Führerschein und Traktoren, könnte für einige von Interesse sein.

Schuppen37

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Beitrag aus Facebook, den ich euch nicht vorenthalten möchte..

✰✰✰ Achtung Landwirte & Traktorfahrer: Ohne „landwirtschaftlichen Zweck“ fehlt es oft an der Fahrerlaubnis! ✰✰✰

Fahrer von Traktorgespannen sind nach unseren Feststellungen immer öfter ohne die erforderliche Fahrerlaubnis unterwegs. Dabei mangelt es ihnen nicht an der "Fähigkeit" solche Fahrzeugkombinationen zu führen, sondern an dem gesetzlich geforderten "Zweck" ihrer Fahrt.

Was läuft schief?
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Landwirte nutzen zunehmend die Möglichkeit sich mit ihren vorhandenen Traktorgespannen etwas dazu zu verdienen. Dadurch fahren sie jedoch regelmäßig nicht mehr für "eigene land- und forstwirtschaftliche Zwecke", sondern nutzten ihre Fahrzeuge "gewerblich". Die oft im Führerschein eingetragenen Fahrerlaubnisklassen L und T reichen dann jedoch nicht mehr aus. Die Fahrer bräuchten einen richtigen „LKW-Führerschein" der Klasse CE.

Einzelfälle?
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Nein. Leider hat es sich scheinbar noch nicht ausreichend herumgesprochen. Immer wieder stellt die Polizei bei ihren Kontrollen Fahrer fest, die sich strafbar machen, ohne es wirklich zu wissen. Da Unwissenheit vor Strafe jedoch nicht schützt, muss die Polizei wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen sie ermitteln. Eine Straftat. Allerdings vermeidbar, deswegen dieser Beitrag für euch...

Ein Beispiel:
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Achtung – Ab jetzt wird’s fachlich ;-) : 
Die „alten“ Führerscheinklassen 3, 4 und 5 hat ein 35-jähriger Bad Nauheimer in seinem Führerschein eingetragen. In dieser Woche kontrollierte die Polizei ihn auf der Bundesstraße bei Friedberg. Mit einem Traktor plus Anhänger (14.000 kg + 8.500 kg) war er unterwegs. Bis vor einigen Jahren hatte er ein landwirtschaftliches Unternehmen, für welches die Maschinen anschafft wurden und die er für diese Firma fahren durfte.

Nachdem das Unternehmen aufgelöst und damit der landwirtschaftliche Zweck seiner Fahrt entfallen ist, deckt die Klasse 5 seine Fahrten nicht mehr ab. Da die zulässigen Gesamtgewichte seiner Fahrzeuge zudem deutlich die von der Klasse 3 gedeckten Fahrzeugkombinationen (10.500 kg Zugmaschine + 7.500 kg Anhänger) überstiegen, fuhr er vermutlich nun "unwissentlich" ohne die erforderliche Fahrerlaubnis.

Fragen dazu?
▂▂▂▂▂▂▂
Schwieriges Thema, daher haben wir für euch ausführliche Infos zusammengestellt: k.polizei.hessen.de/2086635030

Alles was darüber hinausgeht, beantworten unsere Experten der örtlich zuständigen Regionalen Verkehrsdienste (Erreichbarkeit siehe unten) gerne.

►Gießen: k.polizei.hessen.de/1444171722
►Lahn-Dill: k.polizei.hessen.de/402744621
►Marburg-Biedenkopf: k.polizei.hessen.de/563672054
►Wetterau: k.polizei.hessen.de/399598134

Eure
‪#‎mittelhessenpolizei‬

Mfg  Anton
 
Da muss man doch spontan kotzen. Diese [BAD] regeln die nichts nutzen nur leute in den weg stehen. Hier in die NL sind zum gluck viel weniger regeln was landwirtschaftliche fahrzeuge angeht.

Grüße,
René
 
Hallo Anton,

nochmal ganz speziell nachgefragt, um den aktuellsten Stand zu erfahren:

Fahrer: Beide um die 50, seit ca. 20 u. 30 J. Autoführerschein.

Fahrzeuge: Schlepper 1x 7500kg ZGG, 1x 10000kg ZGG, beide 40km/h eingetragen.

