Was darf man mit Führerschein Klasse L fahren??

@ Freddy_844: Vielen Danke für deine Antwort!!

Das mit dem ändern der Fürherscheinklassen von 5 auf 15 ist meiner Meinung nach nur Geldschneiderei! Man muss sich mal die Preise anschauen was so ein Führerschein mittlerweile kostet. 

 

@ IHC_4_EVER: Grüne Nummer ist nicht so schwer zu bekommen gibts ein paar Wege, die dafür nicht so einfach sind. Benutze einfach mal die Suche vor nicht allzulanger Zeit war das Thema auch hier im Forum. 
 
ok, denn hab ich jetzt noch eine frage:

darf ich mit dem L schein einen schlepper mit schwarzer nummer fahren, auch wenn ich noch nicht 18 bin?

oder darf ich ihn erst fahren wenn ich volljährig bin?

bin aus den beiträgen irgendwie nicht so ganz schlau geworden, desswegen muss ich das jetzt direkt auf meine person beziehen!
 
das ist abver auch alles eine komplizierte sache.. da blickt doch kein grün weißer oder die blauen dran vorbei..also ich fahre micht meinem L den 955 auf schwarzer nummer! das ist echt alles geld macherei mit den fs klassen.. gruß christian
 
Hallo,

es ist egal, ob grünes oder schwarzes Kennzeichen, das hat ja nur mit der Steuer zu tun. Du kannst also ohne Sorgen fahren, solange der Zweck der Fahrt offiziell landwirtschaftlich ist, aber solange du nicht gerade auf Oldtimerausstellungen gehst oder mit dem Traktor in den Urlaub fährst ( weiss man ja nie) interessiert eh keinen, warum du mit dem Traktor unterwegs bist :)
 
 danke stofel :)

dein beitrag hat bei mir endlich licht ins dunkle gebracht!

also in den urlaub fahren kann ich schonmal ausschließen, hehe ...obwohl, man weiß ja nie!!!

Gruß Pierre
 
Hallo,

der folgende Text stammt aus der Broschüre:

"Landwirtschaftliche Fahrzeuge im Straßenverkehr" Auflage 2008

GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH Stuttgart

 L-Klasse 

Die Fahrerlaubnis der Klasse L ist mit der Klasse 5 (Mindestalter 16
Jahre) vergleichbar. Sie gilt für lof Zugmaschinen mit einer bbH
von nicht mehr als 32 km/h und, wenn diese für lof Zwecke
eingesetzt werden. Die zG darf auch über 7,5 t betragen. Zwei lof Anhänger
bis 25 km/h Betriebsgeschwindigkeit dürfen mitgeführt werden.
Es reicht eine theoretische Ausbildung und Prüfung. Das Gleiche
gilt für einachsige Zugmaschinen mit Anhänger bis 25 km/h bbH.
Für selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Gabelstapler bis 25 km/h
bbH, auch für die im kommunalen oder gewerblichem Bereich,
ist ebenfalls die L-Klasse ausreichend. Ein Anhänger darf
hinter sfA mitgeführt werden. Die L-Klasse wird nicht durch die neue
EU-Klasse A für Kräder eingeschlossen.

Gruß Bernd
 
Da mich das Thema momentan selber beschäftigt, rufe ich das nochmal auf.

Da ich selber Interesse an einem größeren Traktor habe (423) und im Besitz eines Klasse B Scheins bin, habe würde die legale Option so aussehen, das ich den 423 ablasten müsste auf 3,5t und dann könnte ch lediglich einen 750kilo Anhänger ziehen. Über Sinn und Unsinn braucht man an dieser Stelle nicht diskutieren!

Ich arbeite mit einem 219 am Limit. Der spalter wiegt 350kilo. Diesen bekomme ich noch gerade gehoben aber dann ist Schluss. Auch so wünsche wie Transport gaben oder DB boxen brauche ich mit meinem 219er nicht in Angriff nehmen.

Nach längerer Suche bin ich nun auf folgende Petition gestoßen die dieses Jahr gestartet wurde. Mal sehen ob sich was ändern wird.

https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2016/_07/_03/Petition_66582.nc.%24%24%24.a.u.html

Gruß ich......
 
Nein, da wird sich nichts ändern ! Die Petition hatte keine ausreichende Beteiligung gefunden.
 
 Äm wir waren gestern auf der Jahreshauptversammlung des BHLD gewesen!

Die auch auf der Facebookseite sind haben ja hoffendlich mitbekommen das unser Torsten Retemeier dort einen Vortrag über uns gehalten hat!

Dort wurde auch ein Vortrag gehalten das Historische Fahrzeuge unter anderem Auch Schlepper Oldtimer zum Unesco Kulturerbe Erklärt werden sollen! Antrag wurde soweit Mitbekommen schon gestellt!

Das hat dann natürlich auch auch Auswirkungen auf Führerschein,Zulassung u. Versicherungen!

Und das alles Ohne Gewähr!!!
 
...Kurti, ich hab´s immer gewußt: Mein "Deutscher Groß-Diesel" aus der Vorserie, gehört zum UNESCO-Weltkulturerbe! Warum hat mir das bisher nur nie einer geglaubt...!? ;-))

gruß

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Gaggenau / Neuss / Freising
 
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