Zulässige Anhängerlast 433V

Schmalhannes

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Hallo,

hat einer von euch Angaben zur zulässigen Anhängerlast eines 433V, in den Unterlagen die ich habe kann ich nichts finden. Wie ist das überhaupt bei Schleppern geregelt?

Danke für eure Antworten!

Gruß Jean.
 
Stützlast am Zugmaul 1 Tonne bzw. 740kg, je nachdem, welches dein V- Schlepper verbaut hat. Das spezielle nach hinten abstehende hat die 740kg

Ansonsten ist mir nichts bekannt, wobei ich nie auf die Idee kommen würde z.B. n 20 Tonner Silierwagen hinter zu hängen.

Wenn ich meinen 4 Tonner Mengele Kipper mal als Referenz hernehme, der hat Lergewicht 1 Tonne und weitere 3 Tonnen (z.B. Sand) geladen ist der kleine Schlepper ganz gut beschäftigt.

Klar würde man auch mehr ziehen können, aber man muss das ja auch einbremsen können und da sehe ich die Schmalspurschlepper schon benachteiligt gegenüber den Standardmodellen

mit ihrer größeren Aufstandsfläche. Das Ganze bezieht sich aber jetzt auf reinen Straßentransport. Auf unebenem Gelände etc. würde ich da schon früher die Grenze ziehen

Viele Grüße, Matthias
 
Hallo Matthias,

die 740kg ist ja schon mal was, mich wundert es das es da keine klaren Angaben gibt, für PKWs ist das doch auch definiert. Mit den 4T dürftest du, sollte es eine vorgeschriebene max. Anhängelast geben, nicht mehr sehr weit davon weg sein. Wie ist das denn bei Standardtraktoren?

Gruß!
 
Das sind diese ewig nicht beantwortbaren Fragen in allen Foren.

Der Deutsche verlangt immer nach klaren An-/Vorgaben. Damit wird die Eigenverantwortung zu gerne abgegeben.

Matthias-IH 353 schreibt sehr richtig:

" Das Ganze bezieht sich aber jetzt auf reinen Straßentransport."

So wie die Angaben für die PKW.!

Und was ist, wenn die Straße nass ist, oder mit den gleichen Gewichten auf einem abschüssigen grünen Wiesenweg?

Da bringt man noch nicht einmal den Soloschlepper zum Stillstand.

Da spielt doch die Spurbreite eher weniger eine Rolle,oder ändert sich mit der Spurbreite die Aufstands-/Reib-/Bremsfläche der Reifen?

Ich frag ja nur?

Gruß +Matthes+
 
Hallo Jean,

diese Frage wird oft gestellt. Du wirst in der Zulassung oder am Zugmaul auch keine derartigen Angaben finden. In der Bedienungsanleitung meines 624s stand drin das man da 2x 8T anhängen darf. Beide Anhänger mit Auflaufbremse. Die Anhängelast ergibt sich aber als erstes durch die Art der Bremse des Anhängers. Los geht es mit der "Umsteck Bremse" die eigentlich nur eine "Park Bremse" darstellt. Diese darf für Anhänger bis 4T ZGG in Deutschland betrieben werden. Bis 8T im Straßenverkehr mit Auflaufbremse. Alles über 8T nur mit Druckluft. Wenn Dein 433 egal ob V oder nicht, keine Druckluft Anlage hat, ist eh bei 8T Schluss. 2x 8T anhängen geht, denke aber am besten dann im Flachland und mit Verstand! Anhänger ohne Bremse dürfen bis zum Leergewicht des Traktors gezogen werden. Auf Deinem Grundstück darf der Traktor ziehen was er packt.

Hoffe das ich Dir helfen konnte.

Viele Grüße

Tom
 

Genau wie Tom es beschrieben hat ist es. Voraussetzung ist eine LoF Zulassung und 25 km/h.

Holger 

Hallo,

was hat denn eine LoF / nicht LoF Zulassung mit der Anhängelast zu tun?

Grüße

Benni
 
Danke für die stichhaltigen Antworten,und keine Sorge das ich je versuchen würde 20T an den Schlepper zu hängen,....interessiert mich einfach...

wenn ich richtig verstehe, dürfte ich theoretisch mit dem 433 Anhänger bis 8T mit Auflaufbremse ziehen, ungebremste Anhänger bis 3T Achslast.

Ist die Achslast = zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers oder = zulässiges Gesamtgewicht minus Stützlast?

Gruß

Jean
 
Hallo Jean,

Achslast ist das, was auf der Achse steht.

Bei ungebremst darfst du 3to anhängen, wenn dein Trecker 6to Leergewicht hat.

Beim 433V ist das weniger als 1 to.

Gruß

Jörg
 
Hallo Jörg,

habe ein wenig gebraucht eh ich das mit der Achslast verstanden habe, jetzt habe ich es aber glaube ich.....

die Achse hat ein Typenschild auf dem steht was die aushält....also für den 433V max.900kg.

