Schuppen37
Bekanntes Mitglied
Beitrag aus Facebook, den ich euch nicht vorenthalten möchte..
✰✰✰ Achtung Landwirte & Traktorfahrer: Ohne „landwirtschaftlichen Zweck“ fehlt es oft an der Fahrerlaubnis! ✰✰✰
Fahrer von Traktorgespannen sind nach unseren Feststellungen immer öfter ohne die erforderliche Fahrerlaubnis unterwegs. Dabei mangelt es ihnen nicht an der "Fähigkeit" solche Fahrzeugkombinationen zu führen, sondern an dem gesetzlich geforderten "Zweck" ihrer Fahrt.
Was läuft schief?
▂▂▂▂▂▂▂▂
Landwirte nutzen zunehmend die Möglichkeit sich mit ihren vorhandenen Traktorgespannen etwas dazu zu verdienen. Dadurch fahren sie jedoch regelmäßig nicht mehr für "eigene land- und forstwirtschaftliche Zwecke", sondern nutzten ihre Fahrzeuge "gewerblich". Die oft im Führerschein eingetragenen Fahrerlaubnisklassen L und T reichen dann jedoch nicht mehr aus. Die Fahrer bräuchten einen richtigen „LKW-Führerschein" der Klasse CE.
Einzelfälle?
▂▂▂▂▂
Nein. Leider hat es sich scheinbar noch nicht ausreichend herumgesprochen. Immer wieder stellt die Polizei bei ihren Kontrollen Fahrer fest, die sich strafbar machen, ohne es wirklich zu wissen. Da Unwissenheit vor Strafe jedoch nicht schützt, muss die Polizei wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen sie ermitteln. Eine Straftat. Allerdings vermeidbar, deswegen dieser Beitrag für euch...
Ein Beispiel:
▂▂▂▂▂▂
Achtung – Ab jetzt wird’s fachlich
:
Die „alten“ Führerscheinklassen 3, 4 und 5 hat ein 35-jähriger Bad Nauheimer in seinem Führerschein eingetragen. In dieser Woche kontrollierte die Polizei ihn auf der Bundesstraße bei Friedberg. Mit einem Traktor plus Anhänger (14.000 kg + 8.500 kg) war er unterwegs. Bis vor einigen Jahren hatte er ein landwirtschaftliches Unternehmen, für welches die Maschinen anschafft wurden und die er für diese Firma fahren durfte.
Nachdem das Unternehmen aufgelöst und damit der landwirtschaftliche Zweck seiner Fahrt entfallen ist, deckt die Klasse 5 seine Fahrten nicht mehr ab. Da die zulässigen Gesamtgewichte seiner Fahrzeuge zudem deutlich die von der Klasse 3 gedeckten Fahrzeugkombinationen (10.500 kg Zugmaschine + 7.500 kg Anhänger) überstiegen, fuhr er vermutlich nun "unwissentlich" ohne die erforderliche Fahrerlaubnis.
Fragen dazu?
▂▂▂▂▂▂▂
Schwieriges Thema, daher haben wir für euch ausführliche Infos zusammengestellt: k.polizei.hessen.de/2086635030
Alles was darüber hinausgeht, beantworten unsere Experten der örtlich zuständigen Regionalen Verkehrsdienste (Erreichbarkeit siehe unten) gerne.
►Gießen: k.polizei.hessen.de/1444171722
►Lahn-Dill: k.polizei.hessen.de/402744621
►Marburg-Biedenkopf: k.polizei.hessen.de/563672054
►Wetterau: k.polizei.hessen.de/399598134
Eure
#mittelhessenpolizei
Mfg Anton
✰✰✰ Achtung Landwirte & Traktorfahrer: Ohne „landwirtschaftlichen Zweck“ fehlt es oft an der Fahrerlaubnis! ✰✰✰
Fahrer von Traktorgespannen sind nach unseren Feststellungen immer öfter ohne die erforderliche Fahrerlaubnis unterwegs. Dabei mangelt es ihnen nicht an der "Fähigkeit" solche Fahrzeugkombinationen zu führen, sondern an dem gesetzlich geforderten "Zweck" ihrer Fahrt.
Was läuft schief?
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Landwirte nutzen zunehmend die Möglichkeit sich mit ihren vorhandenen Traktorgespannen etwas dazu zu verdienen. Dadurch fahren sie jedoch regelmäßig nicht mehr für "eigene land- und forstwirtschaftliche Zwecke", sondern nutzten ihre Fahrzeuge "gewerblich". Die oft im Führerschein eingetragenen Fahrerlaubnisklassen L und T reichen dann jedoch nicht mehr aus. Die Fahrer bräuchten einen richtigen „LKW-Führerschein" der Klasse CE.
Einzelfälle?
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Nein. Leider hat es sich scheinbar noch nicht ausreichend herumgesprochen. Immer wieder stellt die Polizei bei ihren Kontrollen Fahrer fest, die sich strafbar machen, ohne es wirklich zu wissen. Da Unwissenheit vor Strafe jedoch nicht schützt, muss die Polizei wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen sie ermitteln. Eine Straftat. Allerdings vermeidbar, deswegen dieser Beitrag für euch...
Ein Beispiel:
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Achtung – Ab jetzt wird’s fachlich
Die „alten“ Führerscheinklassen 3, 4 und 5 hat ein 35-jähriger Bad Nauheimer in seinem Führerschein eingetragen. In dieser Woche kontrollierte die Polizei ihn auf der Bundesstraße bei Friedberg. Mit einem Traktor plus Anhänger (14.000 kg + 8.500 kg) war er unterwegs. Bis vor einigen Jahren hatte er ein landwirtschaftliches Unternehmen, für welches die Maschinen anschafft wurden und die er für diese Firma fahren durfte.
Nachdem das Unternehmen aufgelöst und damit der landwirtschaftliche Zweck seiner Fahrt entfallen ist, deckt die Klasse 5 seine Fahrten nicht mehr ab. Da die zulässigen Gesamtgewichte seiner Fahrzeuge zudem deutlich die von der Klasse 3 gedeckten Fahrzeugkombinationen (10.500 kg Zugmaschine + 7.500 kg Anhänger) überstiegen, fuhr er vermutlich nun "unwissentlich" ohne die erforderliche Fahrerlaubnis.
Fragen dazu?
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Schwieriges Thema, daher haben wir für euch ausführliche Infos zusammengestellt: k.polizei.hessen.de/2086635030
Alles was darüber hinausgeht, beantworten unsere Experten der örtlich zuständigen Regionalen Verkehrsdienste (Erreichbarkeit siehe unten) gerne.
►Gießen: k.polizei.hessen.de/1444171722
►Lahn-Dill: k.polizei.hessen.de/402744621
►Marburg-Biedenkopf: k.polizei.hessen.de/563672054
►Wetterau: k.polizei.hessen.de/399598134
Eure
#mittelhessenpolizei
Mfg Anton