bio1977_online
Aktives Mitglied
Der reine Wahnsinn auf der Zulassungsstelle um einen Anhänger in den Verkehr zu bringen. Mein Schlepper hat schwarzes Kennzeichen und der Hänger des alten Halters hat eine Betriebserlaubnis nach Paragraph 4 FZV ausgestellt auf den alten Halter. Nun soll der Hänger ein schwarzes Folge Kennzeichen bekommen mit Schild 20 km/h. Der Hänger soll auch nur für land und forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden. Ich mit den Unterlagen hin und die Mitarbeiterin war reichlich überfordert und zog noch eine zusätzliche Kollegin hinzu. Letztendlich sagten die Mitarbeiter mir das der Hänger zugelassen werden muss und sie brauchen noch einen FIN Abgleich von dem TÜV oder Dekra usw. und eine HU. Wo soll der TÜV aber bitte eine HU machen wenn es hier nur eine Einzelbetriebserlaubnis gibt und keinen Brief. ???? In der Einzelbetriebserlaubnis steht auch das es sich um einen zulassungsfreien Hänger handelt. Ich drehe noch durch. Ich weiß nicht ob jemand von Euch schon mal sowas erlebt hat. Die Mitarbeiter hörten schwarzes Kennzeichen und was der Schlepper hat auch ein schwarzes Kennzeichen, dann geht das nur über Zulassung. Die Einzelbetriebserlaubnis wo sogar Zulassungsfrei drauf steht hat die nicht interessiert.