D432 - Zulassung mit H oder Grüne Nummer ?

Moin moin  ,

Ich hab mein Führerschein 2009 gemacht.

Eingetragen im Führerschein wurde :

B , M, L, T/S mit dem Kürzel 181...

Ich habe ein ihc 423 mit einem zulässigen Gesamtgewicht  3,5 T... (Leergewicht 1870kg)...

Wenn ich den jetzt auf schwarze Kennzeichen anmelde (dann gilt ja nur der Führerschein B), darf ich den ja fahren, da ich nicht über die 3,5 t komme... dazu kaufte ich mir ein 3,2 Tonnen kipper ...wenn ich diesen jetzt anmelden würde, dürfte ich den dann bewegen oder nicht? 

Zählt dann das gesamte Gewicht oder das tatsächliche Gewicht 

Einerseits heißt es ohne T Führerschein darf ich Trecker bis 40 km/h fahren...sobald ein Anhänger dran ist nur noch 25 km/h . Frage ist bloß , ob nur landwirtschaftlich oder auch privat 

Durch diesen ganzen Führerschein wirrwar soll noch irgendwer durchsteigen 🤦‍♂️

 Vlt stand es hier ja irgendwo schon und ich habs überlesen dann bitte nicht übelnehmen. 

MfG 
 
Hallo Andy :

"Wenn ich den jetzt auf schwarze Kennzeichen anmelde (dann gilt ja nur der Führerschein B), darf ich den ja fahren, da ich nicht über die 3,5 t komme... dazu kaufte ich mir ein 3,2 Tonnen kipper ...wenn ich diesen jetzt anmelden würde, dürfte ich den dann bewegen oder nicht?"

Bewegen darfst du dieses Gespann mit der Fahrerlaubnisklasse "BE". Weil nur "B" gilt mit Anhänger bis 750 Kg !

"Zählt dann das gesamte Gewicht oder das tatsächliche Gewicht"

Es zählen die ZulässigeGesamtmasse der Zugmaschine plus die ZGM des Anhängers. Alos bei FE "BE" = 3,5 T Zugmaschine plus 3,5 T Anhänger.

"Einerseits heißt es ohne T Führerschein darf ich Trecker bis 40 km/h fahren...sobald ein Anhänger dran ist nur noch 25 km/h . Frage ist bloß , ob nur landwirtschaftlich oder auch privat"

FE "T" gibt es nur auf Antrag ! FE "L" gibt es gratis bei FE"B" u."BE" dabei. FE"L" = maimale Geschwindigkeit solo Zugmaschine 40 Km/h ;

mit Anhänger(n) max. 25 km/h. Die FE"L" deckt nur den LoF-Zweck ab. Fährst du privat (außerhalb des LoF-Zwecks) so sind die entsprechenden Gesamtgewichte und die entsprechenden Fahrerlaubnisklassen zu beachten.

"B , M, L, T/S mit dem Kürzel 181..."

FE "T/S" mit Schlüsselzahl 181 = ACHTUNG Fußangel die FE"T" wird damit n i c h t zugeteilt. Dies gilt für Fahrerlaubnisse, die vor dem 19.01. 2013 erteilt wurden.

Gruß Zackie

 
 
 
Zackie hat es mal wieder perfekt auf den Punkt gebracht!

Ich frag mich was man heute in der Fahrschule überhaupt noch lernt oder ist heute keiner mehr in der Lage zu lesen und zu verstehen? Gleichgültigkeit hauptsache die "Pappe" in der Hand?

Vielleicht sollte doch alle 2 Jahre eine Tauglichkeitsprüfung inkl Nachprüfung stattfinden....

Ein Ansatz wäre auch alle Erleichterungen zu streichen, keine grüne Nummer mehr und weg mit L/T an letzterem war man glaub ich schon mal dran
 
Hallo Thomas, da kann ich dir in allen Punkten nur Recht geben. Mit dem KFZ, egal welcher Art geht ja man auch alle zwei Jahre zum TÜV oder ähnlichem, also warum nicht auch der Fahrer. Ich darf auch alle 5 Jahre zum Gesundheitscheck.

