Führerschein und Traktoren, könnte für einige von Interesse sein.

Hallo Thomas,

du siehst es wie viele Mitglieder hier falschherum. Es wird als "Strafe" empfunden, wenn die Rückladung Sand für den Nachbarn einen anderen Führerschein, nämlich CE erfordert. 

Dabei fällt lediglich das Privileg weg, welches du auf dem Hinweg zur Mühle mit dem Getreide hattest. Auf dem Rückweg mit dem Sand ist definitiv kein LoF Zweck mehr erfüllt. Und damit brauchst du CE, wie jeder andere Mensch und LKW-Fahrer auch. Wozu die Aufregung ?

Wieso braucht jeder LKW-Fahrer einen teuren Führerschein CE und der Landwirt darf das selbe Gewicht und die annähernd selbe Geschwindigkeit mit annähernd identischer Technik zu LoF-Zwecken mit L oder T fahren ?

Sicherlich war diese Regelung früher bei kleineren Schleppern und zweiachsigen Anhängern  mal sinnvoll, damit nicht gleich jeder auf dem Hof mitarbeitende Familienangehörige einen LKW-Führerschein brauchte. Heute ist diese Regelung meiner Meinung nach aber längst teilweise überholt. Sicherlich noch nicht für den Hobbyholzer, der mit 25 km/h 2 to Holz spazieren fährt, aber für den Landwirt, der mit 30-40 Tonnen Gesamtgewicht und mit 40-60 km/h durch die Gegend fährt.

Außerdem würden die Landwirte und Lohnunternehmer einen Wettbewerbsvorteil haben, wenn sie z.B. Erdtransporte auf Autobahnbaustellen durchführen. Der Spediteur muss Personal mit Führerschein CE suchen, einstellen und bezahlen, der Lohnunternehmer kann die selbe Arbeit aber mit Personal durchführen, welches nur einen Führerschein L oder T besitzt. Von daher ist die Beschränkung auf LoF-Tätigkeiten das Minimum.

Holger
 
Mich betrifft das ganze nicht, da ich C1E habe und mit meinem 644 Gewichtsmäßig gut auskomme. Man kann davon halten was man will, aber ich denke im Bereich der Hobbyholzer sollte das doch machbar sein. Wo ist das Problem auf 2,8t abzulasten und ggf. noch den Hängerführerschein zu machen. Die meisten machen das doch sowieso gleich mit - bei uns zumindest. Muss ich im Hobbybereich gleich 5t ziehen können? 

zum Thema Sonntagsfahrverbot:  Das gilt in der anregen nur für Fahrzeuge über 7,5t und im Transitverkehr. D.h, auf viel befahrenen Autobahnen und Bundesstraßen. 

Die BAG kontrolliert wie gesagt nur den gewerblichen Güterverkehr.

ist ähnlich wie die Fahrerkarte. Wenn Du privat unterwegs bist, brauchst Du die auch nicht.

Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten!
 
Es war Sinn und Zweck meiner Einwürfe hier in zwei Themen darauf hinzuweisen, das viele Transporte über den LoF-Zweck und damit über die FE "L+T" abgedeckt sind. aber eben nicht alle Transportarten ! Grernzwertig ist sicherlich z.B.  der Transport von Sand für die eigene Hofbaustelle. Der gleiche Transport für einen Nachbarn wurde schon von meinem Vorschreiber ausreichend erklärt.

Der ZWECK heiligt die passende Fahrerlaubnis !
 
IHC MOL:

Hallo Leute!

Um mal auf den Busführerschein zu kommen: Laut Aussage meines Fahrlehrers darf ich natürlich einen leeren Bus fahren. Nur bei Besetzung mit Fahrgästen muss ich den Busführerschein vorweisen können.

Mit freundlichen Schraubergrüßen, IHC-MOL.
Den leeren Bus darfst Du nur fahren, wenn Du beim C1 die 171 und bei C die 172 eingetragen hast. Die kriegst Du nur für "alte" CE-Klassen. Einmal nicht rechtzeitig verlängert und weg sind sie.

