Mein IHC 423 ist jetzt steuerbefreit

Da mich das Thema auch interressiert hab ich mal im I-Net gesucht und folgende Seite gefunden: https://www.bussgeld-info.de/gruenes-kennzeichen/

Dort steht dann für unseren Fall:

"....Für Fahrzeuge und Anhänger, die landwirtschaftlich genutzt werden, gelten besondere Regeln bei der Feststellung der Steuerfreiheit. Diese Bedingungen sind je nach Bundesland unterschiedlich. Allgemein lässt sich jedoch sagen, dass der Landwirt mindestens zwei Hektar Land bewirtschaften muss, damit er von den Vorteilen profitieren kann..."

Thomas
 
Hallo

Na ja das mit den Zulassungen ist ein Buch mit sieben Siegeln und wenn es um landwirtschaftliche Maschinen geht da gibt es viele Möglichkeiten und Ausnahmen. Hinzu kommt das es teilweise vom Landkreis zum Landkreis Unterschiede gemacht werden, irgendwelche Entfernungsgrenzen oder man darf nur zu bestimmten Tageszeiten unterwegs ( Häcksler) das gibt es alles und hängt viel vom Sachbearbeiter ab und wenn die einen schlechten Tag haben oder wollen etwas nicht dann können die sagen, bei uns nur 35 km im Umkreis das ist nicht verboten und erklären es mit irgendeiner Erklärung.

Dann gibt es Gesetze die Bundesweit gelten, aber irgendwelche Landkreise haben es durchgesetzt diese durch Ausnahmen zu umgehen.

Es ist eben so das alle hier Recht haben und auch viele nicht, man muss dieses im Allgemeinem betrachten, was in einem Landkreis an der Küste gilt heißt noch lange nicht das es kurz vor München auch richtig ist.Das ist so in Deutschland.

Um diesen ganzen Mist und Unwissenheiten der Polizei und Behörden zu umgehen würde ich auch lieber die paar Euro Steuern zahlen und man ist auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

MfG

Alwin
 
cvxdriver:

Hallo

Na ja das mit den Zulassungen ist ein Buch mit sieben Siegeln und wenn es um landwirtschaftliche Maschinen geht da gibt es viele Möglichkeiten und Ausnahmen. Hinzu kommt das es teilweise vom Landkreis zum Landkreis Unterschiede gemacht werden, irgendwelche Entfernungsgrenzen oder man darf nur zu bestimmten Tageszeiten unterwegs ( Häcksler) das gibt es alles und hängt viel vom Sachbearbeiter ab und wenn die einen schlechten Tag haben oder wollen etwas nicht dann können die sagen, bei uns nur 35 km im Umkreis das ist nicht verboten und erklären es mit irgendeiner Erklärung.
Die Fahrzeugzulassungsverordnung ist nicht Ländersache wo jeder seinen geistigen Dünnschiss zum besten geben kann sondern EINHEITLICH für GANZ DEUTSCHLAND egal ob gnaz im Süden oder im Norden und auch ehemaliges Honecker Gebiet ist hiervon nicht ausgenommen! Das die Inkompetenz von manchem Sachbearbeiter oder Dorfpolizisten grenzenlos ist macht die Sache auch nicht besser
 
Das Holz interessiert niemanden von der Rennleitung. Außerdem darf ich ja zu forstwirtschaftlichen Zwecken fahren. Also was soll mir da passieren?

Wenn du eine eingetragene Forstwirtschaft hast ist doch alles okay ! Außerdem ist es nicht mein Ärger und mein Geld wenn es doch nicht stimmt und du von einem sachkundigen Polizisten kontrolliert wirst. In unserer Region arbeiten jedenfalls auch Beamte die aus der Landwirtschaft stammen und denen machst du nichts vor.

Bei einem Unfall (hoffentlich nicht mit Personenschaden) möchte ich nicht in deiner Haut stecken. Du bist nicht unbesiegbar, glaube mir.

Mit noch nachdenklicheren Grüßen

Zackie
 
Hallo Thomas,

Mindestens 2 ha sind meines wissens nicht unbedingt notwendig.Auf jeden Fall solltest Du aktiv am landwirtschaftlichen Umtrieb teilnehmen.

