Moin Manfred, warum soll das nicht gehen?
Der Schwerpunkt des Anhängers ist recht hoch. Wenn der Kreisel nich zu groß ist, reichen die Fliehkräfte um ihn zu kippen.
Hier der gesamte Text aus der Badischen Zeitung.
Da kommt auf den Fahrer einiges zu.
Gruß
Jörg
Für zehn Menschen endet ein Ausflug am 1. Mai im Krankenhaus. Sie hätten in dem Hänger, der in Seelbach umkippte, nicht sitzen dürfen. Die Polizei ermittelt wegen fahrlässiger Körperverletzung.
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Ende einer Maiausfahrt: Das selbstgebaute Gespann kippte im Seelbacher Kreisverkehr. Foto: Wolfgang Künstle
Für zwölf Menschen hat eine Maiausfahrt am Kreisel am Ortseingang von Seelbach ein jähes Ende gehabt, als ihr selbstgebautes Gespann am Sonntagnachmittag umgekippt ist. Für den Fahrer des Traktors hat die Ausfahrt nun strafrechtliche Folgen, weil der selbstgebaute Wagen nicht für den Straßenverkehr zugelassen war und er mit einem einachsigen Anhänger grundsätzlich keine Menschen transportieren darf. Vier der zwölf Passagiere kamen mit schweren Verletzungen ins Krankenhaus, sechs wurden leicht verletzt.
Fahrer fuhr zu schnell in die Kurve
Der Fahrer eines Traktors mit selbstgebautem Anhänger und zwölf Menschen an Bord hatte nach Angaben der Polizei eine Ehrenrunde im Kreisverkehr drehen wollen. Dabei sei er zu schnell in die Kurve gefahren, sodass der Anhänger mit seinen zwölf Passagieren umstürzte. Vier Mitfahrer wurden bei dem Unfall schwer verletzt und mussten mit Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht werden. Sechs weitere Leichtverletzte sind mit einem Transportfahrzeug der Lahrer Feuerwehr ins Krankenhaus gebracht worden. Der aus Holzbrettern bestehende Anhänger ist bei dem Unfall total beschädigt worden, den Schaden beziffert die Polizei mit 1500 Euro.
Verbotener Personentransport mit einachsigem Anhänger
Die Polizei ermittelt nun wegen drei Verstößen gegen den Fahrer des Traktors: weil er zu schnell unterwegs war, weil er unerlaubt Menschen auf dem Hänger transportiert hat und weil all das letztlich zu einem Unfall geführt hat, bei dem zehn Menschen verletzt worden sind. "Hier wird nun wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt", sagte Patrick Bergmann, Pressesprecher der Polizeidirektion Offenburg, auf BZ-Anfrage. "Denn auf einem einachsigen Hänger dürfen grundsätzlich keine Personen befördert werden", so Bergmann. Bei mehrachsigen Anhängern sei das in Ausnahmefällen gestattet – zur Brauchtumspflege, etwa an Fastnacht. "Für diesen Hänger hätte der Fahrer gar keine Genehmigung zur Personenbeförderung bekommen, da er nur eine Achse hatte", sagte Bergmann.
Auch bei Fastnachtsumzügen hat es in der Vergangenheit schon einige schlimme Unfälle mit Umzugswagen gegeben. Die Verwaltungsbehörden verteilen daher bereits seit Jahren Merkblätter, um über die Gestaltung von Brauchtumsveranstaltungen zu informieren, vor allem über die Auflagen, die die Umzugswagen erfüllen müssen. Wie die Polizei mitteilt, hat im Seelbacher Fall vom 1. Mai nun der Verkehrsunfalldienst des Verkehrskommissariats Offenburg die Ermittlungen übernommen.