946 1046 1246Fan
Bekanntes Mitglied
Kann nicht war sein? Solche I... Werden leider immer mehr. Schön das er nicht davon gekommen isttricotrac:
Gibt da aber in Gesetz viele Grauzone. Wenn bei einem Acker deutlich erkennbar ist, das er privat ist, dann ist er nicht öffentlich.
Moin Peter;
Ja, die Grauzone ist ein dehnbarer Begriff. Auch wenn ein Acker deutlich erkennbar ist, so muss er eingezäunt sein, sonst kannst du die Öffentlichkeit nicht daraus halten.
Mein Kumpel hat das mal vor vielen Jahren klären lassen müssen. Der hat einen großen Teil seiner Pachtflächen in einer Trinkwassergewinnungsanlage liegen. Die Flächen sind alle eingezäunt und verschließbar. Das Hausrecht liegt beim Wasserversorger und seinen Erfüllungsgehilfen. Hier gab / gibt es immer wieder Missverständnisse von Bürgern, die bei offen stehenden Toren in dieses Areal eingetreten bzw. eingefahren (Radfahrer) sind. Da kam es zu einer Schlägerei mit einem renitenten Radfahrer mit der Folge einer schweren Körperverletzung. Ich habe diesen Radfahrer mit dem PKW verfolgt bis zu seiner Heimatadresse. Eine Anzeige erfolgte, der Staatsanwalt hatte Interesse daran. Es kam zur Gerichtsverhandlung und der Radfahrer wurde zu einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten auf Bewährung verurteilt. Er hatte einen Totschläger eingesetzt.
Mein Kumpel hatte den in Ausübung des Hausrechts des Geländes verwiesen. Dies wurde mit einer Prügelattacke beantwortet. Der Kumpel lag 8 Tage im Krankenhaus. Der verurteilte Radfahrer musste außerdem mehrere tausend Euro Schmerzensgeld zahlen.
Gruß Zackie
Wie geht es deinen Kumpel?