Schwarze Schilder

Beamte beim Finanzamt sind grundsätzlich dazu da, Steuern einzunehmen.
Im Prinzip ist es auch ihre Aufgabe, den Bürger über Steuerbefreiungen aufzuklären.
Bei der Grünen Nummer ist es aber evt. in den meisten Bundesländern ein wenig kompliziert, Anfragen kommen nicht alle Tage, oder ein bestimmter Beamter beim Finanzamt hat halt seine eigene Meinung.
Nur so ist es zu erklären, wenn in unterschiedlichen Finanzamts-Zuständigkeitsbereichen (die KÖNNEN, müssen aber nicht, deckungsggleich mit Kreisgebieten sein...) auf unterschiedliche Weise Grüne Nummern für Schlepper genehmigt oder abgelehnt werden.

Sascha, Du kannst gar nicht "über die OFD" gehen! Diese erteilt Steuerbürgern bei berechtigtem Interesse Auskunft, ist aber den Finanzämtern gegenüber nicht weisungsbefugt.
In meinem Fall hat mir bei der für mich zuständigen OFD Koblenz ein sehr netter Beamter umfassend Auskunft erteilt, und die war völlig anders als das, was mir eine Weile vorher ein Beamter des ebenfalls für mich (nur bei der Kfz-Steuer!!) zuständigen Finanzamt Neuwied erklärte.
(Neuwied liegt im Westerwald-Kreis, ich wohne aber im Kreis Ahrweiler auf der anderen Rheinseite, und mein "Wohnort-Finanzamt" ist das Finanzamt Bad Neuenahr-Ahrweiler).

Merke: Auch bei netten, freundlichen Beamten ist es oft nicht verkehrt, Ausagen zu kontrollieren, indem man sich bei einer vorgeordneten oder einerganz anderen Behörder/Institution erkundigt, Aussagen quasi überprüft.

Nach meiner Erfahrung geht es vor allem im Bereich Land- und Forstwirtschaft oft noch zu wie im Mittelalter, egal, ob man mit der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft, der Alterkasse, der Landwirtschaftskammer oder den Kreislandwirtschaftsämtern/Kreisveterinärbehörden zu tun hat.
Raubrittertum, Amtsdünkel, Amtsschimmel und Beamten-Selbstherrlichkeit scheinen dort noch weiter verbreitet als anderswo. Vielleicht weil die Landbevölkerung so leidensfähig erscheint?
Ganz besonders hübsch sind Konflikte mit reichen und einflussreichen Jagdpächtern, die fast immer aus der Großstadt kommen!

Ich war vor vielen Jahren mal 5 Jahre Entwicklungshelfer in Afrika.
Das prägt, da lernt man, sich zu wehren. Anders hätte ich zwei Bürgerkriege nicht überlebt.... grins....
 
Hi Nordschleifen IHC,

so wie ich die Sache sehe, hast Du dich von der OFD beraten lassen, weil dein FA keine hinreichenden Auskünfte geben konnte, oder nur solche, die für Deinen Fall eher negativ waren. Stimmt doch so, oder?

Bei mir ist es so, dass ich durch die Aussage des FA gewillt bin "grün" anzumelden. Vorher war die Tendenz eher "schwarz". Also: Hat mich der Beamte so weit informieren können, das mir die Entscheidung leichter gefallen ist - und das sogar noch zu meinem Vorteil. Hab mich auch sehr gut beraten gefühlt. Wieso sollte ich dann noch andere Fragen und die Aussagen überprüfen, wenn ich doch "grünes" Licht (sorry für das Wortspiel) bekomme?

Davon abgesehen ist es auch so, dass auf den Ämtern auch Menschen sitzen. Auch wenn man es manchmal nicht glauben mag. Und wenn man sie fragt, sind sie meist bereit (und auch verpflichtet) Auskunft zu geben. Wenn man dann auch noch den richtigen an der Strippe hat, kann es eigentlich nur gut ausgehen. Und falls die Gesetze einfach keine Spielräume hergeben, habe ich bisher immer die Informationen erhalten, wie ich ganz legal meine Vorhaben umsetzen konnte - natürlich in etwas abgewandelter Form. Die Sachbearbeiter auf den Ämtern fühlen sich wertgeschätzt und das hilft ungemein. Diese Erfahrung hab ich auch beruflich gemacht - hab da auch sehr viel mit Ämtern zu tun.
Natürlich gibt es auch negative Ausnahmen. Aber da gilt es beharrlich zu sein, nicht aufzugeben und dann einen anderen zu Fragen....
Gruß Sascha

Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten!
 
