Zulassung eines 633 als Steuerbefreiter

weil das immer wieder falsch interprtiert wird.

Nabend Thilo;

Dein Link bezieht sich aber ausschließlich auf zulassungsfreie Anhänger im LoF-Zweck.

LoF Anhänger unterliegen nicht der Zulassungspflicht, sondern nur der Betriebshaftpflicht, wenn sie folgende Kriterien einhalten :

Einsatz ausschließlich in LoF Betrieben ; Einsatz nur für LoF-Zwecke ; Einsatz nur bis zu einer Betriebsgeschwindigkeit von maximal 25 Km/h

Kennzeichnung mit 25 Km/h Schild !

Diese Ausnahmen gelten nur für LoF Betriebe

Lohnunternehmen müssen ihre Anhänger grundsätzlich ab 6 Km/h zulassen.

Gruß Zackie
 
Achim-633:

Bitte an die Führerscheine denken!
L und T nur für Lof Zwecke, sonst 3,5 t bei neueren Führerscheinen, da ist bei 40PS ohne Anhänger schon Schicht im Schacht!
Es gibt keine PS Grenze und eine allgemeine Obergrenze "bei neueren Führerscheinen" gibt es auch nicht! Wenn L  und T nicht greifen muss genau geschaut werden ob B und ggf BE, C1 und ggf C1E oder doch C und ggf CE erforderlich sind. Also besser nichts schreiben als irgendwelches Halbwissen!
 
"Das stimmt grundsätzlich, wenn man aber nur den B hat (incl L) dann gilt bei nicht ldw. Fahrten eben B mit max 3,5 t"

Das ist fast richtig. Fahrten mit FE "B" geht auch mit Anhänger bis 750 Kg ZGM.

Ist aber ziemlich praxisfremd, aber erlaubt.

Gruß Zackie
 
Irgendwie hat‘s früher mit 5 Führerscheinklassen auch geklappt, komischerweise. Im Zuge der EU Harmonisierung wurden aus den 5 Führerscheinklassen dann so um die 15. Es sollte eine Vereinfachung werden, aber wie so oft haben die EU Spezialisten die Sache nur unnötig kompliziert. Falls sich ein Forumsmitglied über den von mir gebrauchten Ausdruck "Führerschein" aufregen sollte, als ich meine Führerscheine gemacht habe hies das so.

Gruss Klaus
 
Jaja früher, früher hatten wir auch noch einen Führer, was die Sache auch nicht besser gemacht hat.... Das Problem an der EU Sache ist eben dass wohl keiner was abtreten wollte, so hat man nur einen Konsens aus zusammengeknaupten Zugeständnissen, wie in so vielen Punkten in der EU. Ob es ohne besser läuft werden wir ja in Zukunft bei den Inselaffen beobachten können wenn das komplette Gebilde nicht in Folge der Krise zerbricht...
 
Unseren Bundespolitkern haben wir das in erster Linie zu verdanken. Da wird in Strassburg und Brüssel etwas ausgeheckt, auch von deutschen Dilletanten ( die man dort "geparkt" hat). Von denen ( völlig unwissend was sie tun) wird solch eine EU Richtlinie

auf den Weg gebracht zur Umsetzung in nationales Recht. Das diese "Experten" dabei von anderen Mitgliedsstaaten schon über den Tisch gezogen wurden, das merken diese "Experten" erst mal gar nicht. Und wenn, dann ist es für die eh zu spät zu reagieren.

Also muss da zusammen gemixter Mist in nationales Recht umgesetzt werden. Da kommt die niedrigere Kaste der "Unfähigen" ins Spiel. Und schon werden aus fünf Fahrerlaubnisklassen plötzlich ganz viele. Und der Bürger und Steuerzahler guckt ganz blöd aus der Wäsche, was man uns hier dann als Fortschritt erklären möchte. Und das nur, das im Glauben an Recht und Ordnung diese [BAD]igen Fahrerlaubnisklassenverordnung sofort und unverzüglich umgesetzt werden müssen. Das war 1999.

Fragt mal im europäischen Ausland danach ? Die biegen sich alle vor Lachen und bekommen Bauchschmerzen. Ein Hoch für unser Beamtentum und ein Arschtritt für Bürger und Steuerzahler.

Gruß Zackie
 
Hallo liebe EU-Mitglieder

Mit all diesen undurchsichtigen Vorschriften seid Ihr ja echt nicht zu beneiden.

Zackie hat mir den Ball ja quasi zugespielt und ich erklär Euch mal, wie das bei uns in der Schweiz so ist:

Meine Tochter hat damals mit 14 Jahren eine theoretische Prüfung abgelegt und darf seither alles fahren, was eine grüne Nummer hat und nicht schneller als 30 km/h läuft.

Ja, z.B. auch nen 1455 mit 2 Hängern und 40 Tonnen, wobei die Hänger nicht mal Schilder brauchen. Ob sie das auch kann, liegt in der Verantwortung der Person, die ihr das Gespann überlässt.

Ich glaube, man geht davon aus, dass jemand der einen landwirtschaftlichen FS erwirbt, auch weiss, was er (oder sie) macht. Also so etwas wie Eigenverantwortung, das gibt es tatsächlich noch ab und zu.

Nach einem Fahrkurs und praktischer Prüfung (auch ab 14) dürfen dann auch Gefährte bis 40 km/h bewegt werden. Und dann müssen die Hänger auch geprüft und zugelassen sein.

Grüne Nummer bedeutet in etwa LoF, allerdings sind bei uns Treckertreffen als "Wahrung des landtechnischen Brauchtums" (in etwa so lautet der Gesetzestext) offiziell erlaubt. Steuerlich kosten "grüne" Trecker maximal 100 Schweizer Fränkli, da fragt sich natürlich keiner, ob man das noch irgendwie umgehen kann.

Und da ein Trecker als "Landwirtschaftlicher Traktor" im Fahrzeugausweis eingetragen ist, kriege ich dafür auch grundsätzlich eine grüne Nummer. Allerdings gibt es schon auch Strassenverkehrsämter, die nach dem Einsatzzweck fragen, aber dann reicht eine vernünftige Begründung.

Wer aber richtig gewerblich unterwegs ist (Lohnunternehmer, oder Winterdienst auf dem Industriegelände), der braucht ne weisse Nummer (in DE = schwarz). Das hat aber nichts mit der FS Klasse zu tun (das Fahren wird ja nicht plötzlich schwieriger, weil die Farbe des Schildes ändert...).

Eine C1/E oder C/E Klasse braucht nur, wer mit über 3.5 to schneller als 40 km/h fahren möchte. Daher sieht man bei uns auch keine Unimogs oder Fastracs in der Landwirtschaft (dafür leider viele grosse Schlepper mit Tridem Anhänger, die sich mit den LKWs um die Frachten im Baugewerbe prügeln...).

So, jetzt bitte nicht neidisch sein. Bei uns gibt es auch genügend Beamtentum (z.B. wenn ich vom Dorfpolizisten eine Busse bekomme, weil ich mit dem Trecker einen Feldweg nutze, der nicht an mein Feld grenzt...).

In diesem Sinne, beste Grüsse aus der Schweiz und bleibt gesund

Marcel
 
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