Einsatzgebiet : Hobby -> keine LOF-Verwendung, 80% Solofahrten, 20% 2-Achstieflader (Druckluftgebremst)

Welcher Führerschein: T, B, CE, etc. sollte vorhanden sein?

gruß

thorsten

__________________________
Gaggenau / Neuss / Freising
 
Liebe Gemeinde,

was leider auch noch beachtet werden MUSS:

Habe ich den alten grauen Lappen ; oder den rosanen Lappen;

vielleicht der Zeit entsprechend die Checkkarte als Führerschein ?

Bin ich im Besitz der Checkkarte, ist es vom zGG des Treckers fast auschgeschlossen

diesen  führen. Die Anhängelast bei führerscheinklasse B beträgt hier zGG 750 Kg!

Es muss jeder für sich selbst nach Sichtung der Farbe/Größe seines Führerscheines 

feststellen, welche Gesamtmassen gefahren werden dürfen. 

FE   CE stellt keine Einschränkungen da, muss aber alle 5 Jahre durch ärztlicher 

Begutachtung kostenintensiv verlängert werden. 

Lg Ralph
 
Hallo zusammen.

Dann würde ja jeder der privat einen Traktor besitzt um sein Brennholz heim zu fahren im Prinzip ohne Führerschein fahren.

Denn das ist ja auch kein forstwirtschaftlicher Zweck wenn es zum privaten Verbrauch ist.

Die heutige Klasse B geht ja nur bis 3,5 t.

Das würde heißen trotz dass ich km Besitz der Klasse T bin, würde ich ohne Führerschein fahren.

Viele Grüße aus dem nordpfälzer Bergland,

Julian
 
Lanz_4016:

Hallo Anton,

nochmal ganz speziell nachgefragt, um den aktuellsten Stand zu erfahren:

Fahrer: Beide um die 50, seit ca. 20 u. 30 J. Autoführerschein.

Fahrzeuge: Schlepper 1x 7500kg ZGG, 1x 10000kg ZGG, beide 40km/h eingetragen.

Einsatzgebiet : Hobby -> keine LOF-Verwendung, 80% Solofahrten, 20% 2-Achstieflader (Druckluftgebremst)

Welcher Führerschein: T, B, CE, etc. sollte vorhanden sein?

gruß

thorsten

__________________________
Gaggenau / Neuss / Freising
Hallo,

meiner Meinung nach benötigst du die Klasse CE. Deine Fahrten stellen keine Lof Zweck da.

Das einzige, warum du T rechtfertigen könntest, wären Fahrten zu Brauchtumszwecke. 

Gruß
 
Hallo Admins ! Da könnt ihr aus der "Suche" mit dem 844XL hier anhängen !

@Lanze : Das geht nur mit der FE :"CE". Alle anderen sind durch die Gewichtsbeschränkungen belegt. Alte Klasse drei Fahrer bekommen bei Umschreibung auf den Scheckkartenführerschein die FE : "L" eingestempelt. Die FE : "T" gibt es nur auf Antrag bei der zuständigen Führerscheinstelle. Dort muss belegt werden, das man einem LoF-Zweck nachgeht. Bescheingung der Berufsgenossenschaft eines Betriebes wird in der Regel verlangt. A B E R : Beides sind nationale Führerscheine und an den LoF-Zweck fest gebunden.

Spazierfahrten ; Besuche bei Oldtimertreffen oder Gartenabfälle zur Deponie fahren sind keine LoF-Zwecke. Da sind die entsprechenden anderen Klassen gefragt wie : "C1" + "C1E" und "C" und "CE".
 
IHC elektrotechniker:

Da muss man doch spontan kotzen. Diese [BAD] regeln die nichts nutzen nur leute in den weg stehen. Hier in die NL sind zum gluck viel weniger regeln was landwirtschaftliche fahrzeuge angeht.

Grüße,
René
Hallo Rene;

Dann pass mal auf das der Eimer nicht überläuft ! Diese Fahrerlaubnisse sind EU-weit umzusetzen in nationales Recht. Deutschland war mal wieder ganz schnell dabei schon 1999 !

Sei beruhigt, es ist nur eine Frage der Zeit wann euer Schlaraffenland vorbei ist.
 
Hallo Thorsten, hab noch mal nachgeschaut:

Egal welche Farbe/Größe dein Führerschein hat, beim

angegebenen zGG des Gespanns brauchst du

FE   CE!  (du fährst ausschließlich privat)

LG Ralph
 
HURRA ....Wir sind in Deutschland....

mehr braucht man(n) eigentlich dazu nicht mehr zu sagen.

