Darf ich Ihn fahren ?

*testdriver*

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18 März 2012
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Hallo,

ich habe dieses tolle Forum nur durch Zufall gefunden und würde mich eben kurz Vorstellen. Ich bin Jany, komme aus dem schönen Nrw und bin 17 Jahre alt.

Ich habe vor kurzem meinen Autoführerschein abgeschlossen und habe somit auch die Klasse L dabei.Ich bin jedes Jahr bei den Karnevalsumzügen dabei und würde gerne nächstes Jahr selbst am Steuer sitzen was auch machbar wäre. Unser Fuhrpark ist recht groß, besteht aus vielen Fendt 939er und John Deere´s, allerdings gibt es da auch noch unseren Case IH MXM 130 der eigentlich der kleinste ist und einen 40Kmh Zulassung besitzt.

Nun meine Frage an euch : Dürfte ich rein Theoretisch den MXM 130er im Zug fahren ? Normalerweise dürfte ich ja nur einen Zug mit 32Kmh fahren, aber der Zug wird durch den 2 Achsigen Hänger ja schon auf 25 gebremst und ermöglicht es mir ja gar nicht erst auf 40 zu beschleunigen. Im Zug selbst fahre ich dann Schrittgeschwindigkeit, dafür allerdings einen T Führerschein zu machen wäre meines erachtens unnötig, welches mein Nachbar ebenfalls so sieht.

Mich würde nun Interessieren ob das möglich wäre...

Grüße :)
 
Ach ja, falls einer den Case IH MXM130 nicht kennt hier ist ein Foto

Case-IH-MXM-130-2206172.jpg
 
Hallo,

ich denke das ist nicht erlaubt. Da zählt nicht wie schnell man fährt, sondern das was im Brief steht, und wenn der Schlepper ein 40er ist, dann brauchst du Klasse T.
 
Hallo, du darfst ihn NICHT fahren. aber wenn euer fuhrpark aus so vielen schleppern besteht, habt ihr ja warscheinlich einen lohnbetrieb o.ä., also kommst du doch garnicht ohne t führerschein aus, warum machst du ihn nicht einfach?

_______________________________________________
mfG Benedikt, Kassenwart des GrvM
www.GRVM.de.ms
 
hallo

meines wissens nach brauchst du den lkw-führerschein klasse CE weil man mit dem T nur landwirtschaftliche fahrzeuge und selbstfahrende erntemaschinen fahren darfst. Der schlepper braucht eine schwarze nummer oder er muss für den Zeitraum Versteuert werden. Das gilt auch für den anhänger.

Gruß Done
 
Hallo,

soweit ich das verstanden habe sind wenn die Veranstaltung als Brauchtumsveranstaltung angemeldet ist

die L und T-Bedingungen weitesgehend einzuhalten  und der mit einem 25 Km/h-Schild ausgestatteter LOF-Anhänger muss eine BE haben.

Bei einem 40 km/h Schlepper ist T wohl Pflicht und natürlich erst ab 18 Jahre.

PS: der TÜV kann Stichproben auf solchen Veranstaltungen durchführen.

Allerdings könnt ihr das bei einer großen aktuellen Oldtimer -Zeitung genauer nachlesen.

Gruß Fred
 
Ihc-Done:

hallo

meines wissens nach brauchst du den lkw-führerschein klasse CE weil man mit dem T nur landwirtschaftliche fahrzeuge und selbstfahrende erntemaschinen fahren darfst. Der schlepper braucht eine schwarze nummer oder er muss für den Zeitraum Versteuert werden. Das gilt auch für den anhänger.

Gruß Done
Jop genau du brauchts CE...Es dient nicht der Land und Forstwirtschaft..
 
Freddy_844:

Hallo,

soweit ich das verstanden habe sind wenn die Veranstaltung als Brauchtumsveranstaltung angemeldet ist

die L und T-Bedingungen weitesgehend einzuhalten  und der mit einem 25 Km/h-Schild ausgestatteter LOF-Anhänger muss eine BE haben.

Bei einem 40 km/h Schlepper ist T wohl Pflicht und natürlich erst ab 18 Jahre.

PS: der TÜV kann Stichproben auf solchen Veranstaltungen durchführen.

Allerdings könnt ihr das bei einer großen aktuellen Oldtimer -Zeitung genauer nachlesen.

