Artikel in Traktor Classic über private Nutzung FS L/T

Anton,

du triffst den Nagel auf den Kopf!!!!

Wie war das? Der Klügere gibt nach!

Zum Thema:

Die Regelung ist für mich auch ok.

Es gibt Ausnahmen für professionelle Anwendungen in LoF.

Wer die nicht hat, fährt regulär. Ganz einfach.

Gruß

Jörg
 
Hm!   Am besten man hält sich wie aus solchen Disskussion ganz raus nicht das man unter die Räder kommt und zwischen die Fronten!

Ist zwar Schade, aber wir haben ja in der Vergangenheit gesehn wohin das führen kann! 

Lese lieber nur mit!!!

 

Gruß

Kurti
 
case833av:
Lese lieber nur mit!!!
Ist aber jetzt nicht mehr sichergestellt.... :-) *Scherz*

Wie ich mit einem kleinen Satz zuvor bereits auszudrücken versuchte...."kein Handlungsbedarf"....so schließe ich mich unvoreingenommen den sachlich bewertenden Vorrednern an. Wer groß fahren möchte, muss eben auch groß bei der Nachweisführung performen.

Zumindest sollten diese Zusatzmodule entfallen (Ladungssicherung, Zertifikat zum geprüften EU-Kraftfahrer etc.), wenn es sich ja um keine gewerbliche Nutzung handelt.

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JD X165 (2012) - JD 5055e Allrad (2011) - JD 212 (1979) - JD 110 round fender (1966) - Energic 511 (1956) - MH Pony (1952) - JD B unstyled (1938) - JD E (1931) - JD GP (1928)
Es gilt das © für meine Bilder!
John Deere. Eine der 100 wertvollsten Marken der Welt.
JDRiding1-s.gif
 
Da bin ich völlig bei dir!

Aber leider, das sage ich als Gelegenheits-LKW-Driver, ist das mittlerweile eine ausgewachsene Schulung mit einer "quasi Berufsausbildung" geworden (bei gewerbl. Nutzung), die alle 5 Jahre gute 3tsd Eus abverlangt. Wenn ich da richtig informiert bin.

Firmen schreiben das ab, der Privatmann muss es eben zahlen. Die Begründung für diese Einführung, man wollte die Hobbyfahrer aus den LKW-Kabinen haben. Ich sehe hier ja eher weniger die Gefahrenquelle, aber das ist eine andere Diskussionsschleife.

Aber Ladungssicherheit ist eine Sache, der man sich ruhig mal widmen sollte. Auch da sieht man in der Zu- und Abfahrt auf Treffen interessante, zum Teil schwierige Bilder ;-)

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+Shockwave+:

Da bin ich völlig bei dir!

Aber leider, das sage ich als Gelegenheits-LKW-Driver, ist das mittlerweile eine ausgewachsene Schulung mit einer "quasi Berufsausbildung" geworden (bei gewerbl. Nutzung), die alle 5 Jahre gute 3tsd Eus abverlangt. Wenn ich da richtig informiert bin.

Firmen schreiben das ab, der Privatmann muss es eben zahlen. Die Begründung für diese Einführung, man wollte die Hobbyfahrer aus den LKW-Kabinen haben. Ich sehe hier ja eher weniger die Gefahrenquelle, aber das ist eine andere Diskussionsschleife.

Aber Ladungssicherheit ist eine Sache, der man sich ruhig mal widmen sollte. Auch da sieht man in der Zu- und Abfahrt auf Treffen interessante, zum Teil schwierige Bilder ;-)

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Halt,
Du sagst Firmen schreiben das ab, bezahlen müssen sie das trotzdem, und ich glaube kaum, das man Schulungen abschreiben kann, auf wie viele Jahre denn? Wenn solche Stammtischparolen kommen, sollte man da schon sattelfest sein. Der Unternehmer wird die Schulung für seinen Mitarbeiter steuerlich geltend machen können, aber wenn Du das selber bezahlst und beruflich brauchst, kannst Du das genauso steuerlich geltend machen. Am besten man bespricht so etwas mit seinem Steuerberater!
Ich finde diese Sprüche nämlich ziemlich daneben, bezahlen müssen die Firmen das genauso, und ich denke mal das ein Unternehmer auch Geld verdiehnen sollte.
 
Herrje Frank,

es lag keine negative Absicht oder gar Konnotation in meinem Posting. Was veranlasst dich, mir ggü so zu reagieren? 

Unter dem steuerlichen Geltendmachen subsumiere ich die Abschreibung. Bezahlt werden muss natürlich immer. 

Der Private bekommt halt nix zurück, was es gänzlich unattraktiv macht. Das war der Aussage wahrer Kern, nicht das Auslösen einer Steuerdiskussion.

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Benni433:

Hallo,

um mal zum Thema zurück zu kehren.

Ich bin der Meinung, dass die aktuelle FS-Regelung völlig in Ordnung ist.

Wenn jemand meint, dass er unbedingt einen 1455 braucht, um damit zum ALDI zu fahren oder dem Nachbar die neue Einbauküche vom IKEA zu holen, dann soll er doch bitte auch einen Führerschein dafür machen.

