zwei Saisonkennzeichen für ein Fahrzeug

"Hallo,

was mache ich falsch?

Mein Traktor mit schwarz zieht Anhänger vom Landwirt mit grün.

Ich hole in seinem Auftrag mit der Kombi Heu und Stroh zu mir und entsorge den Pferdemist.

Er ist auch Forstwirt und ich fahre mit der Kombi Holz in seinem Auftrag zu ihm oder zu mir."

Außer der Fahrt zu dir ist das alles über die FE "L" abgedeckt, da Transport(e) für einen landwirtschaftlichen Betrieb.

Die Fahrt zu dir daheim ist nicht abgedeckt - oder hast du eine eingetragene Landwirtschaft ?

Clevererweise kannst du dein Holz auf der Hälfte der Fahrstrecke bei dir abladen. Nirgendwo steht geschrieben, das du alle Transporte auf direktem Wege erledigen musst ! Das soll jetzt kein Freibrief sein, ist alles ein wenig Auslegungssache, da Transport von "Biomasse". Ich habe das schon mehrere Male gegenüber den Ordnungshütern erfolgreich argumentiert. Wenn man dabei noch den richtigen Ton für findet, um so mehr Verständnis erreicht man. (voraussetzung ist natürlich das alles andere in Ordnung ist, also technische Dinge wie Licht etc. funktionieren und auch die Ladungssicherung ist angemessen durchgeführt.

"Wenn ich Kies brauche steht beim Landwirt ein Traktorat mit Tandem und schwarzen Nummern, 

der bringt dann gleich 20 Tonnen."

und auch hoffentlich die richtige FE mit. Das ist kein LoF-Zweck und somit braucht man dafür die FE "CE" !

"Zum rumspielen gibts noch einen 4 Tonner mit schwarzer Nummer..."

hoffentlich auch mit den richtigen Fahrerlaubnisklassen !

Gruß Zackie
 
tricotrac:

"Hallo,

was mache ich falsch?

Mein Traktor mit schwarz zieht Anhänger vom Landwirt mit grün.

Ich hole in seinem Auftrag mit der Kombi Heu und Stroh zu mir und entsorge den Pferdemist.

Er ist auch Forstwirt und ich fahre mit der Kombi Holz in seinem Auftrag zu ihm oder zu mir."

Außer der Fahrt zu dir ist das alles über die FE "L" abgedeckt, da Transport(e) für einen landwirtschaftlichen Betrieb.

Die Fahrt zu dir daheim ist nicht abgedeckt - oder hast du eine eingetragene Landwirtschaft ?

Da gibt es für mich zwei Ansätze (Führerschein, Anhänger mit grün vom Bauern) die ich in deiner Antwort beachten müsste!

Ich habe L mit Schlüsselnummer 174, somit bin ich auf der sicheren Seite, keine eingetragene Landwirtschaft.

Was ist mit dem Anhänger mit grünem Kennzeichen?

Wenn der Landwirt sagt, du holst in meinem Auftrag deine Scheiße zu mir, ist es doch egal ob ich hin oder her fahre, oder nicht?

Clevererweise kannst du dein Holz auf der Hälfte der Fahrstrecke bei dir abladen. Nirgendwo steht geschrieben, das du alle Transporte auf direktem Wege erledigen musst ! Das soll jetzt kein Freibrief sein, ist alles ein wenig Auslegungssache, da Transport von "Biomasse". Ich habe das schon mehrere Male gegenüber den Ordnungshütern erfolgreich argumentiert. Wenn man dabei noch den richtigen Ton für findet, um so mehr Verständnis erreicht man. (voraussetzung ist natürlich das alles andere in Ordnung ist, also technische Dinge wie Licht etc. funktionieren und auch die Ladungssicherung ist angemessen durchgeführt.

Zugfahrzeug und Anhänger sind in einem super Zustand, Ladungssicherung sollte ebenso passend sein.

"Wenn ich Kies brauche steht beim Landwirt ein Traktorat mit Tandem und schwarzen Nummern, 

der bringt dann gleich 20 Tonnen."

und auch hoffentlich die richtige FE mit. Das ist kein LoF-Zweck und somit braucht man dafür die FE "CE" !

Auch hier ist die Frage, Klasse L mit Schlüsselnummer 174, meiner Meinung nach könnte ich den Kies sogar selbst holen.

"Zum rumspielen gibts noch einen 4 Tonner mit schwarzer Nummer..."

hoffentlich auch mit den richtigen Fahrerlaubnisklassen !

Klasse L mit Schlüsselnumer 174.