Gruß Fred
hallo,

das stimmt so nicht ganz.....

du kanst T ebenfalls mit 16 machen und darst dann schlepper bis 40km/h fahren!

mit dem erreichen des 18. lebensjahrs darsft du dann schlepper bis 60 km/h fahren

_____________________________
mit freundlichem Gruß

Pierre
 
Hallo,

T geht zwar ab 16 aber bei Brauchtum sind meistens Personen auf den Hänger und daher muss man in diesem Fall 18 Jahre alt sein.

Gruß Fred
 
Hallo

bedingt der FEV (Fahrerlaubnisordnung) gilt ausnahmsweise auf der Veranstaltung die Nutzung jenseits von LOF

dadurch braucht man kein CE.

Das Thema ist eine Ausnahmeregelung, hier gibt es viele Sonderfälle das kann nicht 1:1 auf den normalen Straßenverkehr umgelegt werden.

Hier gibt es eine Adresse, wer demnächst einen Umzug fahren will kann sich ja detaliert schlau lesen.

www.brauchtumsveranstaltungen.de Siehe --> Merkblatt.

Dieses hat ein TÜV-Mitarbeiter erstellt.

Gruß Fred
 
Hallo Fred,

das ist eine gute Seite. Die bringt Klarheit bei einer der vielen Unsicherheiten

hinsichtlich der Bestimmungen zum Betrieb unserere Trecker.

Gruß

Jörg
 
Hallo Jörg,

ich bin froh das diese Spezialthemen durch ein paar Spezialisten unter anderem ja auch beim TÜV

auf diese Art entschlüsselt werden.

Wäre schön wenn das auch bei dem Thema Kugelkopfkupplung und und deren Anbringemöglichkeiten

an diversen Fahrzeugen sowie sonstige Tranportwagen u.a. ja auch bei Oldtimertransport auch mal so klärend beschrieben wird.

Hier tun sich immer bei unseren Einschätzungen im Verein große Unsicherheiten auf.

Gruß Fred
 
wo wir hier gerade bei umzügen und personen auf dem anhänger sind. Wie sieht das zum beispiel beim osterfeuer zusammenfahren aus? Bei uns wird das alljährlich von der Landjugend zusammengefahren und dieses jahr darf ich auch endlich mitfahren. Allerdings hat man immer gut 10 mann hinten auf dem Kipper. Wie siehts da rechtlich gesehen aus?

Gruss
*IHC533* (Sebastian)
*Alle angaben ohne Gewähr*
 
Soweit ich weiß ist das Mitführen von Personen auf den Anhängern verboten, sofern keine richtige Sitzgelegenheit besteht oder so.

Mein Nachbar hatte auch mal Ärger mit der Polizei, weil eine Person hinten auf der Ackerschiene des 19er Eichers mitfuhr, und nicht die Sitzbank auf dem Schlepper benutzt hat.

 

Grüße
 
Hallo,

das ist ganz klar nicht erlaubt, nur auf den Schlepper wenn dort ein Platz eingerichtet ist. Osterfeuer einsammeln allein ist Verkehrsrechtlich kein Brauchtum.

Wenn die Rennaufsicht einen aufgabelt kann man froh sein wenn der Fahrer nur ermahnt wird und die Leute auf den Hänger hinterher laufen dürfen.

Für Erntearbeiten im LOF gibt es die Ausnahme mit dem Personentransport auf den Hänger allerdings braucht man feste Sitzplätze.

Bei uns im Dorf werden die Helfer fürs Osterfeuer daher immer im Auto hinterher gebracht.

Gruß Fred
 
Ich bin persönlich auch mal von der Polizei angehalten worden, als mir Äpfle für Viez sammeln waren. Sind dann nur knapp 500m von einem Feld zum andren über die Straße gefahren. Ich bin dabei nur ermahnt worden, gleichzeitig hieß es aber auchd as normalerweise 40€ fällig gewesen wären.
 
Ich habe das mit den sitzgelegenheiten auch schon gehört... allerdings habe ich auch gehört, dass man die Ladefläche als geeignete sitzgelegenheit ansieht. Dementsprechend dürfte man ja leute auf dem anhänger mitnehmen sofern sie sitzen

Gruss
*IHC533* (Sebastian)
*Alle angaben ohne Gewähr*
 
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