Hallo.
Kurbelwellenzahnrad: 33 Zähne
Zwischenrad: 68 Zähne
Nockenwellenzahnrad: 66 Zähne
Einspritzpumpenzahnrad: 66 Zähne
Da Viertaktmotor hat ESP und Nockenwelle 1/2 Motordrehzahl (33/66)
Das Zwischenrad ist nur zur Weitergabe, somit spielt die Zähnezahl an sich keine Rolle.
Hätte das Zwischenrad ebenfalls 66 Zähne so würde man nach jeder zweiten Motorumdrehung die Grundstellung der Stirnräder erhalten.
Grundstellung bedeutet: „Eingreifen aller erforderlichen Zahnradmarkierungen gleichzeitig“
Bei 68 Zähnen am Zwischenrad ist dies aber nur alle 68 Motorumdrehungen der Fall. Deswegen müssen die Markierungen vom ESP-Zahnrad und vom Zwischenrad nicht immer inneinandergreifen wenn gerade die vom Kurbelwellenzahnrad und vom Zwischenrad im Eingriff sind, sondern eben nur alle 68 Motorumdrehungen.
Das Nockenwellenzahnrad und das Einspritzpumpenzahnrad laufen immer synchron zueinander.
D.h. die Markierungen dieser beiden Zahnräder stehen immer auf der gleichen "Uhrzeit".
Da Nockenwelle und ESP = ½ Kurbelwelle, ist bei „12Uhr-Stellung“ der Kurbelwellenmarkierung die Markierung an Nockenwelle und ESP immer entweder im Eingriff mit dem Zwischenrad oder genau gegenüber.
Die Anzahl der Motorumdrehungen bis sich die Grundstellung wiederholt entspricht immer der Zähnezahl des Zwischenrades.
Hätte das Zwischenrad 76 Zähne, so wären 76 Motorumdrehungen erforderlich.
Bei 72 Zähnen = 72 Motorumdr. (hier auch schon bei 24; 48 und dann 72)
Bei 66 Zähnen = 66 Motorumdr. (hier auch schon bei 2;4;6;8;10;12;…..58;60;62;64 und dann 66)
Die Ergebnisse ergeben sich aus den Differenzen der Zähnezahlen.
Achtung: OT-Stellung vom Zylinder 1 muss für die Grundstellung beim Verdichtungstakt (beide Ventile geschlossen) erfolgen.
Das meiste ist eigentlich logisch, hab es aber trotzdem geschrieben und hoffe dass es verständlich ist.
Gruß Thomas /styles/default/xenforo/smilies/fr/smiley4.gif
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Hubraum statt Spoiler