Zulassungsfreien Anhänger in den Verkehr bringen

bio1977_online

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16 Juli 2018
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07745 Jena
Der reine Wahnsinn auf der Zulassungsstelle um einen Anhänger in den Verkehr zu bringen. Mein Schlepper hat schwarzes Kennzeichen und der Hänger des alten Halters hat eine Betriebserlaubnis nach Paragraph 4 FZV ausgestellt auf den alten Halter. Nun soll der Hänger ein schwarzes Folge Kennzeichen bekommen mit Schild 20 km/h. Der Hänger soll auch nur für land und forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden. Ich mit den Unterlagen hin und die Mitarbeiterin war reichlich überfordert und zog noch eine zusätzliche Kollegin hinzu. Letztendlich sagten die Mitarbeiter mir das der Hänger zugelassen werden muss und sie brauchen noch einen FIN Abgleich von dem TÜV oder Dekra usw. und eine HU. Wo soll der TÜV aber bitte eine HU machen wenn es hier nur eine Einzelbetriebserlaubnis gibt und keinen Brief. ???? In der Einzelbetriebserlaubnis steht auch das es sich um einen zulassungsfreien Hänger handelt. Ich drehe noch durch. Ich weiß nicht ob jemand von Euch schon mal sowas erlebt hat. Die Mitarbeiter hörten schwarzes Kennzeichen und was der Schlepper hat auch ein schwarzes Kennzeichen, dann geht das nur über Zulassung. Die Einzelbetriebserlaubnis wo sogar Zulassungsfrei drauf steht hat die nicht interessiert. 
 
Irgendwie verstehe ich dein Problem nicht. Die Mädels auf der Zulassungsstelle liegen doch völlig richtig.

Dein Schlepper hat eine schwarze Nummer, also kein LOF, richtig?

Nur LOF- Anhänger sind alters- und geschwindigkeitsabhängig zulassungsfrei!

Wieso sollte denn jetzt ein Anhänger einer nicht LOF-Zugmaschine per Folgekennzeichen plötzlich Zulassungs-/TÜV-prüfungsfrei sein?

Da kann auf den alten Papieren stehen, was will.

Fragende Grüße

+Matthes+
 
Hallo ,

Warum hat der Schlepper ein schwarzes Kennzeichen?

Wenn er steuerbefreit ist ist er doch durch ein grünes Schild gekennzeichnet. Wenn dann ein Anhänger nur als landwirtschaftlicher Zweck mit genommen werden soll dann geh zum Kennzeichen Drucker und der macht dir das Folgekennzeichen. Die Zulassungsstelle hat da doch nichts mit zu tun. 

Gruß Uli 
 
Hallo Zusammen 

ist doch irgendwie schon interessant wie das Thema immer für Gesprächsstoff sorgt.

Erst mal: ein Schlepper mit schwarzer Nummer heißt nur, das er auch für nicht LOF eingesetzt werden darf, weil er versteuert ist. Mit dem kann ich eigentlich alles machen was ich will. Richtige Fahrerlaubnis vorausgesetzt. Selbst ein Umzug wäre kein Problem.

Man kann auch einen Schlepper mit grüner Nummer für nicht LOF-Zwecke verwenden. Dann muss man das aber beim Zoll für diesen Zeitraum melden und auch KFZ-Steuer zahlen.

Die Farbe des Kennzeichens sagt nur versteuert ja oder nein. Sonst nichts!

Zum Hänger: ich habe das gleiche Problem mit meinem Hänger. Wenn Du ihn wirklich nur für LOF benutzt. Mach es wie ich. Offizell gehört der einem Kumpel von mir. Grünes Folgekennzeichen von ihm. Und gut ist. Wo steht geschrieben, das ich mir für LOF-Zwecke nicht einen Hänger ausleihen darf. Ich kenne nichts.

@Uli: sei vorsichtig: Fakt ist, er hat schwarz. Punkt. Bei schwarzen Kennzeichen gibt es meines Wissen kein Folgekennzeichen. Geht meines Wissens nur bei Grün. Trink mit einem Bauern deines Vertrauens ein Bier und gut ist ;=)

Aber vielleicht kann Zackie uns in Fettschrift noch aufklären ;=)

Gruß Thilo 
 
Moin,

Themenstarter schreibt das der Schlepper auf Lof läuft aber schwarzes Kennzeichen hat darum meine Frage warum schwarz.

