wenn ich Heute 18 währe

D217s

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Hallo Gemeinde,

ich habe hier zum Thema Führerschein schon eine Menge gelernt und komme auch soweit klar. Ich möchte aber dennoch eine einfache Frage stellen und hoffe auch auf eine einfache Antwort, bin mal gespannt was kommt.

Wenn ich Heute 18 bin und möchte einen 724 mit schwarzem Nummernschild und einem zugelassen Hänger mit 2 Achsen (Gummiwagen) fahren, was muss da in meinem Führerschein stehen?

Gruß Alexander
 
Oder du bist im LoF Zweck unterwegs...

dann reicht entweder L bei maximal 25km/h (auch wenn der Schlepper schneller kann, darfst du max. 25km/h fahren)

oder T bis maximaler zulässiger Geschwindigkeit von 60km/h.
 
Und noch eine Anmerkung... das Thema schwarze Nummer hat nichts, aber wirklich garnichst, mit Führerscheinklasse zu tun.

Bei der Führerscheinklasse ist NUR, aber auch NUR, der Zweck der Fahrt ausschlaggebend
 
das würde dann ja bedeuten ich muss bei L und T LOF fahren farbe der Nummer wurscht und bei CE ist der Zweck wurscht?
 
Genau so siehts aus!

Deshalb gab es letztes Jahr einmal eind Petition im Bundestag, dass die private nicht gewerbliche Nutzung mit L und T erlaubt werden soll. 

Leider gab es nicht genügend Mitzeichner, bzw. der Ausgang ist noch offen.
 
was müsste in die Waagschale geworfen werden damit das mit der Petition was wird? Mein Sohn ging vor 6 Jahren in die Fahrschule und hat seinen Führerschein zum Fahren ab 17 gemacht. Wir hatten dann mit der Fahrschule gesprochen und haben gesagt es können auch möglich sein künftig einen Traktor zum Holzmachen anzuschaffen. Nun hat der Junior die Klasse L und fährt unseren Großen 724 mit 2 Anhängern einen mit 2 Achsen am schluß und einen Einachser direkt nach der Zugmaschine, das ganze mit 25 Kmh. Der Traktor hat grüne Nummer und die Hänger Folgekennzeichen soweit alles prima. Wenn er aber nun mit meinem kleinen Futzelchen dem D217 der schwarz gekennzeichnet ist in der Urlaub oder auf´s Treffen will geht das nicht. Ich bin mir noch nicht sicher wehn ich jetzt verhauen werde, die Politiker die so was einfaches wie unsere alten grauen Führerscheine so "verumständlichen" oder mich selbst wegen meiner Unwissenheit na ja im Zweifel verklopp ich meinen Sohn irgend wann hat er eh verdient (wenn ich den packen würde) :-) 

Danke an alle für die Auskünfte Gruß Alexander
 
Hi,

wieso kann er mit dem D217 nicht fahren, weil er ein schwarzes Nummernschild hat?

Das ist doch kein Problem, da er ein ZGG von deutlich unter 3,5t hat.

Weil Führerschein Klasse B ist wie folgt deffiniert:

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt

Grüße

Benni
 
. Nun hat der Junior die Klasse L und fährt unseren Großen 724 mit 2 Anhängern einen mit 2 Achsen am schluß und einen Einachser direkt nach der Zugmaschine, das ganze mit 25 Kmh. Der Traktor hat grüne Nummer und die Hänger Folgekennzeichen soweit alles prima. Wenn er aber nun mit meinem kleinen Futzelchen dem D217 der schwarz gekennzeichnet ist in der Urlaub oder auf´s Treffen will geht das nicht. 
Nochmal genauer... Er darf den 724 fahren (egal wie die Farbe des Kennzeichens ist), wenn der Zweck LoF ist... Macht ihr Holz für den Privathaushalt ist es nicht erlaubt, da kein LoF Zweck. Erfüllt dann den Tatbestand des fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis und Steuerhinterziehung.

Den D217 darf er aufs Treffen fahren. Da

1. das zGG unter 3,5t liegt

2. der D217 mit schwarzer Nummer normal versteuert ist
 
Hallos Leute,

ich meine, das für ein 724 mit 4 to zgG dievFahrerlaubnis Klasse C1 ausreicht. Soll der Anhänger über 750kg zgG haben ( na klar)  benötigt er die entsprechende Anhängerfahrerlaubnis C1E. Das ganze gilt bis zu einem Gesamtzuggewicht von 12 to. Erst wenn der Zug über 12 to Gesamtgewicht hat benötigt er CE. Das ganze nätürlich nur außerhalb des lof Zweckes ( hier reicht Klasse L ), also bei einer Fahrt zum Schleppertreffen.

