zwei Saisonkennzeichen für ein Fahrzeug

slofis

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14 Juli 2009
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15
Hi,

Nach vielen problemlosen Jahren mit meinem IHC im Winterdienst, möchte ich meinen Traktor nun auch im Sommerhalbjahr benutzen.

ich habe keine Landwirtschaft, ect.

Mein IHC hat ein grünes Saisonkennzeichen von Oktober bis einschließlich April. Warum das so ist, lasse ich hier aussen vor.

Nun möcht ich von Mai bis September ein normales schwarzes Saisonkennzeichen.

Ist so was möglich ?

lG Stephan
 
Hallo,

eine ähnliche Frage gab es vor einem Jahr zu klären, Antwort der Zulassungsbehörde in MV:

" Es ist nur eine Zulassung pro Fahrzeug möglich!"

Jedoch gibt es wohl im ganzen Land Unterschiede in einigen Landkreisen!

Ohne Bezug zur Frage aber ähnlich, ich habe am Schlepper Schwarz und bekomme in unserem Landkreis 

an den Anhänger selbiges Schwarzes Folgekennzeichen!

Selbst Hinweise das dies nicht rechtens sei, begründet unsere Behörde mit dem Kommentar:

"Gängige Vorgänge seit Jahren!

Und ja, hier gibt es viele Schlepper mit Schwarz und auch 2 Anhängern mit Schwarzem Folgekennzeichen.

Viele Grüße Mathias
 
Nabend miteinander;

Zwei Zulassungen auf ein Fahrzeug sieht unsere Fahrzeugzulassungsverordnung STZVO) nicht vor.

Schwarze Folgekennzeichen gibt es in Deutschland nicht, da alle Anhänger eine eigene Zulassung und eine Pflichtversicherung sowie einer zweijährigen Hauptuntersuchung unterliegen.

MERKE : Folgekennzeichen grün bis 25 Km/h als LoF - Anhänger.

Gruss Zackie
 
tricotrac:

Nabend miteinander;

Zwei Zulassungen auf ein Fahrzeug sieht unsere Fahrzeugzulassungsverordnung STZVO) nicht vor.

Schwarze Folgekennzeichen gibt es in Deutschland nicht, da alle Anhänger eine eigene Zulassung und eine Pflichtversicherung sowie einer zweijährigen Hauptuntersuchung unterliegen.

MERKE : Folgekennzeichen grün bis 25 Km/h als LoF - Anhänger.

Gruss Zackie
Mehrfach bei der Zulassungsstelle angezweifelt, das die Handhabung richtig ist, anderen Landkreis angerufen, das gleiche Ergebniss.

Ich habe für einen DDR Zahnstangenkipper nun eine Vollabnahme und eine Betriebserlaubniss machen lassen, die BE ist von der Zulassungstelle gestempelt, er trägt ein schwarzes Folgekennzeichen.

Versicherung schreibt, Anhänger ist über Zugmaschine Versichert, beim Zoll habe ich aufgegeben zu telefonieren oder eMail zu schreiben.

4 Antworten mit anderem Inhalt lassen nicht auf Wissen in vollem Umfang schließen.

Wenn ich mich dann doch als Steuersünder überführe, zahle ich die Steuern ab Zulassung, oder Erstellung der BE, Strafe gibt es keine wenn ich gleich bezahle...

Ich hänge den Anhänger eh nicht viel an, der Landwirt im Ort war so freundlich mir ein Grünes Folgekennzeichen zu übergeben, Papiere des Diedam Anhänges haben ich, der Landwirt ist auch Forstwirt, also ist alles nötige abgedeckt!

Viele Grüße Mathias
 
Hallo,

melde deinen Traktor doch das ganze Jahr über grün an und melde dich beim Finanzamt, wenn du "schwarz" fahren willst.

Ein Kumpel von mir hat einen grün zugelassenen Unimog, mit dem er vor ein paar Jahren mal ins Ausland in den Urlaub gefahren ist.

Da hat er für einen Monat den Differenzbetrag zwischen grün und scharz bezahlt und dann vom Finazamt ein Schreiben bekommen, dass das Fahrzeug für diesen Monat "schwarz" unterwegs ist.

Viele Grüße

Benni
 
Benni433:

Hallo,

melde deinen Traktor doch das ganze Jahr über grün an und melde dich beim Finanzamt, wenn du "schwarz" fahren willst.

Ein Kumpel von mir hat einen grün zugelassenen Unimog, mit dem er vor ein paar Jahren mal ins Ausland in den Urlaub gefahren ist.

Da hat er für einen Monat den Differenzbetrag zwischen grün und scharz bezahlt und dann vom Finazamt ein Schreiben bekommen, dass das Fahrzeug für diesen Monat "schwarz" unterwegs ist.