Wenn er dann nur Lof Fahrten mit dem Anhänger auf seinem Betrieb machen will ist der Anhänger für diesen Zweck auch Zulassungsbefreit und brauch auch nicht an der Zulassungsstelle zugelassen werden sondern benötigt nur ein Folgekennzeichen des Betriebes auf dem er läuft. Um Zulassungsfrei zu laufen braucht er eine Betriebserlaubnis die er ja angeblich hat.

Falls es nicht richtig ist dann korrigiert mich.

www.praxis-agrar.de/betrieb/bauen-und-technik/regeln-fuer-zulassungsfreie-anhaenger/

Gruß Uli 
 
Morjen, bei uns darf der Schilderfritze noch nicht mal ein Folgekennzeichen ohne Erlaubniss von der Zulassungsstelle machen.

Die wollen das alle erteilten Kennzeichen registriert sind, kostet nix aber man muss in der Schlange stehen und warten, Fahrgestellnummer vom Anhänger vorzeigen..........

Wir verwalten uns noch kaputt.

Grüße aus dem Westerwald Dominik
 
Moin

Mein Schlepper ist mit schwarzen Kenzeichen Unterwegs.

Mein Kipper hat ein Folgekenzeichen von einem Freund .

Alles was ich auf dem Hänger Fahre gehört ihm ( Für die Rennleitung 9

und ich bin in seinem Auftrag unterwegs .

  Gruß Frank
 
Hallo Zusammen,

ja, in der Zulassung des Schleppers steht LOF Ackerschlepper und dieser hat ein schwarzes Kennzeichen. Die Zulassungsstelle teilte mir mit das der Hänger ein schwarzes Kennzeichen und zugelassen werden muss wenn dieser vom Schlepper gezogen wird. Der Hänger hat eine Einzelbetriebserlaubnis und braucht lt. Zulassungsstelle keine Vollabnahme. Die Zulassungsstelle verlangt ein Gutachten das der Hänger in Ordnung ist. Das Gutachten nach 2014-45 EU wurde vom TÜV erstellt in welchem steht das der Hänger geringe Mängel hat und nicht wieder vorgeführt werden muss. Das reicht der Zulassungsstelle nicht weil der Hänger nicht eine HU hat welche der TÜV aber nicht ausstellt da der Hänger keinen Brief hat. Des Weiteren verlangt die Zulassungsstelle einen FIN Abgleich durch den TÜV mit Foto. Ich bekomme kein grünes Kennzeichen da ich keinen Betrieb habe.

Ich habe sowas noch nicht erlebt. 
 
bio1977_online:

Hallo Zusammen,

ja, in der Zulassung des Schleppers steht LOF Ackerschlepper und dieser hat ein schwarzes Kennzeichen. Die Zulassungsstelle teilte mir mit das der Hänger ein schwarzes Kennzeichen und zugelassen werden muss wenn dieser vom Schlepper gezogen wird. Der Hänger hat eine Einzelbetriebserlaubnis und braucht lt. Zulassungsstelle keine Vollabnahme. Die Zulassungsstelle verlangt ein Gutachten das der Hänger in Ordnung ist. Das Gutachten nach 2014-45 EU wurde vom TÜV erstellt in welchem steht das der Hänger geringe Mängel hat und nicht wieder vorgeführt werden muss. Das reicht der Zulassungsstelle nicht weil der Hänger nicht eine HU hat welche der TÜV aber nicht ausstellt da der Hänger keinen Brief hat. Des Weiteren verlangt die Zulassungsstelle einen FIN Abgleich durch den TÜV mit Foto. Ich bekomme kein grünes Kennzeichen da ich keinen Betrieb habe.

