Mein IHC 423 ist jetzt steuerbefreit

Ich wollte nur kurz meine Erfahrungen schildern. 

Thema Anhänger und SAM:

Ich selbst habe einen 16t Bagger, also eine SAM. Anhänger dran zu hängen ist durchaus üblich. Ob das nun auch sein darf, vermag ich nicht zu sagen. Fakt ist, dass es in der Firma ständig gemacht wurde und wird. Hier zur besseren Vorstellung ein Video aus einem öffentlichen (!) Gewerk: youtu.be/XS6XGYZg8a0

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Thema Versicherung:

Durch meine private Haftpflicht ist mein Bagger auch im Verkehr versichert. Aber aufpassen: nicht bei jeder Haftpflicht ist so ein Bagger inklusive! Außerdem ist der Bagger nicht versichert wenn ich gewerblich damit unterwegs sein sollte.

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Thema: An der SAM "fest verbaut":

Durch die heutigen Schnellverriegelungen ist zumindest am Bagger wohl nichts mehr "fest verbaut". Zum Wechseln der Werkzeuge muss man nicht mal mehr die Kabine verlassen. Warum sollte statt des Spalters also nicht gleichfalls ein anderes Werkzeug (z.B. Hächsler oder ein Mähwerk) anzubauen sein - ebenfalls ohne die Kabine zu verlassen!? Es bleibt was es ist: eine selbstfahrende Arbeitsmaschine.
 
Hallo Jochen4,

das mit dem Video ist so eine Sache. Der Bagger zieht/schiebt den Anhänger ja auf der Baustelle hin und her, da er das Ladegut "veerarbeitet", also umlädt, was mit dem üblichen Zugfahrzeug nicht möglich wäre (kann nicht in den Container kippen). Der Bagger verfügt über keinerlei Verbindungsmöglichkeiten für Elektrik und - GANZ WICHTIG - Bremse. Die SAM ist in diesem Falle nicht geeignet einen Anhänger im öffentlichen Raum mitzuführen. Anders sähe es aus, wenn der Anhänger zur Mitführung von Arbeitswerkzeugen, die primär mit dem Einsatz der SAM zusammenhängen UND die SAM mit den entsprechenden Versorgungsanschlüssen für den Anhänger ausgerüstet wäre.

Gruß
Steffen
 
Hallo zusammen,

es geht hier um eine selbstfahrende Arbeitsmaschine. Wenn ein Fahrzeug eine Betriebserlaubnis hat, nach der es eine selbstfahrende Arbeitsmaschine ist (vom TÜV abgenommen und von der Zulassungsstelle beglaubigt), dann spielt es keine Rolle mehr, ob es vorher mal ein Traktor, PKW, LKW oder Krad war.

Bis 20 km/h reicht eine entsprechende Kennzeichnung und der Name des Halters. Über 20 km/h gibt es eine grüne Nummer von der Zulassungsstelle. Da hat der Zoll nix mit zu tun, weil Arbeitsmaschinen grundsätzlich steuerbefreit sind.

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen fallen auch nicht unter die Pflichtversicherung. Sie können bei der Betriebshaftpflicht oder Privathaftpflicht beitragsfrei mitversichert werden. Das macht jede Versicherung, weiß nur nicht jeder Versicherungsvertreter. Voraussetzung: Man meldet das Fahrzeug an und gibt eine Kopie der Betriebserlaubnis ab.

Eine selbstfahrende Arbeitsmaschine darf keinen Anhänger ziehen, der eine Nutzlast befördert (sonst wäre es eine steuerpflichtige Zugmaschine). Arbeitsanhänger und Anhänger, die im Zusammenhang mit der Arbeit stehen, sind erlaubt. Der Mähdrescher wurde schon genannt, und eine Dampfwalze durfte schon immer einen Kohle- oder Wasserwagen ziehen.

