Überdachung im Feld, Baugenehmigung??

DTR

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382
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Ostfriesland
Moin,

benötigt man eine Baugenehmigung für einen "Unterstand" OHNE Fundamente, 50qm² welcher im freien Feld auf Eigenland errichtet werden soll?

Gruß
 
Mit angemeldeter Landwirtschaft und den richtigen Flächen nicht, ansonsten haste auch gar keine Möglichkeit so etwas zu bauen.

Aber Vorsicht da gab es eine Änderung, die landwirtschaftlichen Flächen die man jetzt benötigt um so etwas zu bauen ist nach oben gesetzt worden, leider habe ich es nicht im Kopf wie viel man von was braucht.
Hast du einen großen Landwirtschaftlichen Betrieb ist es kein Thema da hast du genug Grund, bist du Privat und hast noch eine Landwirtschaft von Vater Mutter Oma Opa etc. dann musste mit der Fläche aufschauen und Private ohne Landwirtschaft haben keine Genehmigung.

Wobei es auch drauf ankommt, wenn du zum Beispiel hinter Holzstoß nur ein kleines Dach für deinen Anhänger machst und das etwas versteckt ist wirst keine Probleme haben und wenn doch mal was kommt ist ja schnell abgebaut.

Wenn ich irgendwo falsch liege ruhig sagen, ist auch nicht so leicht das Thema.

Gruß Alex
 
Servus,

mach dich bei deiner Gemeinde mal schlau,die können dir bestimmt helfen.

Ist besser den offiziellen Weg zu gehen,als später Ärger zu bekommen!

Grüsse vom Mäddi
 
Das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In NRW geht es
immer um den Bereich im Bebauungsplan und den sog. Aussenbereich.
Im Aussenbereich bekommst du als Hobby-Landwirt, Pferdefreund oder
Holzmacher ohne eigenen Wald nicht mal eine Genehmigung für einen
Hühnerstall. Wollte gerade selber eine Unterstand für Traktor und Hänger
im Aussenbereich auf eigener Fläche bauen - keine Genehmigung! Werd
das ganze jetzt im Bereich des Bebaungsplans erstellen.
Aber wie gesagt, das kann in anderen Bundesländer anders sein.
Gruß vom Berg!
 
Hey,

danke für eure Antworten, werde dann doch mal den Gang zur Gemeinde gehen.
Ist auch alles Kompliziert =))
Werde dann mal berichten was dabei rausgekommen ist.

Gruß
 
komme ja aus dem baugewerbe meine wenn du das nur überdachst nicht sobal du zwei seiteen zu machst brauchst du eine baugenehmigung aber mach dich mal schlau und laß uns hören was das gegeben hat

mfg 724 Buer

IHC heißt der Spaß !!!
IHC 724S
Farmall D 430
 
Hallo

@ Buer, das mit den zwei Seiten zumachen stimmt nicht, auch ein Carport der alle Seiten offen hat, gilt als umbauter Raum sobald ein festes Dach drauf ist.

@ DTR, Man sollte bedenken, daß in dem Moment wo Du auf die Gemeinde gehst, das Amtsschimmel ins Rollen kommt, das bedeutet, die Gemeinde selbst hat Satzungen (Bau u. Ordnungsamt), dann geht es weiter an die untere Umweltbehörde und zu guter letzt an die Obere Umweltbehörde.

Alle diese Instanzen müssen zustimmen, sonst darfst du nicht bauen und wenn du es mal verboten bekommen hast und baust dann trotzdem dann wirds richtig teuer.

Frank

P.S. Ich habe mal so ein Antrag, bei uns in BW gestellt, das Ergebnis war, die Gemeinde und das unter Umweltamt haben zugestimmt und das obere Umweltamt in der 30 km entfernten Kreisstadt hat abgelehnt. Also wurde das Unterfangen abgelehnt, mit der Androhung von drastischen Strafen bei zuwiederhandlung.
 
Hallo Zusammen,
also in NRW kenn ich das wie folgt.