Ich habe sowas noch nicht erlebt. 
Ich vermute mal in der Zulassung steht einfach nur so LoF oder Landwirtschaftliche Zugmaschine und du hast gar keine Landwirtschaft, denn nur so ist die ganze Sache stimmig! Wenn dem so ist, liegt die Zulassungsstelle völlig richtig

Der Tüv kann dem Hänger auch eine FIN verpassen und somit ein Brief erstellt werden
 
Hallo, 

nun war ich heute mit meinen Unterlagen bei der DEKRA und die hat Licht in die ganze Sache gebracht. Der Hänger kann nur ein schwarzes Kennzeichen bekommen weil der Schlepper auch eins hat. Also der Hänger braucht eine Zulassung. Der TÜV hat ein Gutachten was sich 2014-45 EU gemacht was die Zulassungsstelle aber nicht anerkennt. Lt. Dekra ist dieses Gutachten auch Quatsch. Die Zulassung verlangt eine HU was aber lt. TÜV nicht geht weil der Hänger keinen Brief hat. Eine Vollabnahme braucht der Hänger lt. Dekra auch nicht weil dieser eine Einzelbetriebserlaubnis hat. Die Dekra setzt sich am Montag mit der Zulassung und meinem Autohaus in Verbindung und klärt das. Lt. Dekra gibt es eine HU im Rahmen einer HU, was aber das bedeutet kann ich Dir nicht sagen. Die Dekra sagt aber auch das es hier ein verzwickter Fall ist und will das klären. Lösungen haben sie anscheinend. Ich bin mal gespannt wie es hier weiter geht.
 
bio1977_online:

Hallo, 

nun war ich heute mit meinen Unterlagen bei der DEKRA und die hat Licht in die ganze Sache gebracht. Der Hänger kann nur ein schwarzes Kennzeichen bekommen weil der Schlepper auch eins hat. Also der Hänger braucht eine Zulassung.
Dies ist, wie wir dir schon weiter oben sagten nur bedingt richtig, wenn der Hänger ein grünes Folgekennzeichen hat von einem Kumpel der LoF Auflagen erfüllt und der Hänger hinter deinem Schlepper im Rahmen einer LoF Fahrt geführt wird geht es auch. Die Frage ob du nun Landwirtschaft hast oder nicht hast du noch immer nicht beantwortet. Ich gehe noch immer von nein aus, sonst würdest das Pferd nicht von hinten aufzäumen
 
Hallo,

wenn dein Anhänger ein Typschild hat kann, der TÜV dir dir ein Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis gemäß § 21 STVO machen. Mit diesem kannst du dann deinen Anhänger so wie es die Straßenverkehrordnung verlangt anmelden. Habe es mit meinem Anhänger und meinem Einachser auch so gemacht. Hatte auf dem Straßenverkehrsamt das gleiche Problem dort war man zuerst der Meinung das ein Anmelden nicht nötig sei. Als ich diese Aussage schriftlich verlangte wurde kümmerten sich sich plötzlich mehre um mein anliegen, nach einer halben Stunde und einigen Telefonaten hat man mir beide Teile angemeldet.

Die Kollegen mit den LOF Fahrten für den Bauer bewegen sich auf ganz dünnem Eis, bei einem Unfall (wo es hoffentlich nie zu kommt) wird schon vor Gericht genau geklärt wem seine Ware transportiert wird und wo die Fahrt begonnen wurde und endete. Es ist nur erlaubt LOF Fahrten für einen Landwirtschaftlichen Betrieb zu erledigen mit einem Anhänger von dem Betrieb der auf dem Betriebsgelände startet oder endet und es dürfen nur Produkte des Betriebs befördert werden. Bei Brennholz, Sand, Zement ... hat man da schon ein Problem wenn dieses nicht in dem Betrieb hergestellt wird oder gebraucht wird. Ich glaube auch nicht das ein Landwirt bei einem Unfall den Kopf hin hält.

Ich möchte hier keinen angreifen und beformunden beitte richtig verstehen.
 
Hallo Leute, 

bitte lest mal in der FZV ( Fahrzeugzulassungs- Verordnung) die §§ 1,2,3,4,9 sowie 10 genau durch.

Dort steht beschrieben welche Anhänger mit 25km/h Zulassungsregeln sind. ( sinngemäß, LOF Betrieb, LOF Zweck)

Zum Schluss in §10 steht das zulassungsfreie Anhänger ein Kennzeichen führen das der Halter des Zugfahrzeugs für eines seiner Zugfahrzeuge verwenden darf. Eine Abstempelung ist nicht erforderlich.

