Thomas_HH1977
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Da mich das Thema auch interressiert hab ich mal im I-Net gesucht und folgende Seite gefunden: https://www.bussgeld-info.de/gruenes-kennzeichen/
Dort steht dann für unseren Fall:
"....Für Fahrzeuge und Anhänger, die landwirtschaftlich genutzt werden, gelten besondere Regeln bei der Feststellung der Steuerfreiheit. Diese Bedingungen sind je nach Bundesland unterschiedlich. Allgemein lässt sich jedoch sagen, dass der Landwirt mindestens zwei Hektar Land bewirtschaften muss, damit er von den Vorteilen profitieren kann..."
Thomas
Dort steht dann für unseren Fall:
"....Für Fahrzeuge und Anhänger, die landwirtschaftlich genutzt werden, gelten besondere Regeln bei der Feststellung der Steuerfreiheit. Diese Bedingungen sind je nach Bundesland unterschiedlich. Allgemein lässt sich jedoch sagen, dass der Landwirt mindestens zwei Hektar Land bewirtschaften muss, damit er von den Vorteilen profitieren kann..."
Thomas