dezember musste er zum TÜV. Der Traktor wurde untersucht und eine neue Plakette wurde aufgeklebt. Da ich mit dem Traktor zum TÜV gefahren war, hatte mich dies stutzig gemacht und ich habe nachgefragt. Als Antwort bekam ich, dass der Halter des Fahrzeugs in solch einem Fall sich beim zuständigen STVA melden muss, um das grüne Kennzeichen ausgetragen und entwertet zu bekommen und dann ein neues schwarzes Kennzeichen gedruckt und gesigelt wird. Die Kosten muss man natürlich selbst bezahlen.
Jetzt noch mal grundsätzlich zum grünen Kennzeichen. Wie schon von einigen geschrieben, ist das grüne Kennzeichen an LoF gebunden und kann als Folgekennzeichen gewertet werden. Es wird aber nur zu einem Folgekennzeichen, wenn es auf dem LoF-Hof eine Zugmaschine mit dem gleichen Kennzeichen gibt. Wird jetzt die Zugmaschine verkauft und gegen eine neue ersetzt und diese Maschine bekommt ein völlig anderes grünes Kennzeichen, so muss auch an den Anhängern das Kennzeichen getauscht werden. Damit aber nicht genug. Möchte sich ein Landwirt von einem anderen Landwirt, z.B. für die Dauer der Weizenernte, einen Anhänger leihen, so müsste dieser ein Folgekennzeichen von sich mitbringen, das bestehende Schild abnehmen und gegen sein Kennzeichen austauschen. Bei der Rückgabe natürlich umgekehrt. So sieht es die Theorie vor. In der Praxis macht dies wahrscheinlich kaum jemand. Und kontrolliert wurde dies wahrscheinlich auch noch nie.
Vielleicht gibt es ja hier im Forum ein Mitglied, welches dies liest und welches mal solch eine Kontrolle hatte.
Ich hoffe ich konnte dir helfen.
Gruss Joerg
___
„Wenn Informationen von Menschen im Dialog oder in einer Diskussion verarbeitet wird,
dann ist dies nach allem, was wir wissen,
die tiefstmögliche Art der Verarbeitung.“
(Manfred Spitzer)