Nithi
Bekanntes Mitglied
Lieber Martin,
Klasse Info und herzlichen Dank.
viele Grüße,
nithi
Nithi
IHC D432 Freund

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nithi
Nithi
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Hier noch ein Link zu dem Thema www.fuhrpark.de/diese-fuehrerscheinklasse-brauchen-sie-wirklich-fuer-anhaengerTomsIHC824:
Kann mich in Grunde auch nur Zackie anschließen. Einen kleinen Nachtrag habe ich jedoch.
Es ist absolut richtig, dass außerhalb von LOF das zulässige Gesamtgewicht der Zugmaschine nur 3500 kg betragen darf. Jedoch darf der Anhänger unter bestimmten Voraussetzungen auch mehr wiegen. Dies ist beispielsweise bei mir der Fall. Wer die Fahrerlaubnis BE vor 2009 erworben hat, der erhält die Zusatzziffer 79.06 im Führerschein, diese befähigt zum Führen von Anhängern über 3500 kg, natürlich muss das Zugfahrzeug die entsprechende Anhängelast auch haben.
Wer außerhalb der LOF einen Schlepper über 3500 kg zul. Gesamtgewicht fahren möchte, der braucht wie bereits angesprochen den CE.
Kleiner Tipp: Wer seinen Schlepper nur als Zugmaschine verwendet und nur im Besitz von B(E) ist, der kann seinen Schlepper auch ohne technische Veränderungen ablasten lassen, sofern der Schlepper wesentlich leichter als 3500 kg ist. Natürlich muss hier genau gerechnet werden, ob dies Sinn macht. Es gibt einige Schlepper die um die 3000 kg Leergewicht und ein zulässiges Gesamtgewicht von 4000 kg haben. Natürlich ist dann nichts mehr mit schweren Anbaugeräten...
Gruß
Tom
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