Frage zur H-Zulassung

Wenn das so ist wie du sagst,dann würden ja zwei drittel zum traktor treffen schwarz fahren,weil ich ganz stark bezweifle das alle einen c1 Führerschein oder höher haben????
 
Hi,

du brauchst ja erst den C1 wenn du über 3,5t kommst. Das wird bei deinem 844 der Fall sein ,wenn er Allrad hat. Da liegt das Leergewicht ja schon bei 3,5t. Die meisten kleineren Schlepper kommen nicht auf 3,5t Gesamtgewicht, oder man kann sie ablasten. Musst mal schauen was du als Leergewicht eingetragen hast, vielleicht geht das bei deinem auch noch. Eine Zugmaschine muss nicht unbedingt eine Zuladung aufweisen, aber du darfst dann natürlich auch nichts zuladen und auf der Straße fahren. Ansonsten passt das schon was die anderen geschrieben haben. 

Gruß Markus
 
Warum laufen die Diskussionen hier eigentlich immer gleich ab?

Denen, die es wissen, wird nicht geglaubt, weil einem die Antwort nicht in den Kram paßt.

Die (vorwiegend) Jungspunde, die keine Ahnung haben, meinen, sich mit Dreistigkeit und Bauernschläue durchtricksen zu können. 

Warum werden immer die als I:dioten hingestellt, die Zeit, Geld und Hirnschmalz in die Hand nehmen, und sich Führerscheine, Prüfungen, Bescheinigungen erarbeiten?

Warum sind die die Deppen, die keinen Pseudo-Bienenschwarm haben, um sich eine grüne Nummer zu erschleichen, sondern regulär ihre Steuer für das Riesenvieh, das sie nur zur Gaudi fahren, entrichten? 

Mannmannmann.

Gruß

Michael
 
Habe dich ja nie als [BAD]en hin gestellt.

Und brauchst mich nicht gleich beleidigen weil ich was hinterfrage oder infrage stelle!!

 

Wenn man einfach mal interessiert ist wird man gleich benölt und beleidigt oder was?

Solche typen kann ich leiden!!!!!
 
So um es jetzt nochmal vernünftig zu klären.

Ich habe eben mit einem sehr guten fahrschullehrer gesprochen,darauf auch noch mit einem Anwalt für verkehrsrecht.

Beide haben mir gesagt das ich mit pkw Führerschein einen traktor fahren darf bis 40kmh und 25kmh mit anhänger. Hierbei spielt das Gewicht überhaupt keine rolle.

Will auch nicht als klug[BAD]er daher kommen. Aber so habe ich das auch überall verstanden und gelesen.und mit dem lkw Führerschein das habe ich gestern bzw heut das erste mal gehört.

Grüsse lukas 
 
Hallo,

Traktormichel hat in allen Punkten recht.

Man muss nur die Gesetzestexte lesen und kommt zwangsläufug zum gleichen Schluss.

fahre selbst einen 453 der unter 3,5t zgG. liegt und somit mit B fahrbar ist (habe zwar noch den alten dreier und somit auch CE wird aber für diese Tarktorgröße nicht benötigt).

Habe hierzu noch einen 3,5t Einachs-Anhänger.

Das Gespann ist somit mit B und BE fahrbar.

Dies habe ich so gwählt, damit auch mal mein Nachwuchs das ganze fahren kann ohne gleich CE machen zu müssen.

Beide sind übrigens mit schwarzer Nummer angmeldet da ich keinem LOF-Gewerbe nachgehe.

Zu der Frage mit dem Traktortreffen und grüner Nummer kann ich nur sagen, dass die Polizei fast nicht kontrolliert (was im Falle eines möglichen Unfalls sicher anderst aussieht).

Viele haben die grüne Nummer auch noch, da Sie den Traktor geerbt haben und die grüne Nummer quasi mitvererbt wurde (auch hier oft keine Nachkontrolle durch die Behörden ob LOF noch gegeben ist.)

Die meisten orientieren sich halt gerne an den anderen (siehe Fragestellung bezüglich grüner Nummern bei Oldtimertreffen usw.).