Viele Grüße

Benni
Genau dies ist der einizige und richtige Weg! Genau genommen müsste auch jeder der mit einer grünen Nummer zu einem Treffen fährt so verfahren
 
Case Mueller:

tricotrac:

Nabend miteinander;

Zwei Zulassungen auf ein Fahrzeug sieht unsere Fahrzeugzulassungsverordnung STZVO) nicht vor.

Schwarze Folgekennzeichen gibt es in Deutschland nicht, da alle Anhänger eine eigene Zulassung und eine Pflichtversicherung sowie einer zweijährigen Hauptuntersuchung unterliegen.

MERKE : Folgekennzeichen grün bis 25 Km/h als LoF - Anhänger.

Gruss Zackie
Wenn ich mich dann doch als Steuersünder überführe, zahle ich die Steuern ab Zulassung, oder Erstellung der BE, Strafe gibt es keine wenn ich gleich bezahle...

Irrglaube! Wenn du an dem Punkt angekommen bist wo man dich als Steuersünder an den Eiern packen kann hast noch ganz andere Probleme ua auch Verstoß gegen die Pflicht verstoßen ein Fahrzeug zuzulassen und zu versichern

dejure.org/gesetze/PflVG/6.html

Punkte scheint es aber laut dem neuen Punktesystem keine mehr zu geben

Ggf kommt noch fahre ohne gültige Fahrerlaubnis hinzu
 
Case-5150:

Case Mueller:

tricotrac:

Nabend miteinander;

Zwei Zulassungen auf ein Fahrzeug sieht unsere Fahrzeugzulassungsverordnung STZVO) nicht vor.

Schwarze Folgekennzeichen gibt es in Deutschland nicht, da alle Anhänger eine eigene Zulassung und eine Pflichtversicherung sowie einer zweijährigen Hauptuntersuchung unterliegen.

MERKE : Folgekennzeichen grün bis 25 Km/h als LoF - Anhänger.

Gruss Zackie
Wenn ich mich dann doch als Steuersünder überführe, zahle ich die Steuern ab Zulassung, oder Erstellung der BE, Strafe gibt es keine wenn ich gleich bezahle...

Irrglaube! Wenn du an dem Punkt angekommen bist wo man dich als Steuersünder an den Eiern packen kann hast noch ganz andere Probleme ua auch Verstoß gegen die Pflicht verstoßen ein Fahrzeug zuzulassen und zu versichern

dejure.org/gesetze/PflVG/6.html

Punkte scheint es aber laut dem neuen Punktesystem keine mehr zu geben

Ggf kommt noch fahre ohne gültige Fahrerlaubnis hinzu

Guten Abend,

mein Irrglaube hat ca 100 Seiten und steht fein ausgedruckt und jeder Zeit greifbar im Regal!

Was also willst du mir mit Deinem Post vermitteln?

Das ich bei der Zulassungsbehörde mehrfach bemängelt habe, die Zulassung des Anhängers sei falsch?

Mailkontakt ist ausgedruckt und der Amtsschein den ich von der Behörde bekommen habe sagt dem Schildermacher, Folgekennzeichen Schwarz mit der Kennung YXZ...

Versicherung, der Mackler ist ein Schulfreund, dieser hat sich massiv bemüht und ich habe bestätigt bekommen, das Anhänger hinter dem Traktor mit versichert sind!

Einzig die Klausel das wenn sich der Anhänger von der Zugmaschine löst, muss ein Notbremsseil vorhanden sein, also so wie beim PKW Anhänger.

Dieses habe ich montiert, Bilder gefertigt und wieder zu Versicherung gesendet, Antwort, alles OK!

Zoll, in Dresden angerufen, Sachverhalt geschildert..Antwort..." Muss ich intern prüfen lassen, können wir nicht per Mail in Kontakt bleiben?"

Natürlich können wir per Mail in Kontakt bleiben, so habe ich Schriftverkehr mit einer Behörde die es wissen müsste!

Ergebniss nach 9 Wochen hin und her:" Wenn Sie nicht schlafen können, wir nehmen gern die Daten auf, dann kommt der Bescheid!"

Auch die Zeilen das ich nur ab dem Datum der Inbetriebnahme Steuern nachzahlen müsste ohne Knastie zu werden, steht in einer Mail!

Keine Ahnung was ein Richter sagen würde, nicht viel denke ich!

Die Behörden wissen nix und ich soll meine Eier festhalten.... der Anhänger steht unbewegt beim Bauern, der Hefter steht im Schrank!

Der Eine nimmt es wie es ist, der Andere bemüht sich mit Kräften!

Was den Führerschein anbelangt, da stehen mir als Ostdeutscher gewisse eingetragnene Sicherheiten zur Verfügung!

Schöne Ostern wünscht Mathias!
 