Der Bagger in dem Video darf in der Baustelle einen Hänger mit Ladung ziehen, weil das kein öffentlicher Verkehrsraum ist (wenn ordentlich abgesperrt und ausgeschildert wurde).

Ich hatte mal einen Traktor (Schlüter AS15) mit angebauter Bandsäge und habe noch einen 15er Deutz mit angebauter Seilwinde. Damit ziehe ich auch unseren Spalter (wiegt 1,2t und hat drei Räder drunter) und fahre auf dem Holzplatz mit dem Rungenwagen herum. Bei der Kartoffelernte hängt der Schleuderroder dran etc. Ich kann damit spazieren fahren, wann und wo ich will und muss nie mehr zum TÜV - das sind eine Menge Vorteile, die ich nicht mehr missen möchte.

Gruß Reinhard
 
Als ich mir gerade meine ABE mal so ansehe, erinnerte ich mich, dass wir das Thema "Selbstfahrende Arbeitsmaschine mit Anhänger" hier mal auf dem Tisch hatten. Da wollte ich Euch mal an meiner ABE teilhaben lassen. Anhängerbetrieb ist definitiv erlaubt! So steht‘s für meinen ATLAS Bagger geschrieben:
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Desweiteren wird hier in einem Video von ATLAS die AHK beworben: https://www.youtube.com/watch?v=f4Q7BWgBWIA

Allerdings ist es auch wahr, dass die Anhänger offensichtlich nur für Anbauwerkzeuge benutzt werden dürfen: http://www.atlas-hydraulikbagger.de/forum/
 
Kobold 324:

Hallo zusammen,

[....}Selbstfahrende Arbeitsmaschinen fallen auch nicht unter die Pflichtversicherung. Sie können bei der Betriebshaftpflicht oder Privathaftpflicht beitragsfrei mitversichert werden. Das macht jede Versicherung, weiß nur nicht jeder Versicherungsvertreter. Voraussetzung: Man meldet das Fahrzeug an und gibt eine Kopie der Betriebserlaubnis ab.

{....]Gruß Reinhard
An anderer Stelle ist gesetzlich geregelt (Ich mach mir jetzt nicht die Mühe die Stelle ‘raus zu suchen!) das für jedes Fahrzeug mit eigenem Antrieb, und deren Anhänger, mit dem man am Straßenverkehr teilnimmt, also Straßen und öffentlicher Verkehrsraum, eine Haftpflichtversicherung bestehen und jederzeit nachgewiesen werden muss. (Den Einzelfall: Selbstversicherer bei Sondervermögen können wir hier auslassen.)

Gruß

Klaus
 
Hallo Jochen4,

ich wollte mich nicht an diesen Meinungsaustausch beteidigen, denn das was vor Ort die/der Beamte äußert ist erst einmal Gesetz und man muss sich fügen.

Aber in Deiner ABE mit Anhängerbetrieb ist meiner Meinung nach der Bagger ein Anhänger.

Gruß Schrottigel 
 
Schrottigel:

Hallo Jochen4,

ich wollte mich nicht an diesen Meinungsaustausch beteidigen, denn das was vor Ort die/der Beamte äußert ist erst einmal Gesetz und man muss sich fügen.

Aber in Deiner ABE mit Anhängerbetrieb ist meiner Meinung nach der Bagger ein Anhänger.

Gruß Schrottigel 
Genau so schaut es aus!!! Schon peinlich wenn man nicht verstanden hat was im selbst markierten Feld gemeint ist! Der markierte Abschnitt besagt das der Bagger wenn er wie ein Anhänger gezogen wird, dessen Lenkung für die Straßenfahrt vorbereitet bzw eingestellt werden muss! Dies trifft auch nur dann zu wenn der Bagger über diese Ausstattung verfügt
 
Genau so schaut es aus!!! Schon peinlich wenn man nicht verstanden hat was im selbst markierten Feld gemeint ist! Der markierte Abschnitt besagt das der Bagger wenn er wie ein Anhänger gezogen wird, dessen Lenkung für die Straßenfahrt vorbereitet bzw eingestellt werden muss! Dies trifft auch nur dann zu wenn der Bagger über diese Ausstattung verfügt

Ganz genauso lese ich das auch ! Und das habe ich als junger Kerl auch des öfteren so beim Baggertransport hinter einem LKW gesehen, der Bagger war mit dem Zugfahrzeug mittels einer Abschleppstange verbunden.