Gruss Klaus
 
Hallo,

bei uns bekommst du grüne Nummer wenn du in der BG bist und einen Einkommensteuerbescheid der LOF beilegst. Da ist es kein Problem. Dass du dann natürlich damit nur LOF bedienen darfst ist natürlich klar und nur dann die FE L bzw. T gültig ist.

Es ist eben nur praktisch mit den zulassungsfreien Hängern bis 25km/h.
 
"Ein Ansatz wäre auch alle Erleichterungen zu streichen, keine grüne Nummer mehr und weg mit L/T an letzterem war man glaub ich schon mal dran"

Nabend Thomas;

Ich persönlich fine es für gut, mit den verschiedenen Kennzeichen. Das grenzt klar und deutlich die Kompetenzen ein. Außerdem

hätte das gewerbliche Transportwesen da gewichtigen Einspruch durch die Lobbyisten wie : Spediteure. Zuteilung der Fahrerlaubnisklasse "L" einfach bei Erwerb der FE "B" oder "BE" müsste unterbunden werden. Bei den heute gefahrenen Geschwindigkeiten (Vmax. 40 Km/h) gibt es schon ein ganz anderes Fahrverhalten mit Zügen einer ZGM 40 Tonnen. Das gehört vernünftig geschult in Theorie und Praxis.

FE "T" gibt es bekannterweise nur auf Antrag und das ist auch gut so. Ich halte es für absolut verantwortungslos Jungspunden mit erreichen des 18.Lebensjahr hier Schlepper bis zu Vmax. 60 Km/h und ZGM 40 Tonnen unter den Hintern zu geben. Während der gewerbliche Güterverkehr dies erst ab dem 21.Lebensjahr erlaubt. Auf Grund der vielen schweren Fahrunfälle in der Landwirtschaft muß dieser Fehler völlig anders gehändelt werden.

Gruß Zackie

P.S. Danke für die Blumen ! Auch wenn ich hier häufig für meine Antworten angegriffen werde, so liegt es mir daran dieses Wirrwarr zu entflechten und es jedem verständlich rüber zu bringen. Den Verstösse sind häufig keine Ordnungswidrigkeiten mehr, sondern es geht schnell in Richtung Straftaten.
 
Moin moin,

Danke für die Antworten

Und danke Zackie hast mir sehr geholfen!.

Das Problem ist es ändert sich ja irgendwie ständig etwas 🤷‍♂️

Beste beispiel ist doch mit dem aktuellen kleinen Motorrad Führerschein den nun jeder mit Klasse B automatisch hat🤦‍♂️

Hatte zwei Fahrschulen unabhängig angesprochen , die eine meinte "ich müsste CE machen" und die andere meinte " privat könnte ich den Trecker mit B fahren und andere Führerscheine würde nix verändern was das fahren mit dem Anhänger betrifft " 🤷‍♂️

Und im Netz liest man ja auch alles mögliche...

Daher war das sehr gut hier jemanden zu finden der sich damit auskennt...

Wer nicht fragt bleibt dumm 🤷‍♂️

Somit vielen dank nochmal an alle Beteiligten ....

MfG 
 
Hatte zwei Fahrschulen unabhängig angesprochen , die eine meinte "ich müsste CE machen" und die andere meinte " privat könnte ich den Trecker mit B fahren und andere Führerscheine würde nix verändern was das fahren mit dem Anhänger betrifft " 🤷‍♂️

Moin Andy;

FE "CE" ist natürlich der sicherste Weg alles richtig zu machen. Kostet aber einen Haufen Geld und ist nur für Hobby mittlerweile zu teuer geworden. Wenn du den auch noch gewerblich nutzen möchtest, dann kommt die Fahrerkarte und die fünf Module des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz noch oben drauf. Und die musst du wie die Gesundheitszeugnisse der ärztlichen und augenärztlichen Untersuchungen alle fünf Jahre neu nachweisen.