Gruß Zackie

Danke Zackie, für die Hilfe, viele Grüße Mathias
 
Noch ein Nachtrag zum Anhänger mit Grün:


Erforderlich ist die tatsächliche und ausschließliche Verwendung der oben genannten Fahrzeuge

  • in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben
  • zur Durchführung von Lohnarbeiten für land- oder forstwirtschaftliche Betriebe
  • zu Beförderungen für land- oder forstwirtschaftliche Betriebe, wenn diese in einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb beginnen oder enden
  • zu Beförderungen von Milch, Magermilch, Molke oder Rahm oder von
  • Land- und Forstwirten zur Pflege öffentlicher Grünflächen oder zur Straßenreinigung im Auftrag von Gemeinden oder Gemeindeverbänden

Wenn ich das richtig lese, lade ich Scheiße und fahre diese zum Landwirt, dort ist die Fahrt zu Ende.

Fahre ich mit dem Holz vom Fortswirt zu mir, beginnt die Fahrt beim Forstwirt.

Da steht ja ODER.



Viele Grüße Mathias
 
Wenn ich das richtig lese, lade ich Scheiße und fahre diese zum Landwirt, dort ist die Fahrt zu Ende.

Fahre ich mit dem Holz vom Fortswirt zu mir, beginnt die Fahrt beim Forstwirt.

Da steht ja ODER.

Moin Mathias;

Immer noch nicht kapiert ?

Schau in die Fahrerlaubnisverordnung in den § 6. Darin ist erklärt, was du mit den Klassen "L" und "T" machen darfst.

Gruß Zackie
 
Hallo,

ich weiß was im §6 FeV steht.

Nächste Woche gibt es eine Bürgerfragestunde im Amt, dort habe mich angemeldet und kann dort meine Anliegen vortragen.

Laut Telefonauskunft, findet die Fragestunde mit einem Mitarbeiter der Führerscheinstelle statt, der die Fragen aufnimmt, diese gehen dann

an die Rechtsabteilung und ich bekomme Post mit Antworten.

Ich bin gespannt was ich in den Händen halte...

Viele Grüße Mathias
 
"Ich bin gespannt was ich in den Händen halte"

Ich hoffe, du wirst uns davon berichten !

Bleib gesund !

Gruß Zackie
 
Moin,

war Gestern wegen meinem Führerschein Katastropen Umtausch auf dem Amt und habe den Mitarbeiter getroffen der bei der Bürgerfragestunde dabei ist.

Beim Rauchen in der Wartezeit vor dem Amt haben wir geschnackt.

Er sagte, das Wort "von" ist hier der Knackpunkt, es könnte auch "unter" oder "für" oder "durch" dort stehen, "von" ist jedoch dehnbar wie ein Kaugummi.

FeV §6 (5) 3. landwirtschaftliche Nebenerwerbstätigkeit und Nachbarschaftshilfe von Landwirten

Ich bin gespannt und warte auf nächste Woche...

Grüße Mathias
 
Case Mueller:

Moin,

war Gestern wegen meinem Führerschein Katastropen Umtausch auf dem Amt und habe den Mitarbeiter getroffen der bei der Bürgerfragestunde dabei ist.

Beim Rauchen in der Wartezeit vor dem Amt haben wir geschnackt.

Er sagte, das Wort "von" ist hier der Knackpunkt, es könnte auch "unter" oder "für" oder "durch" dort stehen, "von" ist jedoch dehnbar wie ein Kaugummi.

FeV §6 (5) 3. landwirtschaftliche Nebenerwerbstätigkeit und Nachbarschaftshilfe von Landwirten

Ich bin gespannt und warte auf nächste Woche...

Grüße Mathias
Das Problem bei diesen Schreibtischtätern ist in der Regel dass diese meist auch nicht mehr sind als Leute die eine Ausbildung als Bürkokaufmann etc absolviert haben also in der der Regel von Recht so viel Ahnung haben wie ein Bäcker von der Landwirtschaft! Heißt wenn sie irgendwas nachlesen und interpretieren machen sie nicht mehr wie ich und du, versteht er dabei den Inhalt nicht oder falsch so bekommst es von ihm auch falsch dargelegt, im Zweifelsfall rettet dich das auch nicht, hier kann nur ein Volljurist eine rechtsverbindliche Aussage tätigen
 
Moin,

da gebe die dir Recht!

Nur sollte mir die Behörde, die das Recht umsetzen, auch sagen können was geht und was nicht!

Auch vor dem Termin besteht reger Mail Kontakt mit der Rechtsabteilung des Bundeslandes.

