das habe ich doch auch gesagt (zumindest gemeint).
Man muss nicht jede Reifengröße die man aufs Fahrzeug montiert auch eintragen lassen.
Man muss nur einen ofiziellen Zettel (ABE, Beiblatt oder wie auch immer) haben, auf dem steht, dass man diese Reifen auch aufs Fahrzeug machen darf.
Oder verstehe ich das falsch?
Bei meinem letzten Auto war das nämlich genau so.
Da hat kein TÜV und auch kein Schutzmann jemals was auszusetzten gehabt.
Viele Grüße
Benni
tricotrac:
Benni433:
Hallo,
ich glaube nicht, dass die Betriebserlaubnis erlischt, wenn man eine andere Reifengröße aufzieht.
Beim Auto hat man damit ja auch keine Probleme, wenn man eine andere Reifengröße aufzieht, als im Fahrzeugschein steht.
Man muss doch dann nur die ABE für die anderen Reifen mitführen.
Oder gibt es da seit kurzem eine andere Regelung?
Viele Grüße
Benni
Hat man dir schon mal ein Fahrzeug stillgelegt wegen erheblicher Mängel ?
Es gibt Beiblätter der Schlepperhersteller für die zulässigen Reifenkombinationen. Diese Beiblätter sind ständig auf dem Schlepper mitzuführen. In der Regel ist heute nur noch eine Reifengröße im Zulassungschein Teil 1( früher Fahrzeugpapiere) eingetragen.
Das gleiche gilt auch für eine abweichende PKW Bereifung !
Und die Anmerkung mit dem erloschenen Versicherungsschutz solltest du verdammt ernst nehmen. Im Falle eines Unfalls mit Personenschaden möchte ich nicht in deiner Haut stecken !
Auch du kannst dir Gesetze und Verordnungen nicht so hinbiegen wie es gerade in deinen Krempel passt !
Mit sehr nachdenklichen Grüssen
Zackie