Führerschein und Traktoren, könnte für einige von Interesse sein.

Hallo,

soll das etwa heißen, dass wenn einer als Beispiel mit einem 744 (so gesehen nur ein popliger 30km-Schlepper) zum Supermarkt fahren will um sich einen Anhänger voll rosa Stofftiere zu kaufen, er ein schwarzes Kennzeichen für den Schlepper, gleichzeitig eine Zulassung für den Anhänger und dazu dann den LKW-Führerschein braucht???

Schwarzes Kennzeichen und Zulassung Anhänger leuchtet mir ja noch ein, aber LKW-Führerschein für wie gesagt "popliger 30km-Schlepper" das wäre ja der Hit!!!

Gruß Thomas
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Hubraum statt Spoiler
 
!! Rubinrot !!:

Hallo,

soll das etwa heißen, dass wenn einer als Beispiel mit einem 744 (so gesehen nur ein popliger 30km-Schlepper) zum Supermarkt fahren will um sich einen Anhänger voll rosa Stofftiere zu kaufen, er ein schwarzes Kennzeichen für den Schlepper, gleichzeitig eine Zulassung für den Anhänger und dazu dann den LKW-Führerschein braucht???

Schwarzes Kennzeichen und Zulassung Anhänger leuchtet mir ja noch ein, aber LKW-Führerschein für wie gesagt "popliger 30km-Schlepper" das wäre ja der Hit!!!

Gruß Thomas
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Hubraum statt SpoilerGenau so ist es, entweder hast Du für die Kombination 744 mit Anhänger den C1E den alten 3er, 4er oder 5er, sogar der alte 1er erlaubt das Fahren dieses Gespanns. L und T ist ausschließlich für den LoF-Zweck
mfG Heiko
 
Dass grünes Kennzeichen ausschließlich nur für seine entsprechenden Zwecke gilt - in Ordnung, kann ich verstehen und akzeptieren.

Aber der Hit bleibt für mich einfach die Tatsache, dass in dem Moment wo,

ein/eine 16-jährige/-r, im Besitz von Klasse L, mit einem 744, grünes Kennzeichen, zulassungsfreier Anhänger mit grünem Folgekennzeichen, Getreide im elterlichen landwirtschaftlichen Betrieb für diesen transportiert

und

ein/eine 43-jährige/-r, im Besitz von Klasse C1E usw., mit einem 744, schwarzes Kennzeichen, zugelassener Anhänger mit schwarzem Kennzeichen, Biertischgarnituren für ihren Verein transportiert,

beide genauso korrekt zulässig auf der Straße unterwegs sind, sprich beide in der Art der Ausführung und vom Gespann her ein und das selbe tun, jedoch der/die eine dafür den LKW-Führerschein braucht.

Gruß Thomas
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Hubraum statt Spoiler
 
Hallo ,

es iss nicht immer der c1 oder c1e sein. Wenn Mann nur Hobby mäßig unterwegs ist kann Mann den Schlepper auch ablasten. 

Mein 423 darf laut Papieren 3680 kg wiegen. Hab nur Fe B Er wird auf 2800 abgelastet und gut is.

Bei den größeren Schleppern wird es damit sicherlich schwierig gerade bei Allrad , aber wie hier im Forum schon mal jemand sagte dann muss man halt den entsprechenden Führerschein machen , Hobby kostet halt.

Mann sollte aufhören den alten Sachen nachzutrauern.  Sonst kann Mann sich auch beschweren, dass man  kein Motorrad , 125er,mehr wie früher mit dem Fe fahren darf oder die Promille Grenze reduziert wurde.

Ob die Regelung Sinn macht ist eine andere Sache, einmal fahren mit Lof dann Klasse L ohne log dann nur Klasse B. 

Danke nochmal an den Autor, denn diese Diskusionen habe ich auch immer im Bekanntenkreis. Und die Leute verständen gerne, dass fahren ohne Führeschein eine Straftat ist. Im Falle eines Unfalles hat man dann auch kein Vetsicheungsschutz. Wenn dann Personenschäden dazu kommen wirds schnell teuer. 