Und FE "B" gilt für Fahrzeuge bis 3,5 T ZGM und Anhänger bis 750 Kg. Mit Anhängerbetrieb brauchst die FE "BE" ! Zulässig bis 3,5 T ZGM.

Ich hoffe, das ich dir etwas Licht ins Dunkle bringen konnte.

Gruß Zackie
 
Ich hätte da noch eine Frage:

Was ist wenn mein Traktor mit einer schwarzen Nummer angemeldet ist und ich mir von einem Landwirt einen Anhänger mit Folgekennzeichen ausleihe,

weil mein eigener zum Beispiel zu klein ist?

Darf ich den auch nicht bewegen?
 
Den Anhänger kannst Du ausleihen, wenn Du den für lof-Zwecke nutzt. Dann muss aber ein Folgekennzeichen von einem Deiner Fahrzeuge an dem Anhänger sein. Was in der Praxis bei uns, und sicher überall anders auch, nie gemacht wird.
 
"Den Anhänger kannst Du ausleihen, wenn Du den für lof-Zwecke nutzt. Dann muss aber ein Folgekennzeichen von einem Deiner Fahrzeuge an dem Anhänger sein. Was in der Praxis bei uns, und sicher überall anders auch, nie gemacht wird."

So sieht das leider in der Praxis (meist durch Unwissenheit) aus. Und das kann im Schadensfall mit geliehenen zulassungsfreien Anhängern übel ausgehen, da die Versicherungen immer versuchen werden, ihre Leistungen einzuschränken bzw. auch ganz verweigern.
 
Kann mich in Grunde auch nur Zackie anschließen. Einen kleinen Nachtrag habe ich jedoch. 

Es ist absolut richtig, dass außerhalb von LOF das zulässige Gesamtgewicht der Zugmaschine nur 3500 kg betragen darf. Jedoch darf der Anhänger unter bestimmten Voraussetzungen auch mehr wiegen. Dies ist beispielsweise bei mir der Fall. Wer die Fahrerlaubnis BE vor 2009 erworben hat, der erhält die Zusatzziffer 79.06 im Führerschein, diese befähigt zum Führen von Anhängern über 3500 kg, natürlich muss das Zugfahrzeug die entsprechende Anhängelast auch haben.

Wer außerhalb der LOF einen Schlepper über 3500 kg zul. Gesamtgewicht fahren möchte, der braucht wie bereits angesprochen den CE. 

Kleiner Tipp: Wer seinen Schlepper nur als Zugmaschine verwendet und nur im Besitz von B(E) ist, der kann seinen Schlepper auch ohne technische Veränderungen ablasten lassen, sofern der Schlepper wesentlich leichter als 3500 kg ist. Natürlich muss hier genau gerechnet werden, ob dies Sinn macht. Es gibt einige Schlepper die um die 3000 kg Leergewicht und ein zulässiges Gesamtgewicht von 4000 kg haben. Natürlich ist dann nichts mehr mit schweren Anbaugeräten...

Gruß 

Tom
 
TomsIHC824:

Kann mich in Grunde auch nur Zackie anschließen. Einen kleinen Nachtrag habe ich jedoch. 

Es ist absolut richtig, dass außerhalb von LOF das zulässige Gesamtgewicht der Zugmaschine nur 3500 kg betragen darf. Jedoch darf der Anhänger unter bestimmten Voraussetzungen auch mehr wiegen. Dies ist beispielsweise bei mir der Fall. Wer die Fahrerlaubnis BE vor 2009 erworben hat, der erhält die Zusatzziffer 79.06 im Führerschein, diese befähigt zum Führen von Anhängern über 3500 kg, natürlich muss das Zugfahrzeug die entsprechende Anhängelast auch haben.

