Hallo Freddy_844,Du liegst mit Deinen Ausführungen richtig, allerdings muss noch eins hinzugefügt werden:
richtig:
Alle Führereininhaber von Kl. 3 alt erhalten auf jeden Fall die neuen Klassen B/ BE und C1/ C1E:
Umfang der Klasse B/ BE und C1/ C1E:
Diese Klassen werden ohne die bisherige max. Achsanzahl für den Zug (also 3) erteilt. Mit dem alten 3-er darf nun also auch ein Zugfahrzeug mit zweiachsigem Anhänger gefahren werden, der Zug hat also 4 Achsen!
Umfang der Klasse C1E:
Kraftwagen zwischen 3,5 u. 7,5 t
Gesamtmasse des Zugs max. 12000 kgAber:
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12 t und die
zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen. Somit dürfte ich mit meinem 644 S und schwarzer Nummer nur einen Hänger fahren, der ein zGG von 2,9t hat.
Davon abgesehen möchte ich folgendes anmerken

ie grüne Nummer sagt nur aus, dass Du rein Steuerrechtlich eine LoF-Tätigkeit ausübst. D.h. Du hast die ausreichenden Flächen, die eine Steuerbefreiung rechtfertigen. Wenn ich diese Flächen nicht nachweisen kann, bekomme ich die schwarze Nummer.
Und dennoch kann ich eine LoF-Tätigkeit ausüben!
Wenn Du z.B. einem befreundeten Landwirt mit deiner Maschine hilfst, übst Du LoF-Tätigkeit aus. Nicht unbedingt nach Ansicht des FA, aber nach der Stvo! Ebenso ist es, wenn Du für die Gemeinde mit deinem Traktor irgendwelche Tätigkeiten (Böschung mähen usw.) ausübst!
Oder wenn Du z.B. ein Gewerbe hast. Kaufst Holz im (Staats-)Wald ein (nicht Dein eigener), holst es Dir, bereitest es auf und verkaufst es wieder.
Laut FA keine Steuerbefreiung, da Gewerbebetrieb. Aber nach Stvo sehr wohl eine Forstwirtschaftliche Tätigkeit.
Gruß Sascha