Neue Führerscheinverordnung - 40 km/h jetzt schon mit Klasse L

genaues ist hier nachzulesen

Auszug:

II. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu a) aa) (§ 6 Absatz 1 Klasse T)
In der Landwirtschaft finden zunehmend sogenannte selbstfahrende Futtermischwagen Verwendung.
Dabei handelt es sich um Kraftfahrzeuge, die der Aufnahme, der Verarbeitung, der
Vermischung, dem Transport und der Rationierung von Futtermittel dienen. Diese Fahrzeuge
werden zulassungsrechtlich als „sonstige Kraftfahrzeuge“ eingestuft. Bauart und Verwendungszweck
legen allerdings eine fahrerlaubnisrechtliche Einstufung der in Rede stehenden
Fahrzeuge in die Klassen L bzw. T nahe. Mit der vorliegenden Änderung wird der rechtssichere
Einsatz dieser Fahrzeuge mit den Klassen L und T ermöglicht; dies ist auch sachgerecht
im Hinblick auf die landwirtschaftsspezifische Fahrausbildung für den Erwerb dieser Klassen.
Zu a) bbb) (§ 6 Absatz 1 Klasse L)
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge, die bisher mit einer Fahrerlaubnis der
Klasse L geführt werden durften, beträgt 32 km/h. Auf Grund des technischen Fortschritts
werden zwischenzeitlich kleinere Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für land- und forstwirtschaftliche
Zwecke bestimmt sind, fortschreitend mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit
von 40 km/h produziert. Diese Höchstgeschwindigkeit stellt keine erhöhte Gefährdung
der Verkehrssicherheit dar, da sie weiterhin deutlich unter 50 km/h liegt. Da im Gegenteil
jedoch eine Erleichterung des fließenden Verkehrs zu erwarten ist, wird die Definition der
Fahrerlaubnisklasse L entsprechend angepasst.
Ferner wird der bereits unter 1a) beschriebene Einsatz selbstfahrender Futtermischwagen mit
der Klasse L ermöglicht.
Zu b) (§ 6 Absatz 5)
Mit dieser Änderung soll klargestellt werden, dass auch die Jagd unter den Begriff der landoder
forstwirtschaftlichen Zwecke fällt.
 
Lef.:

Hallo,

bin ich froh, daß ich meinen PKW-FS Kl.3 schon 1978 gemacht habe.

Ich habe ihn umschreiben lassen, und habe jetzt

A1, B, C1, BE, C1E, M, L und T/S

Ich verstehe die Erweiterung so, daß sie sich nur auf den PKW-FS (B und BE)

und nicht auf L auswirkt.

Gruß

Jörg

Hallo,

mit der Klasse B darfst du ja garkeinen Schlepper fahren. Sondern nur mit der Klasse L. Da die Klasse L aber beim B-Schein enthalten ist sagt man so im Sprachgebrauch "man darf ihn mit B fahren":

Von daher ist es unlogisch dass die Erweiterung nur in Kombination mit B greift.

Der genaue Gesetzestext ist ja oben nachzulesen.

mfg Georg
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Ein bisschen Spaß muss sein, auch wenn der Spaß nur 20 fährt!
 
Georg,

wenn du einen Trecker mit zGG < 3,5to hast, fällt der auch unter Klasse B.

Bei nicht LoF-Fahrten mußt du ihn haben, da Klasse L auf LoF beschränkt ist.

Bei Fahrten zu Treckertreffen nur mit Klasse L ist das (streng genommen) eine Fahrt ohne gültige

Fahrerlaubnis.

Meine Äusserung ist so zu verstehen:

Hat jemand "nur" Klasse L, gilt die Erweiterung auf 40km/h nicht.

Hat jemand Klasse B und somit automatisch L, gilt die Erweiterung auf 40km/h.

So deute ich es, kann ja falsch sein.