Gruß Zackie
 
Genau so schaut es aus!!! Schon peinlich wenn man nicht verstanden hat was im selbst markierten Feld gemeint ist!

Och, es ist mir nicht peinlich, mal einen Fehler zu machen. Ich habe versucht, durch Beiträge die Sache zu klären. Wenn ich da mal falsch liege, ist mir das nicht peinlich. Da wird man dann normalerweise (!) durch die anderen Mitglieder freundlich (!) auf den Irrtum hingewiesen, so wie von Schrottigel. Das ist mir ganz und gar nicht peinlich!  Peinlich wäre es mir, wenn ich durch soziale Inkompetenz auffiele, und anstatt zu sagen: "Du ähm, ich glaube, Du unterliegst hier einem Irrtum..." es vorziehe, denjenigen, der einem Irrtum aufgesessen war, vorzuführen und dadurch andere in diesem Forum dazu erziehe, nichts mehr zu posten, weil man hier ja fürchten muss, dass gewisse Leute ... mit dem Finger auf einen zeigen und denunzieren. Nicht gerade ein Aushängeschild für dieses Forum...
 
Jochen4:

Case-5150:
Genau so schaut es aus!!! Schon peinlich wenn man nicht verstanden hat was im selbst markierten Feld gemeint ist!

Och, es ist mir nicht peinlich, mal einen Fehler zu machen. Ich habe versucht, durch Beiträge die Sache zu klären. Wenn ich da mal falsch liege, ist mir das nicht peinlich. Da wird man dann normalerweise (!) durch die anderen Mitglieder freundlich (!) auf den Irrtum hingewiesen, so wie von Schrottigel. Das ist mir ganz und gar nicht peinlich!  Peinlich wäre es mir, wenn ich durch soziale Inkompetenz auffiele, und anstatt zu sagen: "Du ähm, ich glaube, Du unterliegst hier einem Irrtum..." es vorziehe, denjenigen, der einem Irrtum aufgesessen war, vorzuführen und dadurch andere in diesem Forum dazu erziehe, nichts mehr zu posten, weil man hier ja fürchten muss, dass gewisse Leute ... mit dem Finger auf einen zeigen und denunzieren. Nicht gerade ein Aushängeschild für dieses Forum...

Mein Gott da steht man drüber und verhält sich nicht wie ein beleidigtes Kleinkind welches beim Sportfest wegen unzureichender Leistung nicht mal ein Teilnahmeurkunde bekommen hat! Emphatie war leider aus....
 
Da ich 10 KfZ angemeldet habe (darunter auch einen Traktor zum Schneeräumen mit schwarzer Nummer) wollte ich es beim 633 A wissen und habe Steuerbefreiung beantragt. Ich fahre auf keine Treffen und der Traktor wird nur im Wildgehege mit Wald und Streuobstwiese  (1,5 ha) eingesetzt. Musste mich einer Befragung durch das Hauptzollamt Regensburg unterziehen und habe dann den angefügten Bescheid erhalten mit der Maßgabe, dass ich innerhalb von zwei Jahren unaufgefordert Rechnungen über den Verkauf von z. B. Wildfleisch, Obst oder Brennholz vorlegen muss. Sonst wird mir die grüne Nummer entzogen und ich habe auch die letzten zwei Jahre nachzuversteuern. Aber das ist zu erwarten und auch kein Problem. Seitdem der Zoll das macht, geht es nicht mehr so einfach wie früher über das Finanzamt. VG Richardeup-1135880612-339509f99afee0abe759952ea8daab92-1519121480_big.webp
 
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