Das wäre ja nicht viel mehr als ne große Schubkarre,.... komische Regelung finde ich..?

Gruß Jean
 
Jean,

wenn du mit knapp 1to ungebremst unterwegs bist, wirst du schnell merken, wie die schieben können.

Ich denke, bei einer Vollbremsung in einer leichten, abschüssigen Kurve, wird dein 433V umgeworfen.

Gruß

Jörg
 
Hallo Jörg,

glaubst du?

Einfach mal zum Vergleich, ein Audi A4 darf einen ungebremsten Anhänger mit 750 kg zlgG ziehen.

So ein PKW wiegt vielleicht 1400kg und darf 80kmh mit dem Anhänger fahren? Sicher, der bremst auf allen vieren.

Aber nicht zu vergessen, die benötigte Bremsenergie steigt exponenzial zur Geschwindigkeit. 

Gefühlsmäßig würde ich Eigengewicht Traktor = Max. gesamt Gewicht Anhänger fahren ohne mir Sorgen zu machen.

Gruß!
 
Ich denke schon, daß es zum Umwerfen des Treckers kommen kann.

Ich habe für meinen D439 einen 1,2to-Achslast-Anhänger ohne Bremse.

Ich habe die Zuladung noch nicht ausgereizt, aber beim Bremsen merkt man schon, daß keine Auflaufbremse unterstützt.

Sieh dir mal die Höhe der Fahrzeuge und die der Kupplungen an.

Da liegt ein entscheidender Unterschied.

Dazu kommt noch, daß ein Schmalspurschlepper eher mal kippt.

Gruß

Jörg
 
Das stimmt schon, das Verhältnis von Höhe Zugmaul und Breite Traktor ist ganz anders. Also am besten immer schön viel Stützlast um den Trecker auf dem Boden zu halten.

Schönen Abend!
 
Freunde,

mich wundert bei all den Antworten, daß hier nicht zwischen 1- und 2- Achsanhängern und Bodenverhältnissen unterschieden wird obwohl da Welten dazwischenliegen.

Beispiel: Schlepperleergewicht 3 t, Anhänger ungebremst GG 3 t

Beim 2 Achsanhänger also 1:1. Würde ich mich außer in absolutem Flachland nicht trauen.Noch nicht mal auf asphaltierter Straße.

Von 4 Achsen nur eine gebremst und diese bestenfalls mit 1,5t Achslast (Hinterachse bei den meisten Schleppern eher weniger).

Beim 1 Achsanhänger mit 1t Stützlast sieht das schon anders aus.

Schlepperleergewicht 3t + 1t Stützlast (auf der gebremsten HA des Schleppers, also 2,5t Achslast)

ergibt 4t  GG für den Schlepper, 2 t für den Anhänger.

Sieht schon besser aus, oder?

Aber auch das nur für festen Untergrund (Asphalt).

Und bitte seid vorsichtig in Sachen Auflaufbremse.

Praktisches Beispiel gewünscht?

Habe jetzt 2 Tage Mist gefahren mit MF 273A (4t LG) und auflaufgebremstem Mengele 8t Tandemachser im Mittelgebirge.

Dabei war eine Gefällstrecke Schotterweg. Da mußte ich den Allrad reinschalten, weil die Bremswirkung der HA auf dem Schotter nicht gereicht hat,

um genug Druck auf die Mechanik der Auflaufbremse zu erzeugen.

Aber vielleicht muß die Grenzen jeder selbst ausprobieren, hoffentlich unfallfrei.

Gruß +Matthes+
 
Ich habe mal im jugendlichem Leichtsinn auf ganz fix einen kleinen Drehschemelanhänger wegsetzen wollen. Leergewicht knapp unter 1000kg mit einer Eicher Mistkanone (ein Eicher Hoflader als Dreirad). Auch schmalspurig (dafür war der angschafft, um hinter den Kühen ausmisten zu können).  Bei ebener Fahrbahn hat es mich glatt umgeworfen ohne das ich eine Bremsung eingeleitet hatte. Allein das zurücknehmen der Fahrgeschwindigkeit (etwa 8 bis 1o Km/h) und ein leichtes Einlenken haben zum Unfall geführt. Das war für mich sehr lehrreich. Ich habe dieses Fahrzeug nie wieder zum Rangieren genommen. (aber umgefallen bin ich damit noch einige Male).

Gruß Zackie
 
Genau das Zackie,

versuche ich zu vermitteln.

"Ich habe mal im jugendlichem Leichtsinn".....

Ich hab da mal anläßlich eines großen Reiturniers ein ungebremstes 10000l Tandem- Güllefass (ebene Sandbahn, wa solls ?) zur Bahnbewässerung hinter einem 80er Steyr gehabt.

Absolut geil, wenn da Tausende auf den Tribünen zuschauen. Da gibt doch gerne noch mal richtig Gas.

Gott sei Dank haben nur wenige bemerkt, daß ich die nächste Kurve nur mit allergrößter Mühe unfallfrei geschafft habe.

Gruß +Matthes+

 
 
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