Wenn es viele falsch machen, bedeutet das noch lange nicht, dass es richtig ist  ;-)

Wie gesagt, ich halte die Aussage von Traktormichel für absolut richtig, alles andere ist Irrglaube der halt dem eigenen Geldbeutel bezüglich zu zahlender Steuer entgegenkommt und deswegen gerne für wahr gehalten wird (wobei bei grüner Nummer ja eigentlich LOF-Gwerbe vorhanden sein muss und meines Wissens dann ja wieder BG-Gebühren sowie Umsatzsteuer für das Produzierte anfallen usw. ...).

Mit freundlichen Grüßen

Markus
 
Ich habe nie gesagt das ich etwas mit grünem kennzeichen anmelden will.

Ging von anfang an um h kennzeichen.

Also haben eurer auffassung nach Fahrschulen und ein Anwalt in verkehrsrecht demnach unrecht?
 
Moin zusammen.Empfehle zur Lektüre und zur Beseitigung von  Missverständnissen die Aufsätze in der Traktor Classic Ausgabe5/6 u.7 aus 2014. Dort wird in aller Breite der  Wirrwar zu den Kennzeichen erläutert.

VielSpass beim Lesen vom Emslandschrauber Franz 
 
Hallo,

kann man schön hier nachlesen: https://im.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-im/intern/dateien/publikationen/Land-oder-forstwirtschaftliche-Fahrzeuge-im-Verkehr_Broschuere.pdf

da steht alles notwendige drin.

Demnach hätte die Fahrschule usw. nur Recht, wenn es sich um LOF Einsatz handelt da L und T nur dort gelten (wissen übrigens auch die wenigsten mit denen ich mich bisher unterhalten habe).

LOF Zwecke werden auf Seite 7 erklärt (kann ich nicht beurteilen ob das auf Dich zutrifft).

Führerscheinklassen auf Seite 5,6 sowie  8 und Anhänger 9.

Übrigens sind auf Seite 27 auch noch die Andungsmassnahmen der Polizei aufgeführt (wenn sie denn kontrolliert).

( im Speziellen: § 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis oder ohne ausreichende Fahrerlaubnis -> Straftat)

Wie gesagt, kann alles nachgelesen werden und ist, denke ich, auch somit nicht weiter Diskussionsfähig.

Mit freundlichen Grüßen und ein schönes Wochenende

Markus
 
sooo traktor freunde, ich habe mich weil mir das alles was hier geschrieben wurde keine ruhe gelassen hat nochmals bei der ortsansässigen polizei erkundigt.

und da ich nun von 3 stellen eine übereinstimmende erklärung bzw aussage habe wird diese wohl die richtige sein.

mit der führerschein klasse L das ich Land oder Forstwirrtschaftliche zugmaschienen fahren die durch ihre bauart bestimmt nicht schneller als 40kmh und mit hänger nicht schneller als 25kmh fahren. die tonnage spielt keine rolle, ob 5 tonnen oder 20 konnen, es geht einzig und allein um die geschwindigkeit, und laut polizei ist es auch egal ob ich den schlepper da als oldtimer angemeldet habe oder ganz regulär mit schwarzen kennzeichen.

ich hatte ja keine ahnung das so eine lapidare frage gleich solche ausmaße annimmt.

PS. der LKW führerschein wird nur bei fahrzeugen benötigt die keine traktoren oder der gleichen sind...weil traktor=zugmaschiene/ackerschlepper= führerschein L oder T und alles andere dann LKW.

und ganz ehrlich, die polizei, ein verkehrsrechts anwalt und ein fahrschullehrer scheinen mir da doch sehr glaubwürdeig, weil wenn die es nicht wissen, wer sollte es denn dann bitte wissen????
 
ach so, ganz vergessen, diese LOF zwecke, das sind gummi paragrafen, und um den schlepper für diese zwecke zu nutzen, muss ich kein gewerbe angemeldet haben.

das gewerbe hat nur was mit der besteuerung und nicht mit dem führerschein.

danke nochmals für die hilfen, vielleicht haben ja alle was mitgenommen aus dieser doch etwas abschweifenden diskussionsrunde.
 
Das ist ja herrlich. Muß ja ein tolles Gebiet sein, in dem Du lebst.

Auch beeindruckend, wie schnell man umfassende Auskünfte von so vielen kompetenten Personen in so kurzer Zeit bekommt. Denen Du bestimmt die gesamte Problematik haarklein dargelegt hast. Und der Anwalt für Verkehrsrecht hat das am Telefon mal so nebenbei erledigt? Oder hast Du so schnell einen Termin in seiner Kanzlei bekommen? Respekt!

