Hallo,
formal ist das Warndreieck Pflicht aber nicht der Verbandkasten.
Warnwesten sind nur erforderlich bei Fahrzeugen mit denen Arbeiten im Straßenverkehr ausgeführt werden. D.h. auch Taxifahrer, Busfahrer etc.
Ansonsten mal die StVZO lesen!
§ 53a Warndreieck, Warnleuchte, Warnblinkanlage...