Reifenfreigabe 18,4 r34 744 AS

Beim Trecker hat man in seltesten Fällen eine ABE für die Reifen/Räder

Wenn die Bereifung nicht in der ABE des Schleppers, erlischt die Betriebserlaubnis und damit auch der Versicherungsschutz
 
Benni433:

Hallo,

ich glaube nicht, dass die Betriebserlaubnis erlischt, wenn man eine andere Reifengröße aufzieht.

Beim Auto hat man damit ja auch keine Probleme, wenn man eine andere Reifengröße aufzieht, als im Fahrzeugschein steht.

Man muss doch dann nur die ABE für die anderen Reifen mitführen.

Oder gibt es da seit kurzem eine andere Regelung?

Viele Grüße

Benni 
Hat man dir schon mal ein Fahrzeug stillgelegt wegen erheblicher Mängel ?
Es gibt Beiblätter der Schlepperhersteller für die zulässigen Reifenkombinationen. Diese Beiblätter sind ständig auf dem Schlepper mitzuführen. In der Regel ist heute nur noch eine Reifengröße im Zulassungschein Teil 1( früher Fahrzeugpapiere) eingetragen.
Das gleiche gilt auch für eine abweichende PKW Bereifung !
Und die Anmerkung mit dem erloschenen Versicherungsschutz solltest du verdammt ernst nehmen. Im Falle eines Unfalls mit Personenschaden möchte ich nicht in deiner Haut stecken !
Auch du kannst dir Gesetze und Verordnungen nicht so hinbiegen wie es gerade in deinen Krempel passt !
Mit sehr nachdenklichen Grüssen
 
Kann auch mal jemand mit nem Vorschlag kommen was zu machen ist? Hier schreibt jeder immer nur was ist wenn was passiert. Hilft irgendwie nicht weiter
 
das habe ich doch auch gesagt (zumindest gemeint).

Man muss nicht jede Reifengröße die man aufs Fahrzeug montiert auch eintragen lassen.

Man muss nur einen ofiziellen Zettel (ABE, Beiblatt oder wie auch immer) haben, auf dem steht, dass man diese Reifen auch aufs Fahrzeug machen darf.

Oder verstehe ich das falsch?

Bei meinem letzten Auto war das nämlich genau so.

Da hat kein TÜV und auch kein Schutzmann jemals was auszusetzten gehabt.

Viele Grüße

Benni

tricotrac:

Benni433:

Hallo,

ich glaube nicht, dass die Betriebserlaubnis erlischt, wenn man eine andere Reifengröße aufzieht.

Beim Auto hat man damit ja auch keine Probleme, wenn man eine andere Reifengröße aufzieht, als im Fahrzeugschein steht.

Man muss doch dann nur die ABE für die anderen Reifen mitführen.

Oder gibt es da seit kurzem eine andere Regelung?

Viele Grüße

Benni 

Hat man dir schon mal ein Fahrzeug stillgelegt wegen erheblicher Mängel ?

Es gibt Beiblätter der Schlepperhersteller für die zulässigen Reifenkombinationen. Diese Beiblätter sind ständig auf dem Schlepper mitzuführen. In der Regel ist heute nur noch eine Reifengröße im Zulassungschein Teil 1( früher Fahrzeugpapiere) eingetragen.

Das gleiche gilt auch für eine abweichende PKW Bereifung !

Und die Anmerkung mit dem erloschenen Versicherungsschutz solltest du verdammt ernst nehmen. Im Falle eines Unfalls mit Personenschaden möchte ich nicht in deiner Haut stecken !

Auch du kannst dir Gesetze und Verordnungen nicht so hinbiegen wie es gerade in deinen Krempel passt !

Mit sehr nachdenklichen Grüssen

Zackie
 
Wüsste nicht das es sowas bei Schleppern gibt. Ich hab rechts vorne an der Kabine ein kleines Schild wo auch verschiedene Reifenkombinationen eingetragen sind. Die gewünschte leider nicht. Beim 856xl habe ich diese Kombi aber schon gesehen. 

Hat evtl. jemand diese Reifenkombi auf seinem 844xl mit 32 km/h? 
 
