Ich wollte ja nicht mehr schreiben, aber......
Hier noch einmal der Link von Markus.
im.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-im/intern/dateien/publikationen/Land-oder-forstwirtschaftliche-Fahrzeuge-im-Verkehr_Broschuere.pdf
dort steht auf Seite 7 was LoF-Zwecke sind:
Land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
• Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau, Baumschulen,
Tierzucht, Tierhaltung, Fischzucht, Teichwirtschaft, Fischerei, Imkerei, Jagd sowie eine den
Zielen des Natur- und Umweltschutzes dienende Landschaftspflege
• Park-, Garten-, Böschungs- und Friedhofspflege einschließlich des Winterdienstes, landwirtschaftliche
Nebenerwerbstätigkeit und Nachbarschaftshilfe von Landwirten
• Betrieb von lof Lohnunternehmen und andere
überbetriebliche Maschinenverwendung
• Betrieb von Unternehmen, die unmittelbar
der Sicherung, Überwachung und Förderung
der Landwirtschaft überwiegend dienen (z.B.
Lehranstalten für Landwirtschaft)
• Betrieb von Werkstätten zur Reparatur, Wartung
und Prüfung von Fahrzeugen, sowie Probefahrten
der Hersteller von Fahrzeugen, die
im Zusammenhang mit vorstehenden Betriebsarten
eingesetzt werden
(z.B. Landmaschinenwerkstätten)
Hinweis:
Transport von Biomasse zur weiteren Verwendung ist dem „landwirtschaftlichen Zweck“ gleichgestellt.
Weitere Informationen sind bei
Deutscher Bauernverband, Claire-Waldoff-Str. 7, 10117 Berlin, Tel. 030 319 040, zu erhalten.
Wenn der Zweck der Fahrt die oben beschriebenen Tätigkeiten erfüllt, ist FS BE ok.
Wenn der Zweck der Fahrt nicht in der obigen Aufzählung zu finden ist, ist es Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis.
Ich rate dir, verkaufe den 844er und kaufe dir einen leichteren Trecker.
Gruß
Jörg