Wenn ich eins gelernt habt: Fahrlehrer und Polizisten fragt man nicht, die haben am wenigsten Ahnung und außerdem kann man sie für falsche Informationen nicht in Regreß nehmen.

Gruß

Michael
 
Eins haben wir noch nicht behandelt. Gäbe es nicht auch die Möglichkeit den Schlepper auf 6 Km/h zu drosseln? Dann darf man alles, oder?

Gruß Jürgen
 
tricotrac:

Es war Sinn und Zweck meiner Einwürfe hier in zwei Themen darauf hinzuweisen, das viele Transporte über den LoF-Zweck und damit über die FE "L+T" abgedeckt sind. aber eben nicht alle Transportarten ! Grernzwertig ist sicherlich z.B.  der Transport von Sand für die eigene Hofbaustelle. Der gleiche Transport für einen Nachbarn wurde schon von meinem Vorschreiber ausreichend erklärt.

Der ZWECK heiligt die passende Fahrerlaubnis !
Beim Transport von Sand und Steine für den eigenen Bauernhof, ist der LoF-Zweck doch erfüllt.
 
Ich fühle mich ja nicht mal bestraft weil es mich nicht wirklich betrifft, aber die "Hobbyholzer" sind schon irgendwie die leidtragenden, sie bewegen am wenigsten und müssen danach schauen wie sie es legal hinkriegen ohne passende Fahrerlaubnis, sei es diese noch zu machen oder durch ablasten. Alles Aufwand und Kosten.

Das es vom Zweck abhängt weiß ich doch, nur fehlte mir die Begründung/Erklärung dazu um es zu verstehen. Und das hat Holger echt gut erklärt.

@ Holger: Danke             auch Lef. hat es anfangs schon angeschnitten

Wenn L auch für nicht LoF gehen würde, muss ja dann auch nicht bis 40t offen sein usw. und T bleibt so, dann wäre schon ganz vielen geholfen. So könnten die "Hobbyholzer", "Oldtimerleute" und der gleichen ihre schwarzen Kennzeichen dran machen und mit ihrem Pkw-Schein der ja L einschließt ohne Probleme fahren.

Ja ich weiß alles schöne Gedanke die nichts helfen. Wie gesagt es fehlte mir nur am Verständnis wieso es LoF-Zweck abhängig ist.

Gruß Thomas
__________________
Hubraum statt Spoiler
 
946,1046,1246Fan:

tricotrac:

Es war Sinn und Zweck meiner Einwürfe hier in zwei Themen darauf hinzuweisen, das viele Transporte über den LoF-Zweck und damit über die FE "L+T" abgedeckt sind. aber eben nicht alle Transportarten ! Grernzwertig ist sicherlich z.B.  der Transport von Sand für die eigene Hofbaustelle. Der gleiche Transport für einen Nachbarn wurde schon von meinem Vorschreiber ausreichend erklärt.

Der ZWECK heiligt die passende Fahrerlaubnis !
Beim Transport von Sand und Steine für den eigenen Bauernhof, ist der LoF-Zweck doch erfüllt.

Baustoffe egal welcher Art sind keine landwirtschaftlichen Produkte oder Erzeugnisse ! Ich würde den Verkehrsschlossern gegen über argumentieren, dass ich diese Stoffe für die eigene Hofbaustelle transportiere und die somit einen landwirtschaftlichen Zweck erfüllen helfen.
 
Das macht mich stutzig! Eigentlich gehe ich davon aus das tricotrac gut informiert ist, aber ich darf doch wohl Sand holen für den Hof!? Genau so darf ich doch wohl Bauschutt oder Strauchschnitt vom Hof auf die Deponie fahren. Ich hab grüne Nummer und rosa Schein mit Klasse 3.

Gruß Jürgen
 
FuerPapa:

Das macht mich stutzig! Eigentlich gehe ich davon aus das tricotrac gut informiert ist, aber ich darf doch wohl Sand holen für den Hof!? Genau so darf ich doch wohl Bauschutt oder Strauchschnitt vom Hof auf die Deponie fahren. Ich hab grüne Nummer und rosa Schein mit Klasse 3.