IHC-Rob:

Hallo

ich kram das Thema mal wieder raus da es langsam aktueller wird. Würde man die Kombi 18.4 34 und 13.6 24 statt den 12.4 24 und 16.9 38 auch eingetragen bekommen? Auf dem Typenschild auf der Kabine sind die ja nicht mit aufgeführt. 

Gruß
Aus technischer Seite mus unter anderem die Voreilung passen.

z.B. aus Conti-Katalog

16.9R38 = 420/85R38 = 5092mm

18.4R34 = 460/85R34 = 4975mm

5092/4975 = i = 1,023

12.4R24 = 320/85R24 = 3488mm daraus folgt 3488mm/i = 3488mm/1,023 = 3408mm

13.6R24 = 340/85R24 = 3527 mm

3527/3408 = i = 1,035

Ohne Freigabe von IHC würde ich das nicht machen
 
Das technische hatten wir auf der ersten Seite ja schon. ob das passt was du gerechnet hast weis ich nicht. Dafür gibt es ja hier im Forum Leute die sich damit auskennen. 

Das rechtliche wäre aber auch interessant 
 
Rechtlich müssen alle Reifengrößen eingetragen werden, die nicht in Schein/ABE stehen.

Da du vorne größer wirst und hinten kleiner wird die Kombi ohne Änderung der Voreilung nicht passen. Es sei den IHC gibt dir eine Freigabe.

Was gehen würde wäre z.B. hinten Conti 18.4R34 und vorne Michelin 360/70R24 (3418mm).

Laut Gesetz sind 16.9R38 und 420/85R38 zwei verschiedene Reifengrößen.

Das heißt Du müßtes 420/85R38 eintragen, wenn Sie nicht in den Papieren stehen.
 
Hallo,

hinten wird er nicht kleiner.

Bitte genau lesen. Er will von 16.9R34 auf 18.4R34 wechseln.   

Falls dir hier keiner helfen will oder kann dann schreibe ans Museum in Sinnstetten und hol dir dort die Freigabe.

Gruß Uli 
 
Ok, dann:

16.9R34 = 420/85R24 = 4741mm

18.4R34 = 460/85R34 = 4975mm

4975/4741 = i = 1,049

12.4R24 = 320/85R24 = 3488mm daraus folgt 3488mm/i = 3488mm x 1,049 = 3660mm

oder

4741mm/3488mm = i = 1,359

4975mm/1,359 = 3660mm

das wären dann eher 420/70R24 von Michelin = 3702mm
 
IHC-Rob:

Sorry könntest du die Rechnung erklären? Ich hab mich mit der Materie noch nie beschäftigt 
i = Gesamtübersetzung z.B. der Vorderreifen - Hinterreifen

16.9R34 = haben heute die Bezeichnung 420/85R34. Der Abrollumfang 420/85R34 von Conti beträgt 4741mm

Wenn Du nun, den neuen Abrollumfang, der Hinterräder, durch die Übersetzung teilst, erhälst Du den neuen Vorderreifendurchmesser mit 3660mm

Wenn Du einen Reifen mit größeren Abrollumfang wählst, wird die Voreilung größer.

Wenn der neue Abrollumfang der Vorderräder kleiner ist als 3660mm wird die Voreilung geringer.

Je nachdem wie die, von IHC freigegebenen Toleranzen sind, mußt Du dann den Reifen entsprechend wählen.
 
Moin Moin...

Ich habe das ganze Thema mit dem TÜV letztes Jahr auch durch gezogen. Beide Achse komplett neu bereift. Dann ab zum TÜV, Gutachten erstellen lassen (Datenblätter von Reifen und Felgen vorher besorgt - macht alles einfacher!) und fertig war das Ding. GANZ WICHTIG! Erst wenn die neuen Daten aus dem Gutachten im Fahrzeugschein stehen ist das Kind in trockenen Tüchern!

     sg Holger
 
ähnlich hab ichs auch bei meinem 433- V erlebt. Der sollte statt 250/85R24 bzw. 9.5-24 welche in 12.4R24 bzw. 320/85R24 bekommen. Dafür gibts keine Reifenbeiblätter oder sowas. Auch ist in der ABE nur ein Hinweis auf eine optionale Möglichkeit beim 633V zu finden.