Sascha, da sind wir uns einig!
Im Zweifel ist es immer eine gute Idee, einen anderen zu fragen, wenn man nicht recht weiter kommt.
Und nicht gleich ins Bockshorn jagen lassen, wenn es heißt "Wo kämen wir denn da hin...."
Augenscheinlich hast Du Glück mit Deinem Finanzamt.
 
Hallo Habe den Beitrag gelesen bin aber nicht Schlauer geworden.

Habe meinen 654 mit schwarzen Kenzeichen angemeldet.

Habe mir jetzt einen Kipper Besorgt ohne Fahrzeugbrief.Welches Kenzeichen Bekomt der.

Fragen über Fragen      Mfg Frank
 
Hallo

Hatte auch das Problem vor drei Jahren.

Nach unzähligen Anrufen von der Zulassungsstelle über Tüv, Polizei, Kreisverwaltung und schluss endlich bei eine Stelle in Mainz wurde mir

gesagt das ich alles was ich hinter einen Traktor mit Scharzer Nummer Hänge Tüven, Zulassen, Versteuern und Versichern muss.

Es sei den man hat einen Land / Forstwirtschaftlichen Betrieb und die Fahrzeuge auf Schwarzer nummer laufen um damit andere Arbeiten die Nicht Steuerfrei sind zu erledigen. Dann würde an die Anhänger nur ein Folgekennzeichen kommen, da sie dann über die Ziehenden Fahrzeuge bzw. über die Betriebshaftpflicht versichert sind.

Das heist:

Kein eigenen Betrieb und Traktor hat schwarze nummer muss alles Angemeldet, Versichert und Versteuert werden.

Das gilt auch für umgebaute Bauwagen usw.

Eigenen Betrieb und Traktor hat Schwarze nummer reicht Folgekennzeichen.

Ich hoffe das ich alles richtig wiedergegeben hab bin ja kein Anwalt

Aber trotzdem alle Angaben ohne Gewähr.

Darauf hin hab ich dann meinen Anhänger Bj 1958 zum Tüv gefahren und eine Vollabnahme machen lassen.

War gar nicht so einfach das Teil Tüv fertig zu bekommen. Und die Steuer ist auch nicht schlecht (3,5To )

Ich wurde am 1. Mai diesen Jahres mit dem Anhänger von der Polizei angehalten, Der Polizist sagte mir dann das sie in letzter Zeit Verstärkten Kontrolle auf Traktoren mit Schwarzem Kennzeichen und Anhänger machen da fast niemand die Anhänger zugelassen hätte.

Auf meine Frage hin was man für eine Strafe bekommen würde sagte er das man mit allem so um die 750€ Rechen muss ( Vergehen bei der STVO und Steuer nachzahlung ) Wobei die Steuer wohl den größten Anteil hätte.

Gruß

Thorsten
 
Hallo ihr da draußen

Das Heist ,ich kann mein alten Hänger (den ich geschenkt bekommen hab )nicht mit Folgenkennzeichen fahren weil ich kein Betrieb hab und an mein Traktor hab ich ein Schwarzes Nummerschild!?!?!?

 

Gruß Thorsten

 
 
Ja

Du musst den Tüven , Zulassen, Versichern und Versteuern.

Ich hab beim Tüv für die Vollabnahme vor 3 Jahren so um die 150€ gezahlt. ( und ca. 300 um den Tüv fertig zu bekommen )

Versicherung ist billig so um die 25€ pro Jahr und die Steuer ist 37€/1000Kg

Bei 3,5 To sind das 134€/jahr

Ich such die nächsten Tage mal die Unterlagen von dem Amt in Mainz raus und Stell mal die § ein.

Momentan bin ich dabei einen Mistlader welcher auf einem Fahrgestell montiert ist Tüv fertig zu machen.

Der Bekommt dann aber ein Grünes kennzeichen weil es sich um ein Anhängbares Arbeitsgerät handelt.

Dafür benötigt man eine ABE und bekommt ein Grünes Kennzeichen wo durch der dann mit der Zugmaschine Versichert ist.

(Wie z.B. ein Sportboot Trailer oder ein Pferdeanhänger.)

