Schwarze Schilder

Kalle326

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23 März 2009
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Juchu, mich haben’se gestern angehalten. Habe nen D326 mit schwarzen Kennzeichen. Der Anhänger hat keine Zulassung nur das obligatorische Kennzeichen vom Trecker. Also ein nicht zugelassenes und nicht versichertes Fahrzeug in den Straßenverkehr gebracht. Mal abwarten was von der Staatsanwaltschaft kommt. Ich werde berichten. Bis dahin so long und laßt die nicht zugelassenen Fahrzeuge (Anhänger) bei schwarzen Nummernschildern in der Scheune/Garage.

Gruß
Kalle
 
Jo, alter! Da bin ich auch mal sowas von gespannt! Hab mal bei unserer Zulassungsstelle angerufen wegen Schwarzem Folge kennzeichen. " Nö, sowas gibt´s im Landkreis Rotenburg/Wümme nicht !"
Schweinepriester sind das!
Erwarte deinen Bericht!
Bis dahin
nils mccormick
 
Das Thema ist so alt wie Fred Feuerstein, wer den noch kennt!

Seht und lest doch einfach mal nach unter:

Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV -> Abschnitt 2 Zulassungsverfahren
-> § 9 Besondere Kennzeichen

Bei Fahrzeugen, deren Halter von der Kraftfahrzeugsteuer befreit ist, ist abweichend von § 10 Abs. 1 ein Kennzeichen mit grüner Beschriftung auf weißem Grund zuzuteilen (grünes Kennzeichen); ausgenommen hiervon sind:
.....
Ein grünes Kennzeichen ist auch für Anhänger zuzuteilen, wenn dies für Zwecke der Sonderregelung für Kraftfahrzeuganhänger gemäß § 10 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes beantragt wird. Das grüne Kennzeichen besteht aus einem Unterscheidungszeichen und einer Erkennungsnummer jeweils nach § 8 Abs. 1. Die Zuteilung ist in der Zulassungsbescheinigung Teil I zu vermerken.

Wer einen gemeldeten land- bzw. forstwirtschaftlichen Betrieb hat, der kennt auch die Thematik mit dem Finazamt und die dort gewünschten Nachweise, der bekommt die Kfz-Steuerbefreiung und damit auch die begehrten grünen Kennzeichen.

Alles weiter mit den Anhängern etc. ist dann nur noch ein Automatismus siehe oben.

Viel Erfolg

Gruß Klaus
 
Die landwirtschaftlichen Anhänger, sind nur solange zulassungsfrei, solange sie für landwirtschaftliche Arbeiten genutzt werden und auf einen Landwirtschaftlichen Betrieb laufen.

Das Volgekennzeichen muss von einen Schlepper stammen, der auf diesen Hof läuft.

Ob der Schlepper nun ein grünes oder schwarzes Kennzeichen hat spielt dabei keine Rolle.

Das heißt, das der Landwirt mit den Anhänger nur Möbel transportieren darf, wenn er sie für sein (z.B. ein neues Bett für die Kuh zum Schlafen)Viehzeug benötigt.
sobald er das Bett aber für seinen Nachbarn transportiert, sind für den Anhänger Steuern fällig.
 
das beste wird wohl sein man meldet alles auf schwarz an,zahlt schön steuern,versicherrung und alle 2 jahre tüv und man hat seine ruhe.ach ja,die passende fahrerlaubnis sollte man auch besitzen.alles ist gut und keiner macht streß,oder doch???irgentwas finden die sherrifs doch immer,wenn sie unbedingt was suchen .....
 
Hallo,

bei dem ganzen Schindluder welches mit den grünen Nummern getrieben wird wundert es mich daß da nicht dauernd kontrolliert wird. Ein Bekannter von mir fuhr ca. 300km weit mit seinem Söhnchen, grüner Nummer, Försterkarre zum Übernachten, um Bekannte zu besuchen. Wurde nirgends angehalten. Dann kam sogar noch ein halbseitiger Bericht mit Foto in der Zeitung. Hat echt Schwein gehabt, war Steuerhinterziehung, Kennzeichenmißbrauch und Versicherungsbetrug. Nicht dran zu denken wenn auch noch was passiert wäre.
Tschüß,

Bernd
 
also ich würde ihn mit grüner nummertafel laufen lassen zahlt mann weniger steuern usw

will aber mal sehn ws rauskommt
 
Bin da auch mal richtig gespannt, wenn das alles wirklich so ist werde ich auch schauen müssen wie ich das mache. Oder es einfach drauf ankommen lassen.

