L und T Führerschein Petition im Bundestag!!!

Julian523

Bekanntes Mitglied
Hallo und einen schönen Sonntag,

vor einiger Zeit gab es hier eine Diskusion über die private Nutzung der Führerscheinklassen L und T.

Da diese beide FS Klassen für die private Nutzung nicht gültig sind hat ein 19 jährige Schlepperliebhaber eine Petition im Deutschen Bundestag eingereicht.

Damit diese Petition im Bundestag debattiert wird muss sie von 50000 Bürgern mitgezeichnet werden.

Dann besteht die reelle Chance dass wir Hobbytraktorfans zukünftig auch mit größeren Traktoren legal unterwegs sind.

Hier der Link über den man zur Onlinepetition gelangt:

www.profi.de

Bitte stimmt dieser mit dieser Petition und sagt es so vielen Leuten weiter wie es geht.

Viele Grüße aus dem nordpfälzer Bergland,

Julian
 
moin Julian,

ich glaube solche Petitionen zu den Fahrerlaubnisklassen L+Tgibt es schon seit Ewigkeiten Jahr für Jahr, es ist bis heute nichts passiert und wahrscheinlich wird auch nichts passieren.

Was ich glaube ist das viele versuchen wollen die notwendigen Berufskraftfahrerqualifikationen zu umgehen mit dem T bzw.L Schein und und Traktoren auf Baustellen einsetzen

L + T sind ein Privileg für die Landwirtschaft zu einem güstigeren Preis als C + CE genauso wie die Steuerbefreiung bei LoF-Nutzung. Und wenn Dein Hobby das Bewegen von schweren Fahrzeugen ist mach den notwendigen Führerschein und lass das Jammern, andere Leute machen auch die notwendigen Führescheine für ihr Hobby oder auch für ihre Berufsausübung.

mfG Heiko
 
Hallo Julian!

Das Thema war vor gar nicht allzu langer Zeit schon mal im Kaffeeklatsch:

Guckst Du hier.



Hallo Leute!

Zu diesem Thema steht auch ein kleiner Artikel in der neuen Traktor Classic drin, Seite 7, rechte Seite von oben bis unten. In diesem Artikel wird auch nochmal auf die Regelungen der Führerscheinklassen L und T auf die ausschließliche Nutzung in der Landwirtschaft hingewiesen. Der Traktorfreund Tobias Kaufmann führt als Argument auch ins Feld, dass sich viele Oldtimertraktorfahrer gar nicht bewusst sind, dass sie mit den in ihren Führerscheinen eingetragenen FE- Klassen eigentlich gar nicht Schlepper über 3,5 Tonnen zu Traktortreffen bewegen dürfen.

Er möchte deswegen eine Online- Petition in den Deutschen Bundestag einbringen.

Ansinnen der Petition ist, die Führerscheinklassen L und T auch für die private Nutzung , z.B. für Traktor- Oldtimer, freizugeben. Ein Missbrauch zum Güterverkehr wäre in meinen Augen ja eh ausgeschlossen, da dafür ja noch andere Sonderzahlen auf dem Führerschein eingetragen werden müssten und man ja auch eine Fahrerkarte beantragen müsste.

Ich denke, dass es eine Sache ist, die uns allen sehr nutzen würde. Verbreitet den Petitionsaufruf auch bitte in andere Foren und unter Freunden/ Bekannten weiter.

Die Online- Petition ist 4 Wochen lang im petitionsforum unter https://epetitionen.bundestag.de einsehbar.

Mit freundlichen Schraubergrüßen, IHC-MOL.

Mit freundlichen Grüßen, IHC-MOL.
 
Hallo,

diese Petition hat nichts damit zu tun den C oder CE Führerschein für gewerbliche Zwecke zu umgehen. 

Es soll lediglich möglich sein mit L oder T seinen Schlepper privat nutzen zu dürfen ohne sich strafbar zu machen.

@ Heiko

Ich fahre Gelegentlich aushilfsweise im Betrieb meines Schwagers. Da bin ich dann legal unterwegs. Wenn ich aber mit meinem eigenen Schlepper (schwarzes Kennzeichen) für mich Holz heim fahre, bin ich ohne Führerschein unterwegs.

Das hat nichts mit Jammern zu tun!!! Du musst ja nicht mit stimmen, es ist ja jedem frei gestellt.

Das Thema ist jedenfalls im Moment in aller Munde.

Die Schlepperpost schreibt darüber, in der PROFI ist ein Beitrag von einer Doppelseite und noch viele mehr.

Also, lasst es uns do einfach versuchen!!!

Stimmt mit ab!!!

epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2016/_07/_03/Petition_66582.mitzeichnen.registrieren.html

Viele Grüße aus dem nordpfälzer Bergland,

Julian
 
Hallo,

ich bin ein wenig irritiert, ich bin 43 Jahre alt und habe mir irgendwann man den rosa Lappen auf EU-Führerschein umschreiben lassen.
Ich schätze 43 Jahre könnte gut auf die meisten Schlepperfahrer passen, welche zum Oldtimertreffen fahren usw.

