523 Diesel
Bekanntes Mitglied
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- 3 Dezember 2010
- Beiträge
- 172
Hi,
ich fahre diese Woche eine längere Strecke zur Werkstatt mit Kurzzeitkennzeichen.
Da ich immer noch Probleme mit der Lichtmaschine habe, möchte ich bei bewölktem Wetter am Tag am liebsten auf die Scheinwerfer verzichten (d.h. Scheinwerfer nicht anschalten- angebaut sind sie in jedem Fall), da diese zu viel Leistung verbrauchen.
Beim Auto darf man ja z.B. nicht mit Standlicht fahren.
Was gilt mit der Beleuchtung am Kotflügel? Gehört die zum Standlicht? Darf man denn ohne Scheinwerfer und nur mit der Kotflügelbeleuchtung fahren?
ich fahre diese Woche eine längere Strecke zur Werkstatt mit Kurzzeitkennzeichen.
Da ich immer noch Probleme mit der Lichtmaschine habe, möchte ich bei bewölktem Wetter am Tag am liebsten auf die Scheinwerfer verzichten (d.h. Scheinwerfer nicht anschalten- angebaut sind sie in jedem Fall), da diese zu viel Leistung verbrauchen.
Beim Auto darf man ja z.B. nicht mit Standlicht fahren.
Was gilt mit der Beleuchtung am Kotflügel? Gehört die zum Standlicht? Darf man denn ohne Scheinwerfer und nur mit der Kotflügelbeleuchtung fahren?