Wer außerhalb der LOF einen Schlepper über 3500 kg zul. Gesamtgewicht fahren möchte, der braucht wie bereits angesprochen den CE. 

Kleiner Tipp: Wer seinen Schlepper nur als Zugmaschine verwendet und nur im Besitz von B(E) ist, der kann seinen Schlepper auch ohne technische Veränderungen ablasten lassen, sofern der Schlepper wesentlich leichter als 3500 kg ist. Natürlich muss hier genau gerechnet werden, ob dies Sinn macht. Es gibt einige Schlepper die um die 3000 kg Leergewicht und ein zulässiges Gesamtgewicht von 4000 kg haben. Natürlich ist dann nichts mehr mit schweren Anbaugeräten...

Gruß 

Tom
Hier noch ein Link zu dem Thema www.fuhrpark.de/diese-fuehrerscheinklasse-brauchen-sie-wirklich-fuer-anhaenger

Heißt also wer die Klasse BE VOR dem 19.01.13 erteilt bekommen hat für den gilt keine Obergrenze? Klar in der Regel ist das Zugfahrzeug der begrenzende Faktor, aber was ist wenn man zb einen Schlepper mit Drulu und  zlgg 3,5t hat oder einen Unimog? Mir ist ein 411er Unimog bekannt der hat bei der Anhängelast 30t stehen, ein 421er wäre ggf auch mit B noch fahrbar!
 
ACHTUNG !

Diese Schlüsselzahl 79.06 ist kein Freibrief mit der FE "BE" alle Arten von Gespannen fahren zu dürfen unabhängig vom Erwerbsjahr der Fahrerlaubnis. Die Schlüsselzahl 96 grenzt das auch wieder ein.

"Schlüsselzahl 96" = Fahrzeugkombinationen ( Fahrzeug der FE"B" und einem Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse über 750 Kg),

sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination mehr als 3500 Kg, jedoch nicht mehr als 4250 Kg beträgt.

Gruß Zackie
 
Also ich lese das ganz klar so, dass jemand der die Klasse BE vor dem 19.01.2013 erhalten hat grundsätzlich berechtigt ist Anhänger ohne begrenzte zulässige Gesamtmasse zu bewegen da bis zu diesem Stichtag das zlgg nicht gedeckelt war! Anders wie nach dem 19.01.2013, wer danach den BE gemacht hat darf maximal 3,5t anhängen.

Wer mit dem "alten" BE dann noch gewerblich unterwegs ist mit >3,5t brauch die Berufskraftfahrequalifikation und erhält als Schlüsselnummer hinter seinem BE neben der 79.06 noch die 95

Hier schön erklärt www.coburg.ihk.de/media/sonderfall_fahrerlaubnisklasse_be_oder_c1e.pdf

Das ZUGgesamtgewicht von 4250kg betrifft ja nur die Klasse B und dies auch nur ab einem gewissen Stichtag (anfangs gab es da noch die komplizierte Regelung dass das zlgg Anhänger nicht mehr sein darf als Leergewicht Zugfahrzeug und das Gespanngewicht maximal 3,5t)

Die Inhaber von BE ab 19.01.2013 dürfen ein Gespann von 7t  bewegen 

Bis 19.01.2013 geht beim BE alles was das Zugfahrzeug aus technischer Sicht ziehen darf

Die Kombination BE mit Schlüsselzahl 96 wie im ersten Absatz von dir angesprochen kann es meiner Meinung nach nicht geben nur die Kombination Klasse B mit 96
 
Nabend Thomas;

Ich spreche nächste Woche mal meinen Kollegen Fahrlehrer darauf an. Der ist auch (wie ich) mit der Landwirtschaft groß geworden und kennt die Problematiken mit den Fahrerlaubnisklassen sehr genau.

Gruß Zackie
 
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