Gruß Jürgen
Hallo,

ich hab das auch so gelernt, dass man Sand o. Ä. für den eigenen Hof fahren darf. Lediglich gewerbliche Transporte sind nicht erlaubt. 

Gruß
 
Hi

Wie ist es nun bei den Schaustellern ? (Grünes Kennzeichen ) Oder Gemeindearbeiter ( 90 Ps  Schlepper , Schwartzes Kennzeichen )

Mfg
 
Ich denke, ich habe schon einen recht ordentlichen Kenntnisstand in dieser Problematik. Und weil halt Baustoffe aller Art keine LoF - Erzeugnisse sind, bewegt man sich nach Fahrerlaubnisrecht zumindest in einer "Grauzone" ! Wo kein LoF-Zweck bleibt nur der "Werkverkehr" (erlaubnisfrei) und der gewerbliche Düterverkehr mit dem anhängigen "Wahnsinn".
 
...ich glaube wir machen uns um diese "Problematik" viel zu viel (überflüssige) Gedanken! Das meiste kann man bei einer evtl. Kontrolle auch "hinquatschen", bzw. man muß auch nicht alle Fragen beantworten, die nicht gestellt werden...

gruß :-))

__________________________
Gaggenau / Neuss / Freising
 
the-XL1006:

Hi

Wie ist es nun bei den Schaustellern ? (Grünes Kennzeichen ) Oder Gemeindearbeiter ( 90 Ps  Schlepper , Schwartzes Kennzeichen )

Mfg
Die Farbe eines Kennzeichens spielt in erster Linie eine KFZ-steuerliche Rolle mehr nicht. Das Schaustellergewerbe hat nichts mit dem LoF-Zweck gemeinsam, so das nur gewerblicher Güterkraftverkehr dafür in Frage kommt.

Beim Gemeindearbeiter verhält es sich genauso. Passende FE zum Gesamtgewicht des Schleppers und seiner Anhängerkombinationen.
 
tricotrac:

946,1046,1246Fan:

tricotrac:

Es war Sinn und Zweck meiner Einwürfe hier in zwei Themen darauf hinzuweisen, das viele Transporte über den LoF-Zweck und damit über die FE "L+T" abgedeckt sind. aber eben nicht alle Transportarten ! Grernzwertig ist sicherlich z.B.  der Transport von Sand für die eigene Hofbaustelle. Der gleiche Transport für einen Nachbarn wurde schon von meinem Vorschreiber ausreichend erklärt.

Der ZWECK heiligt die passende Fahrerlaubnis !
Beim Transport von Sand und Steine für den eigenen Bauernhof, ist der LoF-Zweck doch erfüllt.

Baustoffe egal welcher Art sind keine landwirtschaftlichen Produkte oder Erzeugnisse ! Ich würde den Verkehrsschlossern gegen über argumentieren, dass ich diese Stoffe für die eigene Hofbaustelle transportiere und die somit einen landwirtschaftlichen Zweck erfüllen helfen.

In der ensprechneden Vorschrift ist das Transportgut nicht eingeschränkt, daher darf ich auch Baumaterial für die Hofstelle (Landwirtschaftlicher Betrieb) transportieren. §6FeV Absatz 5
 
Dass die FE L und T zweckabhängig gemacht wurde, lässt irgendwie einen gewissen Widerspruch übrig.

Denn eine FE ist doch in erster Linie eigentlich dazu da um ein entsprechendes Fahrzeug führen zu dürfen.

Ob man damit nun zu diesem oder jenem Zweck unterwegs ist, man muss doch jeweils immer die gleichen Fähigkeiten und Voraussetzungen besitzen um das Fahrzeug / die Fahrzeugkombination zu führen und hat jeweils immer die gleiche Verantwortung dabei.

Naja.

Andere Frage. Wie sieht mit L/T es aus bei:

- Brauchtumsveranstaltungen (Festumzug, Oldtimertreffen, usw.)