Ggf kommt noch fahre ohne gültige Fahrerlaubnis hinzu

DAS Thema wollte ich noch gar nicht in den Ring werfen. Schwarzes Kennzeichen Zugmaschine mit Anhänger schwarzem Kennzeichen außerhalb des LoF - Zwecks für Fahrer mit Fahrerlaubnisklasse(n) nach 1999 erworben eine ganz heiße Kiste.

Danke für diesen wertvollen Hinweis !

Gruß Zackie
 
Ich hänge den Anhänger eh nicht viel an, der Landwirt im Ort war so freundlich mir ein Grünes Folgekennzeichen zu übergeben

Da begeht der Landwirt vielleicht auch aus Unwissenheit einen Steuerbetrug. Dein Schlepper hat ein grünes Kennzeichen, du leihst dir bei ihm diesen Anhänger aus für LoF Zwecke. Der Anhänger hat nicht das Folgekennzeichen deines Betriebes. Da fangen schon die Probleme im Schadensfall an. Richtigerweise müsste der ausgeliehene Anhänger ein Folgekennzeichen deines Betriebes haben.

Das gilt alles für einen zulassungsfreien Anhänger bis 25 Km/h im LoF Zweck. Transportierst du damit andere Güter muss der Anhänger ein schwarzes Kennzeichen mit einer eigenen Zulassung besitzen. U N D dann kommt ganz schnell die richtige (erforderliche) Fahrerlaubnisklasse ins Spiel.

Von mir aus mache was und wie du willst. Ich muss mich im Falle eines Unfalls nicht vor einem Richter verantworten.

Mit nachdenklichen Grüßen

Zackie
 
Was den Führerschein anbelangt, da stehen mir als Ostdeutscher gewisse eingetragnene Sicherheiten zur Verfügung!

Da hastte mich neugierig gemacht ? Welche Privilegien stehen dir da als Ostdeutscher denn zu, die ich als Westdeutscher nicht habe ? Ich bin schon auf die Antwort gespannt wie ein Flitzebogen !

Gruß Zackie
 
tricotrac:

Was den Führerschein anbelangt, da stehen mir als Ostdeutscher gewisse eingetragnene Sicherheiten zur Verfügung!

Da hastte mich neugierig gemacht ? Welche Privilegien stehen dir da als Ostdeutscher denn zu, die ich als Westdeutscher nicht habe ? Ich bin schon auf die Antwort gespannt wie ein Flitzebogen !

Gruß Zackie
Hallo,

hat ja nicht lange gedauert bis jemand sich muckiert, sollte nicht böse gemeint sein!!!

Natürlich haben wir alle die gleichen Privilegien...

Muss ich mich jetzt Abmelden?

Viele Grüße Mathias
 
tricotrac:

Ich hänge den Anhänger eh nicht viel an, der Landwirt im Ort war so freundlich mir ein Grünes Folgekennzeichen zu übergeben

Da begeht der Landwirt vielleicht auch aus Unwissenheit einen Steuerbetrug. Dein Schlepper hat ein grünes Kennzeichen, du leihst dir bei ihm diesen Anhänger aus für LoF Zwecke. Der Anhänger hat nicht das Folgekennzeichen deines Betriebes. Da fangen schon die Probleme im Schadensfall an. Richtigerweise müsste der ausgeliehene Anhänger ein Folgekennzeichen deines Betriebes haben.

Das gilt alles für einen zulassungsfreien Anhänger bis 25 Km/h im LoF Zweck. Transportierst du damit andere Güter muss der Anhänger ein schwarzes Kennzeichen mit einer eigenen Zulassung besitzen. U N D dann kommt ganz schnell die richtige (erforderliche) Fahrerlaubnisklasse ins Spiel.

Von mir aus mache was und wie du willst. Ich muss mich im Falle eines Unfalls nicht vor einem Richter verantworten.

Mit nachdenklichen Grüßen

Zackie
Hallo,

jetzt wird es holperig...

Ich bin Privatperson, habe einen versteuerten Schlepper mit Schwarzen Nummern!

Viele Grüße Mathias
 
hat ja nicht lange gedauert bis jemand sich muckiert, sollte nicht böse gemeint sein!!!

Natürlich haben wir alle die gleichen Privilegien...

Wir einigen uns darauf, dass der erste April schon länger vorbei ist, okay ?

Nicht nur gleiche Privilegien, sondern auch gleiche Rechte und Pflichten.

Gruß Zackie
 
jetzt wird es holperig...

Ich bin Privatperson, habe einen versteuerten Schlepper mit Schwarzen Nummern!

Nabend Mathias;

Sorry, ich glaube, ich habe zwei Beiträge miteinander verwechselt.

Gute Nacht !
 
Hallo Zacki, 

der Fettdruck gibt nicht automatisch Recht.

Es wird immer wieder behauptet hinter schwarze Nummer am Traktor darf nur schwarze Nummer auf den Hänger.