Auch interessant, daß man mit wenigen Klicks die offiziellen Gesetzestexte anschauen kann und da irgendwie ganz was anderes drinsteht.

Junge, hör auf uns hier zu verarschen. Das hast Du nicht im Kreuz. Du hast es ja nichtmal geschafft, die Frage nach der zGM Deiner Kiste zu beantworten.

Gruß

Michael
 
Oh ja ist ganz schlimm ich erklär es dir auch nochmal.

Also will einen ihc 844 as mit h kennzeichen (schwarz) anmelden auf mich,nutze den privat für meine anfallenden Arbeiten...holz holen...heu...stroh und mist fahren.hab 2 pferde...Deswegen.

Und das habe ich allen erklärt...geht recht schnell wie du gesehen hast. Habe von allen die gleiche antwort bekommen.

Vielleicht verstehst du das. Muss mich ja vor dir für nix rechtfertigen...aber was man mir erzählt hat stimmt ja scheinbar nicht...is mir auch egal was du sagst oder ob der hund s***** die die es wissen müssen werden mich wohl kaum belügen.

Ps. Komm mich doch mal besuchen....da kannst dich von der schönheit meiner Heimat überzeugen...
 
Hallo Lukas,

ich hab ja beim Lesen de Threats die ganze Zeit zu dir gehalten und finde auch, das du nicht beleidigend warst. Und dass man als arme Soche, die keine Klasse 3 mehr machen durfte, alles hinterfragt, was man erzählt bekommt, finde ich auch völlig in Ordnung.

Nach lesen von ein paar Zeilen im Internet, glaube ich aber, dass du mit L und T zwar alles fahren darft, was du gerne möchtest, aber nur zu LoF-Zwecken:

"Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden".

Andererseits steht aber nicht drin, das dieser Zweck an eine Land order Forstwirtschaft gebunden ist. Holzholen zum provaten Zweck ist ja auch fortwitschaftlich, nur ohne kommerziellen Nutzen.

Es scheint eine ziemliche Grauzone zu sein.

Sicher bist du, wenn du BE hast und dann eine Traktor unter 3500kg und auch den Anhänger unter 3500kg.

Viel Glück,

Marco
 
Hallo Lukas,

ich kann sehr gut verstehen, daß du versuchst eine "Lücke" zu finden, die es dir erlaubt den 844 legal

außerhalb von LoF zu fahren. Es nützt aber nix..... der 844er ist zu schwer.

Wie hast du die Experten gefragt?.... darf ich den Trecker BE fahren fahren?.... Dann paßt die Antwort.

Frag sie mal, ob du mit dem Trecker und einem 4to-Anhänger Möbel für deine Oma aus dem Möbelmarkt

holen darfst.

Fazit: Mit der Kombination BE und 844 hast du ins Klo gegriffen.... den darfst du nicht außerhalb LoF fahren.

Wenn du es machst, erlischt der Versicherungsschutz und du bekommst ein Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis um die Ohren.

Übrigens gehöre ich zu den Leuten, die über die alte Klasse 3 in den Genuß von A1, B, BE, C1, C1E, M, L und T/S

gekommen sind. Da ist nichts mit schwarz fahren.

Mir tut es für dich sehr leid, aber ich kann dir diesen Sachverhalt nicht schön reden.

Gruß

Jörg
 
Ich habe schon verstanden, was Du willst.

Fette Kiste fahren, Steuern sparen mit H. Dazu passenden Führerschein hast Du nicht, also suchst Du Schlupflöcher. Also wird die Realität so lang gequetscht, bis sie Dir paßt.

Die lof-Definition ist keine Grauzone. Nur die Aufdeckungsquote ist niedrig. Eine lof-Fahrt unternimmst Du entweder für Deinen eigenen lof-Betrieb oder für einen fremden lof-Betrieb. Punkt.

www.wochenblatt.com/service/frage-und-antwort/die-richtige-fahrerlaubnis-2140.html

Es ist mir egal, was Du letztendlich machst und wie Du hier auftrittst. Ich komm sicher nicht zu Dir, denn mit derart ignoranten Menschen möchte ich meine Zeit nicht verplempern.