Mit dem rosa Lappen durfte man damals 7,5 t Zugmaschine und 10,5 Tonnen (glaube ich) Anhänger fahren.
Mit dem Umschreiben erhalte ich C1, C1E und CE, hiermit darf ich weiter hin 7,5 t Zugmaschine fahren, sogar mit 2 achisgen Anhänger (Gewichte beachten).

Ich vermute mal wer einen schwereren Schlepper als 7,5 t fährt/besitzt, ist eh Landwirt oder Profi, der wird eh nen anderen Führerschein haben.
Als Freizeitfahrer werden die meisten einen kleineren Schlepper fahren, wieso fährt man dann illegal?

Ich habe als grössten Schlepper einen Hanomag Brilliant 600, der wiegt nur 2,5 Tonnen, warum soll ich diesen mit dem jetztigen Zustand nicht fahren dürfen?

Über eine Aufklärung würde ich mich freuen.

Gruß
Arno
 
Hallo Arno,

Ich vermute mal es handelt sich um die Leute die einen neuen Führerschein haben. Da brauchst ja mittlerweile auch eine zusatzprüfung wenn du einen normalen Anhänger fahren möchtest. 😕 die etwas älteren von uns haben das Problem eher nicht. Aber es gibt ja auch genug junge oldtimerfans die da mit Sicherheit Probleme haben. Wenn ich falsch liege könnt ihr mich gerne berichtigen. 😊

Gruß aus der sonnigen Pfalz 

Thomas
 
Genau, die Klasse B geht nur bis 3,49t und ein kleiner Trecker, mit Kabine, wie z.B. ein 743XL, wiegt leer schon min. 3,3t - 3,7t.

Ich habe auch unterschrieben oder wie sich das nennt.
 
Hallo Arno,

Thomas hat wohl recht.

Bei den Gewichtsangaben zählt aber nicht das Leergewicht, sondern das zGg.

Bei 3,5to ist dann bei ca. 50PS Schluß für Privatfahrten mit FS-Kl. B/BE.

Für Hobbyzwecke kann das durchaus reichen. Das sehen einige aber wohl anders.

Gruß

Jörg
 
Lef.:

Hallo Arno,

Thomas hat wohl recht.

Bei den Gewichtsangaben zählt aber nicht das Leergewicht, sondern das zGg.

Bei 3,5to ist dann bei ca. 50PS Schluß für Privatfahrten mit FS-Kl. B/BE...

Gruß

Jörg
Stimmt, aber wenn man nur spazieren fährt, kann man den Schlepper auch ablasten.
 
946,1046,1246Fan:

Lef.:

Hallo Arno,

Thomas hat wohl recht.

Bei den Gewichtsangaben zählt aber nicht das Leergewicht, sondern das zGg.

Bei 3,5to ist dann bei ca. 50PS Schluß für Privatfahrten mit FS-Kl. B/BE...
Stimmt, aber wenn man nur spazieren fährt, kann man den Schlepper auch ablasten.
 
...ab 180PS fängt die große Freiheit für den kleinen Mann doch erst an!? ;-))

gruß

__________________________
Gaggenau / Neuss / Freising
 
Guten Abend zusammen,

sicher ist es möglich den ein oder anderen Schlepper ablasten zu lassen, dass man unter die 3,5 t zGG kommt. Aber eben nicht die breite Mehrheit.

Und ich finde jeder der dem etwas daran liegt dass die FS Klassen L und T auch für die private Nutzung freigegeben werden sollte, soll bei dieser Petition mit machen, egal ob er selber betroffen ist oder nicht.

Das Ganze jählt nämlich nur dann wenn bis zum 17.08.16 mindestens 50000 Leute die Petition mitgezeichnet haben. Und dann ist es wirklich sehr wahrscheinlich dass sich etwas ändert.

Mit einer Petition haben wir Bürger eine echte Möglichkeit im Land etwas zu bewegen. Das ist kein Witz, solche Petitionen werden sehr ernst genommen.

Verbreitet die Infos bitte auch in anderen Foren und all euren Bekannten. Alle sollen mitmachen. Jede Stimme zählt.

Hier nochmal der Link direkt zur Onlinepetition: epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2016/_07/_03/Petition_66582.mitzeichnen.registrieren.html

Viele Grüße aus dem nordpfälzer Bergland,

Julian
 
Hallo zusammen,

es sind erst 283 Unterzeichner, wenn ich das richtig sehe. Auf, mitmachen, geht doch ratz fatz!

Gruß
MIchael
 
Hallo habe auch schon gezeichnet ;-) obwohl es mich eher nicht betrifft, find die Regelung aber ungerecht wie sie jetzt ist.

Also wie Michael schon schreibt: Unterzeichnen geht ratz fatz

Grüße aus dem Westerwald Dominik
 
Zurück
Oben