Ich finde diese ganze Bürokratie echt zum K.....   sorry,aber etwas anderes fällt mir dazu nicht mehr ein.

Wo kann man denn altes Brauchtum ( z.B. Osterfeuer Fahrten , Karnevalumzüge oder auch nur eine Gefälligkeit

für den Nachbarn) nicht mehr ohne diese Regelungen und Kontrollen durch die Blau-Silbernen machen??

Ich weiß bzw glaube dies ist ein schwieriges und langatmiges Thema...aber verstehen und vorallem akzeptieren

tue ich dies nicht!

bis dahin und viele Grüße

Stefan
 
Ich verstehe die Aufregung nicht.

Die alten Regelungen stammen aus einer Zeit, als auf den Strassen nicht viel los war und die durchschnittliche Motorisierung 34 Käfer-PS war.

Die Trecker in der Zeit hatten durchschnittlich 20-25PS und wogen unter 2to.

Da war es ausreichend, die grundlegenden Verkehrsregeln zu kennen. Das Fahren hat man auf dem Hof gelernt.

Damals hat niemand an irgendwelche Treckerverrückten Gedanken gemacht, die sich aus Lust und Laune einen Trecker anschaffen.

Die FS-Begünstigungen für die LoF-Tätigkeiten kann ich durchaus nachvollziehen.

Das Treckerfahren wird weiterhin auf dem Hof erlernt und die Verkehrsdichte ist dort, wo LoF stattfindet, auch eher geringer.

Ich möchte nicht wissen, was beim Güterverkehr in den Städten los wäre, würde die LoF-Bindung fällt.

Mit dem FS BE kann man ja auch schon einiges bewegen.

Gruß

Jörg
 
Hallo nochmal,

es kann doch nicht sein dass ich mit Besitz der Klasse T für meinen Onkel oder meinen Schwager, die beide einen landwirtschaftlichen Betrieb haben, mit einem 60 km/h schnellen Schlepper mit 40 t Gesamtgewicht legal unterwegs bin, aber wenn ich Samstags für meinen Eigenverbrauch mit meinem IHC 523S mit einem 4 t-Anhänger Holz heim fahre ist das Fahren ohne Führerschein.

Wo soll das denn noch hin führen?

Viele Grüße aus dem nordpfälzer Bergland,

Julian
 
Julian523:

Hallo zusammen.

Dann würde ja jeder der privat einen Traktor besitzt um sein Brennholz heim zu fahren im Prinzip ohne Führerschein fahren.

Denn das ist ja auch kein forstwirtschaftlicher Zweck wenn es zum privaten Verbrauch ist.

Die heutige Klasse B geht ja nur bis 3,5 t.

Das würde heißen trotz dass ich km Besitz der Klasse T bin, würde ich ohne Führerschein fahren.

Viele Grüße aus dem nordpfälzer Bergland,

Julian
Genauso ist das leider heute ! Auch mit der Klass "BE" hast du Zugmaschine aber auch PKW bis 3,5 Tonnen plus Anhänger mit 3,5 Tonnen. Mit angehängter Schlüsselzahl 96 gehen auch maximal 4250 Kg zGM.
 
Also Ich habe die Führeschein CE C1E B L T 

genauer die alte Klasse  2 3 4.

stimmt es, dass auch der C1E alle 5 Jahre neu überprüft wird wie der CE?

Meine ist laut Karte nicht zeitlich wie der CE begrenzt

MfG Jürgen
 
Hallo Jürgen,

als ich meinen alten 3er von 1978 auf den neuen Euro-FS umgetauscht habe, wurde mir gesagt,

daß ich für C1 incl. E nicht zur Untersuchung muß.

Bei meinem FS steht auch keine Begrenzung drinnen nur der Zusatz 171 unter 12 :

Klasse C1, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7.500 kg, jedoch ohne Fahrgäste

Gruß

Jörg
 
tricotrac:

Hallo Admins ! Da könnt ihr aus der "Suche" mit dem 844XL hier anhängen !

