wer haftet wenn....

453_1975

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26 November 2009
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Hallo IHC-Freunde,
in der letzten Tagen ist ein Bekannter an mich herangetreten und fragte mich, ob er sich für die Buschabfuhr fürs Osterfeuer durch die Ortfeuerwehr meinen IHC und den 5,7t Welger Anhänger leihen könne...
Was mich beschäftigt, WER haftet wenn:
-mit dem Schlepper ein anderes Fahrzeug, Personen oder sonst was beschädigt werden? -> Meinen KFZ-Haftplicht?
-mein Schlepper beschädigt wird? -> Privathaftplicht vom Fahrer???
-mein Hänger beschädigt wird ( es wird dort mit einem Bagger abgeladen ) -> Baggerhaftpflicht-> sind Bagger versichert?
-wenn einer der Jugendfeuerwehr vom Anhänger fällt -> Feuerwehrversicherung?
Ausserdem habe ich Bedenken, dass die Kameraden der FFW trinken, und wenn Alkohol im Spiel sagt doch jede Versicherung -> ätsch, sorry ist nicht unser Problem.
Ich selbst, kann an diesen Tagen, nicht für dir FFW fahren, habe noch eine Baustelle in der Werkstatt die fertig werden muss.

Gruß aus Staufenberg
Mario
 
hallo

ich kann nur sagen leie ja nichts her, mann verleit sowas nicht wenn du deine maschinen liebst, ich selber habe zwar noch nie meinen bulldog verliehn und werde es nie machen.

ich habe es mit kleinere maschinen erlebt wie zb bolzenschneider, schlagbohrmaschine, das war auch nur einen tag lang aber du glaubst nicht wie das werkzeug danach aussieht, dann bekommt mann nur die antwort das ist ein werkzeug egal wie es aussieht hauptsache es macht seine arbeit.

ich werde nichts mehr verleihn wenn dann arbeite ich selbst damit bei jemanden.

das ist meine einstellung.

gruß tom
 
Hallo,

ich würde dir davon abraten, wenn du selber nicht dabei sein kannst.

Bin auch schon desöfteren gefahren bei Sammlungen, und einmal auf einem Schaden ( nicht von mir verursacht) sitzengeblieben, da es danach keinen etwas anging.

Normalerweise müsste der Schlepper in der Gemeindeversicherung eingetragen werden, ansonsten hast du ein Problem wenn was passiert.

(So ist das bei uns zumindest)

Gruß,

Benjamin

Ich hoffe, Ich konnte helfen.
 
Danke für die schnellen Antworten, Recht habt ihr alle, verleihen tut man(n) weder Schepper noch Frauen. (hat mein Opa schon immer gesagt (mittlerweile ü80j))... und da mir vor einigen Jahren schon mal eine Ladebordwand zerdeppert wurde("das war schon"-> 400€ für ein "ups, war´n wir nich"), fällt mein IHC fürs Osterfeuer aus...
Unabhängig davon, wenn Personen zu Schaden kommen, weil nicht versichert.... neee, die Nummer ist mir zu heiß.
 
Hallo,

Trotzdem nochmals zur Klarstellung:

Wenn mit dem Schlepper ein Schaden verursacht wird, haftet grundsätzlich die KFZ Haftpflichtversicherung. Sollten irgendwelche Gründe dafür sprechen, das der Fahrer und/oder Halter sich rechtswirdirg benommen haben ( Alkohol am Steuer, fahren ohne Führerschein, mangelnde Ladungssicherung) kann die Versicherung bis zu 5000 Euro der Schadenssumme vom Verursacher zurückfordern.

Beim Abladen/Beladen mit dem Bagger haftet die Betriebshaftpflicht des Baggerbesitzers.

Bei Beschädigungen an deinem Eigentum haftet der Ausleiher. Da zahlt leider keine Versicherung, weil Schäden an geliehenen Gegenständen, insbesondere mit Verbrennungsmotoren betriebene Sachen ausgeschlossen sind. Außnahme: der Ausleiher ist selber Landwirt und hat in seiner Betriebshaftpflicht eine Gewahrsamsschadens-Versicherung drin. ( Nur dann kann er auch seinen eigenen Trecker nehmen)

Wenn einer vom Anhänger fällt ist er erstmal selber Schuld. Ansosnsten ist die KFZ Haftplicht wieder im Boot, die eine evtl. Schuldfrage klärt, wenn nötig auch vor Gericht abwehrt.

Bei Alkohol am Steuer bist du als Halter immer mit dran, nicht Versichreungstechniusch aber evtl. Straftrechtlich.

Wie meine Vorredner schon gesagt haben. Am besten selber fahren, aber nicht verleihen.

Bin nun 16 Jahre bei ner Versicherung. Da weis man sowas.

Gruß
Norbert
 
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