Ich glaube nicht, dass sich im Harley Davidson Forum jemand beschwert, dass er für seine Harley einen Motoradführerschein braucht, obwohl für sein Mofa auch der normale B genügt.

Und für das Hobby sollte doch ein auf 3,5t abgelasteter 833 mit einem 3,5t Anhänger ausreichen.

Das kann man mit BE fahren und wenn man viel zu transportieren hat, fährt man halt zweimal.

Da freuen sich der Fahrer und das Fahrzeug.

Viele Grüße

Benni
Moin,

ich finde, der Vergleich mit der Harley und der Mofa hinkt. Das sind schließlich zwei vollkommen unterschiedliche Fahrzeuge bezogen auf Leistung und Gewicht.

Passender wäre: Du darfst mit nem Führerschein Klasse X (hab‘ ich grad erfunden) eine Harley fahren, solange Du damit Pizza an Rentner auslieferst. Willst Du aber eine Jacke aus der Reinigung holen, brauchst Du den Motorrad-Führerschein A. Hier wird also der Zweck der Fahrt an die Fahrerlaubnis gebunden, obwohl es sich um ein und dasselbe Fahrzeug handelt.

Also wegen mir soll man mit dem T ruhig immer alles fahren dürfen.
 
Thema Ladungssicherung,

es sollte sogar zur Auflage gemacht werden wer mit der Klasse B Schlepper fahren will (die Klasse L ist ja enthalten)einen Kurs über Ladungssicherung besuchen muss damit er die Klasse L nutzen kann! Kann auch später nachgeholt und auf dem Führerschein hinter L vermerkt werden, ist der Vermerk nicht hinter L vorhanden darf sie nicht genutzt werden. Bei der Klasse T hoffe ich dass im Rahmen der Ausbildung das Thema in den Fahrschulen behandelt wird
 
Nabend miteinander;

Ich sehe die Fahrerlaubnisverordnung mit kritschen Augen.

1) 16 Jahre alt mit max. 40 Km/h und 40 Tonnen ZGM

2) 18 Jahre alt mit max. 60 Km/h und 40 Tonnen ZGM (ohne weitere Prüfungen absolvieren zu müssen!)

Aber gewerblich erst mit 21 Jahre alt und 80 Km/h und 40 Tonnen ZGM

Merkt ihr was ? Die FE "T" ist eigentlich ein Geschenk der deutschen Gesetzgebung als nationale FE gegenüber der FE"C" oder "CE", verbunden mit der Zweckbindung an die Land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeiten. Wo sollte man da für private Zwecke eine Grenze ziehen ? Bei der ZGM der Zugmaschine oder dem kompletten Zug ? Bei der Geschwindigkeit ? Wir haben das schon oft auf Oldtimertreffen und Stammtischen von Gleichgesinnten in den einzelnen Vereinen diskutiert aber eine plausible Lösung noch nicht gefunden.

Gruß Zackie
 
Hallo,

vieleicht sollten hier auch mal die Administratoren eingreifen, denn ich finde das hat nichts mehr mit einer Diskussion gemein.

Ich finde es Traurig als reger Leser dieses Forums , wenn bestimmte Themen angesprochen werden ,zu wissen welche Beiträge hier auf das übelste ausarten und das im voraus . Muss das denn sein?

Gruß Pepe
 
tricotrac:

Nabend miteinander;

Ich sehe die Fahrerlaubnisverordnung mit kritschen Augen.

1) 16 Jahre alt mit max. 40 Km/h und 40 Tonnen ZGM

2) 18 Jahre alt mit max. 60 Km/h und 40 Tonnen ZGM (ohne weitere Prüfungen absolvieren zu müssen!)

Aber gewerblich erst mit 21 Jahre alt und 80 Km/h und 40 Tonnen ZGM

Merkt ihr was ? Die FE "T" ist eigentlich ein Geschenk der deutschen Gesetzgebung als nationale FE gegenüber der FE"C" oder "CE", verbunden mit der Zweckbindung an die Land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeiten. Wo sollte man da für private Zwecke eine Grenze ziehen ? Bei der ZGM der Zugmaschine oder dem kompletten Zug ? Bei der Geschwindigkeit ? Wir haben das schon oft auf Oldtimertreffen und Stammtischen von Gleichgesinnten in den einzelnen Vereinen diskutiert aber eine plausible Lösung noch nicht gefunden.

Gruß Zackie
Wobei der T Kandidat wenigstens eine praktische Prüfung abgelegt hat! Der Klasse L Inhaber hat in der Regel auf einem Golf seine Klasse B absolviert, bekommt L geschenkt und darf direkt 40t fahren!
 
Nabend Thomas;

Da bin ich voll bei dir ! Und deshalb betrachte ich die FEV auch so kritisch. Ich bin alter Klasse Drei Inhaber mit Umschreibung auf die "Karte". Auch meinen Altersgenossen und mir wurde noch einiges "geschenkt". Wer bewegt denn in seiner Freizeit ständig einen Möbelkoffer mit ZGM 7,5 Tonnen ?