Du bewirtschaftest zum Beisp eine Obstwiese,erzeugst Äpfel , verkauftst diese. Mähst das Gras , machst 1x Heu für einen Landwirt, dafür  bekommst

Du von diesem z.Bsp Dung.

Du  machst Holz für den Eigenbedarf. Man spricht von LoF Tätigkeiten

Du bist Mitglied in der Landwirtschaftlich Berufsgenossenschaft.

Streng genommen ist es nicht erlaubt an einem Traktortreffen teilzunehmen.

Ein Versicherungsschutz besteht jedoch immer. Grüne od schwarze Nr ist lediglich ein steuerrechtliches Problem 

Es besteht jedoch die Möglichkeit für solche Treffen den Traktor monateweis zu versteuern. 

                                                              Harry
 
Hallo miteinander, das Thema mit der grünen Nummer ist mindestestens schon 10 mal durchgekaut worden, siehe Suchfunktion. In all den Threads ist man aber nie richtig zu einer einhelligen Meinung gekommen. Jeder weis was, jeder hat eine andere Erfahrung mit den diversen Behörden und Institutionen gemacht. Tatsache ist das die Vergabe der grünen Nummer nicht mehr Flächenabhängig ist, so wie früher, sondern nach dem Kriterium der Gewinnabsichtserzielung genehmigt wird. Diese Änderung wurde ab dem Zeitpunkt, an dem der Zoll das KFZ-Steuerwesen in seinen Zuständigkeitsbereich übernommen hat, gültig. Mir persönlich ist es nicht anderst ergangen, den 633er von meinen Eltern auf mich umgemeldet und schon war meine Landwirtschaft nur noch Hobby. Die Sachbearbeiterin beim Hauptzollamt Ulm zeichnete sich durch ein "UNGLAUBLICHES FACHWISSEN" aus. Der nächste Schritt wäre das Finanzgericht gewesen. Mir war die Streiterei dann doch zu blöde, ich zahl die 236.-€ Steuern und darf jetzt auch Sonntags fahren und nicht nur zu Erntezwecken.

Gruss Klaus
 
Was kostet Dich denn die selbstfahrende Arbeitsmaschine an Versicherungsprämie?

Egal ob zugelassene oder nicht zulassungspflichtige selbstfahrende Arbeitsmaschine, eine entsprechende Haftpflichtversicherung muss ja vorliegen und angeblich ist die ja nicht gerade günstig. ‘n Kumpel nutzt auf seinem Resthof ‘n kleinen Radlader, weil er aber keine Landwirtschaft mehr angemeldet hat und somit auch keine Betriebshaftplicht mehr vorhanden ist hat er sich da mal nach Preisen und Tarifen erkundigt. Wahrscheinlich wird der Lader jetzt verkauft und ‘n Frontladerschlepper mit schwarzer Nummer angeschafft weil das kostengünstiger ist um legal unterwegs zu sein.

Gruß

Klaus
 
Also, ich hab meine beiden Schlepper (D-212 und 353), auf schwarze Nummer laufen und zahl auch die Steuer dafür. Der 212 kostet um die 90 Euro und der 353 mit Saisonkennzeichen etwa 120 Euro, obwohl die beiden etwa 90% des Jahres in der Garage stehen und nur zum Spass da sind.

Mir ist es das einfach wert, ich rechne das dann immer in Schachteln Zigaretten um, die ich noch nie geraucht hab, dann gehts mir wieder ganz gut damit. Wenn ich dran denke, das es Leute gibt, deren Hobby es ist, sich ihr Geld ins Gesicht zu stecken und es anzuzünden????

Zudem hab ich mit der Steuer kein Problem, dafür verzicht ich halt auf was anderes, was mir nicht so wichtig ist!

Gruß Schorsch
 
Moin aus dem schönen Nordwesten...

Ja ja..das Thema Steuer und Zulassung und Führerschein...;-)

Eigentlich ist ja alles gesagt...nur noch nicht von jedem...HiHiHi :-)

Ich muß unseren 17jährigen Sohn der L,T BE in begleitung hat auch immer Bremsen. Wenn Er beim Bauern is, is ja alles gut....Teilweise jedenfalls.

Wenn Er aber mit meinem Unterwegs ist ( 423 ) wird´s schon schwieriger. Solange es halbwegs für LoF ist...okay...ABER..!! 