EDIT: Also ich habe mich jetzt mal ans Telefon gehängt und bei meinem Landratsamt nachgefragt, die waren mit der Frage überfordert dann wurde ich ans Finanzamt verwiesen und da kam folgendes heraus.

--> Hat man einen Landwirtschaftlichen Betrieb und einen Traktor mit grünen Nummern darf der Anhänger mit der Nummernschild des Traktors mitlaufen. Ist ja jedem bekannt. Aber auch nur an dem Traktor dessen Folgekennzeichen der Anhänger hat. Fährt der Trecker schneller wie 25 kmh braucht man für den Anhänger TÜV.

--> Hat man Schwarze Nummern und will einen Anhänger mitführen muss der Anhänger TÜV haben und muss ganz normal angemeldet werden. Da gibt es auch keinen weg drum herum. Hat man ein Schwarzes Kennzeichen und leiht sich einen Anhänger mit grünen Kennzeichen ist das auch rechtswidrig solange der geliehene Anhänger das Folgekennzeichen eines anderen Traktors hat und keinen TÜV hat. Ist der Anhänger angemeldet ist es wieder rechtens.

-->Eine Sonderregelung gibt es und die dürfte für alle Interessant sein die Holz machen und deswegen einen Trecker und schwarze Nummern haben.
Man kann die grünen Nummern auch ohne Landwirtschaftlichen Betrieb bekommen wenn man z.B. Bei einem Befreundeten Landwirt in dessen Auftrag Holz macht (muss sein Wald sein). Man wurde sozusagen beauftragt, die Beauftragung muss vorgelegt werden dann kann man seinen Traktor auf grüne Nummern anmelden und es wäre auch mit dem Anhänger und dem Folgekennzeichen kein Problem.

So das hat mich heute sage und schreib 1 Stunde gekostet bis man bei den Ämtern durchkommt /styles/default/xenforo/smilies/fr/smiley4.gif Hoffe das ich einigen helfen konnte, also mir hat´s geholfen und ich weis jetzt woran ich bin! sollte jemand noch was wissen wollen kann er mich ja mal anschreiben.

Gruß Alex
 
Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass man mit grüner Nummer NUR LuF-Aufgaben durchführen darf.
Man DARF durchaus auch dem Nachbarn beim Umzug helfen, man muss nur "steuer-ehrlich" dabei bleiben, und ein wenig voraus planen.
Rechtzeitig vor dem Umzugstermin schreibt man sein für die Kfz-Steuer zuständiges Finanzamt an, teilt sein Ansinnen mit und erklärt sich bereit, die Kfz-Steuer für einen Monat (das ist leider die "Mindest-Laufzeit") zu bezahlen.

Gleiches hätte der Mensch, der samt Försterkarre hinten dran mit seinem Sohn auf Urlaubsreise ging, auch besser machen soll. Für irgendwas um 15-30 Euro (je nach Schleppergröße) ist man dann völlig legal.

Meiner Versicherung ist es völlig gleichgültig, welche Farbe die Schrift auf meinem Kennzeichen hat und was ich mit meinem Schlepper so anstelle (solange ich nicht alkoholisiert oder sonstwie fahrlässig damit umgehe...).
Und ich bin sehr preiswert bei der Fahrlehrer-Versicherung versichert, obwohl ich nie Fahrlehrer war.
Natürlich bekomme ich bei denen NICHT deren Fahrlehrer-Tarif, aber der Tarif für "Normalos" ist auch schon sehr gut, der Service auch!

Ich glaube kaum, dass jemand so spitzfindig sein wird, bei einer einmaligen "schwarzen" Verwendung eines ansonsten für LuF genutzten Anhängers eine Zulassung samt TÜV zu verlangen. Denn der Hänger bleibt ja im Prinzip ein LuF-Anhänger und wird sehr überwiegend dafür genutzt.

Ob und wie man eine grüne Nummer bekommt, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Durch solche Steuerbefreiungen will die jeweilige Landesregierung ja irgendwas fördern, in jedem Fall Landwirte.
Bei uns in Rheinland-Pfalz steht die Grüne Nummer aber auch Hobby-Tierhaltern zu, WENN sie Einnahmen haben (was nix mit Gewinn machen zu tun haben muss).
Wir halten 4 Pferd, 3 Mulis und 2 Esel auf ezwa 6,5 ha, eigentlich nur zu unserem Vergnügen. Nun ist aber ein Pferd von einem Mädel aus dem nachbarort bei uns eingestellt, die zahlt da auch was für. Wir machen das vor allem, damit wir auch mal in Urlaub fahren können und dann jemandfen haben, der auch nach unseren Tieren schaut.
Durch DIESE Einnahmen hat mein IHC ‘ne Grüne Nummer.
Der durch die Steuerbefreiung beabsichtigte "Förder-Effekt" besteht darin, dass wir mit unseren Tieren die Landschaft offen halten. In der Eifel ist nämlich die Landwirtschaft inzwischen os unrentabel, dass immer mehr Grünflächen von "Hobby-Tieren" beweidet werden müssen, sonst verbuschen sie. DAS wäre eine ökologische Katastrophe, der Staat müsste eingreifen und mit Steuergeldern die Flächen regelmäßig mulchen lassen.
Das erspart er sich auf meinen 6,5 ha, dafür darf ich steuerfrei Traktor fahren.