Gruß

Jörg
 
Hallo,

ich krame das Thema mal wieder heraus da ich selbst einiges neues erfahren habe. Zuerst mal: Die Regelung mit der Klasse L ist nun endgültig durch und vollkommen wasserdicht, man darf auf jeden Fall 40 mit L fahren.

Was sich jetzt noch geändert hat, man darf mit dem Führerschein der Klasse L auch luftdruckgebremste, auf 40 zugelassene Anhänger fahren (und jetzt kommts) solange man tatsächlich nur 25 km/h fährt! Sämtlichen Fahrlehrern und Tüvleuten hier in der Gegend stehen die Haare zu Berge, da man zum Beispiel mit dem T Führerschein so lange man unter 18 ist auch keinen 50 kmh Schlepper fahren darf, auch wenn man tatsächlich nur 40 fährt.

Außerdem wird ab nächstem Jahr die Klasse L nichtmehr in der Klasse B enthalten sein, muss also gesondert erworben werden. Dazu wird dann auch eine praktische Ausbildung ähnlich wie bei T nötig sein mit samt praktischer Prüfung.

Die nächste Änderung ist noch nicht aktuell aber in Planung und wird vorraussichtlich 2014 in Kraft treten. Der Führerschein der Klasse T wird dann auf 65 oder 70 km/h ausgeweitet (Autobahn) und kann erst mit 18 gemacht werden.

Tipp des Fahrlehrers an mich: Wer irgendwann mal T braucht, am besten jetzt machen. Ab 2014 braucht man Pflichtstunden, Autobahnfahrt, mehr Theorie. Preislich spielt T dann in der Liga wie CE.

mfg Georg
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Ein bisschen Spaß muss sein, auch wenn der Spaß nur 20 fährt!
 
schorsch320:

Was sich jetzt noch geändert hat, man darf mit dem Führerschein der Klasse L auch luftdruckgebremste, auf 40 zugelassene Anhänger fahren (und jetzt kommts) solange man tatsächlich nur 25 km/h fährt!
Dies durfte man die ganze Zeit schon,es ist und war absolut unerheblich auf welche Geschwindigkeit der Hänger welchen man zieht zugelassen ist,wichtig war die Höchstgeschwindigkeit des Zugfahrzeuges nicht mehr und nicht weniger!
Gibt es irgendwo eine öffentliche Quelle die bekannt gibt das dies mit der Klasse L nun so wasserdicht ist wie du behauptest?
 
schorsch320:

Hallo,

ich krame das Thema mal wieder heraus da ich selbst einiges neues erfahren habe. Zuerst mal: Die Regelung mit der Klasse L ist nun endgültig durch und vollkommen wasserdicht, man darf auf jeden Fall 40 mit L fahren.

Was sich jetzt noch geändert hat, man darf mit dem Führerschein der Klasse L auch luftdruckgebremste, auf 40 zugelassene Anhänger fahren (und jetzt kommts) solange man tatsächlich nur 25 km/h fährt! Sämtlichen Fahrlehrern und Tüvleuten hier in der Gegend stehen die Haare zu Berge, da man zum Beispiel mit dem T Führerschein so lange man unter 18 ist auch keinen 50 kmh Schlepper fahren darf, auch wenn man tatsächlich nur 40 fährt.

Außerdem wird ab nächstem Jahr die Klasse L nichtmehr in der Klasse B enthalten sein, muss also gesondert erworben werden. Dazu wird dann auch eine praktische Ausbildung ähnlich wie bei T nötig sein mit samt praktischer Prüfung.

Die nächste Änderung ist noch nicht aktuell aber in Planung und wird vorraussichtlich 2014 in Kraft treten. Der Führerschein der Klasse T wird dann auf 65 oder 70 km/h ausgeweitet (Autobahn) und kann erst mit 18 gemacht werden.