Tüv ist aber trotzdem alle 2 Jahre fällig.

Gruß

Thorsten

Gruß

Thorsten
 
Hallo,

TK1975 du hast alles 100% richtig erkannt, ich muß dir nur mit dem Bauwagen wiedersprechen. Ein Bauwagen braucht nur eine ABE und darf dann ohne anzumelden hinter einem Traktor mit geführt werden, ist wie mit dem Arbeitsgerät.

Gruß 523 + 1706
 
Ich glaube TK1975 meinte die "umgebauten Bauwagen"

wie z.B. Toilettenwagen, Partywagen oder die "Wohnwagen" fürs Treckertreffen.

Bei den war der Wager vorher mal eine Baubude/-wagen.
 
Hallo,

ich habe meinen Bauwagenumbau zum Pritschenanhänger inzwischen auch in schwarz angemeldet.

Vor 3 Jahren habe ich mir eine BE geholt, da ich den Anhänger vom ursprünlichen Zustand stark

verändert habe, war es eine Vollabnahme wie bei einer Neukonstruktion. Ich stehe in den Papieren als

Hersteller drinnen.

Maßgeblich war dabei icht die "Angst" erwischt zu werden, sondern der nicht vorhandene

Versicherungsschutz.

Wenn ich lese, daß jemand sagt, daß das Erwischen billiger ist als das Versichern (die Steuern

sind dabei nur nebensächlich) handelt in meinen Augen grob fahrlässig.

Die Versicherung wird für den Schaden zwar aufkommen, wird sich das Geld aber zurück holen.

Die Subventionierung von Lof ist ja ok. Was ich aber nicht für richtig halte, ist die TÜV-Befreiung für

Anhänger bis 25km/h. Da ist einiges an Schrott unterwegs, was die Polizei sofort stilllegen müßte.

Gruß

Jörg
 
Hallo,

wenn man eine ABE als Bauwagen hat, spielt die Inneneinrichtung keine Rolle. Ein Bauwagen für eine Baustelle kann ja auch mit einem Bett oder einem WC ausgestattet sein. Ein Kasten mit Bier unter der Bank neben dem Tisch, findet man auch in jedem Bauwagen.

Ich habe auch für meinen Anhänger und meine Karre eine Einzelabnahme machen lassen damit ich sie anmelden kann. Die Bestraffung wegen Steuerhinterziehung und fahren mit nicht angemeldeten Fahrzeugen ist nicht das schlimme, es wird erst richtig schlimm nach einem Unfall mit Verletzten die dann noch bleibende Schäden haben, dann geht aber Haus und Hof fliegen.

Gruß 523+1706
 
Hallo zusammen,

ich habe mit Interesse alle Eure Beiträge gelesen, kann auch viele davon nachvollziehen, allerdings kommen mir bei einigen Dingen doch Zweifel:

1. Nach meiner Auskunft darf ich mit meinem "schwazen Schlepper" sehr wohl Anhänger mit grünem Wiederholungskennzeichen von einem anderen grünen Schlepper eines Landwirts oder meines anderen grünen Schleppers fahren, solange der Anhänger für einen landwirtschaftlichen Transport eingesetzt wird. Es ist ja quasi so, als würde ich die Steuer "verschwenden", weil für diesen Zweck würde auch ein steuerbefreiter Schlepper ausreichen. Ich zahle ja quasi Steuern, obwohl es nicht notwendig wäre.

2. Wenn ein Anhänger nicht landwirtschafltich genutzt wird und ein schwarzes Kennzeichen benötigt, dann muss ein Miststreuer - der nicht landwirtschaftlich genutzt wird - auch zugelassen sein. Ein Miststreuer ist meines Wissens kein Anhängegerät, weil eindeutig der Transport von Ware im Vordergrund steht. Anders ist es bei einer Presse oder Heuwender, Transport geht da nicht. Auch Kalkstreuer, Silowagen, sagar Feldspritzen sind heute zulassungspflichtig, weil die Ware Kalk, Spritzbrühe, Silo transportiert wird.