Ich selbst habe die alte Klasse 2 und deshalb interessiert mich das Gewicht nicht. Nur , bei den jetztigen Führerscheinen kommt das sehr schnell zum tragen. Bei Schleppern mit schwarzem Kennzeichen und Anhänger mit schwarzem Kennzeichen hat man die 3,6 (?) Tonnen sehr früh erreicht! Da sollte man schon CE haben um auf der sicheren Seite zu sein.

Das der gute Mann seinen Schlepper als Selbstfahrende Maschine angemeldet haben will....nunja...Ich glaube da ist einiges schief gelaufen. Für mich Persönlich Unvorstellbar!

Das Problem ist nicht unbedingt die Rennleitung bei einer Verkehrskontrolle sondern die Fragen die auftauchen wenn tatsächlich mal ein Unfall passiert ist! Wenn man selbst auch keine Schuld hat, so möchte doch die gegenseite der Versicherung gerne Wissen was da für eine Maschine unterwegs war, Versicherung, BG etc...pp...! Und wie viele ja wissen, sträuben die Versicherungen sich gerne bei Zahlungsformalitäten wenn es an´s eigene geht. Dann werden Gutachten erstellt. Und ZACK, dann ist es soweit!! Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Fehlt nur noch das es Vorsätzlich war...dann bezahlt nicht einmal mehr die Private Haftpflicht! 

Ne ne...lieber Ordentlich Versteuern und Versichern. Es schläft sich besser...;-)

Auf die Dauer hilft nur Cormick Power!
 
Das Problem ist nicht unbedingt die Rennleitung bei einer Verkehrskontrolle sondern die Fragen die auftauchen wenn tatsächlich mal ein Unfall passiert ist! Wenn man selbst auch keine Schuld hat, so möchte doch die gegenseite der Versicherung gerne Wissen was da für eine Maschine unterwegs war, Versicherung, BG etc...pp...! Und wie viele ja wissen, sträuben die Versicherungen sich gerne bei Zahlungsformalitäten wenn es an´s eigene geht. Dann werden Gutachten erstellt. Und ZACK, dann ist es soweit!! Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Fehlt nur noch das es Vorsätzlich war...dann bezahlt nicht einmal mehr die Private Haftpflicht!

Du sprichst mir aus der Seele, aber das ganze Jungvolk weiß es immer besser. Das "richtig" falsche liest man doch vielfach im Internet, aber die Alten sind doch alle senil !

Gruß Zackie
 
Hallo,

@ tricotrac ...Zum Anhänger:  Zweckgebunden (LoF) und 25 Km/H mit entsprechender Kennzeichnung  am Anhänger (25 Km Schilder) ist nun klar. (zulassungsfrei)

aber wer scheibt mir die Kennzeichenfarbe des Wiederhohlungskennzeichens am Anhänger vor? Ich find nix. Das Kennzeichen kann ich ja frei erwerben- bzw. brauch keinen Nachweis.

Das habe ich noch im Netz gefunden:


Anhänger in lof Betrieben sind von den Zulassungsverfahren ausgenommen, wenn sie nur für lof Zwecke verwendet und mit einer Betriebsgeschwindigkeit bis 25 km/h hinter Zugmaschinen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mitgeführt werden. Als Anhänger gelten auch Ladewagen, Gülletransporter, Miststreuer oder Häckselwagen.
Die Betriebserlaubnis für den zulassungsfreien Anhänger kann gemäß § 4 FZV eine Übereinstimmungsbescheinigung, Datenbestätigung oder Einzelgenehmigung sein. Diese Papiere können zuhause aufbewahrt werden.
Zugmaschinen dürfen zwei, selbstfahrende Arbeitsmaschinen einen Anhänger ziehen. Zulassungsfreie lof Anhänger müssen heckseitig ein „25“-Schild tragen.


Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen dürfen grundsätzlich nur in Betrieb genommen werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Dies schreibt der § 3 der Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV) vor. Land- oder forstwirtschaftliche (lof) Fahrzeuge im lof Betrieb, wie Zugmaschinen ab 6 km/h, Anhänger mit mehr als 25 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit mehr als 20 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit erhalten ein amtliches grünes Kennzeichen und die Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung. Diese werden vom zuständigen Straßenverkehrsamt jedoch nur dann erteilt, wenn das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist und eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht.

