Traktor überführen

IHC-Fahrer83

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17 August 2012
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52531 Übach-Palenberg
Hallo zusammen,

ich habe da mal eine Frage zur Überführung meines neuen Schleppers. Ich habe mir einen ihc 423 gekauft und möchte diesen gerne zu mir nach Hause holen. Schlepper läuft nicht. Wollte ihn deswegen mit einem PKW-Anhänger und anderen Schlepper davor holen. (Sind ca 20 km). Jetzt meine Frage. Darf ich das machen? Zugfahrzeug hat grünes Kennzeichen, PKW-Anhänger schwarzes Kennzeichen. Schlepper auf dem Hänger kein Kennzeichen. Über eure Hilfe wäre ich sehr dankbar.

Viele Grüße Markus
 
Musst den Schlepper auf dem Anhänger richtig verzurren (Ladungssicherung) und auf das zul. Gesamtgewicht achten - dann sollte das kein Problem sein.
 
Hallo Markus,

ich gehe davon aus, dass Du wissen möchtest,ob die ganze Geschichte so legal ist.

In Deinem beschriebenen Fall, so erst mal nicht, weil Dein Schlepper mit dem grünen Kennzeichen einer land und/oder  forstwirtschaftlichen Zweckbindung unterliegt und der Transport eines Schleppers nicht darunter fällt.

Dieses Problem kannst Du aber beseitigen in dem Du den Schlepper kurzzeitig versteuerst. Das ist ohne weiteres möglich.

Das nächste Problem könnte das anhängen des Autoanhängers an diesen Schlepper sein. Ich kann anhand Deiner Beschreibung nur vermuten das der Autoanhänger eine Kugelkopfkupplung hat. Dem entsprechen muß die Kugelkopfkupplung an dem ziehenden Schlepper in irgend einer Form zugelassen sein.

Je nach dem welches zulässiges Gesammtgewicht der Anhänger hat, kann es auch Probleme mit dem überladen geben.

Da der 423 ein Leergewicht je nach Ausstattung von ca. 2200kg hat und ein Autotransportanhänger auch durchaus schon mal ein Leergewicht von ca.600-700kg hat, solltest Du ganz genau hinschauen. Es gibt Autotransporter mit einem zGG. von 3000kg, die sollten reichen.

Zu guter Letzt darf der Transport nur für Dich privat und zu Deinem Zweck erfolgen, ansonsten würde der Transport unter das GüKG fallen und möglicherweise noch andere Gesetzte betreffen.

Also eigenen Traktor holen, mit  kurzzeitig versteuertem Traktor und zugelassener Zugeinrichtung, sowie Transportanhänger der groß genug ist, und das alles zu privatem Zweck sollte absolut im legalen Bereich sein.

Ach so, Ladungssicherung nicht vergessen, gaaanz wichtig !!!

So, und jetzt seh zu das Du das Teil gut nach Hause bekommst.

Gruß

Uli
 
Hallo,

das geht doch einfacher. Hol Dir beim Landratsamt eine Schleppgenehmigung und Schlepp das Teil mit der Abscheppstange heim.

Tschüß,

Bernd
 
Hallo,

normalerweise sind Werkstattfahrten mit grünem Kennzeichen erlaubt. Als solche würdeich das abschleppen auch zählen, sofern der Schlepper deinem Betrieb gunsten soll. Aber ob das laut Gesetz in dem Spezialfall gilt, weiß ich auch nicht.

Gruß
 
"Hallo,

das geht doch einfacher. Hol Dir beim Landratsamt eine Schleppgenehmigung und Schlepp das Teil mit der Abscheppstange heim."

Aus der BA 353 + 423

Abschleppen der Maschine

Muß die Maschine wegen Motorschadens oder aus einem anderem Grund abgeschleppt werden, so sind folgende Maßnahmen zu treffen:


1. Kupplungspedal in betätigtem Zustand (ganz unten) an der Plattform festbinden

2. Straßengruppe, 8. Gang einschalten

3. nicht über 20 km/h fahren

Diese Vorsichtsmassnahmen sind erforderlich, um eine ausreichende Schmierung des Getriebes zu gewährleisten.