Tipp des Fahrlehrers an mich: Wer irgendwann mal T braucht, am besten jetzt machen. Ab 2014 braucht man Pflichtstunden, Autobahnfahrt, mehr Theorie. Preislich spielt T dann in der Liga wie CE.

mfg Georg
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Ein bisschen Spaß muss sein, auch wenn der Spaß nur 20 fährt!
Hallo Georg,

Der einzige Grund der dafür spräche, dass der T-Schein so teuer ist, liegt daran, dass sich die Fahrschulen keinen Trecker hinstellen ;o).
Abgesehen davon ist der T in CE mit drinnen (noch?!).

Ich hatte mich mal bei den ansässigen Fahrschulen informiert, und die sagten mir, wenn ich so einen Trecker hätte, würde das so um die 1000€ kommen... Allein der C + CE Schein kostet um die 3500€ ;o)

Gruß

Sven

P.S. Nebenbei empfehle ich den jüngeren Semestern hier die wie ich in der "B" Ära groß geworden sind, und wer den Bedarf an Anhänger fahren noch hat, noch dieses Jahr "BE" zu machen... zum 1.1.13 ändert sich hierzu das Gesetz und danach darf man 2 Führerscheine machen.

"Ich bin der Schlepper aus dem Neusser Land, und hab geschleppt schon allerhand, die größten Pflüge weit und breit, zum Schleppen hab ich immer Zeit."
 
523erIHC:

schorsch320:

Was sich jetzt noch geändert hat, man darf mit dem Führerschein der Klasse L auch luftdruckgebremste, auf 40 zugelassene Anhänger fahren (und jetzt kommts) solange man tatsächlich nur 25 km/h fährt!
Dies durfte man die ganze Zeit schon,es ist und war absolut unerheblich auf welche Geschwindigkeit der Hänger welchen man zieht zugelassen ist,wichtig war die Höchstgeschwindigkeit des Zugfahrzeuges nicht mehr und nicht weniger!
Soll das heißen, dass ich mit einem Schlepper (ohne Druckluftanlage) einen Hänger, der nur mit Druckluftbremse ausgestattet ist, ziehen darf, wenn ich nicht schneller als 25 fahre??

Oder heißt das, dass man mit dem L-Führerschein Schlepper mit Druckluft und Anhänger fahren darf, wenn 25 km/h nicht überschritten wird?

__________

Nothing runs like an IHC!
 
523erIHC:

schorsch320:

Was sich jetzt noch geändert hat, man darf mit dem Führerschein der Klasse L auch luftdruckgebremste, auf 40 zugelassene Anhänger fahren (und jetzt kommts) solange man tatsächlich nur 25 km/h fährt!
Dies durfte man die ganze Zeit schon,es ist und war absolut unerheblich auf welche Geschwindigkeit der Hänger welchen man zieht zugelassen ist,wichtig war die Höchstgeschwindigkeit des Zugfahrzeuges nicht mehr und nicht weniger!
Gibt es irgendwo eine öffentliche Quelle die bekannt gibt das dies mit der Klasse L nun so wasserdicht ist wie du behauptest?

Hallo,

mit L Führerschein durftest du die ganze Zeit über nur zulassungsfeie (25 km/h) Anhänger oder zugelassene Anhänger welche aber auf 25 km/h zugelassen waren fahren. Alles andere fällt unter T!  Die Regelung, dass du auch einen auf 40 zugelassenen Hänger fahren darfst, wenn auch nur mit 25, ist neu.

@Der946er: Momentan liegt der T-Führerschein bei 500-1500€, je nach Fahrschule, Praxisstundenanzahl ect. Ich bezahle für meinen T-Schein inkl. der Nutzung des Fahrschulschleppers 500€. Letztendlich komme ich bei T alleine sogar nur auf 350€ da ich mir die komplette Theorie einmal spare (B+T gleichzeitig). Was ich in dem vorherigen Beitrag sagen wollte: T WIRD IN ZUKUNFT deutlich teurer werden, da zusammen mit der Ausweitung auf Autobahn auch Pflichtstunden (bisher gibts ja nur so viele Praxiseinheiten wie der Fahrlehrer für nötig hällt) mit samt Autobahnfahrten. Dadurch kannst du in der Regel den eigenen Schlepper nichtmehr nutzen und musst den LKW der Fahrschule nutzen. Das macht den T dann teuer.