Ich kann mir nicht vorstellen das dort, Bäcker oder Maler sitzen und mir schreiben.

So bekomme ich schon per Mail Anhaltspunkte und kann dazu weiter Fragen stellen.

...schöner Satz in der letzten Mail:

"Aufgabe der Behörde ist die Erteilung oder Verweigerung von Anträgen des Bürgers."

Um das noch Mal zu erklären, bitte ohne Aufschrei oder Führerscheintamtam:

1.

Ich habe einen Case (Fahrzeugklasse: LOF. ZUGM. Ackerschlepper) schwarze Kennzeichen und einen Anänger(4t), der eine BE(angestempelt von der Zulassungsstelle) besitzt und mit schwarzem Folgekennzeichen des Traktors geführt wird.

Frage der Zulassungsstelle war nur, ob ich Landwirt oder Privat bin und was mit dem Anhänger transportiert wird (nur als LoF geltende Ladungen).

Auf Meine Frage das es keine schwarzen Folgekennzeichen gibt, wurde mit dem Satz "Wird seid Jahren in MV umgesetzt" geantwortet.

Ich bin nicht der Einzige, vermehrt sehe ich solche Gespanne in der Gegend und außerhalb unseres Landkreises.

Ich habe nun Corona genutzt und die umliegenden Zulassungsstellen angerufen mein Anliegen geschildert, hier wurden mir immer die selben Fragen gestellt und bestätigt das ich für meinen Zweck schwarze Folgekennzeichen bekomme.

Versicherung schreibt auf meine Nachfrage,  Anhänger sind über die Zugmaschine versichert, müssen Verkehrssicher sein und über eine Bremssicherung verfügen wenn sich der Anhänger löst.

Diese Bremssicherung mit Abreisseil ist in der BE beschrieben.

Beim Zoll hatte ich angefragt ob dies so richtig ist, Antwort sollte sich herrausstellen das dies unzulässig ist, wäre es keine Straftat im Sinne des Steuerrechtes, ich müsste nur die Steuern nachzahlen, ab dem Datum der gestempelten BE.

2.

Ich habe auch einen 5,7t mit BE den ich mit grünen Kennzeichen des Landwirtes in seinem Auftrag nutze um für Ihn LoF Transporte zu erledigen.

Hier habe ich schon per Mail vom Amt mitgeteilt bekommen, das der Anhänger aus dem Bestand des Landwirtes sein muss.

In der BE darf nicht mein Name stehen sondern der des Landwirtes.

Alles andere bei der Bürgerfragestunde....

Viele Grüße Mathias
 
Moin Mathias;

Die einzigen mir bekannten "schwarzen Folgekennzeichen" sind für die Fahrradträger gedacht, die bei ihrer Montage auf der PKW Kugelkopfkupplung das rückseitige Kennzeichen des Fahrzeugs verdecken. Diese "Folgekennzeichen" gibt es aber nicht für Anhänger. Das kann ich mir bei bestem Willen nicht vorstellen, dass da ein einzelnes Bundesland über bundesweit geltende Gesetze ; Regeln und Verordnungen hin weg handelt.

Gruß Zackie
 
tricotrac:

Moin Mathias;

Die einzigen mir bekannten "schwarzen Folgekennzeichen" sind für die Fahrradträger gedacht, die bei ihrer Montage auf der PKW Kugelkopfkupplung das rückseitige Kennzeichen des Fahrzeugs verdecken. Diese "Folgekennzeichen" gibt es aber nicht für Anhänger. Das kann ich mir bei bestem Willen nicht vorstellen, dass da ein einzelnes Bundesland über bundesweit geltende Gesetze ; Regeln und Verordnungen hin weg handelt.

Gruß Zackie

Hallo Zackie,
ich habe nicht behauptet das es in MV Sonderrechte gibt!
Ich war meinen Schlepper und Anhänger anmelden, hatte/habe sogar eine Vollabnahme für den Anhänger machen lassen.
Das Amt meldet den Schlepper an stellt eine BE für den Anhänger aus, vergibt das gleiche Kennzeichen des Schleppers.
Ich habe damals schon gefragt ob das richtig ist, die Antwort hatte ich ja schon geschrieben, solche Gespanne habe ich auch häufiger schon gesehen.
Erste Hinweise habe ich schon vom Tüv erhalten als er sich in der Scheune den neu erworbenen Diedam Anhänger angesehen hat.
Er sah das Schwarze Kennzeichen am 4t Anhänger und fragte mich was das ist, nach dem ich ihm die Geschichte erzählt habe, sagte er ich solle das prüfen lassen!
Mache ich ja gerade beim Bürgerservice.
Wenn das nicht rechtens ist, habe ich auch kein Problem denn Anhänger anzumelden!!!