Wenn man gründlich nachdenkt und ein wenig kreativ ist, kommt man schon zu einer Grünen Nummer, für die es oft eine vernünftige Rechtfertigung gibt.
Trägt nicht jeder, der Holz macht oder dabei hilft durch CO2-Einsparung dazu bei, dass der Klimawandel gebremst wird?
 
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Abschnitt 1

Allgemeine Regelungen

§ 3 Notwendigkeit einer Zulassung

(1) Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Die Zulassung wird auf Antrag erteilt, wenn das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist und eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht. Die Zulassung erfolgt durch Zuteilung eines Kennzeichens und Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung.

(2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind

folgende Kraftfahrzeugarten:

selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler,

einachsige Zugmaschinen, wenn sie nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet werden,

Leichtkrafträder,

zwei- oder dreirädrige Kleinkrafträder,

motorisierte Krankenfahrstühle,

vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge,

Elektronische Mobilitätshilfe

folgende Arten von Anhängern:

Anhänger in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben, wenn die Anhänger nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet und mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h hinter Zugmaschinen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mitgeführt werden,

Wohnwagen und Packwagen im Schaustellergewerbe, die von Zugmaschinen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt werden,

fahrbare Baubuden, die von Kraftfahrzeugen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt werden,

Arbeitsmaschinen,

Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten oder Tieren für Sportzwecke, wenn die Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen verwendet werden,

einachsige Anhänger hinter Krafträdern, Kleinkrafträdern und motorisierten Krankenfahrstühlen,

Anhänger für Feuerlöschzwecke,

land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte,

hinter land- oder forstwirtschaftlichen einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen mitgeführte Sitzkarren.

Anhänger im Sinne des Satzes 1 Nr. 2 Buchstabe a bis c sind nur dann von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommen, wenn sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind.

(3) Auf Antrag können die nach Absatz 2 von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommenen Fahrzeuge zugelassen werden.

(4) Der Halter darf die Inbetriebnahme eines nach Absatz 1 zulassungspflichtigen Fahrzeugs nicht anordnen oder zulassen, wenn das Fahrzeug nicht zugelassen ist.

Wer lesen kann ist klar im Vorteil/styles/default/xenforo/smilies/fr/smiley4.gif
 
Ist das alles kompliziert...

Also ich habs so gemacht, wie es hier schon beschrieben wurde:
Ich habe eine Vollmacht meines Onkels vorgelegt (mit Unterschrift und so weiter), dass ich MEINEN Schlepper auf SEINE Landwirtschaft bzw seinen Wald anmelden darf, also hat er eine grüne Nummer. Ich darf somit nur in seinem Auftrag mit der grünen Nummer arbeiten, so ist mein aktuelles Wissen.
Ich denke, dass dies die richtige Entscheidung war...
 
Bei uns ist die Zulassungsstelle sehr zurückhaltend mit der Ausgabe von Wiederholungskennzeichen.
Ich habe sie erst bekommen, nach dem ich die halbe StVZO und Zulassungsverordung, zietiert und ein Gespräch mit dem Leiter hatte.
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Die Hobby- und Nebenerwerbslandwirte haben alle ein Schreiben bekommen, das Sie ihre Schlepper auf schwarze Nummer ummelden müssen.
Teilweise mussten Sie auch Steuern Nachzahlen.
 
Ja glaubst Du denn, mir hatte mein zuständiges Finanzamt die Grüne Nummer hinterher getragen?
Da hieß es auch erst "Ist doch Ihr Hobby, Ihre Tiere, wie kommen Sie denn da auf die Idee, dafür gäbe es Steuerbefreiung?"
Erst eine Nachfrage bei der zuständigen Oberfinanzdirektion brachte Klarheit!

Wieso soll bei Euch ein Nebenerwerbslandwirt auf schwarze Nummer anmelden??? Landwirtschaft im Nebenerwerb ist doch auch förderunsgwürdig.
Nebenerwerbslandwirte sind sogar privilegiert, Bauanträge im Außenbereich stellen zu dürfen, wenn ein wesentlicher Teil (und das MUSS nicht der ÜBERWIEGENDE sein) ihres Einkommens mit der Landwirtschaft erwirtschaftet wird.