Gruß, Jochen
 
Braucht man zum abschleppen eine Genehmigung?

Wusste ich gar nicht. Aber wahrscheinlich weil der nicht angemeldet ist? Aber ich denke, das wäre das einfachste. Einfach an Deinen dranhängen und los geht‘s. Willst ja eh den Hänger mit dem Traktor ziehen. Wenn auf Deinem neuen die Reifen die Luft halten, würde ich es auf jeden Fall so machen. 

20km sind ja keine Strecke. Brauchst halt nur jemanden, der hinten mitlenkt (und mitdenkt 😉)

Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten!
 
Hallo.

Manchmal passen solche “kleineren“ Schlepper auch in einen Sprinter oder solch ein Fahrzeug. Einfach mal messen.

20 Km mit einem 20 Km/h Schlepper können sich ganz schön ziehen, das haben die Sheriffs viel Zeit einen anzuhalten. Da würde ich eher versuchen ein anderes Zugfahrzeug und den passenden Anhänger zu besorgen.

Gruß Jürgen
 
Hallo,

ich denke nicht daß eine Überführung einem landwirtschaftlichen Zweck dient. Sonst könnte man ja alle Überführungen mit grünem Kennzeichen völlig legal machen. Ich habe weiter oben Schleppen geschrieben. Das ist also eine Überführung zu einem neuen Standort. Abschleppen dagegen entfernen eines nicht mehr betriebsfähigen Fahrzuegs. Dazu braucht man keine Genehmigung, zum Schleppen aber schon. Ich kenn da jemand der von der Polizei angehalten wurde und kein Schleppgenehmigung vorweisen konnte. Da war dann auf der Stelle Schluß. Also bitte vorher auf dem LRA die Schleppgenehmigung holen.

Oder warte bis eine Großveranstaltung oder ein wichtiges Fußballspiel ist, falls Du verstehst was ich meine.

Tschüß,

Bernd
 
moin , schau doch mal in Deiner Umgebung rum ob es dort nicht auchs´solche Unternehmer gibt die dir für kleines Geld völlig legal und sicher Deinen Trecker nach Hause holen

www.ebay-kleinanzeigen.de/s-anzeige/traktoren-und-transporte/441132653-276-796

ansonsten schreib mal genaues über Dein Zugfahrzeug, den Anhänger und vor allen Dingen die Anhängeverbindung. Wem gehört das Zugfahrzeug mit dem grünrn Kennzeichen? Dir oder Deinem Kumpel der Dir eine Gefälligkeit schuldet? 

Danach kann ich Dir Tips für einen legalen Transport geben.

mfG Heiko
 
Hallo Markus,

ich habe damals meinen 423 mit einem Pickup von einem Kumpel, der hatte eine Anhängelast von 3t, und einem Pkw-Anhänger nach Hause geholt. Der Anhänger hat mich 20€ gekostet und mit meinem Kumpel hab ich nachher ne Pulle Bier getrunken. Das waren auch so 30 km. Das war das einfachste.

Gruß

Christian
 
Wenn der Schlepper in der Landwirtschaft eingesetzt werden soll oder als Teileträger für dein Hofschlepper, kannst du ihn mit grünen Kennzeichen legal abholen, da das ganze einen landwirtschaftlichen Zweck dient.

Wenn der Kugelkopf am Zugpendel befestigt ist und eine Genehmigungsnummer hat müßte das ohne Eintragung möglich sein (Grauzone)

Wenn er an der Akerschiene befestigt ist muß das ganze auf jeden Fall abgenommen werden.
 
Junge Junge ihr macht ein Wind hier, um einen Trecker mal ebend 20zig

Kilometer weit zu versetzen. Wenn einer meiner Freunde mich anruft, das er mit

seinen Trecker liegengeblieben ist, oder was immer --schleppe-- ich ihn ab........

passiert in Germany 100 mal am Tag. Jetzt hört mal mit dieser obervorsichtigen

Paragrafenscheiße auf!! Hat denn keiner mehr nen Arsch in der Hose,nen kack-

Trecker abzuschleppen?????? Mir fehlen echt die Worte.

