Hallo zusammen,
es tut mir ja echt leid, aber nun möchte ich doch mal etwas zu diesem Thema sagen. Es reißt mich fast vom PC, mit welcher Leichtigkeit, Gelassenheit, Großzügigkeit oder sollte ich sagen Leichtsinn - hier Ratschläge gegeben werden, die nicht nur gefährlich sind sondern auch noch jeder gesetzlichen Grundlage entbehren.
Es ist doch nun eindeutig gesetzlich geregelt, dass es nur ausnahmsweise zulässig ist, Anhänger bis 3 t zulässiges Gesamtgewicht hinter Schleppern zu bewegen, wobei es sich dabei um bauartbedingte ungebremste Anhänger handeln muss. Eine gesperrte Auflaufbremse am leeren Kipper gehört schon mal nicht dazu.
Jedes andere Vorgehen ist nicht nur entgegen jeder Gesetzeslage sondern auch noch im höchsten Grade gefährlich. Nicht umsonst sind auch früher (bei noch 20km/h Zulassungen) fast nur Sonderanhänger für Kurzstrecken (Miststreuer, Jauchefässer usw.) in ungebremster Ausführung in den Verkehr gebracht worden.
Diese Regelung der ungebremsten Anhänger sollte doch eigentlich für diese Fahrzeuge sowie für alte Leiterwagen, umgebaute Pferdewagen, Kannenwagen usw. gelten.
Es ist doch einfach nicht nachzuvollziehen, wie man auf eine gestellte Frage im Forum antworten kann, ich fahre auch ???,xx t schon immer ungebremst und der Trecker kann das bremsen. Erzählt ihr hier auch im Internet, wie ihr jedes Jahr bei der Steuererklärung gegen das Gesetz verstoßt und wann ihr nachts zuhause Sondermüll vergrabt? Das ist schlicht verboten !!!!
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass wegen eines verklemmten Schottersteines in der Auflaufschere eines 3t Kippers mit 1,5 t Roggen drauf ich um Haaresbreite einen 70 PS Allrad Schlepper auf die Seite gelegt habe, um einen Totalschaden mit Personenschaden zu verhindern, weil die Dame vor mir ohne Blinken mir eine Vollbremsung hinlegte, da sie an einer Hauseinfahrt vorbeigefahren war -auf gerader Straße wohlgemerkt.
Das ist wahrlich kein Vergnügen.
Ich stell mir immer mal vor, meine Kinder oder Freunde werden bei solchen Aktionen mit unbremsten Fahrzeugen gefährdet oder kommen zu schaden, nur weil da einer meint, nicht absteigen zu wollen, um die Bremse zu lösen. Unvorstellbar !!!!
Zu der Frage des 3t- 3-Seiten-Kippers:
Mein 5,7 t 3-Seiten-Kipper wiegt leer ca. 1,7 t, ein 2 Seiten Kipper etwa 1000-1100 kg.
Von den 3.000 kg Gesamtgewicht noch ca. 1.500 kg Leergewicht abgezogen für einen ganz leichten 3-Seiten-Kipper bleiben noch 1.500 kg Zuladung.
Es fällt mir schwer zu glauben, dass dieser Anhänger nicht auch mit mindestens 3-4 t beladen wird. Dann aber ergeben sich wieder 4-5t ungebremst mit einem 844, der meines Wissens über keine 4-Rad-Bremse verfügt.
Es sollte m. E. in der heutigen Zeit, in der wir alle mit unseren - auch älteren - Schleppern gern 33, 35, 37 km/h am besten auch 40 km/h fahren wollen, keine Diskussion mehr sein, dass wir mit Anhängern aus den alten 18, 20, 22 kh/h-Zeiten unterwegs sein wollen.
Wir sind es nicht nur unserem Punkte-Konto in Flensburg sondern auch der Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer evtl. auch unseren eigenen Kindern schuldig.
Entschuldigt bitte meine deutlichen Worte, aber eigene Erfahrungen - auch mit tödlichen Unfällen aufgrund von Leichtsinn -haben mein Denken insoweit beeinflusst.
Karsten