Wie ist es denn mit sogenannter "nachgezogener Privilegierung", wenn also ein Landwirt Ferien auf dem Bauernhof anbietet, um seinen Hof halten zu können?
Wenn er nit mit seinem Anhänger mit Folgekennzeichen Möbel oder Lebensmittel für seine Ferienwohnungen transportiert, ist das dann LuF oder nicht?

Das Leben an und für sich ist nun kompliziert, ob nun IHC-Technik oder Behörden-Dschungel.
So wird uns auch nicht langweilig!
 
Hallo Nordschleifen-IHC,

ich komme auch aus RLP und habe deswegen beim zuständigen FA angerufen.
War die ganze Zeit hin- und hergerissen wg. grüner oder schwarzer Nummer.
Bei meinem FA gibt es z.B. keine "Besteuerung auf Zeit (1 Monat oder so)".
Landwirtschaft wird aber ab 1 ha bewirtschaftete Fläche akzeptiert - und entsprechene Steuer befreit). Und es ist egal ob Tiere da sind oder nicht. Ich muss jetzt nur noch warten bis die BG mir die LW bestätigt.
Aber der gute Mann hat mir auch folgendes zur Nutzung ohne LoF gesagt (trotz grüner Nummer):
Wenn man erwischt wird, muss man ggf. ein Jahr Steuer nachzahlen (auch für den Hänger). Wichtig ist die Versicherung! Wenn es kracht muss man halt abgesichert sein. Also ich würde (habe ich auch) nur eine Versicherung abschlißen, die beides abdeckt. Denen ist es egal, ob Steuerbefreit oder nicht.

Gruß Sascha

Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten!
 
In Hamburg sind die Steuermenschen ganz besonders garstig zu mir.
Mein Pech ist, dass ich in HH gemeldet bin, der Trecker aber im Kreis Storman steht. Nun an sich kein Problem, aber nun soll ich nachweisen, dass ich rd. 500 EUR/a irgendeiner landwirtschaftlichen Ausgleichszahlung leiste, das Problem dabei ist, dass diese an den Kreis Stormarn zu entrichten sei, was wiederrum die Hamburger nur mit schriftlicher Bestätigung des Keises Stormarn anerkennen, die wollen für die Bestätigung Gebühren.ennen. Dann soll ich ca.5 ha nachweisen, inkl. Pacht und Pflegebescheinigung des Grundbesitzers und da die 4,3 ha Weide ich ich besitze im Nachschutzgebiet des Bezirkes Ahrensburg liegen, muss ich nachweisen, dass die Weidepflege mit Maschinen im Naturschutgebiet erlaubt ist.....

Dann dachte ich, dass ich zusätzlich Winterdienste mache, dann wäre die grüne Nummer kein Thema, aber die in Frage kommende Gemeinde will mir den Auftrag nicht geben, nicht einmal als ich es für Lau anbot - Dienste seien bereits vergeben, war die lapidare Antwort
ZUr Info: Der Fussweg an unserer Landstr. ist im letzten Winter nicht ein einziges Mal geräumt worden - super Bürokratie in old Germanien

Das herauszufinden, hat mich ca. 14 Tage und gefühlte 1000 Telefonate und hunderte Emails gekostet.
Der 432 soll mich 160 EUR Steuern kosten, der Anhänger irgendwas mit 50 EUR - vom Geld her ein Witz, aber das nervige ist, dass ich mit dem Anhänger nun dauernd zum Tüv muss, was bei einem 30 Jahre alte Anhänger teuer werden kann

Und der ganze Stress nur, weil ich ca. 500m !!!!! über die Landstrasse fahren muss, um auf den Acker zu kommen - ich könnt würgen. Ganz zuschweigen, dass ich Kanisterbetankung machen muss.

Wenn meine Frau nicht so ortsgebunden wäre, würdich auswandern - ist doch war, so ein Dummstress
 
Hallo Sascha,

Dein Finanzamt ist nicht netter zu Dir als meines.
Die Auskünfte sind gelinde gesagt unzutreffend.....

1. Wenn Du mindestens 1 ha "bewirtschaftest", heißt das im Prinzip nur, dass Du für dessen Pflege einen Schlepper brauchst, unterhalb dieser Grenze könntest Du es ja auch mit dem Rasenmäher....
Ist schon klar, dass man auch als Hobbytierhalter mit Einnahmen nur dann eine Grüne Nummer für seinen Schlepper kriegt, wenn die Gegebenheiten der Tierhaltung überhaupt einen Schlepper erfordern.
Drei Schafe im Vorgarten reichen da nicht.... aber 15 Schafe auf 0,95 ha mit Heubeifütterung, welches man regelmäßig heran schaffen muss, aber im Zweifel schon!!