Für Traditionsveranstaltungen ( Karnevalszügen, Kirmesumzug usw.) sowie für private Abfallsamlungen Feuerwehrdienst sowie für die An und Abfahrt zu entsprechenden Fahrten gibt es eine Ausnahmeverordnung.

 Das im Wald zerkleinerte Holz zum Eigenerwerb nach Hause zu fahren, entspricht meiner Meinung sehr wohl dem in der Fahrerlaubnisverordnung gefordertem Zweck Für die Klasse L und T

Dort steht nämlich" Zugmaschinen die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden.

Es steht nichts von einem Landwirtschaftlichem oder Forstwirtschaftlichem Betrieb geschrieben, sondern nur von einem entsprechendem Zweck und den erfüllt auch der Eigenerwerb.
 
Hi,

so oft den Kram durchgekaut hier, aber das mit dem "Zweck" hatte ich auch noch nicht auf dem Schirm.

Super, wieder was gelernt.

Das würde heißen beim Holzholen für den Eigenbedarf ist es kein Fahren ohne Fahrerlaubnis sondern

nur eine Steuerhinterziehung, da die  grüne Nummer an einen Betrieb gebunden ist.

Gruß Matthias
 
Zur Info oder zu noch mehr Unsicherheit:-):

(5) Unter land- oder forstwirtschaftliche Zwecke im Rahmen der Fahrerlaubnis der Klassen T und L fallen

  • 1. Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau, Baumschulen,Tierzucht, Tierhaltung, Fischzucht, Teichwirtschaft, Fischerei, Imkerei, Jagd sowie den Zielen des Natur- und Umweltschutzes dienende Landschaftspflege,
  • 2. Park-, Garten-, Böschungs- und Friedhofspflege,
  • 3. landwirtschaftliche Nebenerwerbstätigkeit und Nachbarschaftshilfe von Landwirten,
  • 4. Betrieb von land- und forstwirtschaftlichen Lohnunternehmen und andere überbetriebliche Maschinenverwendung,
  • 5. Betrieb von Unternehmen, die unmittelbar der Sicherung, Überwachung und Förderung der Landwirtschaft überwiegend dienen,
  • 6. Betrieb von Werkstätten zur Reparatur, Wartung und Prüfung von Fahrzeugen sowie Probefahrten der Hersteller von Fahrzeugen, die jeweils im Rahmen der Nummern 1 bis 5 eingesetzt werden, und
  • 7. Winterdienst.
Quelle: 

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/fev_2010/gesamt.pdf
 
Moin,

es kommt nicht darauf an, ob jemand das Holzholen für den häuslichen Ofen aus dem Wald persönlich für eine LoF-Tätigkeit hält.

Es kommt darauf an, was der Gesetzgeber darunter versteht...... der versteht unter LoF das Wirtschaften in Land und Forst.

Es ist nicht von Holzeinkaufen die Rede. Es kommt ja auch niemand auf die Idee, das Eierkaufen beim Hofverkauf

als LoF zu deklarieren. Es ist Eierkaufen....

Gruß

Jörg
 
Lef.:

Moin,

es kommt nicht darauf an, ob jemand das Holzholen für den häuslichen Ofen aus dem Wald persönlich für eine LoF-Tätigkeit hält.

Es kommt darauf an, was der Gesetzgeber darunter versteht...... der versteht unter LoF das Wirtschaften in Land und Forst.

Es ist nicht von Holzeinkaufen die Rede. Es kommt ja auch niemand auf die Idee, das Eierkaufen beim Hofverkauf

als LoF zu deklarieren. Es ist Eierkaufen....

Gruß

Jörg

Genau so lese ich auch die obige Liste. Das hat alles nichts mit dem rein Privaten zu tun, was viele von uns mit dem Trecker erledigen.
 
Tach zusammen;

Auch ich halte die Aussage vom Ulli (eelekutscher) für sehr gewagt. Grünschnitt aus dem heimischen Garten zur Deponie verfrachten ist auch kein LoF-Zweck. Genauso sehe ich das auch mit dem Holz für den heimischen Kamin.

Gruß Zackie
 
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