3. in Zuge einer Betriebs-Außenprüfung wegen KFZ-Steuer bei mir hat ein Gespräch mit dem Betriebsprüfer ergeben, dass es für die Beurteilung der FZ-Steuer überhaupt nicht auf den Ertrag, die Gewinn-Höhe oder den Anteil am Einkommen ankommt. Es muss auch für die Beurteilung keine Gewinnerzielung beabsichtigt sein. Es zählt nur, dass überhaupt in jedweder Weise Urproduktion erfolgt, d. h. dass landwirtschaftliche Erzeugnisse Heu, Stroh, Eier, Tiere o. ä. produziert werden und sich der Fahrzeughalter - muss kein Landwirt sein - am Markt betätigt, d. h. er kauft Dünger, bedient sich zum Pressen von Rundballen eines Lohnbetriebes, verkauft Heu, verkauft Eier oder sowas.
Diese Urproduktion und die Betätigung am Markt sind bei uns Voraussetzung. So haben mir 200 kg Dünger im Bigpack, (Kauf am Markt) 6 Silo-Rundballen (Produktion), 2 Pferde und 0,75 ka Grünland (Bewirtschaftung) die Steuerbefreiung gesichert.

4. Folgekennzeichen werden bei uns nicht zugeteilt, die kann jeder beim Schilder-Präger machen lassen, mitnehmen und fertig. Die ordnungsmäße Verwendung liegt dann in der Verantwortung des Fahrzeughalters. Eventuell wird bei Abholung die Vorlage des KFZ-Scheins verlangt, damit nicht jemand fremde Schilder machen lässt. Ich habe immer 2-4 Schilder auf Vorrat zuhause, die teilt mir niemand zu - zumindest bei uns nicht

5. Die Sache mit den Bauwagen und Folgekennzeichen ist per Gesetz so geregelt, Es ist der einzige mir bekannte Fall, in dem auch schwarze Folgekennzeichen möglich sind, aber nur, weil das Gesetz explizit die Baubuden als von der Zulassung befreit aufführt. Da ein Maurer-LKW auch kein grünes Kennzeichen hat, muss da auch ein schwarzes Folgekennzeichen möglich sein, also auch beim schwarzen Schlepper/Oldtimer.
Heikel wird die Sache bei der Frage, ob ein Bauwagen noch eine Baubude ist, wenn die am Wochenende auf einem Oldimertreffen steht und von einem Einzehlhandelskaufmann mit Mama und 2 Kinder genutzt wird. Da fehlt es an dem Bauarbeiter, an der Baustelle und es ist streitig, ob in dem Fall die Baubude nicht zum Wohnwagen geworden ist mit allen rechtlichen Folgen.

Ich hoffe die Irritationen perfekt gemacht zu haben.Schöne Feiertage noch

 

Karsten

 

 
 
Vielen Dank für Deinen Beitrag, Karsten!

Ich würde gern noch etwas hinzufügen, um das Chaos noch größer zu machen.

Zu Deinem Punkt 2:
Ich denke schon, dass ein Miststreuer ein Arbeitsgerät ist. Natürlich kann damit auch transportiert werden. Das ist aber nur ein Nebeneffekt des eigentlichen Zwecks: Mist auf dem Feld zu verteilen. Um den Mist zu verteilen, muss nunmal auch Mist vorhanden sein. Und das ist er, sagen wir, in Form eines Bunkers. Es kann ja nicht sein, dass man zum Miststreuen zukünftig immer einen Bagger und einen weiteren Schlepper samt Anhänger mit zum Miststreuen mitnimmt, damit der Bagger den Mist vom 2ten Anhänger direkt in ein Streuwerk legt. Also ich denke, da ist der Bunker vor dem Streuer schon notwendig. Ansonsten müsstest Du einen Mähdrescher ja auch anmelden, da mit ihm ja auch transportiert wird.
Aber das ist meine ganz persönliche Meinung - wie‘s der Gesetzgeber sieht, weiß man nie.

Zu Deinem Punkt 3:
Das Problem ist doch, dass anscheinend niemand genau weiß, wie es richtig ist. Nichtmal die entsprechenden Institutioinen wie Polizei oder Finanzamt. Ich persönlich habe nämlich vor Zulassung meines 844 mit dem Finanzamt telefoniert. Und die Dame am anderen Ende "bescheingte" mir, dass eindeutig eine "Gewinnabsicht" bestehen müsse. Sie hat sogar noch einen drauf gesetzt und gesagt, dass mindestens 1.500€ im Jahr zusammenkommen müssen!