CNH hat mir unter Berücksichtigung dieses Hinweises eine Freigabe erteilt, mit der ich dann erstmal beim Tüv angefragt habe wie man nun damit umgehen mag. Nach Anschaffung der entsprechenden Felgen und Reifen dann zum Tüv- Termin und dort wurde ein Gutachten erstellt (Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis gemäß §21 StVZO (§19(2) StVZO)). Das war ne relativ unkomplizierte Sache und das Gutachten hat 53€ gekostet. Danach auf die Zulassungsstelle für einen neuen Fahrzeugschein und nun steht exakt das drin, was ich auch montiert habe.

Meine Frage beim Tüv, was denn wäre, wenn man keine Freigabe seitens des Herstellers mitbringt. Tja, dann würde man selbst durchrechnen und schaun, was prinzipiell auch machbar wäre. die Gutachtenkosten aufgrund des Aufwandes wären höher, die Geschwindigkeit darf sich nicht merklich erhöhen etc.

Aber mit Freigabe wäre der elegantere Weg. Ich habe auch dafür gesorgt, dass sowohl die Zöllige aus auch die Metrische Größe reinkommen. So steht im Reifenfeld nun 12.4 R24 6PR und im Zusatz "auch genehmigt 320/85R24 119A8".

Ich glaube, mehr kann man nicht tun, da kommt dann jeder Polizist mit klar bei Kontrollen.

Auf den Reifen sind darüber hinaus beide Arten aufgedruckt 12.4 als auch 320.....

Gruß, Matthias
 
946,1046,1246Fan:

IHC-Rob:

Sorry könntest du die Rechnung erklären? Ich hab mich mit der Materie noch nie beschäftigt 
i = Gesamtübersetzung z.B. der Vorderreifen - Hinterreifen

16.9R34 = haben heute die Bezeichnung 420/85R34. Der Abrollumfang 420/85R34 von Conti beträgt 4741mm

Wenn Du nun, den neuen Abrollumfang, der Hinterräder, durch die Übersetzung teilst, erhälst Du den neuen Vorderreifendurchmesser mit 3660mm

Wenn Du einen Reifen mit größeren Abrollumfang wählst, wird die Voreilung größer.

Wenn der neue Abrollumfang der Vorderräder kleiner ist als 3660mm wird die Voreilung geringer.

Je nachdem wie die, von IHC freigegebenen Toleranzen sind, mußt Du dann den Reifen entsprechend wählen.

Kann mir jemand bezüglich der Toleranzen weiterhelfen? Ich meine wenn ich vorne abgefahrene Reifen habe und hinten neue, oder umgekehrt, dann ändert sich das ja auch. Selbst wenn ich nur 2 verschiedene Reifenhersteller nehme kann es sich ändern 
 
Hallo,

habe mittlerweile 18.4 r34  und 360/70 r24 eingetragen. Montiert sind vorne aber 420er reifen.

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Grüße aus dem Saarland
 
Hallo,

habe mittlerweile 18.4 r34  und 360/70 r24 eingetragen. Montiert sind vorne aber 420er reifen.

Und die 420ziger sind auch eingetragen ? Wahrscheinlich nicht, somit bist du ohne Versicherungsschutz unterwegs. Dir möchte ich lieber nicht begegnen,  bist auch noch stolz auf deine Fehlleistung !

Gruß Zackie
 
Hallo,

Ich habe vor ein paar Jahren mal Reifen auf den 833 eintragen lassen.

Ein freundlicher und fähiger IHC-Händler aus dem süddeutschen Raum war so freundlich mir ein passendes Reifenbeiblatt gegen eine kleine Unkostenpauschale bei Case zu besorgen.

Ortsansässigen Case Händlern war das anscheinend zu lästig...

IHc 744 was ist das für ein Frontlader auf dem 744, ich würde mich über ein paar Details von der Parallelführung freuen.

MfG
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tricotrac:

Hallo,

habe mittlerweile 18.4 r34  und 360/70 r24 eingetragen. Montiert sind vorne aber 420er reifen.

Und die 420ziger sind auch eingetragen ? Wahrscheinlich nicht, somit bist du ohne Versicherungsschutz unterwegs. Dir möchte ich lieber nicht begegnen,  bist auch noch stolz auf deine Fehlleistung !

Gruß Zackie
Bist du eigentlich nur zum Stenkern hier im Forum unterwegs? 
 
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