Bauen ist nicht im Außenbereich. Außer Mülldeponien oder Atomkraftwerke.
Als Land- o. Forstwirtschaftlicher Betrieb, kannst Du eine Baugenehmigung erwirken.
Dazu müssen aber viele Behörden ihre Zustimmung geben und speziel auch die Landwirtschaftskammer. Die gibt Auskunft darüber, ob der bau Wirtschaftlich und zukunftsfähig ist im Sinne "Deines" Land- o. Fortwirtschaftlichen Betriebes. Es ist davon auszugehen, das Du im Nebenerwerb oder Vollerberb daruch einkommen haben wirst. Sprich keine Liebhaberei. Bei Pferdehaltung sind es 20 eingestallte Pferde im Nebenerwerb.

Sprich, kannst Du vergessen!!!!

So die Alternativen.
Ich meine einen Anhänger (wie der auch aussieht) kann Dir keiner verbieten.
Auch einen Unterstand für Tiere (z.B.Pferde) wird wohl gedultet, da sich da der Tierschutz und das Baurecht wiedersprechen.
Hierzu gibt es fahrbare Weidehütten oder mobile Weideunterstände (quasi Zelt).

Gruß Matthias
PS: Ein Reitplatz geht gar nicht, aber wenn Du Sand auf eine Fläche aufbringst ist das eine Bodenverbesserung. So das Amt.
 
Tach
Ich komme von Oberfranken (Bayern), bei meinen Nachbarn haben wir das Ganze einfach gelöst.
Der wollte als Pferde Halter einen kleinen Pferde Stall bauen und die Gemeinde hat es ihn nicht Genehmigt.
Deshalb haben wir (Landwirtschaft) ihn die Fläche ab gepachtet und haben Dann eine kleine Lagerhalle (100 m 2 Grundfläche) gebaut.
Als Bau Grund hatten wir angegeben Unterstand für Viecher, Heu und Stroh.
Gemeinde und Behörden haben zwar alle Dumm geschaut, aber konnten bei Kontrollen nichts machen, da ja auf der einen Seite Heu und Stroh darin lagert. Auf der anderen Seite habe wir seine Pferde Boxen verbaut
MfG Christian
 
Hallo Chris B., das find ich mal super!
Kreativ gelöst das ganze Problem.
Wer hat denn den Bauantrag gestellt - ihr als Pächter oder der
Nachbar als Grundstückseigentümer?
Gruß vom Berg - HomToy644
 
Es steht im Bundesbaurecht, dass im Außenbereich niemand auch nur ein eine kleine Bude bauen darf (außer Atomkraftwerke und Giftmüll-Deponien, versteht sich)...
Nur der Erwerbsland- oder Forstwirt (wesentlicher Teil des Familieneinkommens wird mit LoF erwirtschaftet) hat das Privileg, einen Bauantrag stellen zu dürfen, der - wie hier schon geschrieben - streng auf Notwendigkeit etc. geprüft wird.
Nur Weideunterstände (mit regional unterschiedlicher Größe) sowie Zäune (jawoll, sind auch "Bauwerke") darf der Erwerbslandwirt baugenehmigungsfrei errichten.
Der Privatmensch, Hobby-Holzwerber, Hobby-Tierhalter etc. darf das aber nicht!
Er kriegt sie grundsätzlich nicht genehmigt!!! Bei Hobby-Tierhalter wird halt so einiges aus Tierschutzgründen geduldet....

Bei uns in der Eifel nutzen viele ehemalige Nebenerwerbslandwirte Weideunterstände (an Flächen, wo seit vielen Jahren kein Tier mehr drauf war), um ihre Geräte, Maschinen und Fahrzeuge zu lagern bzw. unter zu stellen.
Ob sowas geduldet wird, hängt u.a. auch davon ab, wie "auffällig" sowas ist. Wer die Landschaft verschandelt und zumüllt, darf sich nicht wundern.

Am besten ist es m.E., sich mobile Weidezelte als Unterstand zu kaufen.
Ich habe gerade welche für ca. 1.200 Euro das Stück gekauft, eine solide und schöne Sache, die locker viele Jahrzehnte halten wird (Größe 3,9 mal 3,6 Meter, also rd. 14 Qudratmeter).
Ich benutze die Teile wirklich für Tiere als Unterstand, und kann sie problemlos ohne Abbau mit dem Frontlader von einer Weide zur nächsten fahren.
Abgebaut sind die Teile aber auch in einem knappen halben Stündchen.
Wenn man angeschissen wird, baut man sie halt ab, und stellt sie wo anders hin. Im schlimmsten Fall kann man sie noch gut verkaufen...
Hier die meinigen: http://www.equifox.de/page1/page90/page90.html
 
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