Grüsse 

Marcel
 
Ein bisschen Öl hab ich noch :

Ich möchte am Sonntag mit meinem 644er u. einem Anhänger

zu meinem Freund fahren; hier tausche ich das soeben transportierte

Holz gegen Trapetzbleche. Mit den Blechen auf dem Hänger fahre ich

zufrieden nach Hause. 

VERBOTEN!

Durch das Sonntagsfahrverbot für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen sowie

der Ferienreiseverordnung ist o. a. Fahrt verboten. 

Dies nur noch als "dezenter" Hinweis. 

Da ich, wie alle anderen auch, von Mo-Fr voll beschäftigt bin,

bleibt mir nur der Sonntag um obige Transporte durchzuführen. 

Lg Ralph
 
.... und was willst du uns damit sagen?

Ganz toll, wenn man sich über geltende Regelungen hinweg setzt,

und dann damit auch noch rumprahlt. Echt heldenhaft!

Gruß

Jörg
 
Hallo,

das Ferienfahrverbot gilt nur für LKW über Zgg... und deren Anhänger auf BESTIMMTEN AUTOBAHNEN und ganz wenigen Bundesstraßen. Mit deinem Transport ( Bleche oder Holz ) geräts du garantiert nicht in Konflikt.

Vom Sonntagsfahrverbot sind auch nur LKW und deren ANHÄNGER betroffen. Zugmaschinen haben damit nichts zu tun.

Holger
 
Hallo

Ich habe vor knapp 30 Jahren meine Klasse 2 gemacht ( Damals eigentlich wie den Gesellenbrief auf Lebenszeit ) Es wurde mir nach der Prüfung  der Rosa Lappen ohne Befristung oder Sonstiges Übergeben

Zum Erlangen der Fahrerkarte musste er nun gegen die Karte Getauscht werden , auf dieser laüft die " Klasse 2 demnächts ab .Reicht es nun mit einer Ärtzlichen Untersuchung  oder müssen die Module zur

Eintragung der 95 auch Vorgelegt werden Es geht um die vorgenannten Zwecke Ist der alte 2er ohne Untersuchung  und Module nichts mehr Wert ? Wie Verhält es sich  bei Schaustellern ( Grünes Kennzeichen

Führerschein ) ?
 
Die Frage stelle ich mir auch, da mein 2er auch in knapp 2 Jahren abläuft. Die Verlängerung kann ja ein schön teurer Spaß werden.

Holger.
 
moin die Verlängerung wird Dir ca. € 200,- kosten für ärtzliche und augenärztliche Untersuchung sowie den Gebühren auf der Führerscheinstelle. etwas Geld lässt sich einsparen wenn Dein Arzt ein Facharzt für Arbeitsmedizin ist und für beide Untersuchungen zugelassen ist.

Gruß Heiko 
 
...und wenn er nichts macht u. so weiter fährt? Die Fahrerlaubnis gilt ja theoretisch weiterhin....!?

gruß

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Gaggenau / Neuss / Freising
 
Eine abgelaufene Fahrerlizenz wird rechtlich wie eine nicht vorhandene geahndet ! Ein ärztliches und augenärztliches Attest plus Gebühr der Führerscheinstelle kostet 150 - 200 Euro und ist dann weitere fünf Jahre gültig. Zum gewerblichen Güterverkehr müssen die fünf Module nachgewiesen werden zur Erlangung der Schlüsselzahl "95". Diese ist ebenfalls an fünf Jahren Gültigkeit festgemacht.
 
...und ob der 87 jährige,halbblinde Opa mit seiner Mercedes C-Klasse mit 180 auf der linken Spur vorbeizieht interessiert niemanden...

Nachdenkliche Grüße
 
Kurz mein Senf:

Es gibt neben München einen Verkehrsmediziner, der macht nix anderes und ist entsprechend günstiger. Ohne Voranmeldung. Er verspricht, dass in einer 3/4 h alles erledigt ist. Ich war bisher einmal dort, die haben nur 5 min. überzogen.
www.verkehrsmedizin-dr.hingerle.de/

Könnte mir vorstellen, dass es sowas auch andernorts gibt.

BAG kontrolliert nur gewerblichen Güterverkehr. In dem Moment, wo sie Dich anhalten und Du irgendwie belegen kannst, dass Du privat unterwegs bist, bist Du vom Haken.