@523er: Wenn du es amtlich haben willst, ruf bei der Führerscheinstelle an.

@Bauer 93: Einen druckluftgebremsten Anhänger darfst du nie an einem Schlepper ohne DruLu fahren! Egal welchen FS du hast! Die Regelung bezieht sich nur auf Schlepper mit Druckluftanlage, ist ja auch irgendwo logisch!

mfg Georg
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Ein bisschen Spaß muss sein, auch wenn der Spaß nur 20 fährt!
 
"Hallo,

mit L Führerschein durftest du die ganze Zeit über nur zulassungsfeie (25 km/h) Anhänger oder zugelassene Anhänger welche aber auf 25 km/h zugelassen waren fahren. Alles andere fällt unter T!  Die Regelung, dass du auch einen auf 40 zugelassenen Hänger fahren darfst, wenn auch nur mit 25, ist neu".

Dies ist völliger Quatsch,lies dir doch mal §6 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) durch dort steht geschrieben

Klasse L: Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern

Also völlig Latte ob zugelassen oder nicht,wichtig war und ist nur den Fuß bei den erreichten 25 km/h vom Gas zu nehmen wenn der Schlepper mehr packen könnte!

"

Dadurch kannst du in der Regel den eigenen Schlepper nichtmehr nutzen und musst den LKW der Fahrschule nutzen."

Klasse T Ausbildung auf dem LKW? Ja ne iss klar!!

"Einen druckluftgebremsten Anhänger darfst du nie an einem Schlepper ohne DruLu fahren! Egal welchen FS du hast! Die Regelung bezieht sich nur auf Schlepper mit Druckluftanlage, ist ja auch irgendwo logisch!"

Steht wo geschrieben? Noch so eine falsche Halbwahrheit die nicht stimmt. Es kommt dann ua auf das Gewicht des Zugfahrzeuges und das Gewicht des Anhängers an da der Anhänger dann als ungebremst gilt,somit greift dann ein gewisser Faktor
 
Hi

"Dies ist völliger Quatsch,lies dir doch mal §6 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) durch dort steht geschrieben"

Dann erlaube dir mal den Spaß und finde heraus, seit wann dies so dort steht. ;)

 

"Klasse T Ausbildung auf dem LKW? Ja ne iss klar!!"

Allerdings ist das klar! Die Fahrausbildung und die Fahrpraxis sind zwei Paar Schuhe! Du dürftest theoretisch auch die Klasse A1 auf einer 250ccm Maschine erwerben und darfst auch die Klasse T auf einem 50 oder 60 km/h Schlepper erwerben, obwohl du unter 18 ja nur 40 darfst. Es gibt auch Fahrschulen die haben einen Unimog und nutzen den für T und CE.

 

mfg Georg
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Ein bisschen Spaß muss sein, auch wenn der Spaß nur 20 fährt!
 
Junge ich weiß zwar nicht woher du dein gefährliches Falschwissen hast aber verbreites es doch nicht noch in irgendwelchen Foren!! Der Auszug aus dem §6 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) der mir hier vorliegt ist von 2003 und steht heut noch genau so im Internet wenn du danach suchst da hat sich rein garnichts geändert!

Ebenso hat die Ausbildung und die Prüfung auf dem für die Prüfungsklasse erforderlichen Fahrzeug zu erfolgen sonst kann man deiner absolut falschen Aussage nach auch auf dem Mofa die Prüfung fürs Auto ablegen!

Das manche Fahrschulen den Mog für T bzw CE nutzen ist korrekt,allerdings läuft er für den T max 60 und für den C bzw CE mehr als 60! In der Klasse T steht ja auch geschrieben Land Bau und selbstfahren Arbeitsmaschinen,dies ist ein LKW in erster Linie schon mal garnicht
 
"Ebenso hat die Ausbildung und die Prüfung auf dem für die Prüfungsklasse erforderlichen Fahrzeug zu erfolgen sonst kann man deiner absolut falschen Aussage nach auch auf dem Mofa die Prüfung fürs Auto ablegen!