Grüße ins Forum

 

 
 
aber wer scheibt mir die Kennzeichenfarbe des Wiederhohlungskennzeichens am Anhänger vor? Ich find nix. Das Kennzeichen kann ich ja frei erwerben- bzw. brauch keinen Nachweis.

Gehe mal zum zuständigen Straßenverkehrsamt und frage da nach einem Wiederholungskennzeichen. Da kommt als erstes die Frage nach der Steuerbefreiung wegen des grünen Kennzeichens. Das gibt es nur für zulassungsfreie Anhänger bis 25 Km/h im LoF-Zweck ohne amtliche Siegel. Alle zugelassenen Anhänger z. B. von Lohnunternehmern oder der beliebte Sportanhänger tragen die amtlichen Siegel vom TÜV und vom Landkreis bzw. kreisfreie Stadt im Kennzeichen.

Deshalb wirst du kein schwarzes Kennzeichen ohne amtliche Siegel bekommen, weil schneller 25 Km/h unterliegen sie der Überwachungspflicht (TÜV) und benötigen eine eigene Zulassung und den Nachweis der Haftpflichtversicherung.

Ich hoffe das hilft dir weiter

Gruß Zackie
 
Hi,

das Wiederholungskennzeichen habe ich vom Schildermacher geholt, der Zulassungsstelle ist das egal. Ist ja zulassungsfrei.

Die Farbe kannst du aussuchen..... du kannst es auch selber malen. Es muß nur erkennbar sein, wo der Anhänger hingehört.

Nachdem ich immer mehr Kenntnisse über die Sachelage bekam, habe ich den Anhänger mit "schwarz" angemeldet.

LoF-Zweck kann man sich nicht herbei reden, man muß ihn haben. Holz aus dem Wald holen gehört definitiv nicht dazu, das ist

Einkaufen von Holz. Wer käme auf die Idee, Eier- oder Schnitzeleinkaufen als LoF-Zweck zu sehen........?

Das Thema ist ja nun schon zum xten mal durch gekaut worden.

Bei den meisten Beiträgen, die einen LoF-Zweck konstruieren wollen, ist der Wunsch der Vater des Gedankens.

Selbstfahrende Arebeitsmaschinen hingegen ist mal etwas Neues.

Hier kann man einige Infos erlesen:

daubner-verkehrsrecht.info/2016/selbstfahrende-arbeitsmaschinen

Von Aktionsradius mit Anhänger oder ähnliche Sonderregelungen werden dort nicht erwähnt.

Hier mal ein paar Auszüge:


Nach § 2 Nr. 17 FZV sind Definitionselbstfahrende Arbeitsmaschinen (SAM) Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen, mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen zur Verrichtung von Arbeiten, jedoch nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern bestimmt und geeignet sind./

Versicherung§ 1, § 2 (1) Nr. 6b PflVGNicht erforderlich, wenn bbH bis 20 km/h.

SAM bis 25 km/h müssen nicht für lof-Zwecke eingesetzt werden. Unter diese Rubrik fallen auch Radlader oder Teerkocher.

Also kann man bei SAM steuerfrei zum Treckertreffen.

Gruß

Jörg
 
Hallo zusammen. 

Ich muß hier auch mal einiges dazu mitteilen. Und zwar haben wir auch ein Folgekennzeichen in schwarz. Als mein Schwiegervater damals den Treker wieder zugelassen hatte (bestimmt schon 15Jahre her) wurde ihm mitgeteilt, dass er an den Anhänger ein Folgekennzeichen in schwarz oder grün montieren kann.(wurde von der Zulassungsstelle mitgeteilt)

Mitlerer weile ist mein Schwiegervater letztes Jahr verstorben. Wir haben den Treker umschreiben lassen müssen. Und da hat der Zoll kräftig ausgeteilt. Da wir nicht am gewerbsmäsigen Handel teilnehmen, hat man uns die grüne Nummer entzogen.Wir müssen jetzt die Grüne Nummer auf der Zulassungsstelle umtragen lassen und in eine schwarze Nummer wechseln. Bezahlen auch Steuer. Ich weis jetzt bloß noch nicht wie das jetzt mit der Folgenummer wird. Es ändert sich ja nichts weiter,außer das ich Steuern zahle.Weiterhin soll er für Land und Forstwirtschaft laufen.

