Das ist so nicht ganz korrekt.
Ich könnte natürlich aus Amt gehen, die neue Scheckkarte beantragen, bekomme automatisch alle Traktorenklassen, auch die ganz große für Zugmaschinen bis 60km/h oder sowas in der Art. Für die große Klasse muss ich lediglich angeben, dass ich in der Landwirtschaft tätig bin, oder geglegentlich bei anderen Bauern aushelfe. Dabei ist es unerheblich, ob diese Bauern oder ich selbst überhaupt so eine große ZUgmaschine haben.
Der Alte 3er Führerschein:
von 16 bis 18 Jahre Landw. Zugmschinen mit max Höchstgeschwindigkeit 32km/h. Dazu ist auch nur die Klasse 5 erforderlich gewesen.
So, ab 18 Jahre. Hier ist Klasse 3 erforderlich und man kann alle Landw. Zugmaschinen über 32km/h fahren.
Da es zur Zeit der alten Führerscheine noch keine Schlepper mit 60km/h gab, ist dies auch nicht explizit dargestellt. Der Satz >32km/h bedeutet aber OPEN END.
Eine Begrenzung der Gewichte hat es nie gegeben in der alten Version der Landw. Zugmaschinen und Fahrlizenzen.
Eine Einschränkung gibt es selbstverständlich auch. Es ist nicht gestattet, ein Gespann bestehend aus Trecker und 2 Kippern zu bewegen.
Dazu war die Klasse 2 (LKW_Führerschein) nötig.
In meinen alten Unterlagen der Fahrprüfung steht dies ebenfalls schwarz aud weiss drin.
Ich hatte auch schon mal ein Gespräch mit der DEKRA zu diesem Thema.
nebenbei, wenn ich meinen Führerschein umschreiben lasse, dann darf ich nicht nur 7,5 to. fahren, sondern meine Eintragungen werden erhöht auf LKWs bis 12 to., dabei ist es egal, ob ich sowas überhaupt fahren könnte ohne Ausbildung.
Es lebe das EU- Recht.
Mein Bruder ist auf unserer Kreisverwaltung tätig und hat mir mal die Umschreibeunterlagen gezeigt und auch was ich dann so alles fahren dürfte.