Hat der Halter der des Zugfahrzeuges in seinem LOF Betrieb nur Zugmaschinen mit schwarzem Kennzeichen, da er die Fahrzeuge noch anderweitig einsetzt, dann bekommt der zulassengsfreie Anhänger ein Folgekennzeichen in schwarzer Schrift.

Bitte nachlesen, so steht es in der FZV.

Gruss

Uli 
 
Hallo zusammen,

ich habe noch eine kleine Anmerkung mit Folgekennzeichen vom Kollegen usw.

Mein Kollege hat meinen Anhänger mit meinem Folgekennzeichen vom Schlepper verwendet.

Beide Schlepper laufen mit grüner Nummer, allerdings nicht auf dem gleichen Betrieb.

Nun kam die Rennleitung und hat meinen Kollegen mit seinem Traktor und meinem Anhänger inkl. Folgekennzeichen von mir angehalten.

Falsche Ladungssicherung: Kollege hat eine Geldstrafe bekommen, ich habe eine Geldstrafe inkl. Punkt in Flensburg bekommen.

Grund: Halter ist für Ladungssicherung mitverantwortlich.

Nun hat mein Folgekennzeichen eine Magnetleiste bekommen und ist nur noch dran, wenn ich fahre.

Hänger wird nur noch ohne Kennzeichen ausgeliehen.

Gruß Clemens
 
Folgekennzeichen grün: Der Anhänger braucht eine Betriebserlaubnis dann kann man ein grünes Folgekennzeichen anbauen, 25km/h Schilder dran und fertig. Der Anhänger muss natürlich Verkehrssicher sein, braucht aber keinen TÜV (außer du musst eine Betriebserlaubnis erstellen lassen, dann muss der TÜV das untersuchen). Das Folgekennzeichen muss dem eines Schlepper auf dem Betrieb entsprechen und der Anhänger ist über den Schlepper Haftpflichtversichert. Zulassungsstelle hat nix damit zu tun...außer evtl. die Betriebserlaubnis abstempeln. Grün bedeutet LoF-Zweck und dafür Steuerbefreit. D.h. keine Umzüge...Gewerbliche Einsätze...Oldtimertreffen...  

Du hast keine "Ranch"? Der Schlepper ist mit schwarzem Kennzeichen und du zahlst Steuer? Der Anhänger braucht Brief, TÜV und dann kannst du den Anhänger zulassen mit eigenem Kennzeichen und du zahlst Steuer und musst alle zwei Jahre zum TÜV. Du kannst damit fahren was du willst und du kannst auch LoF damit machen. Kannst auch deinem Landwirt mit schwarzem Kennzeichen helfen. Kein Problem.

Schwarz und LoF Steuerbefreit geht nicht.

Grün LoF Steuerbefreit und Steuern trotzdem zahlen um z.b. Oldtimertreffen zu besuchen geht. Aber nicht bei Folgekennzeichen.
 
Fast richtig,

hast Du ein LOF Betrieb und nutzt Deinen Schlepper ( du hast vielleicht nur den einen ) zusätzlich noch für andere Zwecke, musst du den Schlepper versteuern und erhältst ein schwarzes Kennzeichen .Setzt Du den Schlepper dann in Deinem LOF Betrieb für LOF Zwecke ein und hängst Deinen zulassungsfreien Anhänger an deinen Schlepper so bekommt der Anhänger ein schwarzes Folgekennzeichen ( FZV §10). 
 
Hallo Zusammen, 

da ich Landwirtschaft nur als Hobby betreibe und auch zu Oldtimertreffen fahre hat mein Schlepper ein schwarzes Kennzeichen. Der Hänger soll auch ein schwarzes bekommen welcher in der Vergangenheit ein grünes Folgekennzeichen hatte. Mir ist das zu heiß erwischt zu werden mit grünem Kennzeichen wenn die Fahrten nicht zweckgebunden sind. Die Dekra hat mit meiner Zulassungsstelle telefoniert was die  denn nun für ein Gutachten haben wollen. Es wird eine HU auf ein abgemeldetes Fahrzeug erstellt und ich mach drei Kreuze wenn ich das Kennzeichen in den Händen halte. 
 
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