Blöd nur, dass Behörden stets nichts verzeihen. Selbst wenn man sich vorher hat ausgiebig beraten lassen, dann kommt immer ein anderer Beamter, der die Sache anders sieht und Dir für Deinen "mutwilligen" Vauxpas so richtig einen einschenkt und Dich vor‘s Gericht bringt. Und für eine Behörde ist ja immer alles "mutwillig", denn man hätte sich ja informieren können... Ohne weitere Worte...

Wie man‘s macht, macht man‘s verkehrt! Beamter A zeigt Dich an weil Du nicht da geparkt hast, wo er Dir gesagt hat - dann gibt‘s Schichtwechsel und Beamter B zeigt Dich an weil Du da geparkt hast...
 
Hallo,

zu 1. da hast du Recht, die fahrten müssen nur auf dem Bauernhof beginnen oder enden und es nüssen Produkte von dem Bauern sein. Dann ist der Anhänger über den Betrieb des Bauern versichert.

zu 2. wenn ein Miststreuer von einem Landwirt zum Mistfahren gebraucht wird ist er zulassungsfrei, wenn ein Hobbyholzer mit Schwarzernummer am Schlepper damit sein Holz fährt muss er ihn zulassen.

zu 3. kann ich nichts sagen

zu 4. ist bei uns auch so, kann man in jedem Schilderladen kaufen.

zu 5. da hast du auch Recht, das es per Gesetz geregelt ist. Zu Innenausstattung gibt es keine bestimmten vorgaben, daher wird das vielleicht keinen stören und die Nutzung, wozu er gebraucht wird ist vom Gestez nicht festgelegt.

Die Sache mit dem Folgekennzeichen ist eine ganz heisse Kiste wo keiner genau bescheid darüber weis, weder Straßenverkehrsamt, Finanzamt und Polizei. Das große Problem liegt meiner Meinung nach nicht in der Steuerhinterziehung, sonder in der Frage wer zahlt bei einem Unfall. Eine Schlepperversicherung (schwarze Nummer) wird nicht zahlen wenn beim Abbiegen einer mit dem Motorrad unter den Miststreuer rauscht und zum Invaliden wird. Dann geht Haus und alles flötten.

Gruß 523 + 1706
 
Die Darstellung von Kartsen-Case*633 ist im Prinzip korrekt. Wobei ich Zweifel haben, ob in den Ausführungen zur Kfz-Steuerbefreiung des Finanzministeriums in Mainz der Begriff "Urproduktion" vorkommt. UND: Das gilt nach meinem Wissen NUR für Rheinland-Pfalz. In anderen Bundesländern KANN (muss aber nicht...) das evt. GANZ ANDERS aussehen. Denn Befreiung von der Kfz-Steuer ist Ländersache!! Für RLP kann ich sicher sagen, dass die Aussage einer Dame bei zuständigen Finanzamt, es müsse schon ein Gewinn von 1.500 Euro jährlich zusammen kommen, schlicht FALSCH ist. Wer eine Hobby-Landwirtschaft mit evt. auch nur kleinen Erträgen betreibt, hält auf den oft ertragschwachen Böden in den Mittelgebirgen in RLP die Landschaft offen, die sonst verbuschen würde. Mehr Wald ist aber aufgrund von Artenarmut unerwünscht. Die Pflege des Waldes ist ebenfalls im Sinne des Gemeinwohl, wir haben ja alle was von einem gesunden Wald! DESHALB gibt es für solche Liebhaber des Tier-, Wald- und Landlebens halt grün, in RLP..... Dass Finanzämter das ganz eigennützig schon mal anders sehen, ist halt so. Ihr Job ist das Einnehmen von Steuern und nicht das Befreien davon.... Ist nicht so ganz korrekt, aber was im Leben ist das denn schon...

Natürlich schränkt die grüne Nummer am Schlepper und das dann mögliche Folgekennzeichen am Hänger die Nutzungsmöglichkeiten etwas ein. Aber eine Spazierfahrt mit grünem Kennzeichen wird schnell zur (völlig legalen) Ausfahrt zu Testzwecken, wenn sich nicht gerade 40 Kästen Bier und eine Horde grölender Kumpels auf dem Hänger befinden. Aber das gäbe wohl auch mit Hängerzulassung bei schwarzen Kennzeichen Ärger...
 
Also bei mir das selbe habe aber viel Glück gehabt 200€ musste ich bezahlenhabe aber keine Punkte bekommen ich fand das ging noch
 
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