LG

Tilo
 
Hallo Tilo,

wenn der Zoll euer Tun nicht als LoF anerkennt, wird es mit dem Wiederholungskennzeichen am Anhänger

nichts werden. Das ist ja an LoF gebunden.

Neben der Zulassung mit Steuer und Versicherung wird auch die HU fällig.

Im Prinzip ist es wie beim PKW-Anhänger.

Gruß

Jörg
 
moin tricotrac, 

das Wiederholungskennzeichen am Fahrradträger auf der Anhängerkupplung des PKW ist auch ein schwarzes Kennzeichen ohne Siegel und der PKW ist in so einem Fall nicht in der Höchstgeschwindigkeit per Gesetzeslage begrenzt. Wiedrholungskennzeichen montiert am Mitnahmestabler am LKW bzw. dessen Anhänger wenn das amtliche verdeckt wird sind auch schwarz ohne Siegel.

Der echte Bauwagen für die Baustelle trägt bei zulassungsfreien 25Km/h auch ein schwarzes Wiederholungskennzeichen ohne Siegel.

Vom eigentlichen Thema sind wir schon wieder weit entfernt, ich warte eigentlich mal darauf das der Treadersteller mal mit schriftlichen Fakten kommt auf welcher behördlichen Grundlage er die Steuerbefreiung bekommen hat und Bilder wie der Holzspalter befestigt wurde.

mfG Heiko
 
Wie schon oft erwähnt wurde ist die ganze Sache undurchsichtig. Landwirte die wegen ein Par Ster Holz theoretisch einen eigenen Schlepper bräuchten, den sie teilweise mit Hänger nicht mal fahren dürfen, und sonst noch was weis ich was alles. 

Eine Erfahrung zum schwarzen wiederholungskennzeichen. 

Mein Chef ( Heizungsbaufirma) häckselt Holz. Schlepper logischerweise mit schwarzer Nummer. Vor ein Par Monaten wollte er seinen neuen Häcksler ordnungsgemäß zulassen. Alter Häcksler hatte Folgekennzeichen und 25kmh. Neuer sollte auf 40 oder 50 zugelassen werden. Laut Zulassungsstelle nicht möglich weil man den Häcksleer nicht richtig einordnen kann. Zulassung als Arbeitsmaschine nicht möglich weil nicht selbstfahrend. Zulassung als Anhänger nicht möglich weil kein richtiger Anhänger sondern Arbeitsmaschine. Es gab laut Zulassungsstelle keine Lösung dafür. Alle anderen Betriebe in der Gegend haben grüne Kennzeichen weil Forstbetriebe. 

Jetzt ist er mit Folgekennzeichen, 40kmh Schild, und einem Schrieb von der Zulassungsstelle unterwegs der den grünen Kammeraden beschreibt wie Sowas zustande kommt. 

Soviel zum Thema das in Deutschland alles einheitlich geregelt ist. 
 
das Wiederholungskennzeichen am Fahrradträger auf der Anhängerkupplung des PKW ist auch ein schwarzes Kennzeichen ohne Siegel und der PKW ist in so einem Fall nicht in der Höchstgeschwindigkeit per Gesetzeslage begrenzt. Wiedrholungskennzeichen montiert am Mitnahmestabler am LKW bzw. dessen Anhänger wenn das amtliche verdeckt wird sind auch schwarz ohne Siegel

Weder der Fahrradträger noch der Mitnahmestapler sind im Sinne der STVZO "Anhänger". Von daher ist dein Einwand für mich hinfällig.
 
Der echte Bauwagen für die Baustelle trägt bei zulassungsfreien 25Km/h auch ein schwarzes Wiederholungskennzeichen ohne Siegel

Interessanter Einwand ! Werde ich bei Gelegenheit prüfen, ob es so sein muss.

Gruß Zackie
 
Vom eigentlichen Thema sind wir schon wieder weit entfernt, ich warte eigentlich mal darauf das der Treadersteller mal mit schriftlichen Fakten kommt auf welcher behördlichen Grundlage er die Steuerbefreiung bekommen hat und Bilder wie der Holzspalter befestigt wurde.

Da gebe ich dir recht, auf eine Stellungnahme warten wir schon länger. vielleicht kommt da noch was zum eigentlichen Thema.

Gruß Zackie
 
Zurück
Oben Unten