- Altpapiersammlung

- Landschaftssäuberungsaktionen

- An- und Abfahrten dazu

Alles nicht LoF also mit L/T nicht zu fahren?

Gruß Thomas
__________________
Hubraum statt Spoiler
 
!! Rubinrot !!:

Andere Frage. Wie sieht mit L/T es aus bei:

- Brauchtumsveranstaltungen (Festumzug, Oldtimertreffen, usw.)

- Altpapiersammlung

- Landschaftssäuberungsaktionen

- An- und Abfahrten dazu

Alles nicht LoF also mit L/T nicht zu fahren?

Gruß Thomas
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Hubraum statt Spoiler
Das sind Veranstaltungen die meiner Meinung nach darüber nicht abgedeckt sind. Vor allem bei Umzügen wär ich vorsichtig. Da bist du eh immer der blöde wenn was passiert und im Zweifel wird es halt so ausgelegt, dass es kein LoF ist. 
Schausteller haben grün, weil sie Steuerbefreit sind, müssen trotzdem die entsprechende FE haben. Habe auch schon lange keinen mehr mit Traktor auf der Autobahn gesehen 😉 Und auch nicht auf den Festplätzen .... Bin da mittlerweile öfter "Backstage" unterwegs.
Gemeindearbeiten fallen auch nicht unter LoF. Ich glaub das wissen aber die wenigsten. Bei unserem hier im Ort ist das kein thema, wegen dem Gewicht. Ist ein kleiner Johnny. Aber im Nachbarort haben sie jetzt nen Kubota 6040 M mit FL. Da könnte das durchaus problematisch werden.

Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten!
 
FuerPapa:

Eins haben wir noch nicht behandelt. Gäbe es nicht auch die Möglichkeit den Schlepper auf 6 Km/h zu drosseln? Dann darf man alles, oder?

Gruß Jürgen
6km/h gibt‘s nimmer neu. Nur Bestandsschutz.

Soweit ich weiss, nagelt mich nicht fest, gibt es die Regelung für Anhänger aber nicht. Also zulassungsfrei nur bei lof-Zweck.

Außerdem ist es kaum erstrebenswert, sich mit (vermeintlichen?) Suffköppen ohne FS in einen Topf werfen zu lassen.

Schaut Euch die Leute und deren Gefährte mal an. Das Vorurteil ist meist nicht soooo weit hergeholt.

Gruß

Michael
 
Hallo Leute!

Zu diesem Thema steht auch ein kleiner Artikel in der neuen Traktor Classic drin, Seite 7, rechte Seite von oben bis unten. In diesem Artikel wird auch nochmal auf die Regelungen der Führerscheinklassen L und T auf die ausschließliche Nutzung in der Landwirtschaft hingewiesen. Der Traktorfreund Tobias Kaufmann führt als Argument auch ins Feld, dass sich viele Oldtimertraktorfahrer gar nicht bewusst sind, dass sie mit den in ihren Führerscheinen eingetragenen FE- Klassen eigentlich gar nicht Schlepper über 3,5 Tonnen zu Traktortreffen bewegen dürfen.

Er möchte deswegen eine Online- Petition in den Deutschen  Bundestag einbringen.

Ansinnen der Petition ist, die Führerscheinklassen L und T auch für die private Nutzung , z.B. für Traktor- Oldtimer, freizugeben. Ein Missbrauch zum  Güterverkehr wäre in meinen Augen ja eh ausgeschlossen, da dafür ja noch andere Sonderzahlen auf dem Führerschein eingetragen werden müssten und man ja auch eine Fahrerkarte beantragen müsste.

Ich denke, dass es eine Sache ist, die uns allen sehr nutzen würde. Verbreitet den Petitionsaufruf auch bitte in andere Foren und unter Freunden/ Bekannten weiter.

Die Online- Petition ist 4 Wochen lang im petitionsforum unter https://epetitionen.bundestag.de einsehbar.

Mit freundlichen Schraubergrüßen, IHC-MOL.
 
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