Aber FE"L" ist automatisch in der FE "B" mit enthalten. Damit darf man halt Züge fahren bis 40 Tonnen ZGM bis 25 Km/h führen. Solo Zugmaschinen bis 40 Km/h

Gruß Zackie
 
Wobei der Umstand dass man mit L Zugmaschinen der 40 Km/h Klasse bewegen kann recht neu ist, bis vor ca 3 Jahren waren es noch max 32km/h und somit war die breite Masse an Großschleppern außen vor und der Kreis an Fahrzeugen die in Frage kamen hatten selten ein Leergewicht über 4t und waren recht leistungschwach. Jetzt mal 1255/1455 Fendt 600er Reiher oder Deutz DX mal ausgenommen. Der Standard ist aktuell 40km/h
 
Moinsen allerseits!

Meine Meinung zum Thema Führerschein :

Der grösste quatsch den es gibt!

Es ist so. Bin besitzer eines 423 mit schwarzem Kennzeichen. Habe selber den alten klasse 2 FS. Mir also egal was das Teil wiegt oder hinten dran hängt!

Unser Sohn hat FS L und T. Darf für LOF alles fahren aber meinen oder unseren nicht! Nicht mal zum Brötchen holen! Wo ist da der Sinn wenn man mal drüber nachdenkt?

Okay...für LOF darf er den auch fahren. Hängt er sich einen Pflug dahinter darf er auch Brötchen holen...;-)
 
Nils Mc Cormick:

Moinsen allerseits!

Meine Meinung zum Thema Führerschein :

Der grösste quatsch den es gibt!

Es ist so. Bin besitzer eines 423 mit schwarzem Kennzeichen. Habe selber den alten klasse 2 FS. Mir also egal was das Teil wiegt oder hinten dran hängt!

Unser Sohn hat FS L und T. Darf für LOF alles fahren aber meinen oder unseren nicht! Nicht mal zum Brötchen holen! Wo ist da der Sinn wenn man mal drüber nachdenkt?

Okay...für LOF darf er den auch fahren. Hängt er sich einen Pflug dahinter darf er auch Brötchen holen...;-)

Hallo,
wieso darf er den 423 nicht fahren? Hat der mehr als 3,5t zGG?
Wenn ja, dann laste ihn doch auf 3,5t ab. Das machen die meisten mit schwarzem Nummernschild.
Dann wird er auch noch etwas günstiger in der Steuer.
 
Moin Benni,

wenn der Sohn nur L und T hat, darf er NUR LoF fahren.

Beide FS-Klassen sind zweckgebunden. Da ist das Fahrzeuggewicht unwichtig.

L und T sind Erleichterungen/Subventionen für Land - und Forstwirtschaft.

Wer also keine LoF hat, kommt nicht in den Genuß dieser Vorteile.

Meine Erfahrung sagt mir, daß Bevorzugungen nie für alle zugänglich gemacht werden.

Bevor das passiert, werden eher die Vorzüge für LoF für alle gestrichen.

Gruß

Jörg
 
Lef.:

Moin Benni,

wenn der Sohn nur L und T hat, darf er NUR LoF fahren.

Beide FS-Klassen sind zweckgebunden. Da ist das Fahrzeuggewicht unwichtig.

L und T sind Erleichterungen/Subventionen für Land - und Forstwirtschaft.

Wer also keine LoF hat, kommt nicht in den Genuß dieser Vorteile.

Meine Erfahrung sagt mir, daß Bevorzugungen nie für alle zugänglich gemacht werden.

Bevor das passiert, werden eher die Vorzüge für LoF für alle gestrichen.

Gruß

Jörg
Das er nur L und T hat hatte ich irgendwie überlesen.

Dann darf er damit natürlich nicht zum Bäcker.

Aber es gibt ja bestimmt genug andere Aufgaben in Haus und Hof, die einen LoF-Zweck haben und wo er dann den Schlepper trotzdem mal fahren darf...

Viele Grüße

Benni
 
Benni433:

Lef.:

Moin Benni,

wenn der Sohn nur L und T hat, darf er NUR LoF fahren.

Beide FS-Klassen sind zweckgebunden. Da ist das Fahrzeuggewicht unwichtig.

L und T sind Erleichterungen/Subventionen für Land - und Forstwirtschaft.

Wer also keine LoF hat, kommt nicht in den Genuß dieser Vorteile.

Meine Erfahrung sagt mir, daß Bevorzugungen nie für alle zugänglich gemacht werden.

Bevor das passiert, werden eher die Vorzüge für LoF für alle gestrichen.

Gruß

Jörg
Das er nur L und T hat hatte ich irgendwie überlesen.

Dann darf er damit natürlich nicht zum Bäcker.

Aber es gibt ja bestimmt genug andere Aufgaben in Haus und Hof, die einen LoF-Zweck haben und wo er dann den Schlepper trotzdem mal fahren darf...

Viele Grüße

Benni

moin, wobei eben mal den Pflug hinterhängen und um die Ecke fahren nicht wirklich ein LoF-Zweck ist

mfG Heiko
 
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