Das manche Fahrschulen den Mog für T bzw CE nutzen ist korrekt,allerdings läuft er für den T max 60 und für den C bzw CE mehr als 60! In der Klasse T steht ja auch geschrieben Land Bau und selbstfahren Arbeitsmaschinen,dies ist ein LKW in erster Linie schon mal garnicht"

 

Mit Mofa geht natürlich kein B, da Mofa dem Führerschein B untergeordnet ist.

Wie soll der Unimog bitte die Vmax 60 und 80 gleichzeitig haben? Eine Drosselung die du auf Knopfdruck zu- und abschalten kannst? Das ist zulassungstechnisch garnicht möglich.

Die Ausweitung der Klasse T soll ja vorgenommen werden um auch Fahrzeuge wie sowas hier fahren zu dürfen:

http://www.youtube.com/watch?v=N0WnvhDTzS0

Oder sowas:

http://www.youtube.com/watch?v=wPtxa4Vggnk&feature=related

http://www.youtube.com/watch?v=hRyo3qy4Rok&feature=related

Daher wird mit dem LKW ausgebildet.

Eine selbstfahrende Arbeitsmaschine ist auch ein Schlepper nicht und der Unimog schonmal gleich garnicht, daher in der Form auch falsch.

Das mit den Hängern stimmt so wie du sagst, das hatte ich gerade mit T verwechselt. Allerdings darfst du einen druckluftgebremsten Anhänger in keinem Fall mit einem Schlepper ohne Druckluftbremsanlage fahren! Jeder Anhänger über 750kg muss gebremst sein, und wenn deine Bremsanlage nicht betrieben werden kann ist diese Vorraussetzung nicht erfüllt, habe heute erst den Fahrlehrer gefragt.

PS: eventuell soll ja auch eine weitere Führerscheinklasse für o. g. Fahrzeuge eingeführt werden, damit den normale T-Kandidat nicht den umständlichen Schein mit Autobahn usw. machen muss obwohl er ihn garnicht bräuchte, aber wie gesagt, in der Richtung weis man noch nichts sicheres.

mfg Georg
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Ein bisschen Spaß muss sein, auch wenn der Spaß nur 20 fährt!
 
"Wie soll der Unimog bitte die Vmax 60 und 80 gleichzeitig haben? Eine Drosselung die du auf Knopfdruck zu- und abschalten kannst? Das ist zulassungstechnisch garnicht möglich."

Selbstverständich reden wir von 2 Mogs und nicht von einem wobei es bei den modernen sicherlich möglich wäre bei Knopfdruck zu drosseln dies wäre aber nicht zuässig!

Die beiden Fahrzeuge der letzten beiden Videos sind ganz klar ein Fall für die Klasse C und werden niemals mit der Klasse T zu fahren sein !

"Eine selbstfahrende Arbeitsmaschine ist auch ein Schlepper nicht und der Unimog schonmal gleich garnicht, daher in der Form auch falsch."

Schrieb ich ja auch nirgendwo!Richtig lesen und verstehen!

"Allerdings darfst du einen druckluftgebremsten Anhänger in keinem Fall mit einem Schlepper ohne Druckluftbremsanlage fahren! Jeder Anhänger über 750kg muss gebremst sein, und wenn deine Bremsanlage nicht betrieben werden kann ist diese Vorraussetzung nicht erfüllt, habe heute erst den Fahrlehrer gefragt."

Da du offenbar lernresistent bist kannst du mir ja sicher auf den entsprechenden § verweisen wo ich dies nachlesen kann!
 
Hi,

§41 Staßenverkehrszulassungsordnung (StvZo)

mfg Georg
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Ein bisschen Spaß muss sein, auch wenn der Spaß nur 20 fährt!
 
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