2. Die Mitgliedschaft in der LBG impliziert kein Anrecht auf eine Grüne Nummer.
Auch kleine Pferdehalter sind Zwangsmitglied in der LBG, wenn sie mehr als 0,5 ha Fläche beweiden lassen. Damit haben sie aber noch keine Einnahmen, und somit auch kein Anrecht auf eine Grüne Nummer.
Die LBG "krallt" sich auch jeden, der ausschließlich für den eigenen Keller Kartoffeln anbaut. Reicht nicht für eine Grüne Nummer, keine Einnahmen, Ihr wisst schon.....

Dass ein Finanzamt "ungenaue" Auskünfte gibt, ist zwar ärgerlich, kann man aber nicht ändern.
Frage bei Deiner zuständigen Oberfinanzdirektion (OFD) nach und lass‘ Dir dort erklären, wann Dir eine Grüne Nummer zusteht.
Aber Achtung: Dein Fianzamt wird Dir im Zweifel erklären, dass es der OFD gegenüber nicht weisungsgebunden ist.
Das stimmt zwar, ändert aber nichts an der Tatsache, dass eine OFD den steuerlichen Sachverhalt zumeist genauer schildert.
Und nach diesem Sachverhalt richtet sich das Finanzgericht, wenn Du klagst!

Hammadi, ich kenne mich in Hamburg nicht aus, aber hast Du nicht vielleicht 800 Meter weiter einen netten Landwirt, dem Du schon mal hilfst, und der den Schlepper auf sich anmeldet?
Die Versicherung kann ruhig auf Dich laufen, damit der gute Mann im Schadensfall da keinen Ärger befürchten muss.
Mein erster Schlepper hatte auf diesen Weg auch eine Grüne Nummer, das war, bevor mich die Oberfianzdirektion "erleuchtet" hat.....
 
Hallo Nordschleifen-IHC,

also soviel sei zu meinem Anruf beim FA gesagt:
Ich habe mit dem gesprochen, der für die Steuerbefreiungen zuständig ist. Habe ihm mein Fall geschildert. Hab auch direkt gesagt, dass ich noch zwischen beiden Varianten schwanke. Auch zum Thema Holztransport usw. hat er mir gesagt, was ich dann machen darf und was nicht.
Wieso sollte er mich dann anlügen oder unzutreffende Aussagen machen.
Er hat mir auch erzählt welche Grauzonen es gibt.
Ich denke man muss nicht unbedingt über die OFD gehen, würde ich erst machen wenn es doch abgelehnt werden würde.
Die 1 ha sind Mindestgröße, bei mir kommt noch ein wenig mehr dazu.
Wir sind hier sehr ländlich geprägt und entsprechend wird es auch von den Ämtern gehandhabt.

Das man nicht in der LBG sein muss um eine grüne Nummer zu bekommen ist mir klar, erleichtert die Sache aber ungemein.... Außerdem hat man auch eine gewisse Absicherung, man weiß nie was kommt.

Ich muss sowieso sagen, dass ich sehr gute Erfahrungen gemacht habe, wenn ich bei Fragen einfach die zuständigen Ämter eingeschaltet habe (Privat und beruflich).

Gruß Sascha

Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten!
 
Die Regelungen und Ausführungen zur grünen Nummer sind nicht nur auf Landesebende unterschiedlich sondern werden auch noch, wie ich aus eigener Erfahrung weiß, in den einzelnen Landkreisen völlig unterschiedlich angewendet.

Gruß

Klaus

Don‘t feed the trolls !!!
 
Hallo,

ich nochmal. Mein Bekannter im Kreis Bl bekommt die grüne Nr. zum Holzholen, ich in HDH für den gleichen Zweck nicht, beide sind wir aber in B-W. Deutschland einig Vaterland, oder doch nur Bananenrepublik?
Es gibt aber noch die Möglichkeit mit dem 6km/h-Schild. Kostet mich versicherungsmäßig nichts, schließt die Privathaftpflicht mit ein.
Tschüß,

Bernd
 
Mit 6km/h ist aber immer auf die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bezogen!
So must Du dein Schleppergetriebe sperren lassen damit das gute Teil nicht schneller als 6km/h fährt!

Eine Änderungsabnahme und die anschließende Änderung der Papiere ist natürlich erforderlich damit das ganze auch rechtens wird!

Gruß Klaus
 
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