zulässiges Gesamtgewicht

IHC_4_EVER

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28259 Bremen
hallo,

habe eine kleine frage, zu der ich leider im internet nichts zu finde...!

ich habe den führerschein klasse BE und bekomme in absehbarer zeit einen eigenen schlepper!

dieser hat ein zGG von 3,980 tonnen!

nun stellt sich für mich die frage, ob ich ihn mit dem fügrerschein überhaupt bewegen kann!

oder ist es so, das er halt bis 3,980 tonnen ausgelegt ist, und ich ihn einfach nur mit maximal 3,5 tonnen bewegen darf?

hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen..

mit freundlichem gruß

Pierre
 
wenn der schlepper unter 32 km/h fährt darfst du bis zu 40 tonnen bewegen, über 32kmh darfst du nur bis zu einen zgg. von 3,5t+anhänger fahren, zugm. und anhänger dürfen dann 7,49t nicht überschreiten.

_______________________________________________
mfG Benedikt, Kassenwart des GrvM
www.GRVM.de.ms
 
Hi, kleiner Einwand. Es hängt von der Zulassungsart des Schleppers ab. Bekommt er eine Grüne Nummer und wird für Land und Forstwirtschaft verwendet gilt das was Benedikt geschrieben hat. Bekommt er ne Schwarze und wird für andere Zwecke verwendet, also Oldtimertreffen, Spaß usw. gilt nicht die Führerscheinklasse L, sondern B und hier ist bei 3,5 Gesamtgewicht Ende. Die Möglichkeit die du noch hast ist, den Schlepper auf 3,5 tonnen ablasten, das geht ohne technische Änderung, sind ja nur ca 500 kg, hast dann halt weniger Zuladung. Wird bei Unimogs oft gemacht, damit die entweder unter 3,5 oder 7,5 t kommen, wegen Steuer bzw Hauptuntersuchungsfristen. Gruß Markus  
 
meines Wissens, hat die Nummernschildfarbe, rein gar nichts mit dem Führerschein zu tun. Die Kennzeichenfarbe zeigt an, ob Kfz-Steuern erhoben werden ! hat auch nichts mit dem besagten Wiederholungskennzeichen für landwirtschaftliche Anhänger zu tun. Das Wiederholungszeichen kann schwarz oder grün sein, solange der Anhänger max 25km/h gezogen wird.

Es geht um das Fahrzeug, solange es ein land- oder forstwirtschaftliches Fahrzeug ist. Wichtig ist, dass Du Klasse L eingetragen hast - den brauchste mind. um Trecker zu fahren.

Aufpassen, nur was im Füherschein notiert ist, ist erlaubt, egal ob die Klasse an sich eingebunden ist. Wenn ich B, BE habe , aber L nicht eingetragen ist, darf ich L nicht nutzen - ich muss dann erst zum Verkehrsamt, Geld bezahlen . L nachtragen, dann darf ich.

Klasse L (der kleine Treckerschein)

  • Traktor bis 32 km/h in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger (dann Höchstgeschwindigkeit 25 km/h)
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h bbH
  • Stapler bis 25 km/h auch mit Anhänger
Klase T (der große Treckerschein)

  • Traktor über 32 km/h bis 60 km/h bbH in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger.
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h bbH in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger
Klasse BE

  • PKW mit Anhänger
    Seit dem 1.1.1999 benötigen Sie einen speziellen Anhängerführerschein, wenn Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen der folgenden Anhänger ziehen wollen: Anhänger über 750 kg zG, wenn die zulässige Gesamtmasse größer ist als die Leermasse des Pkw, Anhänger über 750 kg zG, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Pkw aber die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3,5 t. Die ehemalige Klasse 3 erlaubt das Ziehen aller einachsigen Anhänger, auch Tandemachsen.
 
Hallo, habe mich da bei der Kennzeichenfarbe vertan. Es geht um den Zweck. Man kann auch bei schwarzer Nummer mit L oder T fahren, so lange dies ein Lof-Zweck ist. Andersrum ist es aber bei Grüner Nummer, da wird, wenn es sich um keinen Lof-Zweck handelt, der Fühereschein BE oder CE benötigt. Natürlich muss der Schlepper für diese Zeit (mind. einen Monat) Versteuert werden. Kann auch möglich sein, dass die Versicherung das auch wissen möchte.  Hoffe das ist jetzt alles so richtig, in der Oldtimer Traktor gibt es über dieses Thema oft Berichte, ist ganz interessant aber kompliziert. Gruß Markus 
 
Hallo,

wer privat den Schlepper nutzt z. B. Oldtimertreffen, just for Fun usw. ( kein LOF ) kann mit B  nur 3,5 Tonnen Gesamtgewicht bewegen,

es kommt auf den Fahrer an ob er im Ernstfall ( Unfall usw) sich da mit LOF rausreten möchte oder überhaupt kann, ich würds nicht machen lieber Ablasten.