Der CE ist auch ohne die Module gültig, aber Du darfst nicht mehr gewerblich/beruflich fahren. Privat ist gestattet. Wenn man die nötige Verlängerung mehr als 2 Jahre überzieht, kann es sein, dass der Schein futsch ist. Begründung: Wer so lange nicht gefahren ist, kann es auch nicht mehr und muss es neu erlernen. Darüber brauchen wir nicht zu diskutieren, da vom Bund her etliche über 30 Jahre den Schein haben und deshalb trotzdem keinen modernen 40-Tonner gestartet kriegen würden. So wie ich. ;)

Ist der CE/2er verfallen, Du aber noch innerhalb der 2-Jahres-Frist bist, kriegst Du ihn neu. Genau aufpassen: Neu, nicht den alten wieder. D.h., dass "Privilegien" von damals, wie z.B. die leeren Busse, wegfallen und Du ihn mit den jetzt gültigen Erlaubnissen kriegst. Da "Haben" besser ist als "Brauchen", kümmert man sich am besten rechtzeitig.

Zumindest hinterfragenswert finde ich die Aussage der Rennleitung, dass der alte 5er nicht für sein Traktorgespann gelten soll. Der 5er hatte keinerlei Einschränkung auf lof. Solange er nicht auf die Karte mutiert wurde, sollte die private Traktorfahrt rechtens sein. Okay, die Anhänger könnten ein Aufhänger sein, da kenn ich mich nicht aus.

Gruß
Michael
 
Hallo Leute!

Um mal auf den Busführerschein zu kommen: Laut Aussage meines Fahrlehrers darf ich natürlich einen leeren Bus fahren. Nur bei Besetzung mit Fahrgästen muss ich den Busführerschein vorweisen können.

Mit freundlichen Schraubergrüßen, IHC-MOL.
 
Ich fahre mit Schlepper und Anhänger Getreide vom Hof zur Mühle, also LoF-Zweck.
Auf der Rückfahrt nehme ich beim Baustoffhändler Sand für meinen Nachbarn mit nach Hause, also kein LoF-Zweck mehr.
Dass ich ab dann schwarze Kennzeichen benötige, ok.
Aber dass dann auch eine andere Führerscheinklasse nötig wird verstehe ich nicht, denn außer dem Zweck ändert sich rein garnichts. Weder Fahrzeug/Fahrzeugkombination, noch Fahrer, noch Straße.
Dass Zulassung, Steuerbefreiung, Versicherung, etc. Zweck gebunden sind lässt sich nachvollziehen, aber was soll die Fahrerlaubnis bitte mit LoF- / nicht LoF-Zweck zu tun haben? Denn Klasse L und T sind doch eben zum Führen von Fahrzeugen genau dieser Bauart.
Die Erklärung/Begründung warum auf einmal die eigens für diese Fahrzeuge vorhandene Führerscheinklasse ungültig ist nur weil plötzlich Sand für den Nachbarn anstatt dem Getreide hinten drauf ist, bei ein und dem selben Gespann, die möchte ich mal gerne hören!!!

Toll, einer der einen ganz gewöhnlichen Schlepper besitzt, ihn brav mit schwarzem Kennzeichen zulässt um damit auch nicht LoF-Zwecke zu fahren, der zahlt ja schon mal die Kfz-Steuer und braucht dann auch noch einen teuren Lkw-Führerschein, der alle fünf Jahre weitere Kosten verursacht und das weil ihm der Pkw (B,BE) und der Schlepperführerschein (L,T) dann nichts nützt.
So ein Quatsch: ein und die selbe Person mit ein und dem selben Fahrzeug (mal von schwarzen kennzeichen ausgehend) darf mit L/T im LoF-Zweck bis zu 40t bewegen und im nicht LoF-Zweck soll der Führerschein ungültig sein.

Kurz gesagt es kann doch nicht sein dass eine Führerscheinklasse Zweckgebunden ist und somit plötzlich für Fahrzeuge ihrer Art ungültig ist!!!

Das wäre ja wie wenn man mit Klasse B mit dem Auto zur Arbeit fahren darf, die Oma besuchen, zum Einkaufen... und wenn man dann mal was vom Gärtner braucht gilt sie nicht mehr fürs Auto - hä???

Sorry wenn ich mich wiederholt habe, ich begreif es einfach nicht...

Gruß Thomas
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