Das mann gut ausgerüstet sein muß--Schiebestange Warnblinklicht und jemand

auf den Böcken sich auskennt sollte wohl klar sein.  Oldie Treffen -werden

nichtangemeldete Trecker geschleppt-Rennleitung sagt nichts.

Soll jetzt nicht heissen,daß ich hier was ungesetzliches publiezieren will-

jedoch sollte mann die Kirche im Dorfe lassen--und jeder sollte sein Handeln

für sich selbst entscheiden

Gruß Holger.
 
Hmm - Wind hat eig. jetzt nur einer gemacht!

Sein Nickname beginnt mit M und endet mit einer 3

Gruß, Jochen
 
Wenn der für dich ist und du den landwirtschaftlich nutzen willst ist das legal wenn du den mit grünem kennzeichen holst 

aber wie immer gut festbinden und nich gegen die StVO verstoßen 

und wenn die Polizei kommen sollte alles erklären 

dann sollte nichts schiefgehen
 
Mecki DED3:

Junge Junge ihr macht ein Wind hier, um einen Trecker mal ebend 20zig

Kilometer weit zu versetzen. Wenn einer meiner Freunde mich anruft, das er mit

seinen Trecker liegengeblieben ist, oder was immer --schleppe-- ich ihn ab........

passiert in Germany 100 mal am Tag. Jetzt hört mal mit dieser obervorsichtigen

Paragrafenscheiße auf!! Hat denn keiner mehr nen Arsch in der Hose,nen kack-

Trecker abzuschleppen?????? Mir fehlen echt die Worte.

Das mann gut ausgerüstet sein muß--Schiebestange Warnblinklicht und jemand

auf den Böcken sich auskennt sollte wohl klar sein.  Oldie Treffen -werden

nichtangemeldete Trecker geschleppt-Rennleitung sagt nichts.

Soll jetzt nicht heissen,daß ich hier was ungesetzliches publiezieren will-

jedoch sollte mann die Kirche im Dorfe lassen--und jeder sollte sein Handeln

für sich selbst entscheiden

Gruß Holger.

Danke !!!! 
Die Jungs die ich kennen gelernt habe die aufm Schlepper sitzen hatten immer Eier in der Hose.  Wenn ich hier so einige Beiträge lese muss ich wirklich lachen. Irgend ein Klug[BAD]er gibt es immer ....."nein du darfst das und dass nicht ...deine Betriebserlaubnis erlischt...."
 
@ Toenne

Die Frage des Threadersteller lautete: "Jetzt meine Frage. Darf ich das machen?"

Er hat nicht gefragt, was er alles machen könnte, falls er, wie du und deine dir bekannten Jungs, "Eier in der Hose hatten"!

Wieso eigentlich, hatten? :-)

Und siehe aktuell hier, der hier hatte auch Eier in der Hose

1.Mai und immer wieder dasselbe....

was ihm aber jetzt nichts hilft!

Gruß, Jochen
 
Das sehe ich auch so. Es ist im Falle eines Falles ein großer Unterschied ob man mit einer zugelassenen oder eben nicht zugelassenen Methode das Problem löst. Und ob das nun 20 oder 120 km sind ist doch völlig egal, nur die Wahrscheinlichkeit wird größer. Passieren kann immer was auch wenn man nicht schuld ist. Und der Friedhof ist voll mit Leuten die Eier in der Hose hatten. Solche Leute durften wir, als Feuerwehrmitglieder, auch schon eintüten. Vieleicht sollte man dann nicht nur an sich sondern auch mal an die anderen Verkehrsteilnehmer denken die geschädigt werden und  die eigene Versicherung Probleme macht weil man sich nicht an die Regeln gehalten hat. Nicht zu vergessen der Schriftverkehr mit der Staatsanwaltschaft.

Es kommt nicht jeder aus der Land- oder Forstwirtschaft wo Regeln nicht immer so befolgt werden weil es schon Jahrzehnte so gemacht wird und jemand der nachfragt als Blödmann dargestellt wird.

Gruß Christian
 
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