@Lanze : Das geht nur mit der FE :"CE". Alle anderen sind durch die Gewichtsbeschränkungen belegt. Alte Klasse drei Fahrer bekommen bei Umschreibung auf den Scheckkartenführerschein die FE : "L" eingestempelt. Die FE : "T" gibt es nur auf Antrag bei der zuständigen Führerscheinstelle. Dort muss belegt werden, das man einem LoF-Zweck nachgeht. Bescheingung der Berufsgenossenschaft eines Betriebes wird in der Regel verlangt. A B E R : Beides sind nationale Führerscheine und an den LoF-Zweck fest gebunden.

Spazierfahrten ; Besuche bei Oldtimertreffen oder Gartenabfälle zur Deponie fahren sind keine LoF-Zwecke. Da sind die entsprechenden anderen Klassen gefragt wie : "C1" + "C1E" und "C" und "CE".

Anhang : Schlepper bis 7,5 Tonnen zGM geht auch mit der FE "C1" mit Anhänger bis 12 Tonnen zGM , dann FE "C1E".

Noch eine Sonderregelung für alle die den "grauen" Lappen haeb uns umschreiben lassen wollen. Auf Antrag gibt es die FE "CE79" dazu umgeschrieben.

Beschränkung der FE "CE" auf Grund der bisherigen Klasse 3 resultierende Berechtigung zum Führen von dreiachsigen Zügen mit einem Zugfahrzeug der Klasse "C1" und mehr als 12 Tonnen zGM und von Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse "C1" und zulassungsfreien Anhängern, wobei die zGM mehr als 12 Tonnen betragen kann und von dreiachsigen Zügen aus einem Zugfahrzeug der Klasse "C1" und einem Anhänger, bei der die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs übersteigt. (nicht durch "C1E" abgedeckter Teil. Die vorgenannten Berechtigungen gelten nicht für Sattelzüge mit einer zGMN von mehr aös 7,5 Tonnen. Der Buchstabe "L" steht für die Anzahl der Achsen.

Eine weitere Fußangel wurde beim Kartenführerschein bis 19.01.2013 in der Klsase "T/S" und der Schlüsselzahl 181 ausgestellt.

Dies betrifft die FE"S". Das heißt : Eine Fahrerlaubnis mit der Schlüsselnummer 181 besitzt keinen T-Führerschein !
 
Juergen D439:

Also Ich habe die Führeschein CE C1E B L T 

genauer die alte Klasse  2 3 4.

stimmt es, dass auch der C1E alle 5 Jahre neu überprüft wird wie der CE?

Meine ist laut Karte nicht zeitlich wie der CE begrenzt

MfG Jürgen
Deine Einteilung ist richtig. Bei eingetragener FE"CE" ist die FE "T" mitenthalten,aber auch nur da °!
Die FE "C1" und "C1E" sind nicht zeitlich beschränkt wie die FE "C" und "CE".
 
tricotrac:

IHC elektrotechniker:

Da muss man doch spontan kotzen. Diese [BAD] regeln die nichts nutzen nur leute in den weg stehen. Hier in die NL sind zum gluck viel weniger regeln was landwirtschaftliche fahrzeuge angeht.

Grüße,
René
Hallo Rene;

Dann pass mal auf das der Eimer nicht überläuft ! Diese Fahrerlaubnisse sind EU-weit umzusetzen in nationales Recht. Deutschland war mal wieder ganz schnell dabei schon 1999 !

Sei beruhigt, es ist nur eine Frage der Zeit wann euer Schlaraffenland vorbei ist.

Unser ‘‘schlaraffenland‘‘ hat 1 führerschein für Traktoren das ist T und wenn ich das habe darf ich damit alles fahren. wir haben auch keine 26 verschiedene nummernschilder, nur 1.

Grüße,
René
 
...bisher war mein Kenntnistand, daß ich mit der alten Klasse 3 so ziemlich alle (Solo-)Schlepper u. Mogs zu welchem Zweck auch immer bewegen kann! Ob nun 40, 50, oder 90km/h mit einem Mog war(?) eigentlich zweitrangig!? Wenn Anhängelasten dazu kommen, siehts natürlich anders aus...

gruß

@Julian: Mit deinem 60km/h Schlepper darfst du aber keine 40to. mit Klasse T fahren! Aber ich bin mir nicht ganz sicher, ob dann noch 40km/h, oder gar nur 25 Km/h erlaubt sind!?

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Gaggenau / Neuss / Freising
 
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