Viele Grüße Mathias
 
moin Mathias,

Gesetze sind sehr schwer zu verstehen  und viele Menschen erzählen viel Blödsinn, auch Behörden und Versicherungen, nicht nur in M-V sondern auch in anderen Bundesländern wie S-H

mit Klasse L / 174 darfst Du auch ausserhalb der LoF Trecker fahren, ist kein Privileg sondern geltendes Recht für alle die noch die alten Führerscheine 1,2,3,4 oder 5 erworben haben

Landwirtschaftliche Anhänger bis 25KM/h die zu einem LoF-Betrieb gehören und auch zu LoF-Zwecken genutzt werden benötigen eine Betriebserlaubnis und ein grünes Folgekennzeichen eines  LoF-Betriebes

Schaustellergewerbe ist analog

Fahrbare Bauwagen bis 25Km/h, aber wriklich auch nur die mit Stuhl und Tisch als Aufenthaltsraum für die Arbeiter und nicht der verkappte Wohnwagen mit dem man zum Treckertreffen fährt haben eine Betriebserlaubnis und schwarze Folgekennzeichen des Zugfahrzeugs

Alle anderen Anhänger sind zulassungspflichtichtig mit eigenem Kennzeichen, steuer- und versicherungspflichtig, regelmäßige Hauptuntersuchung

Anhänger im angekuppelten Zustand sind immer über das Zugfahrzeug versichert, die Haftpflichtversicherung des Anhängers greift nur wenn der abgekuppelte Anhänger sich selbständig macht und einen Schaden verursacht, bei LoF greift die Betriebshaftpflichtversicherung.

Für meinen 5,7Tonner 2-Seitenkipper gab es leider keine ABE mehr, ich habe gestern eine §21-Abnahme machen lassen und kann den Anhänger endlich nächsten Monat anmelden mit eigenem schwarzen Kennzeichen und bin dann endlich gesetzeskonform unterwegs

Gruß Heiko
 
Guten Morgen,

danke Heiko!

Und eben Schlüsselnummer 174 wollte das Amt mir beim neu fertigen der Fahrplaste verweigern!

Nach ewigem hin und her, ist der neue Führerschein nun in Fertigung, das interessante an meinem neuen Führerschein

berichte ich wenn ich ihn habe...

Was die Anhänger betrifft gibt es schon neue Infos, ich warte jedoch bis das gefestigt ist.

Mein Diedam 5,7t wird mit allem was nötig ist angemeldet, der 4 Tonner wechselt in den Bestand des Landwirtes mit Grüner Nummer.

Denn 4t nutzen wir nur für Heu und Stroh auf den Wiesen und Feldern des Landwirtes, das wird ja wohl machbar sein.

Und was die Ämter betrifft, na ja, ich bin halt oft dort, in letzter Zeit!

Grüße und Prost, Mathias
 
Gehörst du nicht zu den Typen die alles "wegquatschen" wollen ?

Für genau die ist das hier ein Intensivkurs. Also immer gut aufpassen !

Gruß Zackie
 
Hallo,

ich hatte Post vom Zoll, bezüglich meiner Fragen zum Kraftfahrzeugsteuergesetz.

Mir wurde der Link vom Zoll mitgeteilt, in dem meine Anliegen etwas Bürgerfreundlicher beschrieben werden.

https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Verkehrsteuern/Kraftfahrzeugsteuer/Steuerverguenstigung/Land-Forstwirtschaft/land-forstwirtschaft_node.html

Weiter wird in dem Schreiben ausgeführt, ich darf mit Anhängern des Landwirtes dessen LoF Erzeugnisse und Bedarfsgüter transportieren.

Ist der Anhänger leer ist dies keine Beförderung.

Die Beförderung der LoF Erzeugnisse muss auf in einem LoF Betrieb, dazu gehören auch, Feld, Wiese, Forst beginnen oder enden.

Viele Grüße Mathias
 
"Schaustellergewerbe ist analog"

Das ist nicht ganz richtig ! Die Schausteller sind steuermäßig gewerblich veranlagt. Grüne Kennzeichen für Zugmaschine und Packwagen werden im Sinne des Kraftfahrsteuergesetz erteilt, da beide als Sonder-KFZ eingestuft sind. Hier gilt ausschließlich die FE "CE".

Gruß Zackie
 
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