Das ist falsch. Die Farbe der Nummer am Hänger ist zweckabhängig (LOF => grün, alles andere zulassungspflichtig Schwarz). Die grüne Nummer muss auch nicht mit der Nummer am Schlepper identisch sein. Die Nummer muss lediglich offiziell auf irgendeiner Zugmaschine vorhanden sein. So stehts zumindest beim bundesamt für Landwirtschaft geschrieben.

Hier der Link:

www.praxis-agrar.de/betrieb/bauen-und-technik/regeln-fuer-zulassungsfreie-anhaenger/

Interessant wird es allerdings mit einem überlassenen Folgekennzeichen bei Themen wie falsche Nutzung (nicht LOF), Ladungssicherung und Überladen. Da ist u.U. der Halter mit dabei wenn es zum Zalen oder in die Punkte geht. 

Gruß Thilo

 
Es wird immer wieder behauptet hinter schwarze Nummer am Traktor darf nur schwarze Nummer auf den Hänger

Das ist grundsätzlich richtig ! Zugmaschine schwarzes Kennzeichen im LoF-Zweck darf zulassungsfreie Anhänger mit grünem Kennzeichen im LoF-Zweck mitführen unter Einhaltung folgender Regeln :

1) Einsatz ausschließlich in LoF Betrieben

2) Einsatz nur für LoF-Zwecke

3) Einsatz nur bis zu einer Betriebsgeschwindigkeit von maximal 25 Km/h

4) Kennzeichnung mit 25 Km/h SCHILD !

Diese Ausnahmen gelten nur für LoF Betriebe. Lohnunternehmen müssen LoF-Anhänger grundsätzlich ab 6 Km/h zulassen.

Für alle anderen Anwendungen gelten andere Regeln !

Ich erkläre dies heute hier schon zum zweiten Mal in diesem Forum !

Gruß Zackie
 
Und aus versicherungstechnischen Gründen sollten die zulassungsfreien Anhänger mit grünem Folgekennzeichen auch zu dem betrieb gehören, für den man auch unterwegs ist. Im Schadensfall kann das sonst ein Problem werden, wenn der Anhänger nicht zum Betrieb "A" gehört, für den man transportiert, sondern der Anhänger von Betrieb "B" stammt. Somit passen die Folgekennzeichen nicht überein. Verwirrend für die unfallaufnehmenden Polizisten und die Versicherungen streiten untereinander wegen der Schadensregulierung bis hin zur Weigerung der Schadensregulierung.

Gruß Zackie
 
tricotrac:

Und aus versicherungstechnischen Gründen sollten die zulassungsfreien Anhänger mit grünem Folgekennzeichen auch zu dem betrieb gehören, für den man auch unterwegs ist. Im Schadensfall kann das sonst ein Problem werden, wenn der Anhänger nicht zum Betrieb "A" gehört, für den man transportiert, sondern der Anhänger von Betrieb "B" stammt. Somit passen die Folgekennzeichen nicht überein. Verwirrend für die unfallaufnehmenden Polizisten und die Versicherungen streiten untereinander wegen der Schadensregulierung bis hin zur Weigerung der Schadensregulierung.

Gruß Zackie
Da kann ich aus eigener Erfahrung berichten, Hänger bei Betrieb A ausgeliehen und im Auftrag von Betrieb B mit deren Schlepper für Betrieb C gefahren und dabei durch ein Ausweichmanöver um die Kollision mit einem PKW zu vermeiden den Hänger komplett zerlegt.

Die Sache ging vor Gericht, gegen Verpflichtversicherungsgesetz als auch Steuerrecht wurde nicht verstoßen weil der Hänger von Betrieb A ein Folgekennzeichen eines dortigen Schleppers hatte von dem der Hänger nachweisbar überwiegend gezogen wird. Da es zu keiner Kollision mit dem Gegner kam weigerte sich auch dessen Versicherung zu zahlen. Ging dann noch ewig hin und her, im Endeffekt hatte die Betriebshaftpflicht von Betrieb B den Schaden an dem Hänger bezahlt. Meiner Meinung nach nicht korrekt aber vermutlich besser als alles aus eigener Tasche zahlen zu müssen
 
Hallo,

was mache ich falsch?

Mein Traktor mit schwarz zieht Anhänger vom Landwirt mit grün.

Ich hole in seinem Auftrag mit der Kombi Heu und Stroh zu mir und entsorge den Pferdemist.

Er ist auch Forstwirt und ich fahre mit der Kombi Holz in seinem Auftrag zu ihm oder zu mir.

Wenn ich Kies brauche steht beim Landwirt ein Traktorat mit Tandem und schwarzen Nummern, 

der bringt dann gleich 20 Tonnen.

Zum rumspielen gibts noch einen 4 Tonner mit schwarzer Nummer...

Viele Grüße Mathias
 
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