Gruß Fred
 
hallo nochmal :)

hätte es vielleicht am anfang schon schreiben sollen: der schlepper bekommt ein schwarzes kennzeichen! die anforderungen für ein grünes kennzeichen kann ich leider nicht erfüllen, zudem weis ich auch nicht genau ob ich überhaupt eins in dieser farbe haben will :)

für mich wäre dann wohl die ablastung sehr interessant!

könnt ihr mir vielleicht erklären, wie das von statten geht?

also gehe ich einfach zum tüv und der ändert das? und kostet das was?

und wie ist das dann mit einem anhänger? darf ich dann mit BE alles dranhängen?

noch eine kleine info am rande: es handelt sich um einen IHC 353 !!!!

vielen dank erstmal für die antworten und viele grüße

Pierre
 
Hallo, ich bin mit meinem Unimog zur HU bei einem freien Sachverständigen gewesen und hab gleich nach Ablastung gefragt, der diese dann sofort eingetragen und um die 50 Euro dafür genommen hat. Der andere, den ich zuvor gefragt hatte, hat nur rumgezickt wegen zu wenig Restnutzlast. Also einfach mal mit den Papieren hingehen und nachfragen, wenn es nicht klappt einfach weiter zum Nächsten, einer braucht immer die Kohle und macht das dann.

Tschüß,

Bernd
 
Natürlich darfst Du mit BE lediglich 750 kg schwere Anhänger dran hängen.

Mach‘ mal langsam mit der Ablastung...

Wenn Du die Bedingungen für ein Grünes Kennzeichen (also eine Befreiung von der Kfz-Steuer) nicht erfüllst, heißt das noch lange nicht, dass Du KEINE LoF mit Deinem Schlepper machst.

Die Bestimmungen für ein Grünes Kennzeichen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, z.T. gibt es innerhalb eines Bundeslandes sehr unterschiedliche "Interpretationen" durch die regional zuständigen Finanzämter.

Konkretes Beispiel Rheinland-Pfalz:

Steuerbefreiung und somit ein Grünes Kennzeichen bekommen alle "landwirtschaftlichen Betriebe", die Einnahmen haben. Das gilt z. B. auch für Hobby-Schafzüchter, die hin und wieder mal ein Tier verkaufen, ohne je eine Gewinnerzielungsabsicht zu hegen.

Bewirtschaftest Du in RLP z.B. Deinen eigenen Wald mit Deinem Schlepper, ohne Holz zu verkaufen, kriegst Du KEINE Grüne Nr.

Diese Waldbewirtschaftung ist aber definitiv LoF, auch wenn Dein Schlepper mit Schwarzer Nummer zugelassen ist.

Du kannst also mit Klasse L (die Du eingetragen haben musst, und auch eingetragen bekommst, wenn Du Klasse B hast) völlig legal fahren.

Nach meiner Auffassung ist auch ein Schützenumzug oder ein Trecker-Treffen dem LoF-Brauchtum zuzurechnen.

Entscheidend ist, DASS Du im Zweifel nachweisen kannst, WAS Du an LoF mit Deinem Schlepper machst. Das kann übrigens auch die Mithilfe in einem LoF-Betrieb sein, der Dir gar nicht gehört....

Richtig Ärger kann es geben, wenn Du - möglicherweise noch gegen Geld - regelmäßig Kegelclubs ohne ähnliche "Saufkumpane" mit Schlepper und Anhänger durch den Busch fährst.

Sowas als LoF im weitesten Sinne zu begründen, halte ich für schwierig bis unmöglich.....
 
hallo

wenn in deinem Führerschein Klasse L eingetragen ist dann darfst du den Traktor auch fahren unzwar unabhängig vom zulässigen Gesamtgewicht (solange es unter 40t sind).

Die Klasse L bedeutet: Land und Forstwirtschaftliche Fahrzeuge bis 32 km/h und mit Anhänger bis 25 km/h sowie Baumaschinen bis 25 km/h! Allerdings keine gewerbliche Nutzung!

Die Diskusion über das Nummernschild ist eine ganz andere Sache. Dabei gehts um Steuerbefreiung und um Nutzungsart.

Also brauchst du deinen Schlepper nicht ablasten!!!!!

mfg Michael
 
Hi,

der L/T ist aber an die Lof Nutzung gebunden und wenn er schon die Anforderungen für das grüne Kennzeichen nicht erfüllt, wird er auch nicht so viel Lof Nutzung haben. Das hat mit gewerblich nix zu tun. Die Fahrt zum Schleppertreffen darf streng genommen nicht mit L gefahren werden.

Gruß Markus

 
 
hey,

wenn ich denn nun keine LoF fahrt mache und BE benutzen muss, wie siehst denn da mit hänger aus?

trecker mit schwarzer nummer, 32km/h schnell, zGG 3,5t ....

wie schwer darf nun der hänger nur sein bzw das gesammte gespann??

mit freundlichem Gruß

Pierre
 
Hi,

schau dir mal dieses PDF an. Dort stehen auf Seite 4 und in Anlage 2 einige Sachen über BE. So wie ich das deute, darfst du die Anhängelast des Zugfahrzeugs nutzen, was in deinem Fall z.B. der Auflaufgebremste 8 Tonner wäre.

Gruß Markus
 
Markus, ein wirklich guter Link.

Ich habe gerade meinen alten grauen Lappen von 1978 umschreiben lassen,

so deutlich wie in dieser Zusammenstellung habe ich die erlaubten Möglichkeiten

noch nicht gefunden.

Gruß

Jörg
 
danke für den guten link, aber auch für all eure anderen guten antworten :)

ich würde es auch so sehen wie du, markus!

mit freundlichem Gruß

Pierre
 
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