Hallo,
Traktormichel hat in allen Punkten recht.
Man muss nur die Gesetzestexte lesen und kommt zwangsläufug zum gleichen Schluss.
fahre selbst einen 453 der unter 3,5t zgG. liegt und somit mit B fahrbar ist (habe zwar noch den alten dreier und somit auch CE wird aber für diese Tarktorgröße nicht benötigt).
Habe hierzu noch einen 3,5t Einachs-Anhänger.
Das Gespann ist somit mit B und BE fahrbar.
Dies habe ich so gwählt, damit auch mal mein Nachwuchs das ganze fahren kann ohne gleich CE machen zu müssen.
Beide sind übrigens mit schwarzer Nummer angmeldet da ich keinem LOF-Gewerbe nachgehe.
Zu der Frage mit dem Traktortreffen und grüner Nummer kann ich nur sagen, dass die Polizei fast nicht kontrolliert (was im Falle eines möglichen Unfalls sicher anderst aussieht).
Viele haben die grüne Nummer auch noch, da Sie den Traktor geerbt haben und die grüne Nummer quasi mitvererbt wurde (auch hier oft keine Nachkontrolle durch die Behörden ob LOF noch gegeben ist.)
Die meisten orientieren sich halt gerne an den anderen (siehe Fragestellung bezüglich grüner Nummern bei Oldtimertreffen usw.).
Wenn es viele falsch machen, bedeutet das noch lange nicht, dass es richtig ist
Wie gesagt, ich halte die Aussage von Traktormichel für absolut richtig, alles andere ist Irrglaube der halt dem eigenen Geldbeutel bezüglich zu zahlender Steuer entgegenkommt und deswegen gerne für wahr gehalten wird (wobei bei grüner Nummer ja eigentlich LOF-Gwerbe vorhanden sein muss und meines Wissens dann ja wieder BG-Gebühren sowie Umsatzsteuer für das Produzierte anfallen usw. ...).
Mit freundlichen Grüßen
Markus