Ich wette, Du wirst nicht den Mumm haben, hier reinzukommen und zu schreiben, daß sie Dich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis am Hintern packen, wenn es denn soweit ist. Es ist mir auch klar, daß in D etliches überreguliert ist und ob jemand fahren kann oder nicht, hängt sicher nicht davon ab, ob es eine lof-Fahrt ist oder nicht. Aber die Gesetze sind halt so und sie sind reichlich eindeutig. Peinlich für den RA, wenn er denn die Frage mit allen Details vorliegen hatte und Du seine Antwort mit allen Wenns, Abers und Nebensatzkonstrukten auch korrekt widergegeben hast.

Gruß

Michael
 
Also ich habe nur Führerscheinklass B und ( hab jetzt keinen Führerschein zur Hand) die kleine Traktor Erlaubnis. Da ich genug Land und Wald besitze habe ich mich mit den Grünen Kennzeichen beschäftigt. Da ich mit meiner Führerscheinklasse und schwarzen Kennzeichen nicht über 3,5T kommen darf. Ich habe Landwirte, Polizei und Fahrschuhle befragt. Alle haben mir unabhängig bestätigt das ich mit Grünen Kennzeichen einen Traktor fahren darf + Anhänger egal wie hoch die Gesamtlast ist, sie muss nur zu den eingetragenen werten in den Papieren passen und er darf dann nicht schneller als 25km/h fahren. Also kaufte ich mir einen 644 as mit Frontlader und einen THK 5 Tonner. Grüne Kenzeichen waren kein Problem da ich genug Wald habe den ich bewirtschaften muss. vor zwei Wochen kam ich beladen aus dem Wald und wurde von der Polizei angehalten da Rücklicht defekt. Nach einigem gefrage, Papieren vorzeigen und Polizeilichen telefonieren durfte  ich problemlos weiter.

Zum H Kennzeichen hab ich mich auch schlau gemacht da ich zu Himmelfahrt meinen Lanz Bulldog raus hole. Und da wurde mir gesagt das er bewegt werden darf für Ausfahrten und treffen. Jedoch darf ich nicht damit wirtschaften indem ich Holz aus dem Wald hole. Lediglich an Vatertag drückt die Polizei ein Auge zu wenn wir mit Anhänger los knattern. Aber dennoch muss ich mich dann an die 3,5 T Regelung halten da ich ja nur den kleinen Führerschein habe.
 
Hallo Pepe,

was du schreibst ist soweit richtig.

Solange du mit deinem Gespann für die Landwirtschaft unterwegs bist, geht alles klar.

Möbel für die Oma fahren fällt für dich aber auch flach..... keine LoF.

Die Farbe der Kennzeichen ist dabei unerheblich. Die sagen lediglich etwas über die Steuer ja/nein aus.

So kann ich mit meinem schwarz angemeldeten MAn Lof-Tätigkeiten ausführen.

Dann gelten auch die entsprechenden Regelungen hinsichtlich der Führerscheinvoraussetzungen.

Das Tolerieren der Polizei ist ein zweischneidiges Schwert.

Sie tolerieren es nicht. Sie wissen nichts über die fehlende Fahrerlaubnis, weil sie gar nicht erst nicht kontrollieren.

Damit ist der schwarze Peter wieder bei dir..... wenn etwas passiert.

Ich glaube nicht, daß die Versicherung so tolerant ist darüber hinweg zu sehen.

Wenn der Schaden groß genug ist, werden die da ganz komisch.

Es wird sehr viel toleriert, oder man kann auch sagen weg geschaut.

Das ist sicher ein Grund für die große Unwissenheit bei dem Thema.

Das gleiche gilt für die Sache mit den Bauwagen zum Treckertreffen mit Folgekennzeichen.

Gruß

Jörg
 
Genau alle diese Denkanstösse wollte ich hier lesen, bevor das Kind in den Brunnen fällt ! Führen eines Fahrzeugs ohne gültige Fahrerlaubnis ist nämlich alles andere als ein Kavaliersdelikt ! Außerhalb der LoF - Regelungen gibt es einen Haufen Fußangeln zu beachten, besonders wenn hinter einem "Freizeitschlepper" noch ein Anhänger mitgeführt werden soll. UND die blau gekleidete Rennleitung lernt schnell dazu und achtet auch auf solche Gespanne am Wochenende.
 
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